Sparkasse Fürth

Fürth

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRA 7150
Eingetragen
1.3.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Kommunales Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen; Betrieb aller banküblichen Geschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Tusak
seit 26.1.2024
Vorstandsmitglied
Adolf Dodenhöft
seit 25.10.2012
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Fürth

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Fürth

Allgemeines

Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Lageberichterstattung wurde zudem das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf die Ertragslage zulässigerweise durchbrochen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Lagebericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und anderer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.

1. Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell

Die Sparkasse Fürth ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Fürth. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Sparkasse Fürth. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind der Markt Ammerndorf, der Markt Cadolzburg, der Landkreis Fürth, die kreisfreie Stadt Fürth, die Gemeinde Großhabersdorf, die Stadt Langenzenn, der Markt Roßtal, die Gemeinde Seukendorf, die Stadt Stein, der Markt Wilhermsdorf und die Stadt Zirndorf. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse Fürth ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse Fürth unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse eine Hauptstelle, 16 Geschäftsstellen sowie 14 Selbstbedienungs-Geschäftsstellen und eine mediale Geschäftsstelle mit einem umfassenden Betreuungsangebot über digitale Kontaktwege.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum erzielte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs (Quelle: DSGV).

In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV).

Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet, doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).

Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).

Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern.

Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV).

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Fürth umfasst die Stadt und den Landkreis Fürth mit zusammen rund 250.000 Einwohnern, die sich annähernd zu gleichen Teilen auf die beiden Gebietskörperschaften aufteilen.

In der Stadt Fürth dominieren industrielle Großbetriebe des produzierenden Gewerbes, insbesondere der Metall- und Elektrobranche sowie der Spielwarenindustrie. Einige namhafte Unternehmen mit Stammsitz in Fürth sind als "Global Player" auch international tätig, wobei teilweise noch Produktionsstätten in der Region unterhalten werden. Die Wirtschaftsstruktur des Landkreises Fürth ist hauptsächlich durch kleinere und mittlere Dienstleistungs-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe geprägt.

Die Situation am Arbeitsmarkt im gesamten Geschäftsgebiet zeigte sich etwas schwächer. Die Arbeitslosenquote lag zum Jahresende 2023 im Stadtgebiet Fürth bei 5,1 % (Vorjahr 4,7 %) und damit weiterhin über dem bayerischen Wert von 3,4 % (Vorjahr 3,1 %). Im Landkreis lag die Quote bei 2,7 % (Vorjahr 2,7 %).

Gemessen an der Durchschnittsbilanzsumme liegt die Sparkasse Fürth auf Rang 22 in Bayern von insgesamt 60 Sparkassen.

Die Sparkasse Fürth ist Marktführer in ihrem Geschäftsgebiet mit insgesamt 17 Geschäftsstellen und 14 Selbstbedienungs-Geschäftsstellen. Sie steht im Wettbewerb mit drei Genossenschaftsbanken (mit 16 Geschäfts-/SB-Stellen) sowie acht Groß- und Regionalbanken (mit insgesamt 13 Geschäfts-/SB-Stellen). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Geschäftsstellen der örtlichen Mitbewerber damit unverändert. Erheblicher zusätzlicher Wettbewerbsdruck ist nach wie vor durch die überregionalen Direktbanken und freien Finanzvermittler vorhanden.

2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der Kundeneinlagen und der Bilanzsumme

Vermögenslage: Eigenmittelzuführung und Eigenmittelausstattung

Finanzlage: LCR, NSFR und die Survival Period

Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung II und Cost-Income-Ratio (CIR)

2.3 Geschäftsverlauf

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein leichtes Wachstum und bei den Kundeneinlagen ebenfalls ein leichter Anstieg erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich nicht erfüllt.

Die Bilanzsumme sank im Jahr 2023 auf 4.021,9 Mio. EUR. Der Rückgang von 167,8 Mio. EUR oder 4,0 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Rückgang des Geschäftsvolumens um 161,0 Mio. EUR oder 3,8 % auf 4.067,7 Mio. EUR zu verzeichnen.

