Istanbul Restaurant Acar GmbH

Karlstraße 1, 72072 Tübingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 382802
Eingetragen
13.11.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenSonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Betrieb eines Restaurants. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Muharrem Basal
seit 13.6.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
Ö**** B****
20.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Tübingen
20.000 €
80.00%
Ö**** B****
5.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Istanbul Restaurant Acar GmbH

Tübingen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 7.412,00 8.412,00
II. Finanzanlagen 700,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.378,46 1.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände 15.062,75 19.608,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks 45.269,93 20.453,82
70.123,14 50.974,78

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -22.826,85 -23.966,38
III. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 18.423,41
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 40.000,00 40.000,00
C. Rückstellungen 5.552,60 7.181,00
D. Verbindlichkeiten 3.973,98 2.760,16
70.123,14 50.974,78

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes sowie ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB Rechnung zu legen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt, sofern das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) keine gegenüber dem Vorjahr abweichende Bewertung oder Bilanzierung aufgab.

Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde ein am Bilanzstichtag niedrigerer beizulegender Wert angesetzt.

Für bewegliche Anlagegüter i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG (so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 €) wurde in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Bewegliche Anlagegütergüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 € wurden sofort abgeschrieben.

Die Bewertung der Warenbestände erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten.

Dabei wurden Bestandsrisiken aufgrund langer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit angemessen durch entsprechende Wertabschläge berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert aktiviert.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Haftungsverhältnisse nach 251 HGB und 268 Abs. 7 HGB

Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

4. Ergebnisverwendung

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

5. Sonstige Angaben

Angaben zur Geschäftsführung

Als Geschäftsführer ist Herr Muhamet Simsek, Koch, bestellt.

Angaben zu bilanziellen Beziehungen mit den Gesellschaftern

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Ausleihungen: 4.000,00 €

Forderungen: 2.495,75 €

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Tübingen, 03.04.2012

Istanbul Restaurant Acar GmbH

Datum der Feststellung: 03.04.2012

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