Sparkasse Saarbrücken

Saarbrücken

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRA 8590
Eingetragen
31.10.2003
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
das Betreiben aller banküblichen Geschäfte nach Maßgabe des Saarländischen Sparkassengesetzes, der aufgrund des Saarländischen Sparkasssengesetzes erlassenen Anordnungen und der Satzung der Sparkasse

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Boris Christmann
seit 6.5.2022
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Frank Saar
seit 16.5.2007
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Saarbrücken

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Saarbrücken
Sitz 66117 Saarbrücken
eingetragen beim
Amtsgericht Saarbrücken
Handelsregister-Nr. A 8590

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 42.922.892,79 46.717
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 55.273.711,02 99.450
98.196.603,81 146.167
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 333.896.138,39 249.218
b) andere Forderungen 184.201.264,70 170.085
518.097.403,09 419.302
4. Forderungen an Kunden 5.310.708.799,08 5.543.318
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.792.705.751,89 EUR (1.796.643)
Kommunalkredite 975.034.027,24 EUR (1.065.965)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 427.416.790,39 428.300
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 427.416.790,39 EUR (428.300)
bb) von anderen Emittenten 965.525.362,79 846.990
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 844.161.013,63 EUR (677.651)
1.392.942.153,18 1.275.290
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
1.392.942.153,18 1.275.290
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 516.804.930,49 521.429
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 46.606.112,66 46.453
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 2.333.283,80 EUR (2.333)
an Wertpapierinstituten 357.095,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 216.568,94 217
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 21.383.268,08 24.700
darunter:
Treuhandkredite 21.383.268,08 EUR (24.700)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 112.987,00 166
c) Geschäfts- oder Firmenwert 939.764,00 1.031
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
1.052.751,00 1.197
12. Sachanlagen 15.405.482,88 15.880
13. Sonstige Vermögensgegenstände 5.842.708,27 9.483
14. Rechnungsabgrenzungsposten 15.331.489,57 846
15. Aktive latente Steuern 0,00 0
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
Summe der Aktiva 7.942.588.271,05 8.004.282

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 26.981.930,01 1.769
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 977.422.147,46 939.994
1.004.404.077,47 941.763
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 1.548.781.911,11 1.936.032
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 2.469.657,64 3.782
1.551.251.568,75 1.939.814
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.344.445.706,48 3.582.969
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.250.189.756,91 788.257
4.594.635.463,39 4.371.227
6.145.887.032,14 6.311.041
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 21.134.290,60 36.830
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 EUR (0)
21.134.290,60 36.830
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 21.383.268,08 24.700
darunter:
Treuhandkredite 21.383.268,08 EUR (24.700)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.956.183,98 15.393
6. Rechnungsabgrenzungsposten 139.149,09 172
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 25.505.596,00 26.468
b) Steuerrückstellungen 29.770.540,69 5.974
c) andere Rückstellungen 23.546.537,96 24.534
78.822.674,65 56.976
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 310.000.000,00 268.000
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 0,00 EUR (0)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 350.226.693,72 345.091
cb) andere Rücklagen 2.407.466,00 2.407
352.634.159,72 347.499
d) Bilanzgewinn 3.227.435,32 1.908
355.861.595,04 349.407
Summe der Passiva 7.942.588.271,05 8.004.282
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 132.646.523,70 154.074
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 198.491.390,04 174.402
331.137.913,74 328.476
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 444.980.975,52 485.585
444.980.975,52 485.585

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 196.870.191,88 101.543
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (662)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 22.937.220,38 9.356
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
219.807.412,26 110.899
2. Zinsaufwendungen 68.417.219,02 15.838
darunter: abgesetzte positive Zinsen 517.580,59 EUR (5.063)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 568.445,93 EUR (569)
151.390.193,24 95.061
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 3.359.752,00 6.014
b) Beteiligungen 2.913.529,73 3.336
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 90.000,00 120
6.363.281,73 9.470
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 1.474.552,11 1.804
5. Provisionserträge 44.542.680,20 44.133
6. Provisionsaufwendungen 4.012.957,92 4.523
40.529.722,28 39.610
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 22.567.226,89 60.067
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 195.663,08 EUR (265)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
9. (weggefallen)
222.324.976,25 206.011
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 49.796.354,48 48.772
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 14.906.051,93 15.901
darunter: für Altersversorgung 4.905.126,85 EUR (6.147)
64.702.406,41 64.673
b) andere Verwaltungsaufwendungen 39.126.136,18 37.164
103.828.542,59 101.837
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.688.227,55 3.047
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.163.940,40 13.680
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 74.189,85 EUR (173)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 18.612.827,58 38.552
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
18.612.827,58 38.552
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 512.355,44 883
512.355,44 883
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 8.480,68 8
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 42.000.000,00 28.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 37.535.312,89 21.769
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 30.886.957,48 15.852
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 193.484,77 194
31.080.442,25 16.046
25. Jahresüberschuss 6.454.870,64 5.723
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
6.454.870,64 5.723
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
6.454.870,64 5.723
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 3.227.435,32 3.816
b) in andere Rücklagen 0,00 0
3.227.435,32 3.816
29. Bilanzgewinn 3.227.435,32 1.908

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse Saarbrücken zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Ein Konzernabschluss wurde nicht erstellt, da die Beteiligungen an drei Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von variablen Darlehen einbehaltene Disagien werden als Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen und grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig - längstens auf 5 Jahre - verteilt. Im Falle von Festzinsvereinbarung erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.

Die von Dritten erworbenen Schuldscheindarlehen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ist der Nennwert höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig.

Akuten Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurde durch ausreichend bemessene Einzelwertberichtigung und Rückstellungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im Zeitverlauf analysiert. Die Grundlagen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlustes für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Die Wertpapiere sind je nach Zweck dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zugeordnet. Der Bestand des Anlagevermögens enthält vor allem Papiere mit längeren Laufzeiten, die grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen.

Während die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens zum strengen Niederstwertprinzip erfolgt, kommt bei den Wertpapieren des Anlagevermögens im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht das gemilderte Niederstwertprinzip unter Verwendung der Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Buchwerte zum Ansatz.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde grundsätzlich der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die entliehenen Wertpapiere werden in den originären Bilanzposten unserer Kontrahenten bilanziert.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Bei dauernden Wertminderungen werden Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, wurden im Jahresabschluss Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum Zeitwert, maximal bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen. Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Die immateriellen Anlagewerte werden zu den Anschaffungskosten angesetzt und unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das entgeltlich erworbene Retail-Portfolio eines Kreditinstituts wird basierend auf der im Bewertungsmodell vorgesehenen Verbarwertung über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen bei den Gebäuden erfolgen grundsätzlich linear. Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgen die planmäßigen Abschreibungen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Investitionen in gemieteten Räumen werden linear auf die Vertragsdauer abgeschrieben, sofern diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 410 EUR (netto) bei Software und bis 800,00 EUR (netto) bei Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang behandelt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlusstag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Kunden werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und laufzeit- und kapitalanteilig auf die Dauer der Festzinsbindung verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Es wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt und von einer Gehalts- und Rentensteigerung von jeweils 2,00 % p.a. ausgegangen. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der prognostizierte Rechnungszinssatz zum 31. Dezember 2023 (Stand November 2023) beträgt 1,83 %.

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,00 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von rund 2 Jahren mit dem Rechnungszinssatz zum 31. Dezember 2023 von 1,05 % abgezinst. Die Rückstellung betrifft zum Jahresende 2023 insgesamt 146 Mitarbeiter (davon 17 Neuverträge aus 2023), mit denen jeweils eine Altersteilzeitvereinbarung nach dem Block- oder Gleichverteilungsmodell abgeschlossen wurde.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Soweit aus den Verpflichtungen zum Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme aus den unter dem Strich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen und Verbindlichkeiten zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Für die anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen und Erkenntnisse aus im Saarland anhängigen Verfahren berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung bzw. Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen. Die von der BGH Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils als nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Die Sparkasse ist verpflichtet, für die anspruchsberechtigten Mitarbeiter eine zur betrieblichen Altersversorgung führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie hat diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der ZVK erfüllt. Träger der ZVK ist die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes in Saarbrücken, die das Kassenvermögen der ZVK als Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet.

Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens ein Umlagesatz - bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten - ermittelt. Soweit dabei der Finanzbedarf der Kasse infolge der Umstellung auf das Punktemodell den tarifvertraglich auf den Stand vom 1. November 2001 eingefrorenen Umlagesatz übersteigt, erhebt die Kasse ein Sanierungsgeld. Der Umlagesatz (einschließlich Sanierungsgeld) beträgt derzeit 8,90 % der umlagepflichtigen Gehälter. Das vom einzelnen Mitglied zu entrichtende Sanierungsgeld wird gemäß § 63 Abs. 2 der Satzung der ZVK nach einer verursachungsgerechten Regelung unter Berücksichtigung der mitgliedsspezifischen Bestandsstruktur erhoben.

Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Versicherten bis zum Rentenbeginn erworbenen sogenannten Versorgungspunkte, die auf der Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts ermittelt werden. Neben einer lebenslangen Altersrente werden Rentenleistungen auch im Fall der Erwerbsminderung sowie im Todesfall an die Hinterbliebenen erbracht. Die Rentenleistungen werden jährlich um 1 % angehoben.

Die Durchführung der Versorgungszusage über die ZVK begründet eine mittelbare Versorgungsverpflichtung, die die Sparkasse durch regelmäßige Zahlung der satzungsmäßig geforderten Umlagen und Sanierungsgelder erfüllt. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung), soweit die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt, wofür derzeit keine Anhaltspunkte vorliegen.

Wird unterstellt, dass die ZVK keine Umlagen und Sanierungsgelder mehr erheben kann und die zugesagten Versorgungsleistungen aus ihrem zum Stichtag vorhandenen Vermögen erbringen müsste, ergäbe sich für die Sparkasse ein nach den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 2 HGB ermittelter Erfüllungsbetrag von 201.488 TEUR, dem ein nach dem Verpflichtungsumfang quotal bemessener Anteil der Sparkasse am Kassenvermögen in Höhe von 40.944 TEUR gegenübersteht. Insoweit beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 160.544 TEUR.

Die quantitative Ermittlung der mittelbaren Versorgungsverpflichtungen erfolgt nach einer für die Sparkassen bundesweit einheitlich Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Rechnungszinsfuß von 1,82 % bei einer gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der Versorgungseinrichtung von 1 % zugrunde gelegt werden. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen.

Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, so dass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wird.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, der im Geschäftsjahr aufgestockt wurde.

Derivative Finanzgeschäfte und Kreditbaskets

Die von der Sparkasse abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte sowie Zinsfutures werden ausschließlich zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Rahmen der barwertigen Zinsbuchsteuerung eingesetzt. Auf eine Bewertung der Zinsswaps am Bilanzstichtag wird daher verzichtet. Daneben wurden in geringem Umfang Aktienindex-Futures-Geschäfte zur Absicherung von Kursrisiken abgeschlossen.

Für Zinsswaps werden die Marktwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt.

Bei den Future-Geschäften erfolgt zum Bilanzstichtag eine Einzelbewertung gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 3 HGB mit dem Settlement-Preis des letzten Handelstages.

Die Sparkasse ist an drei überregionalen Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassenorganisation (Credit Linked Notes-Transaktionen) mit Laufzeiten von jeweils 5 Jahren und einem Volumen in Höhe von 21.000 TEUR beteiligt. Die im Rahmen der Kreditbasket-Transaktionen erworbenen Credit-Linked-Notes (CLN) werden in ein variabel verzinsliches Wertpapier und ein Kreditderivat (Credit Default Swap) aufgespalten. Beide Bestandteile werden entsprechend dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Verwendungszweck und unter Beachtung der jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert.

Die Credit Default Swaps (CDS) zur Übernahme von Kreditrisiken (Sparkasse ist Sicherungsgeberin) werden nach den Grundsätzen für das Bürgschafts- bzw. Garantiegeschäft behandelt. War am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des Kreditereignisses zu rechnen, wurde eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die CDS, die als erhaltene Kreditsicherheiten der Besicherung dienen (Sparkasse ist Sicherungsnehmerin), werden bei der Bewertung des abgesicherten Kreditgeschäfts im Rahmen der Bildung von Einzelwertberichtungen bzw. Rückstellungen berücksichtigt.

Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256 a HGB i.V. mit § 340 h HGB. Zum Bilanzstichtag bestanden nahezu ausschließlich Geschäfte mit besonderer Deckung, d.h. pro Geschäft wurde grundsätzlich ein betrags-, fristen- und währungskongruentes Gegengeschäft abgeschlossen.

Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt.

C. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen gegenüber der SaarLB 3.995 2

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an verbundenen Unternehmen 25 0
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 22.541 25.901
- Darunter Forderungen mit Nachrangabrede 5.000 5.000

Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpooling, das die Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen und kommunal verbürgte Kredite in Höhe von 119.112 TEUR an die Landesbank Baden-Württemberg in der Refinanzierungsvariante sowie im Rahmen des sogenannten Deckungspooling in Höhe von 184.487 TEUR an die Landesbank Hessen-Thüringen und des Pfandbriefpooling in der Vergütungsvariante in Höhe von 8.729 TEUR an die Landesbank Baden-Württemberg übertragen (Forderungspooldarlehensvertrag). Die Landesbanken können diese Forderungen zur Begebung von Hypotheken-Pfandbriefen und damit zur Besicherung ihrer entsprechenden Verbindlichkeiten nutzen. Aufgrund der Rückübertragungsmöglichkeit der Landesbanken für den Fall, dass eine Kundenforderung Not leidend wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und im Unterausweis "durch Grundpfandrechte besichert" bzw. "Kommunalkredite" aus. Die übertragenen Kundenforderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen gegenüber einem Kreditinstitut. Diesem zusätzlichen Risiko wird durch den Ausweis einer Eventualverbindlichkeit (Passiva unter dem Strich 1c "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten") i.H.d. Buchwerts dieser Forderungen Rechnung getragen.

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

davon
Bilanzwert
TEUR
börsennotiert
TEUR
nicht börsennotiert
TEUR
nicht mit dem Niederstwert bewertet (Buchwert)
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.392.942 1.294.120 98.822 768.544
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 516.805 0 516.805 0
Summe 1.909.747 1.294.120 615.627 768.544

Aufgrund der Bonität der Emittenten im Investment Grade-Bereich und der Zinsentwicklung seit Anfang 2022 wird bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren des Anlagevermögens von einer nur vorübergehenden Wertminderung und einer Rückzahlung der Wertpapiere bei Fälligkeit zum Nominalwert ausgegangen. Dadurch wurden bei einem beilzulegenden Wert von 708.204 TEUR Abschreibungen in Höhe von 60.340 TEUR vermieden.

Die Sparkasse hält an folgenden Sondervermögen mehr als 10 % der Anteile (§ 1 Abs. 10 KAGB):

Anlagevermögen:

Fonds Klassifizierung nach Anlagezielen Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz zwischen Markt- und Buchwert
TEUR
Ausschüttungen 2023
TEUR
MKF-Mittelstandskreditfonds Mischfonds 1.325 1.302 23 27

Eine Rückgabe der Anteile ist gemäß der am 16. August 2016 getroffenen Haltevereinbarung erst zum 28. September 2034 möglich.

Liquiditätsreserve:

Fonds Klassifizierung nach Anlagezielen Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz zwischen Markt- und Buchwert
TEUR
Ausschüttungen 2023
TEUR
SB-M1 MASTER Mischfonds 450.809 425.958 24.851 0
XAIA Credit Basis Rentenfonds 81.218 79.850 1.368 3.219

Eine Rückgabe der Anteile ist börsentäglich möglich.

Posten 7: Beteiligungen

Name und Sitz der Gesellschaft Eigenkapital in TEUR Geschäftsjahr 2022 Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2022
TEUR
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co.KG, Neuhardenberg 3.285.298 0,5 59.531

Der übrige Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB) ist für die Beurteilung der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.

Seit 1993 besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der S-Pro-Finanz Immobilien-, Beratungs- und Vermittlungs- GmbH der Sparkasse Saarbrücken.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die Sachanlagen entfallen mit 8.296 TEUR auf Grundstücke und Gebäude, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 6.963 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

Nach § 12 Abs. 2 Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) sind Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds zu leisten (EU-Bankenabgabe). Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 545 TEUR als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht, die in vollem Umfang durch eine gestellte Barsicherheit unterlegt ist. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Single Resolution Fund (SRF) betragen am Bilanzstichtag insgesamt 3.138 TEUR.