In Folge der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Zinsentwicklung mit stark gestiegenen Zinsen, war eine rückläufige Kreditnachfrage zu verzeichnen. Die Forderungen an Kunden gingen nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB gegenüber dem Vorjahr um 57,4 Mio. EUR (-2,3 %) auf 2.468,5 Mio. EUR zurück. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die rückläufige Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten sowie gewerblichen Finanzierungen zurückzuführen.

Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich um 102,7 Mio. EUR auf 1.419,5 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist zu einem großen Teil auf die Rückgabe von Anteilen an einem Wertpapier-Spezialfonds zurückzuführen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 116,3 Mio. EUR auf 418,1 Mio. EUR (-21,8 %) zu verzeichnen, was in der Rückzahlung von befristeten Geldaufnahmen begründet ist. Dem steht der Anstieg bei den aufgenommenen zweckgebundenen Weiterleitungsdarlehen gegenüber.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen einen Rückgang um 84,6 Mio. EUR auf 3.080,8 Mio. EUR (-2,7 %) auf. Während die Spareinlagen mit 288,7 Mio. EUR um 91,0 Mio. EUR (-24,0 %) deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 2.792,1 Mio. EUR eine geringfügige Steigerung von 6,4 Mio. EUR oder 0,2 % auf. Diese Entwicklung beruht auf den Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist, die um 481,9 Mio. EUR von 7,4 Mio. EUR auf 489,3 Mio. EUR gestiegen sind. Hingegen sind die täglich fälligen Verbindlichkeiten um 475,5 Mio. EUR von 2.778,3 Mio. EUR auf 2.302,8 Mio. EUR gesunken. Die Umschichtung ist auf die Anlage von Sparkassenbriefen insbesondere durch Privatkunden zurückzuführen.

Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäftes haben sich unterschiedlich entwickelt. Diese Entwicklung ist auf das ansteigende Vertragsvolumen im Wertpapier-, Bauspar- und Lebensversicherungsgeschäft zurückzuführen. Dagegen mussten u. a. in der Sparte Immobilienvermittlungsgeschäft Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen werden.

2.4 Vermögenslage

In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt:

AKTIVA

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
31.12.2023 in % BS 31.12.2022 in % BS
Barreserve 49.818 55.869 1,2 1,3
Forderungen an Kreditinstitute 560.950 574.929 13,9 13,7
Forderungen an Kunden 2.468.452 2.525.897 61,4 60,3
Wertpapiergeschäft 858.542 947.248 21,3 22,6
Beteiligungen 66.242 65.850 1,6 1,6
Immaterielle Anlagewerte u. Sachanlagen 10.873 11.924 0,3 0,3
Sonstiges 7.038 7.977 0,2 0,2
Bilanzsumme (BS) 4.021.915 4.189.694 100,0 100,0
davon Anlagevermögen 1.178.634 1.187.271 29,3 28,3

PASSIVA

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
31.12.2023 in % BS 31.12.2022 in % BS
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 418.064 534.353 10,4 12,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.080.778 3.165.365 76,5 75,5
Nachrangige Verbindlichkeiten 17.070 17.119 0,4 0,4
Eigenkapital (inkl. Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 443.003 411.527 11,0 9,8
Sonstiges 63.000 61.330 1,7 1,5
Bilanzsumme (BS) 4.021.915 4.189.684 100,0 100,0

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage haben sich erfüllt.

In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird die Sicherheitsrücklage 192,5 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 1,8 % gegenüber dem Vorjahr.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 18,03 % (Vorjahr 16,90 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8,50 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

2.5 Finanzlage

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period (Risikoszenario und der Stressszenarien größer als 9 Monate). Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung der Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt fünf Jahre. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht in Anspruch genommen. Bei der BayernLB wurden eingeräumte Kreditlinien im Laufe des Jahres dispositionsbedingt nur in kleinerem Umfang in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 399,13 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 127,70 %. Die Survival Period beträgt zum Bilanzstichtag im Szenario "kombinierter Stress" 13 Monate.

