Sonstige vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Gabelstapler-Service Ebert GmbH
Benzstraße 16, 87437 Kempten (Allgäu), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Ebert seit 6.2.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ralf Ebert | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gabelstapler-Service Ebert GmbHKemptenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 und 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Ein Geschäfts- und Firmenwert ist nicht vorhanden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich der Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet. Unfertige Erzeugnisse und Waren lagen im Geschäftsjahr nicht vor. Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Im Geschäftsjahr waren keine Anzahlungen auszuweisen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Bildung latenter Steuern befreit. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstigeVerbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angabe zu Forderungen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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