Die Gewinnausschüttungsansprüche gegenüber einem verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 1.475 TEUR.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen 14.878 547

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aus Unterschieden zwischen Handelsbilanzansätzen und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen bei den Wertpapieren, den Forderungen an Kunden sowie den Rückstellungen ergaben sich aktive latente Steuern. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung der aktuellen Steuersätze (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Auf eine Aktivierung wurde verzichtet.

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände in Fremdwährung 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
17.044 23.646

Anlagenspiegel

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Entwicklung Buchwerte der Wertpapiere des Anlagevermögens

Buchwert 31.12.2022
TEUR
Veränderungssaldo 2023 (§ 34 Abs. 3 RechKredV)
TEUR
Buchwert 31.12.2023
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 847.952 -15.652 832.300
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.302 0 1.302
Summe 849.254 -15.652 833.602

Posten 7: Beteiligungen

Entwicklung der Anschaffungs- / Herstellungskosten TEUR
Stand am 01.01.2023 63.513
Zugänge 153
Abgänge 0
Umbuchungen 0
Stand am 31.12.2023 63.666
Buchwert zum 31.12.2022 46.453
Buchwert zum 31.12.2023 46.606

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Entwicklung der Anschaffungs- / Herstellungskosten TEUR
Stand am 01.01.2023 577
Zugänge 0
Abgänge 0
Umbuchungen 0
Stand am 31.12.2023 577
Buchwert zum 31.12.2022 217
Buchwert zum 31.12.2023 217

Posten 11: Immaterielle Anlagewerte

Entwicklung der Anschaffungs- / Herstellungskosten TEUR
Stand am 01.01.2023 3.049
Zugänge 6
Abgänge 0
Umbuchungen 0
Stand am 31.12.2023 3.055
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen TEUR
Stand am 01.01.2023 1.852
Abschreibungen im Geschäftsjahr (Zugänge) 150
Zuschreibungen im Geschäftsjahr (Abgänge) 0
Änderung der gesamten Abschreibungen i. Z. mit Zugängen 0
Änderung der gesamten Abschreibungen i. Z. mit Abgängen 0
kumulierte Abschreibung zum 31.12.2023 2.002
Buchwert zum 31.12.2022 1.197
Buchwert zum 31.12.2023 1.053

Posten 12: Sachanlagen

Entwicklung der Anschaffungs- / Herstellungskosten TEUR
Stand am 01.01.2023 122.283
Zugänge 2.179
Abgänge 3.942
Umbuchungen 0
Stand am 31.12.2023 120.520
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen TEUR
Stand am 01.01.2023 106.402
Abschreibungen im Geschäftsjahr (Zugänge) 2.538
Zuschreibungen im Geschäftsjahr (Abgänge) 0
Änderung der gesamten Abschreibungen i. Z. mit Zugängen 0
Änderung der gesamten Abschreibungen i. Z. mit Abgängen 3.826
Stand am 31.12.2023 105.114
Buchwert zum 31.12.2022 15.880
Buchwert zum 31.12.2023 15.406

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der SaarLB 2.011 4.612

Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 471.066 TEUR.

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.728 2.421
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.655 4.887

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen mit 21.222 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 161 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 13 18

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 25.506 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 25.781 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v. 275 TEUR. Unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen ergibt sich kein ausschüttungsgesperrter Betrag nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Mehrere Posten betreffende Angaben

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Schulden in Fremdwährung 16.061 22.401

Passiva unter dem Strich: Eventualverbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Eventualverbindlichkeiten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 33.004 TEUR.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Für die Anteile an Sondervermögen bestehen Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt 7.961 TEUR.

Derivate

Die folgenden Tabellen zeigen die eingesetzten derivativen Finanzinstrumente nach ihren Nominal- und Marktwerten sowie nach der Fristenstruktur. Dabei wurden, neben dem Ansatz zu Nominalwerten, die Zinsswaps nach dem Barwertmodell (einschl. Stückzinsen) ausgewiesen. Bei den Zins-Futures-Geschäften handelt es sich um standardisierte Kontrakte (Bobl-, Bund- und Schatz-Futures) mit standardisierten Nominalbeträgen und Erfüllungsterminen. Dabei gibt der Nominalbetrag das von der Sparkasse gehandelte Geschäftsvolumen an.

Darstellung Volumina

Nominalwerte Marktwerte
Mio. EUR Mio. EUR
31. 12. 2023 31. 12. 2022 31. 12. 2023 31. 12. 2022
positiv negativ positiv negativ
Zinsrisiken
Zinsswaps 2.375,0 2.729,0 146,3 29,4 214,3 36,9
Zins-Futures 360,0 360,0 - 5,3 12,7 -
Aktienrisiken
Aktienindex-Futures - 2,8 - - 0,1 -
Insgesamt 2.735 3.091,8 146,3 34,7 227,1 36,9

Darstellung Fristengliederung

Zinsswaps Zins-Futures Aktienindex-Futures
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
31. 12. 2023 31. 12. 2022 31. 12. 2023 31. 12. 2022 31. 12. 2023 31. 12. 2022
Restlaufzeiten
bis 3 Monate 215,0 205,0 360,0 360,0 - 2,8
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 230,0 339,0 - - - -
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.385,0 1.475,0 - - - -
mehr als 5 Jahre 545,0 710,0 - - - -
Insgesamt 2.375,0 2.729,0 360,0 360,0 - 2,8

Die ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte entsprechen bei börsengehandelten Produkten (Futures) dem Marktwert.

Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden.

Restlaufzeitengliederung

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mit unbestimmter Laufzeit im Folgejahr fällig
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre
- ohne anteilige Zinsen nach § 11 Satz 3 RechKredV - TEUR
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen 172 25.159 136.412 757
4. Forderungen an Kunden 114.672 495.013 1.850.061 2.684.070 161.679
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 99.013
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 263.478 24.285 363.032 312.052
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten 915 6 1.549 -
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 455.585 405.950 357.197 22.680
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 8.500

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 2: Zinsaufwendungen

Bei einzelnen Geschäftsvorfällen ist es aufgrund der Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes dazu gekommen, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen von Kreditinstituten und Kunden eine Vergütung (positive Zinsen) erhält. Diese positiven Zinsen wurden im GuV - Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet.

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner.

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

In der GuV - Position 8 sind Erträge für Zins- und Aktien-Futures des Anlagebuches in Höhe von 18.569 TEUR enthalten.

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

In diesem Posten sind Aufwendungen für Zins- und Aktien-Futures des Anlagebuches in Höhe von 14.685 TEUR enthalten.

Posten 25: Jahresüberschuss

Der einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegende Betrag in Höhe von insgesamt 275 TEUR resultiert aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Der Betrag hat sich im Berichtsjahr um 1.183 TEUR reduziert und liegt weiterhin unter der bereits in Vorjahren dotierten Rücklage. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Gemäß § 25 Abs. 3 des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG) wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 6.455 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

E. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.

F. Sonstige Angaben

Verwaltungsrat

Peter Gillo Vorsitzender, Regionalverbandsdirektor ab 01.05.2023 Uwe Conradt Stellvertretender Vorsitzender, Oberbürgermeister ab 01.05.2023
Uwe Conradt Vorsitzender, Oberbürgermeister bis 30.04.2023 Peter Gillo Stellvertretender Vorsitzender, Regionalverbandsdirektor bis 30.04.2023
Michael Adam Bürgermeister Pascal Arweiler Mitglied des Landtages
Dr. Gerhard Bauer Direktor der Landesmedienanstalt Saarland i.R. bis 25.08.2023 Esther-Janine Beermann Regierungsrätin
Karin Bernhard Frauenbeauftragte bis 31.05.2023 Mirco Bertucci Prokurist
Pia-Maria Blankenburg Frauenbeauftragte Manfred Boussonville Studiendirektor i.R.
Jeanne Dillschneider Rechtsanwältin Patrick Ehre Leiter BeratungsCenter
Patrick Ginsbach Regierungsbeschäftigter Hermann Hoffmann Rentner
Alexander Keßler Geschäftsführer ab 20.10.2023 Alexander Klein Leiter KundenCenter
Manfred Michler Leiter Multikanalvertrieb ab 21.07.2023 Norbert Moy Dipl. Kaufmann / Oberstudienrat
Susanne Nickolai Qualitätsmanagerin Volker Schmidt Geschäftsführer
Frank Schuler Personalratsvorsitzender Walter Thorn Leiter BeratungsCenter
Ständiger Gast
Christiane Blatt, Oberbürgermeisterin der Stadt Völklingen

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 137 TEUR. An die Mitglieder des Verwaltungsrats (ohne Mitglieder nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 SSpG) wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 1.676 TEUR ausgereicht.