2.6 Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Posten des Betriebsvergleichs 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Zinsüberschuss 86.446 64.717 21.729 33,6
Provisionsüberschuss 29.606 27.432 2.174 7,9
Sonstige ordentliche Erträge 837 820 17 2,1
Gesamtertrag 116.889 92.969 23.920 25,7
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen: 56.494 55.014 1.480 2,7
- Personalaufwand 37.229 36.520 709 1,9
- andere Verwaltungsaufwendungen 19.265 18.494 771 4,2
Sonstige ordentliche Aufwendungen 244 169 75 44,4
Gesamtaufwand 56.738 55.183 1.555 2,8
Betriebsergebnis vor Bewertung 60.151 37.786 22.365 59,2
Bewertungsergebnis II 1) 1.685 -34.134 35.819 n. e.
Betriebsergebnis nach Bewertung II 61.836 3.653 58.183 1.592,7
Neutrales Ergebnis -1.105 1.242 -2.347 n. e.
Ergebnis vor Steuern II 60.731 4.895 55.836 1.140,7
Steuern 13.255 9.008 4.247 47,1
Jahresergebnis II 47.476 -4.113 51.589 n. e.

1) Ohne Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einem deutlichen Rückgang der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung II. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich erfüllt.

Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz zu den Vorjahren verzeichnete dieser einen deutlichen Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse ausgewirkt haben.

Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt über dem Vorjahreswert. Ursächlich waren im Wesentlichen steigende Erlöse aus dem Giroverkehr und Kreditkartengeschäft.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind gestiegen. Der Anstieg beim Personalaufwand ist insbesondere auf höhere Gehälter infolge von Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen fielen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls etwas höher aus. Trotz eines konsequenten Kostenmanagements der Sparkasse zeigten sich durchgängig leichte Kostensteigerungen.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 1,48 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) deutlich über dem Vorjahreswert.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 48,4 % (Vorjahr 59,3 %).

Das Bewertungsergebnis II fiel mit einem positiven Saldo von 1,7 Mio. EUR um 35,8 Mio. EUR deutlich besser aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend waren Zuschreibungen bei den Eigenanlagen, die die steigende Risikovorsorge im Kreditgeschäft überkompensierten.

Das Betriebsergebnis nach Bewertung II liegt mit 1,52 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 1,43 %-Punkte der DBS über dem Vorjahreswert.

Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich um 2,3 Mio. EUR auf einen negativen Saldo von 1,1 Mio. EUR. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen im laufenden Jahr aus im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren neutralen Erträgen (geringere Auflösung von Rückstellungen sowie Wegfall der einmaligen aperiodischen Ausschüttung eines Immobilienspezialfonds im Vergleich zum Vorjahr).

Mit 47,5 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein um 51,6 Mio. EUR höheres Jahresergebnis II aus.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,09 %.

2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Die Sparkasse kann trotz der deutlich rückläufigen Kreditnachfrage und aufgrund der Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein positives Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als sehr gut beurteilt werden. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis getragen werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

3. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem Lagebericht im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

4. Risikobericht

4.1 Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit
Mio. EUR
Risiko
Mio. EUR
Auslastung
%
Adressenrisiko 55,0 28,7 52,11
Kundengeschäft 23,2
Eigengeschäft 5,4
Marktpreisrisiko 275,0 184,6 67,14
Zinsänderungsrisiko 86,7
Spreadrisiko 37,1
Aktienrisiko 6,5
Immobilienrisiko 54,3
Beteiligungsrisiko 25,0 20,3 81,06
Operationelles Risiko 15,0 11,5 76,82
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 370,0 245,1 66,24

Die zuständige Abteilung (Steuerung-Controlling) steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und den Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren)

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 51,8 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel (Inanspruchnahme) an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 47,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen und 0,3 % an öffentliche Haushalte.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden die Ausleihungen an "Grundstücks- und Wohnungswesen" mit 28,2 %, "Gesundheit und Soziales" mit 11,7 %, sowie "Baugewerbe" mit 9,2 %.

Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:

Größenklassen Kreditvolumen
Mio. EUR %
0 bis 1 Mio. EUR 1.870,6 56,4
> 1 bis 5 Mio. EUR 459,3 13,8
> 5 bis 10 Mio. EUR 189,8 5,7
> 10 bis 25 Mio. EUR 255,4 7,7
> 25 Mio. EUR 542,5 16,4

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Ausfallwahrscheinlichkeit
in %
Volumen
in %
1 bis 10 < 3,0 % 95,5
11 bis 15 (C) 3,0 % bis 45,00 % 2,0
16 bis 18 > 45,0 % 0,7

Risikokonzentrationen bestehen im Kreditportfolio bei den Branchen "Kredit- und Versicherungswesen" und "Grundstücks- und Wohnungswesen". In diese Branchen sind Positionen enthalten, die der Sparkassenfinanzgruppe oder Unternehmen mit kommunaler Anbindung zuzuordnen sind.

