Lunkenheimer-Keibel GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
2.720,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,51 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
2.719,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
372,01 |
605,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75,60 |
518,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
296,41 |
86,15 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
56.787,90 |
53.845,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
57.159,91 |
57.170,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
79.409,73 |
79.163,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.942,76 |
246,60 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
56.787,90 |
53.845,14 |
| B.
Verbindlichkeiten |
57.159,91 |
57.170,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
57.159,91 |
57.170,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
57.159,91 |
57.170,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Lunkenheimer-Keibel GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungs-legungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften sind die Vorschriften des GmbH -
Gesetzes beachtet worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Buchmäßige Überschuldung:
Die Gesellschaft weist zum Bilanztag eine Unterbilanz
aus und ist buchmäßig überschuldet. Mit
einem Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung von
Herrn Gerhard Lunkenheimer -Keibel bezüglich seiner
gegen die Gesellschaft bestehenden Forderung in Höhe
von € 47.557,99 und einer qualifizierten
Rangrücktrittsvereinbarung wird die
buchmäßige Überschuldung vermindert.
Gegenüber der Lieferantenverbindlichkeit besteht
ferner die Einrede der Verjährung. Die Gesellschaft
ist nicht mehr aktiv und soll liquidiert werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
den voraussichtlichen Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens und Software bis
zu Anschaffungskosten in Höhe von € 410,00 wurden
im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
Soweit erforderlich wird der jeweilige niedrigere
Wert am Abschlussstichtag angesetzt.
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt und
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste gebildet.
Hierbei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt
worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herrn Dipl.- Ing. Gerhard
Lunkenheimer-Keibel
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.942,76 (
i.Vj. 246,60) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Anlagespiegel
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Anschaffungs-
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Zugänge
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kumulierte
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Abschreibungen
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Buchwert
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Buchwert
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Herstellungs-
|
Abgänge
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Abschreibungen
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Zuschreibungen
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kosten
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vom 01.01.2010
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01.01.2010
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31.12.2010
|
bis 31.12.2010
|
31.12.2010
|
31.12.2009
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Immaterielle
Vermögens- gegenstände
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|
|
|
|
|
Sachanlagen
|
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84.217,11
|
84.217,11
|
2.719,50
|
0,00
|
2.719,50
|
|
85.832,79
|
|
85.832,79
|
|
0,00
|
2.720,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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