Vorstand

Frank Saar

Vorstandsvorsitzender

Boris Christmann

Stellvertretender Vorsitzender

Helge Heyd

Vorstandsmitglied

Der Vorstandsvorsitzende Frank Saar ist Mitglied des Aufsichtsrates der SAARLAND Feuerversicherung AG und Mitglied des Verwaltungsrats der Deka Bank Deutsche Girozentrale (§ 340 a Abs. 4 Nr. 1 HGB).

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.055 TEUR.

Die Kredite an den Vorstand sowie die zu ihren Gunsten eingegangenen Haftungsverhältnisse betragen 235 TEUR.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31. Dezember 2023 17.983 TEUR zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im Geschäftsjahr 1.188 TEUR.

Mitarbeiter/-innen

Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt (ohne Vorstand):

männlich weiblich Anzahl
Vollzeitkräfte 317 297 614
Teilzeitkräfte (zahlenmäßig voll) 13 288 301
330 585 915
Auszubildende 32 47 79
insgesamt 362 632 994

Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

für die Abschlussprüfungsleistungen 518,6 TEUR
für andere Bestätigungsleistungen 36,5 TEUR
darunter: Prüfung gemäß § 89 WpHG 36,5 TEUR

 

Saarbrücken, 26. März 2024

Sparkasse Saarbrücken

- Vorstand -

Saar

Christmann

Heyd

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Saarbrücken hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Saarbrücken besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Saarbrücken definiert den Umsatz als das Ergebnis aus folgenden Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 222.325 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 797 Mitarbeiter.

Der Gewinn vor Steuern beträgt nach der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 37.535 TEUR; die hiernach ausgewiesenen Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 30.887 TEUR.

Die Sparkasse Saarbrücken hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

 

Saarbrücken, 26. März 2024

Sparkasse Saarbrücken

- Vorstand -

Saar

Christmann

Heyd

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

Die Sparkasse Saarbrücken ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Saar (SVSaar), Saarbrücken. Sie ist beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Nummer A 8590 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Saarbrücken, der von dem Regionalverband Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Mittelstadt Völklingen gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband Saarbrücken ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist als Mitglied des Sparkassenverbands Saar über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und erlässt Geschäftsanweisungen für den Kreditausschuss, den Vorstand sowie die Innenrevision. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden und 18 weiteren Mitgliedern zusammen.

Der Kreditausschuss, bestehend aus insgesamt 7 Mitgliedern, beschließt über die Zustimmung vor Bewilligung von Krediten nach § 9 der Geschäftsanweisung für den Vorstand und über die Zustimmung zur Gewährung von Organkrediten im Sinne von § 15 des Gesetzes über das Kreditwesen.

Der Vorstand, bestehend aus 3 Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich und führt ihre Geschäfte.

Die Geschäftsbereiche Markt/Handel sowie Marktfolge/Überwachung bilden die übergeordnete Organisationsstruktur der Sparkasse.

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.

Zum 31. Dezember 2023 unterhielt die Sparkasse eine Hauptstelle und 36 Filialen und beschäftigte insgesamt 1.076 Mitarbeitende. Gemessen an der Bilanzsumme ist die Sparkasse Saarbrücken die größte Sparkasse im Saarland. Bundesweit steht sie an 42. Stelle.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Das Jahr 2023 war weltweit von weiterhin hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % bzw. auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch aufgrund der hohen Inflation stecken.

Die USA sind vom Kriegsgeschehen geographisch weit entfernt. Außerdem sind sie nicht so stark von den verteuerten Energiekosten betroffen. Vielmehr sind sie in manchen Sektoren wie dem international gehandelten und stark verteuerten verflüssigten Gas (LNG) sogar Netto-Anbieter und somit Profiteur. Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich um ca. 2,4 % noch einmal in ähnlichem Tempo wie schon im Jahr zuvor.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem Bruttoinlandsprodukt weiterzulegen konnte.

Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.

Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht.

Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das Bruttoinlandsprodukt. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.

Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 % zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-Prozent-Marke überschritten.

Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. EUR fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. EUR oder 2,0 % des Bruttoinlandsprodukt etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 % des Bruttoinlandsprodukt leicht zurückgegangen sein.

Die Investitionen wurden 2023 stark vom außergewöhnlichen Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3,0 %.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das zwischenzeitlich erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des Bruttoinlandsprodukt 2023 real sogar zulegen und zwar um 3,0 %.

Auch der Außenhandel leistete einen positiven Wachstumsbeitrag, allerdings lediglich einer rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die Berechnung des Bruttoinlandsprodukts eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte. Die Korrektur bei den Importen ist auch als eine Gegenbewegung zu den von Sonderentwicklungen geprägten Trends des Vorjahres zu interpretieren. Da sich die zuvor erheblich verteuerten Importe - Stichwort Energie - 2023 auch preislich wieder sehr stark entspannten, stieg der nominale Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sogar noch stärker als in der preisbereinigten Rechnung. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 % des Bruttoinlandsprodukt 2022 im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als 6 % des Bruttoinlandsprodukt aus. Der 2022 erlittene Terms-of-Trade-Schock für Deutschland scheint inzwischen weitgehend überwunden.

Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen Bruttoinlandsprodukt in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 %.

Angesichts der schwachen Wachstumsdynamik zeigt sich der Arbeitsmarkt weiterhin erstaunlich stabil. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.

Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.

Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem Bruttoinlandsprodukt und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist.

Die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.

Nach den vorläufigen Ermittlungen des Statistischen Amtes des Saarlandes beträgt das Bruttoinlandsprodukt des Saarlandes im Jahr 2023 41,3 Mrd. EUR. Preisbereinigt ergibt sich eine reale Abschwächung um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr. Damit setzen sich hinsichtlich der Saar-Wirtschaft zwei negative Tendenzen fort. Die Saar-Wirtschaft schrumpft im Trend, wenn auch nicht in jedem einzelnen Jahr. Der scharfe Wachstumseinbruch des Jahres 2020 im Saarland ist noch bei weitem nicht kompensiert. Und die Saar-Wirtschaft bleibt kontinuierlich hinter der bundesweiten Entwicklung zurück. So ist das Saarland das einzige Bundesland, dessen reales BIP im Jahr 2023 weiterhin unter dem Niveau von 2015 lag.

Hinter dem relativ schwachen Wachstum im Saarland stecken nicht nur temporäre Belastungsfaktoren, sondern auch fundamentale Trends, insbesondere die relativ schwache demografische Entwicklung. Diese erklärt den Wachstumsrückstand zum Bund aber nur zum Teil. Bei einer Betrachtung des realen Bruttoinlandsprodukts pro Erwerbstätigen als breites Maß für die Produktivität fällt auf, dass die Entwicklung im Saarland viele Jahre hinter der bundesweiten Entwicklung zurückgeblieben ist. Fast alle Bundesländer weisen seit 2015 eine stärkere Produktivitätsentwicklung auf.

Im Verarbeitenden Gewerbe haben sich wichtige Branchen im Jahr 2023 unterschiedlich entwickelt. Die Fahrzeugindustrie konnte steigende Umsätze verbuchen, während in der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie im Maschinenbau deutliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen waren. Das Baugewerbe musste im Jahr 2023 ebenfalls Umsatzverluste hinnehmen. Die Dienstleistungsbereiche, die insgesamt einen Anteil von ca. 70 % an der saarländischen Wertschöpfung erbringen, stagnierten in 2023 auf Vorjahresniveau und blieben damit ebenfalls hinter der bundesweiten Entwicklung zurück.