Zusätzlich bestehen folgende Inter-Risikokonzentrationen:

Grundstücks- und Wohnungswesen; Kundenkreditgeschäft und Investitionen in Immobilienfonds im A-Depot

Immobilien; Kundenkreditgeschäft (als Sicherheit) und Investitionen in Immobilienfonds sowie Beteiligungen der Sparkasse an Wohnungsbaugenossenschaften und LBS.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 2.801 7.616 140 518 9.759
Rückstellungen 39 122 31 0 130
Pauschalwertberichtigungen 1.816 1.200 0 0 3.016
Pauschale Rückstellungen 590 403 0 0 993
Gesamt 5.246 9.341 171 518 13.898

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.419,5 Mio. EUR (Buchwert). Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (253,8 Mio. EUR), der Wertpapierspezialfonds (393,4 Mio. EUR) sowie die Immobilienfonds (211,3 Mio. EUR) und die Forderungen an Kreditinstitute (561,0 Mio. EUR).

Die von der Sparkasse gehaltenen Schuldverschreibungen und Forderungen an Kreditinstitute verfügen alle über ein Rating zwischen AAA und BBB- und liegen damit im Bereich des Investmentgrades. Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend um Anteile an Immobilienfonds. Für die im Wertpapier-Spezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie bei Rentenfonds die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Marktpreisrisikostrategie begrenzt. Durch die Beimischung von Schwellenländeranleihen und Anleihen außerhalb des Investmentgrades ergibt sich beim Spezialfonds eine durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit, die der Ratingnote A- entspricht.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich einzelner Staaten, Bundesländer und Landesbanken innerhalb der Sicherungseinrichtungen der Sparkassenorganisation, diese stellen nach Bewertung der Sparkasse aber keine Risikokonzentration dar. Das Ländertransferrisiko aus dem Eigengeschäft ist von untergeordneter Bedeutung.

4.2.2 Markpreisrisiko

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf bzw. drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der S-Rating und Risikosysteme GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Ermittlung der Kennzahl "Basel-Schock / Risikogewichtete Aktiva"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -58.291 +65.844
in % der Eigenmittel -13,22 14,93

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen mittels der IT-Anwendung "Portal msgGillardon"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen mittels der IT-Anwendung "Portal msgGillardon"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Risikokonzentrationen bestehen beim Immobilienrisiko hinsichtlich des Anteils einer Land-/Nutzungsart-Kombination bei "Tschechien/Büro" und "Tschechien/Lager, Logistik, Produktion".

4.2.3 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter regionalen Gesichtspunkten gehalten werden.

4.2.4 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

4.2.5 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der Szenarien bezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.2.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Sparkasse Fürth verfügt insgesamt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert, sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 66,24 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.

Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt.

Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

5.1 Rahmenbedingungen

Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).

Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).

Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales).

5.2 Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.

Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt und weitere Zinsanstiege als Folge der Zinspolitik der EZB nicht auszuschließen sind. Dies würde zu einem Anstieg unseres Zinsaufwands führen.

Diverse geopolitische Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen.

Bei Immobilienfonds waren zuletzt im Allgemeinen verstärkte Kündigungen bzw. Anteilsscheinrückgaben durch Anleger zu beobachten. Bei einigen Fondsgesellschaften führte dies zu Liquiditätsproblemen. Damit einhergehend gerieten die Kurse dieser Immobilienfonds unter Druck. Wir sehen das Risiko, dass bei einem Anhalten dieser Entwicklung auch Teile unserer Investitionen in Immobilienfonds von Kurskorrekturen betroffen sein können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds und einer regeren Nachfrage nach Immobilien. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen.

Darüber hinaus kann unser umfassender Beratungsansatz positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge liefern. Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem im Bereich der Provisionserträge nutzen.

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

Das verstärkte Kostenmanagement bei den Geschäftsbanken führt zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren und Marktanteile auszubauen.

