Ceser Umformtechnik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Stork seit 3.9.2015 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F & S Alu-Bau GmbHKirchlengernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGI. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierung Die Bilanz zum 31. Dezember 2011 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2011 sind nach den bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches ohne die Inanspruchnahme größenklassenabhängiger Erleichterungen gegliedert. Ergänzende Ausweisregelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls beachtet. Postenbezeichnungen des gesetzlichen Gliederungsschemas wurden ggf. dem tatsächlichen Posteninhalt entsprechend geändert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Der Ausweis des Jahresergebnisses 2011 erfolgt ohne Ergebnisverwendung. 2. Bewertung Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit beachtet. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Höhe der Abschreibungen entspricht vertretbaren Schätzungen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich weitgehend mit dem Inhalt der steuerlichen AfA-Tabellen decken. Die Abschreibung erfolgt bei immateriellen Wirtschaftsgütern und Sachanlagen linear. Die Abschreibung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter erfolgt analog steuerlicher Vereinfachungsregelungen, soweit diese mit den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vereinbar sind. Beim beweglichen Sachanlagevermögen werden für Zugänge die zulässigen Abschreibungsbeträge zeitanteilig (pro rata temporis) berücksichtigt. Der Ausweis der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen erfolgt zum versicherungsmäßigen Deckungskapital. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf den Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird wegen des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % der Netto-Forderungen vorgenommen. Die Bewertung der Sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Das unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Körperschaftsteuer-Altguthaben wurde wegen Unverzinslichkeit mit dem abgezinsten Barwert bilanziert. Pensionsrückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Bewertung der übrigen Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Ihre Höhe entspricht den zu erwartenden Erfüllungsbeträgen. Der Ausweis der Verbindlichkeiten erfolgt zu Rückzahlungsbeträgen. II. Sonstige Angaben Die nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzende Pensionsverpflichtung wurde auf versicherungsmathematischer Grundlage unter Anwendung eines modifizierten Teilwertverfahrens und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 5,14% bewertet (§ 285 Nr. 24 HGB). Mit der Pensionsverpflichtung waren gemäß § 246 Abs. 2 HGB Ansprüche an die ERGO Lebensversicherung AG aus den an die versicherte Person verpfändeten Rückdeckungsversicherungen zu saldieren. Die über Gutachten des Versicherers nachgewiesenen Werte betrugen insgesamt 61.974,87 EUR (Police 430331328 mit 15.051,15 EUR und Police 480581816 mit 46.923,72 EUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Geschäftsführer der Gesellschaft ist der Kaufmann Dieter Stork, Kirchlengern.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.10.2012 |
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