Angesichts der geringen gesamtwirtschaftlichen Dynamik hat sich der saarländische Arbeitsmarkt in 2023 erneut als erstaunlich robust erwiesen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag zum Jahresende 2023 bei rund 394.000, damit 0,1 % über dem Vorjahreswert und nur leicht unter dem Vor-Corona-Niveau am Jahresende 2019. Der entsprechende Wert im Bund stieg in 2023 um 0,6 %. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an Arbeitskräften - nicht mehr nur Fachkräften - versuchen die Unternehmen offensichtlich, ihre Belegschaften zu halten. Die geringe wirtschaftliche Dynamik in 2023 spiegelt sich allerdings in einem Rückgang der offenen Stellen wider. Sie sanken im Vergleich zum Vorjahresende um 14,4 % auf knapp 10.000. Die Arbeitslosenquote im Saarland hat im Jahresdurchschnitt 2023 6,8 % betragen und hat sich im Vergleich zum Vorjahr (6,3 %) leicht erhöht und lag mit 1,1 Prozentpunkten weiterhin über dem Bundesdurchschnitt (Vorjahr: 1,0 Prozentpunkte).

Im Saarland stiegen die Verbraucherpreise um 6,0 % an, der Wert lag nur leicht unter dem Vorjahreswert von 6,1 %.

Probleme der deutschen Kreditwirtschaft sind auf der einen Seite steigende Kosten, die teils auf Lohn- und Preissteigerungen zurückgehen aber immer stärker auf regulatorische und - damit zusammenhängend - auf steigende IT-Anforderungen zurückzuführen sind. Auf der anderen Seite ist es auch die Regulatorik, die im Ergebnis ökonomisches Handeln einschränkt. Bedeutender Kostenfaktor ist die steuerlich nicht abzugsfähige Bankenabgabe. Der Wettbewerbsdruck hat sich insbesondere bei den Privatkunden u. a. durch Veränderung der Kommunikationswege, demografische Entwicklungen und den Wandel der Kundenbedürfnisse ausgewirkt.

Internationale Rating-Agenturen stellen der Sparkassen-Finanzgruppe regelmäßig sehr gute Zeugnisse aus: Moody's, Fitch und die kanadische DBRS überprüfen seit Jahren die Solidität der Sparkassen-Finanzgruppe und geben echte, kapitalmarktfähige Ratings heraus. Die Analysten der kanadischen DBRS bestätigten das Rating der Sparkassen-Finanzgruppe zuletzt im März 2024 mit einer Note "A (high)", die eine gute Kreditqualität zum Ausdruck bringt. Dieses sogenannte Floor-Rating zeigt an, dass die Bonität aller Mitglieder der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe mit mindestens A (high) bewertet wird. Kein Mitglied schneidet schlechter ab. Dieses Rating können sich Institute individuell zuweisen lassen und es wie ein Individualrating nutzen. Die Ratingagentur Fitch hat zuletzt im April 2024 ihr Rating "A+" für die Sparkassen-Finanzgruppe bestätigt. Dieses Gruppenrating können sich die Sparkassen einzeln zuweisen lassen, es kann wie ein Individualrating genutzt werden. Auch Moody's Investors Service bestätigte die Einstufung unseres Verbunds im Februar 2024 mit dem Rating "Aa2". Das sogenannte "Corporate Family Rating" für die Sparkassen-Finanzgruppe bewertet die Gruppe als Ganzes. Es stellt keine Einheitsnote dar, bestätigt aber die hohe Solidität und Kreditwürdigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt.

2.2. Geschäftsverlauf

Die Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Jahr 2023 zeigt folgende Übersicht:

Jahresendbestand Veränderung zu Vorjahr Anteil in % des Geschäftsvolumens 1
2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % %
Bilanzsumme 7.942,6 8.004,3 -61,7 -0,8 96,0
Durchschnittliche Bilanzsumme 7.967,7 8.071,6 -103,9 -1,3 96,3
Geschäftsvolumen 1 8.273,7 8.332,8 -59,1 -0,7 100,0
Forderungen an Kreditinstitute 518,1 419,3 98,8 23,6 6,3
Forderungen an Kunden 5.310,7 5.543,3 -232,6 -4,2 64,2
Wertpapieranlagen 1.909,7 1.796,7 113,0 6,3 23,1
Anteilsbesitz 46,8 46,7 0,1 0,2 0,6
Sachanlagen 15,4 15,9 -0,5 -3,1 0,2
Barreserve 98,2 146,2 -48,0 -32,8 1,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2 1.025,5 978,6 46,9 4,8 12,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6.145,9 6.311,0 -165,1 -2,6 74,3
Rückstellungen 78,8 57,0 21,8 38,2 1,0
Eigene Mittel 3 665,9 617,4 48,5 7,9 8,0
nachrichtlich: Depot B incl. Deka 2.080,9 1.785,5 295,4 16,5 -

1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
2 inkl. der im Rahmen von Kreditbasket-Transaktionen aufgelegten eigenen Inhaberschuldverschreibungen
3 Eigene Mittel = Gewinnrücklagen zuzüglich Fonds für allgemeine Bankrisiken und Bilanzgewinn

2.2.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme ist mit einem Rückgang um 61,7 Mio. EUR (-0,8 %) auf 7.942,6 Mio. EUR nahezu gleichgeblieben. Dies entspricht unseren Erwartungen aus dem Vorjahr.

Der Rückgang der Forderungen an Kunden und die Reduzierung unseres Guthabens bei der Deutschen Bundesbank (Barreserve) wurde insbesondere durch die Erhöhung der Wertpapieranlagen und der Forderungen an Kreditinstitute zum Teil kompensiert. Auf der Passivseite kam es nach dem starken Zufluss von Kundengeldern in den Vorjahren zu einem vergleichsweise moderaten Abfluss, der teils durch eine Erhöhung der eigenen Mittel und der Refinanzierung über Kreditinstitute ausgeglichen wurde.

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich um 59,1 Mio. EUR (-0,7 %) auf 8.273,7 Mio. EUR verringert.

2.2.2. Aktivgeschäft

2.2.2.1. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von 98,8 Mio. EUR auf 518,1 Mio. EUR (+23,6 %).

Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die Zunahme des Übernachtguthabens im Rahmen der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank um 100,0 Mio. EUR (+47,6 %) zurückzuführen. Des Weiteren haben sich die Zinsabgrenzungen aus Swapgeschäften um 14,3 Mio. EUR (+219,2 %) erhöht und die Verrechnungskonten um 8,7 Mio. EUR (-42,8 %) sowie die Tagesgelder bei anderen Sparkassen um 6,6 Mio. EUR (-43,6 %) reduziert.

Es bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von 150,0 Mio. EUR (im Vorjahr: 150,0 Mio. EUR) an deutsche Kreditinstitute.

2.2.2.2. Forderungen an Kunden

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutlich geringere Kreditnachfrage zu beobachten. Insbesondere war die Nachfrage nach Krediten zur Finanzierung des Wohnungsbaus rückläufig. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 609,4 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr: 977,3 Mio. EUR).

Die Forderungen an Kunden reduzierten sich nach dem deutlichen Plus des Vorjahrs (+235,2 Mio. EUR) um 232,6 Mio. EUR (-4,2 %) auf 5.310,7 Mio. EUR. Der Rückgang vollzog sich fast ausschließlich im kurz- und mittelfristigen Bereich (-9,4 % bzw. -18,9 %). Bei den langfristigen Forderungen war hingegen nur ein moderater Rückgang zu verzeichnen (-0,7 %).

Die Kredite an Privatpersonen bewegten sich annährend auf Vorjahresniveau (-0,3 %). Die Finanzierung von Wohnraum stand dabei wie in den Vorjahren im Vordergrund. Die Forderungen an öffentlichen Haushalte waren im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch ein Zuwachs von 7,0 % verzeichnet werden konnte, mit -10,7 % deutlich rückläufig. Die Kredite an Unternehmen und Selbständigen bewegten sich mit -4,3 % ebenfalls unter dem Niveau des Vorjahres. Der Rückgang ist u. a. durch den Abbau von Schuldscheindarlehen an gewerbliche Unternehmen in Höhe von 51,1 Mio. EUR begründet, die nach Fälligkeit nicht ersetzt wurden. Zum 31. Dezember 2023 bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von 277,1 Mio. EUR an gewerbliche Unternehmen.

Die in Anbetracht gestiegener Finanzierungskosten und Preise sowie angespannter Lieferketten prognostizierte rückläufige Darlehensnachfrage von Privatpersonen, insbesondere für den Wohnungsneubau, hat sich bestätigt. Dies gilt auch für den prognostizierten Rückgang der Kredite an öffentliche Haushalte. Entgegen der noch im Frühjahr 2023 verzeichneten Zuwächse bei den Krediten an Unternehmen und Selbständige haben sich diese bis zum Jahresende 2023 rückläufig entwickelt.