5.3 Geschäftsentwicklung der Sparkasse

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einem nahezu gleichbleibendem Bestandsvolumen.

Im Einlagengeschäft (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden inkl. nachrangige Verbindlichkeiten) setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem leichten Anstieg aus. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte Entwicklung bei privaten Anlegern zurückzuführen.

Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen leichten Anstieg der Bilanzsumme.

5.4 Vermögenslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit deutlich niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessenen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten einhalten kann.

5.5 Finanzlage

Nach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien - wie in der Risikostrategie definiert - größer als 9 Monate sein.

5.6 Ertragslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin erhöhten Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit einem leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung.

Ursächlich ist ein Rückgang der Zinsspanne und ein steigender allgemeiner Verwaltungsaufwand.

Wir gehen von einem moderaten Anstieg der Cost-Income-Ratio aus.

Beim Bewertungsergebnis II des Jahres 2024 rechnen wir aufgrund steigender Risikovorsorge bei den Eigenanlagen mit deutlich höheren Belastungen.

Damit gehen wir von einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung II aus.

5.7 Gesamtaussage

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer leicht rückläufigen Entwicklung der Ertragslage.

Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

Die Sparkasse Fürth dankt allen Kunden und Geschäftspartnern für das Vertrauen, das ihr in 2023 entgegengebracht wurde und freut sich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2024.

 

Fürth, 21. März 2024

Sparkasse Fürth

Vorstand

Adolf Dodenhöft

Kai Tusak

 

Fürth, 22. April 2024

Sparkasse Fürth

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Dr. Thomas Jung

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Fürth
Sitz Fürth
eingetragen beim
Amtsgericht Fürth
Handelsregister-Nr. A 7150

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 19.108.375,54 20.728
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 30.709.600,24 35.141
49.817.975,78 55.869
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 299.308.415,25 246.905
b) andere Forderungen 261.641.787,39 328.024
560.950.202,64 574.929
4. Forderungen an Kunden 2.468.452.237,15 2.525.897
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.199.049.636,05 EUR (1.232.331)
Kommunalkredite 133.580.902,60 EUR (137.271)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 24.995
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (24.995)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 24.995
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 249.355.656,39 238.137
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 249.355.656,39 EUR (238.137)
bb) von anderen Emittenten 4.461.160,08 4.461
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
253.816.816,47 242.598
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
253.816.816,47 267.593
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 604.724.711,08 679.654
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 66.241.763,64 65.850
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.273.331,35 EUR (1.273)
an Wertpapierinstituten 105.900,00 EUR (106)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 4.471.912,87 5.560
darunter:
Treuhandkredite 4.471.912,87 EUR (5.560)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 26.182,00 60
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
26.182,00 60
12. Sachanlagen 10.847.317,26 11.864
13. Sonstige Vermögensgegenstände 538.785,28 541
14. Rechnungsabgrenzungsposten 2.027.434,71 1.876
Summe der Aktiva 4.021.915.338,88 4.189.694

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.762.324,11 11.477
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 415.301.576,89 522.876
418.063.901,00 534.353
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 287.268.722,54 378.137
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 1.451.995,87 1.587
288.720.718,41 379.724
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.302.788.293,42 2.778.257
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 489.268.615,19 7.384
2.792.056.908,61 2.785.641
3.080.777.627,02 3.165.365
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 4.471.912,87 5.560
darunter:
Treuhandkredite 4.471.912,87 EUR (5.560)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.670.357,00 988
6. Rechnungsabgrenzungsposten 92.715,75 101
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 36.191.546,00 36.988
b) Steuerrückstellungen 4.911.704,58 2.435
c) andere Rückstellungen 14.662.287,16 15.258
55.765.537,74 54.681
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 17.069.820,00 17.119
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 250.500.000,00 222.500
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 189.877.262,94 187.140
189.877.262,94 187.140
d) Bilanzgewinn 2.626.204,56 1.887
192.503.467,50 189.027
Summe der Passiva 4.021.915.338,88 4.189.694
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 45.800.469,71 39.071
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
45.800.469,71 39.071
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 252.017.648,75 286.248
252.017.648,75 286.248

