Renner Etikettiermaschinen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Albin Renner seit 16.1.2022 | Prokura |
Steffen Renner seit 16.1.2022 | Geschäftsführer |
Rosamaria Renner seit 30.11.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Renner Etikettiertechnik GmbHGünzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
A. Allgemeine Angaben und Erl
ä
uterungen
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Renner Etikettiertechnik GmbH hat ihren Sitz in
89312 Günzburg. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Memmingen unter HRB 14553 eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zum Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2022/2023 wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) sowie
des § 42 GmbHG erstellt.
Die Renner Etikettiertechnik GmbH war zum
Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
von § 267 Abs. 2 HGB. Größenabhängige
Erleichterungen (Wahlrechte) bei der Aufstellung des
Anhangs bzw. bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
wurden wahrgenommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des HGB aufgestellt.
Bei der Erstellung der Erfolgsrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte
gemäß § 255 HGB mit den Herstellungskosten.
Dabei wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie
angemessene Gemeinkostenteile aktiviert. Fremdkapitalzinsen
sowie Werteverzehr des Anlagevermögens wurden nicht
aktiviert.
Die erhaltenen Anzahlungen werden aktivisch vom
Vorratsvermögen abgezogen. Das Wahlrecht nach §
268 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde ausgeübt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden zum Nominalbetrag berücksichtigt. Notwendige
Wertberichtigungen wurden gebildet und aktivisch
abgesetzt.
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bilanziert.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
waren nicht zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 II 1 HGB).
Auf eine Erläuterung gemäß § 285
Nr. 12 HGB kann verzichtet werden.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsumrechnungen nach § 256a HGB
wurden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag vorgenommen.
Die handelsrechtlichen Bewertungsmethoden wurden
beachtet.
4. Erl
ä
uterungen zur Bilanz
4.1. Anlageverm
ö
gen
Es liegen keine erläuterungspflichtigen
Sachverhalte vor bzw. es wurden entsprechende Befreiungen
nach § 288 HGB in Anspruch genommen.
4.2. Vorr
ä
te
Es liegen keine erläuterungspflichtigen
Sachverhalte vor bzw. es wurden entsprechende Befreiungen
nach § 288 HGB in Anspruch genommen.
4.3. Forderungen und sonstige Verm
ö
gensgegenst
ä
nde
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Bilanzstichtag in Höhe von Euro 378,48 (Euro 378,48),
davon gg. Geschäftsführer Euro
378,48 (Euro 378,48). Auf eine Verzinsung wurde wegen
Geringfügigkeit verzichtet.
4.4. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 50.000,00.
4.5. R
ü
ckstellungen
Es liegen keine erläuterungspflichtigen
Sachverhalte vor bzw. es wurden entsprechende Befreiungen
nach § 288 HGB in Anspruch genommen.
4.6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen Euro 3.440.166,11 (Vj Euro
4.381.782,76).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen Euro 0,00 (Vj Euro 0,00).
4.7. Haftungsverh
ä
ltnisse
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen
nicht.
4.8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Angabepflichtige sonstige finanzielle Verpflichtungen
i.S.v. §§ 285 Nr. 3 und 3a HGB bestehen nicht.
5. Erl
ä
uterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufwendungen aus Währungsumrechnungen betrugen
Euro 481,76 (Euro 2.717,39).
Die Erträge aus Währungsumrechnungen betrugen
Euro 4.318,13 (Euro 348,44).
Darüber hinaus liegen keine
erläuterungspflichtigen Sachverhalte vor bzw. es
wurden entsprechende Befreiungen nach § 288 HGB in
Anspruch genommen.
B. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
47.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
C. Unterzeichnung durch den Gesch
ä
ftsf
ü
hrer
Vorstehender Jahresabschluss wird von mir
gemäß § 245 HGB unterzeichnet.
Günzburg, den 16. Dezember 2024 gez. Steffen Renner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Dezember 2024 |
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