2.2.2.3. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen (Depot A) gegenüber dem Vorjahr um 113,0 Mio. EUR (+6,3 %) auf 1.909,7 Mio. EUR. In diesem Zusammenhang erhöhten sich die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere um 117,6 Mio. EUR (+9,2 %). Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden um 4,6 Mio. EUR (-0,9 %) abgebaut.

Teile unseres Wertpapierbestandes werden in mehreren Spezialfonds verwaltet, die überwiegend in einem Masterfonds zusammengefasst sind. Mit dem fremdverwalteten Vermögen soll eine nachhaltige Wertentwicklung unter Beachtung von Risiko-Rendite-Relationen erreicht werden.

2.2.2.4. Übrige Aktivposten

Im Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,1 Mio. EUR auf 46,8 Mio. EUR. Die Veränderung ergab sich im Wesentlichen aus der Kapitalerhöhung eines Beteiligungsunternehmens in Höhe von 0,1 Mio. EUR.

Die Sachanlagen reduzierten sich auf 15,4 Mio. EUR (im Vorjahr: 15,9 Mio. EUR). Der Rückgang der Sachanlagen um 0,5 Mio. EUR (-3,1 %) resultiert insbesondere aus Abschreibungen in Höhe von 2,5 Mio. EUR und Zugängen in Höhe von 2,2 Mio. EUR. Die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung bildet mit 82,7 % der Zugänge den Schwerpunkt der Investitionen. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Sparkasse nach Ablauf eines Erbbaurechtsvertrags das betreffende Grundstück, auf dem sich eine Filiale befindet, erworben.

2.2.3. Passivgeschäft

2.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von 978,6 Mio. EUR um 46,9 Mio. EUR (+4,8 %) auf 1.025,5 Mio. EUR. Dabei wurden insbesondere Sparkassenbriefe (+138,8 Mio. EUR, 139,7 %) und befristete Einlagen (+143,3 Mio. EUR, 59,8 %) deutlich erhöht. Die Offenmarktgeschäfte der Deutschen Bundesbank (-249,3 Mio. EUR, -100,0 %) wurden hingegen vollständig abgebaut.

2.2.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden reduzierten sich auf 6.145,9 Mio. EUR (im Vorjahr: 6.311,0 Mio. EUR) und verteilen sich wie folgt:

Kundeneinlagen nach Produktgruppen Jahresendbestand Veränderung
2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
täglich fällige Einlagen 3.344,4 3.583,0 -238,6 -6,7
Spareinlagen 1.551,3 1.939,8 -388,5 -20,0
Sparkassenbriefe 146,2 59,9 86,3 144,1
befristete Einlagen 1.104,0 728,3 375,7 51,6
Gesamt 6.145,9 6.311,0 -165,1 -2,6

Nach dem sehr erfreulichen Zufluss bei den Kundeneinlagen im Vorjahr (408,8 Mio. EUR, +6,9 %) kam es im Geschäftsjahr 2023 zu vergleichsweise moderaten Mittelabflüssen in Höhe von 165,1 Mio. EUR (-2,6 %). Dies entspricht unseren im Frühjahr 2023 geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen.

Im Bereich der täglich fälligen Einlagen konnten Zuwächse bei den Tagesgeldern und Geldmarktkonten erzielt werden (+13,0 %), die den deutlichen Rückgang der Sichteinlagen (-11,2 %) allerdings nicht ausgleichen konnten, sodass sich die täglich fälligen Einlagen insgesamt um 238,6 Mio. EUR (-6,7 %) reduzierten. Der im Vorjahr begonnene Rückgang der Spareinlagen um 1,7 % setzte sich im Geschäftsjahr 2023 sehr deutlich fort, mit der Folge, dass der Bestand an Spareinlagen um 388,5 Mio. EUR (-20,0 %) abnahm. Dagegen konnten die befristeten Einlagen nach dem bereits erhöhten Zuwachs im Vorjahr (+310,7 Mio. EUR) erneut stark gesteigert werden, d. h. um 375,7 Mio. EUR (+51,6 %). Erfreulich war auch die Nachfrage nach Sparkassenbriefen, deren Volumen sich von 59,9 Mio. EUR auf 146,2 Mio. EUR mehr als verdoppelt hat. Durch den Zuwachs der befristeten Einlagen und der Sparkassenbriefen in Höhe von insgesamt 462,0 Mio. EUR konnte der Rückgang der Spareinlagen mehr als kompensiert werden.

2.2.4. Derivative Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente, die im Wesentlichen Zinsswaps und Zinsfutures umfassen, dienten im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.2.5. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Das Ergebnis aus dem Giroverkehr und Kartengeschäft erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 17,7 % auf 25,5 Mio. EUR. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf eine im Geschäftsjahr 2023 erfolgte Erhöhung der Kontoführungsentgelte. Die Girokonten als Dreh- und Angelpunkte des Zahlungsverkehrs haben sich im Berichtsjahr um 2,3 % auf rund 215.300 erhöht. Die Zahl der ausgegebenen SparkassenCards hat sich auf rund 213.100 erhöht (+0,6 %) und der Bestand an Kreditkarten auf rund 49.600 (-0,4 %) verringert.

Vermittlung von Wertpapieren

Vor dem Hintergrund der im Geschäftsjahr 2023 weiter gestiegenen Leitzinsen wurden insbesondere kurzlaufende Zins-Zertifikate und Bundesanleihen von unseren Kunden verstärkt nachgefragt. Der Verkauf von Zertifikaten der Deka (vor allem Festzins-Zertifikate) erreichte mit 139,0 Mio. EUR einen neuen Absatzrekord. Der Netto-Absatz an Investmentfonds hingegen erreichte mit 22,8 Mio. EUR ein Mehrjahrestief. Eine sichere Kurzfristanlage wurde meist längerfristigen Anlagestrategien mit höheren Ertragschancen vorgezogen. Der gegenüber dem Vorjahr nochmals gestiegene Wertpapier-Netto-Absatz (181,2 Mio. EUR) sowie die positive Kursentwicklung an den Aktien- und Rentenmärkten führten zu einem Anstieg der Kurswerte in unseren Kundendepots auf erstmals über 2,0 Mrd. EUR. Dies war ein Anstieg von 16,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Immobilienvermittlung und Vermittlung von Versicherungen

Die Vermittlung von Versicherungen und von Produkten zur Altersvorsorge wird von der Sparkasse in Zusammenarbeit mit der S-Pro-Finanz Immobilien-, Beratungs- und Vermittlungs-GmbH, Saarbrücken, angeboten. Die 100-%ige Tochter der Sparkasse Saarbrücken berät unsere Kunden darüber hinaus bei Fragen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien.

Die Abschlussprovisionen aus dem Vermittlungsgeschäft mit Lebensversicherungen und Sachversicherungen waren, nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 (-39,9 %), mit -17,1 % erneut rückläufig.

Die Immobilienvermittlungen sind im Vergleich zum Jahr 2022 nach Stückzahl um 4,0 % gestiegen, nach Kaufpreisvolumen um 12,9 % gesunken. Die Courtageeinnahmen sind gegenüber dem Vorjahr um 13,7 % auf 1,6 Mio. EUR zurückgegangen.

Vermittlung von Bausparverträgen

Vor dem Hintergrund der deutlichen geringen Kreditnachfrage im Bereich des Wohnungsbaus war auch das Geschäft mit Bausparverträgen als Tilgungsersatzmittel in Finanzierungen stark rückläufig, was auch nicht durch die Vermittlung von Bausparverträgen zur zukünftigen Zinssicherung kompensiert werden konnte. Im Jahr 2023 konnten insgesamt 1,6 Tsd. Bausparverträge (im Vorjahr: 2,0 Tsd.) mit einem Volumen von insgesamt 97,8 Mio. EUR (im Vorjahr: 146,3 Mio. EUR) abgesetzt.