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 74.448.484,45 50.445
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (145)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 7.528.996,23 1.125
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
81.977.480,68 51.570
2. Zinsaufwendungen 17.251.572,81 4.672
darunter: abgesetzte positive Zinsen 44.818,80 EUR (1.341)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
64.725.907,87 46.898
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 18.852.297,08 18.568
b) Beteiligungen 2.938.668,48 1.715
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
21.790.965,56 20.282
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 31.331.755,80 29.015
6. Provisionsaufwendungen 1.707.831,22 1.735
29.623.924,58 27.280
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.032.078,75 5.247
darunter: aus der Abzinsung von Rückstellungen 54.242,01 EUR (1)
9. (weggefallen)
118.172.876,76 99.707
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 29.663.672,37 28.684
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.644.427,73 9.186
darunter: für Altersversorgung 3.026.283,25 EUR (3.691)
38.308.100,10 37.870
b) andere Verwaltungsaufwendungen 17.596.997,47 17.058
55.905.097,57 54.928
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.698.498,23 1.380
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.397.191,67 2.213
darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen 500.918,32 EUR (1.307)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 24.926.230,31 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 6.128
24.926.230,31 6.128
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 36.362
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 10.496.054,77 0
10.496.054,77 36.362
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 28.000.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 16.741.913,75 10.952
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13.122.643,01 8.924
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 143.066,18 141
13.265.709,19 9.064
25. Jahresüberschuss 3.476.204,56 1.887
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
3.476.204,56 1.887
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
3.476.204,56 1.887
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 850.000,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
850.000,00 0
29. Bilanzgewinn 2.626.204,56 1.887

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. Da zum Bilanzstichtag die Ausgeglichenheit zwischen den erwarteten Verlusten und den Bonitätsprämien nicht mehr angenommen werden konnte, wurde der 12-Monats expected loss um einen Aufschlag von 43 % erhöht.

Wertpapiere

Ein Teil der Wertpapiere des Anlagebestands werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei den Immobilienfonds und den Rentenpapieren des Anlagevermögens werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet.

Zum Bilanzstichtag bestanden Wertpapierleihegeschäfte in Höhe von 242.516 TEUR. Bei Wertpapierleihegeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere aus. Insoweit bleiben verliehene Wertpapiere in den ursprünglichen Bilanzposten.

Beteiligungen und Anteile an verbundene Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.

Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 451 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente (Swaps), die nicht dem Handelsbestand zugeordnet und in keine Bewertungseinheit einbezogen werden sind, werden grundsätzlich einzeln bewertet. Daraus entstandene Bewertungsgewinne bleiben außer Ansatz. Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. § 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 39.167 40.779
- Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 5.137 5.137
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 7.289 48.892
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 35.006 5.030
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 95.000 70.000
- mehr als fünf Jahre 115.000 160.000

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 102.060 113.233
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 58.192 57.575
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 172.475 217.416
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 735.647 731.290
- mehr als fünf Jahre 1.444.633 1.466.012
- mit unbestimmter Laufzeit 56.446 52.896

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere --- 71.835
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon sind 251.794 266.678
- börsennotiert 247.353 266.678
- nicht börsennotiert 4.441 ---
- Nicht mit dem Niederstwert bewertet:
- Buchwert 34.441 87.628
davon entfällt auf börsenfähige Wertpapiere 34.441 87.628
- Beizulegender Zeitwert 33.344 84.678

Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere mit Restlaufzeiten von einem Jahr und mehr, die frühestens im Jahr 2025 fällig werden. Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil der Kursverlauf der Wertpapiere marktzinsbedingt ist und nicht durch die Bonität verursacht wird und eine Einlösung zum Nennwert erfolgt.

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Im Unterposten bb) Anleihen und Schuldverschreibungen sind enthalten
- Nachrangige Vermögensgegenstände, 4.461 4.461

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, davon sind 8.494 7.212
- börsennotiert --- ---
- nicht börsennotiert 8.494 7.212

Anteile an Investmentvermögen

An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10% der Anteile:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz Marktwert zu Buchwert
TEUR
Ertragsausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Gemischte Fonds
Deka A-SFÜ-Fonds 393.378 393.378 --- 10.436
Immobilienfonds
Deka Immobilien Fokus Logistik Tschechien 14.458 13.846 612 773
5QRE Healthcare Infrastructure Deutschland 15.499 15.000 499 450

Die Investmentvermögen sind dem Anlagebestand zugeordnet. Für das dargestellte Investmentvermögen Deka A-SFÜ-Fonds lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor.