Auslandsgeschäft

Für eine Sparkasse in einer Grenzregion ist die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland ein wichtiger Baustein innerhalb des Dienstleistungsangebots, wobei der Schwerpunkt im EU-Ausland liegt. Abgerundet wird das Serviceangebot im Auslandsgeschäft mit dem Dokumentinkasso und dem Akkreditivgeschäft. Zur Absicherung gegenüber Zinsrisiken können unseren Kunden geeignete Derivate als Botengeschäft angeboten werden. Das Auslandsgeschäft erfolgt seit Ende Oktober 2023 in Kooperation mit der S-International Saar Pfalz GmbH & Co. KG, die die Sparkasse u. a. bei der Beratung und Abwicklung im internationalen Geschäft sowie bei der Abwicklung im Zins-, Währungs- und Rohstoffgeschäft unterstützt.

2.2.6. Bedeutsamste Leistungsindikatoren

2.2.6.1. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Die Entwicklung der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:

Einheit Ist 2023 Ist 2022 Veränderung zum Vorjahr
in %
Zinsüberschuss 1 Mio. EUR 159,5 105,2 51,6
Betriebsergebnis vor Bewertung 2 % der DBS 6 1,18 0,51 131,4
Betriebsergebnis nach Bewertung 3 % der DBS 6 0,48 0,23 108,7
Cost-Income-Ratio 4 % 52,9 71,6 -26,1
Gesamtkapitalquote nach CRR 5 % 15,5 14,4 7,6

1 Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapieren, Beteiligungen sowie Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Betriebsergebnis vor Bewertung +/- Bewertungsergebnis Wertpapiere, Kreditgeschäft, sonstige Bewertung sowie Veränderung der Vorsorgereserven nach § 340f HGB und des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
4 Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
5 Gesamtkapitalquote nach CRR = Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikogewichteten Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)
6 Durchschnittsbilanzsumme

2.2.6.2. Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren stellen sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Mitarbeitende

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich 2023 um 0,1 % erhöht. Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Sparkasse 592 Vollzeitbeschäftigte (Vorjahr: 580), 395 Teilzeitbeschäftigte (Vorjahr: 418) und 89 Auszubildende (Vorjahr: 77), insgesamt also 1.076 Mitarbeitende (Vorjahr: 1.075). Davon befanden sich 77 Mitarbeitende (Vorjahr: 96) in der Aktivphase und 63 Mitarbeitende (Vorjahr: 65) in der Passivphase der Altersteilzeit.

Personen, die eine Doppelqualifikation (Berufsausbildung und Studium) anstreben oder ein Fachoberschulpraktikum absolvieren und geringfügig Beschäftigte sind in den o. g. Zahlen nicht enthalten.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist der Sparkasse ein besonderes Anliegen, um einerseits auch Beschäftigten in Betreuungs- und Pflegesituationen anspruchsvolle Tätigkeiten und Entwicklungschancen anbieten zu können und andererseits die Kompetenzen gut ausgebildeter Mitarbeitender zu erhalten. Mit Unterstützung der Frauenbeauftragten hilft die Sparkasse bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Zwei speziell geschulte Pflegelotsinnen fungieren als erste Ansprechpartnerin für Fragen zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.

Die Sparkasse bietet individuelle, befristete oder unbefristete Teilzeitmodelle an. Über die gesetzlich festgelegte Elternzeit hinaus können sich Mitarbeitende bis zu einem weiteren Jahr von der Arbeit freistellen lassen oder während dieser Zeit in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.

Seit der Einführung der Vertrauensarbeitszeit zum 1. Juni 2019 können unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange die Arbeitszeit und die persönlichen Bedürfnisse weitgehend miteinander koordiniert werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaubskauf und Sabbatical ergänzt diese flexible Gestaltung der Arbeitszeit.

Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sorgt die Sparkasse seit Jahren für ergonomisch angepasste Ausstattung der Arbeitsplätze und unterstützt u. a. mit Workshops zur Rückengesundheit und einer digitalen Gesundheitsplattform, medizinischen Massagen und dem Work-Life-Balancing (psychotherapeutische Krisen- und Interventionsberatung) die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Durch eine den Bedürfnissen und Anforderungen entsprechende Gestaltung ihrer Arbeitsplätze und ihrer Arbeitsbedingungen stellt die Sparkasse die Teilhabe aller Beschäftigten mit einer Behinderung sicher. Die gesetzliche Schwerbehindertenquote wird seit Jahren erfüllt.

Die Sparkasse bietet ihren Beschäftigten Bildungsmaßnahmen an, mit der Zielsetzung, ihre arbeitsplatzbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, zu intensivieren, zu erweitern sowie den technischen, ökonomischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.

Hierzu wird jährlich ein internes Bildungsprogramm erarbeitet, das sich einerseits an der Nachfrage aus den einzelnen Bereichen und Marktbereichen, andererseits an unternehmenspolitischen, gesellschaftlichen und regulatorischen Erfordernissen orientiert.

Zudem ermöglicht die Sparkasse ihren Mitarbeitenden den Zugang zu Seminaren der Sparkassenakademien sowie freier Anbieter. Dies gilt auch für den Besuch von Langzeitlehrgängen (Sparkassenfachwirt*in, Sparkassenbetriebswirt*in sowie vergleichbare Lehrgänge anderer Anbieter). Langzeitlehrgänge sind im Rahmen der Laufbahnplanungen und der Nachfolgeplanung relevant.

Die Ausbildung genießt bei der Sparkasse hohe Priorität. 18 Auszubildende (Vorjahr: 17), die ihre Ausbildung mit Erfolg abschlossen, wurden 2023 in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Insgesamt beschäftigte die Sparkasse 89 Auszubildende zum 31. Dezember 2023. Hinzu kamen vier Studierende, die im Rahmen einer Doppelqualifikation parallel zu ihrem Hochschulstudium eine Ausbildung bei der Sparkasse absolvieren.

Kunden

Die Kundenzufriedenheit ist für die Sparkasse Saarbrücken notwendige Bedingung für den Geschäftserfolg. Zur Messung bzw. zur Verbesserung dieser Einflussgröße nutzen wir u. a. das Beschwerdemanagement. Im Berichtsjahr 2023 erreichten uns 832 Beschwerden (im Vorjahr: 1.252). Insgesamt wurden Erstattungen in Höhe von 32,4 TEUR (im Vorjahr: 89,3 TEUR) geleistet.

2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.3.1. Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen gegenüber dem Verbandsdurchschnitt bezogen auf die Bilanzsumme durch niedrigere Kundenforderungen, höhere Depot-A Bestände und in Abweichung zum Vorjahr durch niedrigere Kundenverbindlichkeiten gekennzeichnet. Dabei hat sich der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr von 71,3 % auf 69,1 % verringert und der Anteil der Wertpapiereinlagen von 22,4 % auf 23,6 % erhöht. Der Anteil der Kundenverbindlichkeiten war von 78,2 % auf 76,5 % rückläufig. Insgesamt ist gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Veränderung bei diesen Strukturanteilen zu verzeichnen.

Das Wertpapiervermögen ist sowohl dem Anlagevermögen als auch dem Umlaufvermögen zugeordnet.

In den bilanzierten Aktivwerten, insbesondere den nicht verzinslichen Wertpapieren sowie dem Grundvermögen, sind stille Reserven enthalten. Außerdem haben wir gemäß § 340f HGB zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute Vorsorgereserven gebildet. Der für allgemeine Bankrisiken gebildete Fonds nach § 340g HGB beläuft sich auf 310,0 Mio. EUR. Aufgrund des seit Anfang 2022 gestiegenen Zinsniveaus kommt es bei den verzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips zu vermiedenen Abschreibungen. Dabei gehen wir von einer nur vorrübergehenden Wertminderung und einer Rückzahlung der Wertpapiere bei Fälligkeit zum Nominalwert aus. Zum Bilanzstichtag bestehen Kursreserven in Höhe von 27,0 Mio. EUR in den nicht verzinslichen Wertpapieren und vermiedene Abschreibungen in Höhe von 60,3 Mio. EUR in den verzinslichen Wertpapieren. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf die Darstellung im Anhang.

Den bilanziellen Risiken wurde durch Wertberichtigungen in ausreichendem Maße Rechnung getragen.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,5 % (im Vorjahr: 14,4 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag, Eigenmittelzielkennziffer sowie die kombinierten Pufferanforderungen (Kapitalerhaltungspuffer, institutsspezifischer antizyklischer Puffer, sektoraler Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer für Deutschland von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde zum 01. April 2022 ein sektoraler Systemrisikopuffer für im Inland belegene Wohnimmobilien von 2,00 % eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 3.969,6 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 616,1 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die harte Kernkapitalquote sowie Kernkapitalquote belaufen sich zum 31. Dezember 2023 ebenfalls auf 15,5 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR (im Vorjahr: 14,4%).