Bei dem Deka Immobilien Fokus Logistik Tschechien sieht die vertragliche Grundlage eine Rückgabe der Anteile mit einer Rückgabeankündigungsfrist von mind. 5 Monaten vor. Bei einer Rückgabeankündigungsfrist unter 24 Monaten kann ein Rücknahmeabschlag bis zu 4,75% des Anteilswerts anfallen. Die Fondsanteile des 5QRE Healthcare Infrastructure Deutschland können unter Einhaltung einer Rückgabefrist von 11 Monaten durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung zurückgegeben werden.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,1 1.859.741 ---
(31.12.2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d. Höhe 0,2 697.089 51.994
(30.09.2022) (2021/2022)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 2,0 474.303 ---
(31.12.2022)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,8 1.330.461 ---
(30.06.2023)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,1 3.285.298 ---
(31.12.2022)
Bayern Card-Services Beteiligungs GmbH & Co. KG, München 2,0 2.792 2.942
(31.12.2022)
IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München 2,0 23.173 2
(31.12.2022)
S-Immo-Beteiligungs-GmbH & Co. KG, München 1,6 5.500 809
(31.12.2022)

Darüber hinaus ist die Sparkasse Fürth an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 2,0
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 2,9

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die Sachanlagen entfallen mit 8.464 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 1.762 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Disagio aus Verbindlichkeiten 45 49

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie den Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,87 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 497 66.443 ---
Zugänge 3 678 ---
Abgänge --- 600 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 500 66.521 ---
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 437 54.579 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 37 1.661 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- 566 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 474 55.674 ---
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 26 10.847 ---
Stand am 31.12. des Vorjahres 60 11.864 ---
Bilanzposten Buchwert 31.12.2022 *)
TEUR
Nettoveränderungen
TEUR
Buchwert 31.12.2023 *)
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 1 235.000 10.000 245.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 194.843 56.951 251.794
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 679.654 -74.929 604.725
Beteiligungen 65.850 392 66.242

*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen

1 Bei dem angegebenen Betrag handelt es sich um ein nachrangiges Schuldscheindarlehen und Collared Floater in Form von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen des Anlagevermögens

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 417.835 403.927
- Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 413.178 390.878
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 8.884 138.756
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 25.017 25.678
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 116.776 125.007
- mehr als fünf Jahre 264.253 232.545

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 441 1.053
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 254 236
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 720 760
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 464 557
- mehr als fünf Jahre 14 34
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 201.444 941
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 244.714 500
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 40.984 3.953
- mehr als fünf Jahre 2.127 1.990

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 85 TEUR (im Vorjahr 101 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für von der Sparkasse eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 223 TEUR angefallen.

Die nachrangigen Verbindlichkeiten (ohne anteilige Zinsen) von insgesamt 17.070 TEUR übersteigen im Einzelfall nicht 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten. Sie haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,30 % und eine Ursprungslaufzeit von 6 bis 11 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 197 TEUR fällig.

Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des § 10 Abs. 5a des Kreditwesengesetzes (KWG) in der am 31.12.2013 gültigen Fassung bzw. des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 15.083 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 14.919 TEUR.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Posten 2: Andere Verpflichtungen

In den unter dem Strich ausgewiesenen anderen Verpflichtungen sind unwiderrufliche Zusagen eines Kreditnehmers enthalten, die zusammen 21 % des Gesamtpostens ausmachen.

Wir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Die wesentlichen für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Erträge aus der Währungsumrechnung 191 264

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 4 4

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 17.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre

Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 451 TEUR.

Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren bereits in diesem Zusammenhang 3.742 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden.

Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche Vorschriften

Die Sparkasse Fürth fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung.

SONSTIGE ANGABEN

Derivative Finanzinstrumente

Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR - Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps 5.000 70.000 115.000 190.000
Davon Handelsgeschäfte --- --- --- ---
Davon Deckungsgeschäfte --- --- --- ---

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

- in TEUR - Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Zinsrisiken
Zinsswaps 1 190.000 15.491 --- --- ---

1 Zinsswaps mit einem positiven Marktwert von 15.409 TEUR dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht gesondert zu bewerten.

Die beizulegenden Zeitwerte der börsengehandelten Derivate stellen den Marktwert dar.

Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Fürth Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen im Jahr 2023, für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 26.764 TEUR betrugen 2.068 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 35.656 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates

Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Gesamtbezüge des Vorstandes 860 TEUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 161 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 1.274 TEUR gezahlt. Zum 31.12.2023 betrugen die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis 22.349 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 keine Kredite und Vorschüsse an den Vorstand ausgereicht. Die entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die zu deren Gunsten eingegangenen Haftungsverhältnisse belaufen sich auf 1.160 TEUR.

Honorare für den Abschlussprüfer

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 227 TEUR an; davon betrafen 30 TEUR das Vorjahr. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 29 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Dr. Thomas Jung (bis 28.02.2023 und ab 01.03.2024) Oberbürgermeister der Stadt Fürth
Bernd Obst (ab 01.03.2023 bis 31.12.2023) 1. Bürgermeister des Marktes Cadolzburg
Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Thomas Jung (ab 01.03.2023 bis 29.02.2024) Oberbürgermeister der Stadt Fürth
Thomas Zwingel 1. Bürgermeister der Stadt Zirndorf
Bernd Obst (bis 28.02.2023) 1. Bürgermeister des Marktes Cadolzburg
Bernd Obst (ab 01.01.2024) Landrat des Landkreises Fürth
Sarah Höfler (ab 18.03.2024) 1. Bürgermeisterin des Marktes Cadolzburg
Sepp Körbl Realschullehrer
Matthias Dießl (bis 31.12.2023) Landrat des Landkreises Fürth
Jürgen Habel 1. Bürgermeister der Stadt Langenzenn
Mitglieder: Markus Braun 2. Bürgermeister der Stadt Fürth
Klaus Edelthalhammer Selbstständiger Rechtsanwalt i.R.
Alexandra Glößinger Selbstständige Steuerberaterin
Kamran Salimi Qualitätsmanagementbeauftragter / Personalrat

An den Sitzungen des Verwaltungsrates nehmen mit beratender Stimme teil:

Susanne Hegendörfer (ab 01.08.2023) Personalvertreterin
Vorstand der Sparkasse Fürth siehe folgende Anhangangabe

Vorstand

Vorsitzender: Hans Wölfel
(bis 31.12.2023)
Adolf Dodenhöft
(ab 01.01.2024)
Mitglied: Adolf Dodenhöft
(bis 31.12.2023)
Kai Tusak
(ab 01.01.2024)

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023
Vollzeitkräfte 228
Teilzeit- und Ultimokräfte 292
520
Auszubildende 35
Insgesamt 555

 

Fürth, 21. März 2024

Sparkasse Fürth

Vorstand

Adolf Dodenhöft

Kai Tusak

 

Fürth, 22. April 2024

Sparkasse Fürth

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Dr. Thomas Jung

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Fürth hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Fürth besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Fürth definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 118.173 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 431.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 16.742 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 13.123 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Fürth hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Fürth

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Fürth, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss

Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen.

Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt.

Unsere Schlussfolgerungen

Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden, umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts

Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG

Verantwortliche Wirtschaftsprüfer

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Wolfgang Söder.

 

München, den 27. Mai 2024

Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern

Öttl, Wirtschaftsprüfer

Söder, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat während des Berichtsjahres die ihm nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen obliegenden Aufgaben, die auch die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes umfassen, in turnusmäßigen Sitzungen wahrgenommen.

Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand während des Berichtsjahres laufend über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten der Sparkasse eingehend unterrichtet. Alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie alle wichtigen Geschäftsvorfälle wurden erörtert.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht hat die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Verwaltungsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen und stimmt diesem zu. Mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 17. Juni 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt sowie der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2023 gebilligt.

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes beschloss der Verwaltungsrat, den Bilanzgewinn des Jahres 2023 gemäß § 21 SpkO zu verwenden und den Betrag von 2.626.204,56 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Fürth, 17. Juni 2024

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Oberbürgermeister

Dr. Thomas Jung

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

15 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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