Die zum Jahresende 2023 prognostizierte Gesamtkapitalquote wurde übertroffenen.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 7,7 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen (unter Einbeziehung der Gewinnverwendung des Vorjahres) erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2023. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 355,9 Mio. EUR (Vorjahr 349,4 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde im Jahr 2023 der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB um 42,0 Mio. EUR auf 310,0 Mio. EUR erhöht.

Auf Basis der Gewinnrücklagen und des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB sehen wir die Basis für die geplante Geschäftsentwicklung als gegeben an. Die Kapitalbasis bildet die Voraussetzung für die Erreichung der zukünftigen Geschäftsziele der Sparkasse. Auch die sich abzeichnenden zusätzlichen Anforderungen an das Eigenkapital werden wir so erfüllen können.

2.3.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.

Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 116,8 % bis 154,2 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 154,2 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 111,4 % bis 121,4 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % eingehalten.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank, den Landesbanken, der DekaBank sowie weiteren Handelspartnern und institutionellen Kunden.

Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 temporär genutzt. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.3.3. Ertragslage

Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:

Ausgewählte Ergebniskomponenten 2023 2022 Veränderung zu Vorjahr
Mio. EUR % der DBS Mio. EUR % der DBS Mio. EUR %
Zinsüberschuss 1 159,5 2,0 105,2 1,3 54,3 51,6
Provisionsüberschuss 40,4 0,51 39,1 0,48 1,3 3,3
Personalaufwand 64,3 0,81 63,4 0,79 0,9 1,4
Sachaufwand 41,7 0,52 40,1 0,50 1,6 4,0
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 94,3 1,18 41,2 0,51 53,1 128,9
Bewertungsergebnis 2 -56,1 -0,70 -23,0 -0,28 -33,1 143,9
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 2 38,2 0,48 18,2 0,23 20,0 109,9
Jahresergebnis 6,5 0,08 5,7 0,07 0,8 14,0
DBS 3 7.967,7 8.071,6 -103,9 -1,3

1 Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapieren, Beteiligungen sowie Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen
2 unter Berücksichtigung der Veränderung der Vorsorgereserven nach § 340f HGB und des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
3 Durchschnittsbilanzsumme

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss deutlich besser entwickelt als erwartet. Der Erwartungswert von 125,1 Mio. EUR wurde um 34,4 Mio. EUR überschritten. Der Zinsüberschuss erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 51,6 % auf 159,5 Mio. EUR. Die Erhöhung des Zinsüberschusses ist auf eine erhebliche Verbesserung des Ergebnisses aus den im Rahmen der Zinsbuchsteuerung für Sicherungszwecke abgeschlossenen Derivaten zurückzuführen. Der Zinsüberschuss aus Geschäften mit Kunden lag leicht über und bei Geschäften mit Kreditinstituten deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Bei unserem Depot A verlief die Entwicklung des Zinsüberschusses im Vergleich zum Vorjahr deutlich positiv, da Fälligkeiten mit niedrigen Kupons durch Anlagen mit einer höheren Kapitalmarktrendite ersetzt werden konnten.

Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich der Provisionsüberschuss um 1,3 Mio. EUR. Allerdings liegt er mit 3,8 % unter dem im Vorjahr geplanten Niveau. Wesentlichen Anteil hatte dabei weiterhin der Giroverkehr und das Wertpapierdienstleistungsgeschäft mit unseren Kunden.

Mit 106,5 Mio. EUR lag der ordentliche Aufwand um 2,4 Mio. EUR bzw. 2,3 % über dem Vorjahreswert von 104,1 Mio. EUR. Der Personalaufwand ist dabei um 0,9 Mio. EUR bzw. 1,4 % nur moderat gestiegen. Dies sind 0,8 Mio. EUR weniger als in der Planung erwartet. Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr dagegen um 4,0 %. Ursächlich für den um 1,6 Mio. EUR gestiegenen Sachaufwand sind erhöhte Aufwendungen für Energie, IT und sonstige Dienstleistungen Dritter, die zu einem großen Teil auf inflationsbedingte Preisanpassungen zurückzuführen sind, aber auch auf Investitionen im Bereich der Digitalisierung. Die Erhöhung der Sachaufwands liegt 3,1 Mio. EUR unter unserer konservativen Schätzung von 44,8 Mio. EUR, die noch von deutlich höheren inflationsbedingten Preisanpassungen ausgegangen ist. Die übrigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (0,4 Mio. EUR) spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Insgesamt ergab sich ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 94,3 Mio. EUR (im Vorjahr: 41,2 Mio. EUR). Es beträgt 1,18 % (Vorjahr: 0,51 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 und lag damit über dem Durchschnitt der saarländischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,72 % wurde aufgrund der deutlich besseren Entwicklung des Zinsüberschusses um 0,46 Prozentpunkte übertroffen.

Das Bewertungsergebnis (einschließlich der Veränderungen der Vorsorgereserven und des Fonds für allgemeine Bankrisiken) liegt im Berichtsjahr mit -56,1 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert von -23,0 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft hat sich aufgrund weniger großer Einzelfälle gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, allerdings nicht in dem erwarteten Umfang. Im Wertpapiergeschäft hat sich das Bewertungsergebnis im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch ein negatives Bewertungsergebnis erzielt wurde, erwartungsgemäß signifikant verbessert. Insbesondere Erträge aus Zuschreibungen zu Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Gewinne aus den zur Absicherung abgeschlossenen Futures-Geschäften haben das Bewertungsergebnis maßgeblich beeinflusst. Die Veränderungen der Vorsorgereserven und des Fonds für allgemeine Bankrisiken haben das Bewertungsergebnis ebenfalls deutlich negativ beeinflusst. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.

Die dargestellten Maßnahmen führten zu einem Betriebsergebnis nach Bewertung in Höhe von 38,2 Mio. EUR, das 20,0 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis liegt. Unsere Erwartungen aus dem Vorjahr, die bereits von einem Betriebsergebnis nach Bewertung ausgingen, das merklich über dem des Jahres 2022 liegt, wurden damit noch übertroffen.

Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (im Vorjahr: 9,0 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 4,1 Mio. EUR (im Vorjahr: 5,6 Mio. EUR) zusammen. Bei den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Auflösungen von Rückstellungen, Verwaltungskostenerstattungen aus früheren Jahren und Zinsen nach § 233a AO auf Steuererstattungen. Die neutralen Aufwendungen sind maßgeblich durch die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Spenden geprägt.

Mit 30,9 Mio. EUR ergab sich ein gegenüber dem Vorjahr um 15,0 Mio. EUR höherer Ertragsteueraufwand. Die Entwicklung hängt u. a. mit dem gegenüber dem Vorjahr um 15,8 Mio. EUR höheren Ergebnis vor Steuern und der steuerlich nicht wirksamen Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken zusammen.

Im Vergleich zum Vorjahr (5,7 Mio. EUR) ergibt sich ein um 0,8 Mio. EUR höherer Jahresüberschuss von 6,5 Mio. EUR.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden.

Die Prognosen hinsichtlich Betriebsergebnis vor Bewertung und Betriebsergebnis nach Bewertung wurden jeweils deutlich übertroffen.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,08 % und liegt damit annährend auf dem Niveau des Vorjahres (0,07 %).

2.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Das im Vorjahr prognostizierte Betriebsergebnis vor Bewertung wurde insbesondere durch einen deutlich höheren Zinsüberschuss merklich übertroffen. Das Betriebsergebnis nach Bewertung fällt ebenfalls höher aus als noch im Frühjahr 2023 von uns erwartet. Damit war eine deutlichere Stärkung unserer Eigenmittel möglich. Die Entwicklung von Bilanzsumme und Geschäftsvolumen entspricht den Erwartungen aus dem Vorjahr. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchespezifischen Entwicklung als zufriedenstellend ein.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Ein Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krise außerhalb und innerhalb von Europa.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

4.1. Prognosebericht

4.1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024

Den starken konjunkturellen Einbruch, den viele Beobachter vor dem Hintergrund einer möglichen Energieknappheit, hoher Inflation und steigender Zinsen für 2023 erwartet hatten, ist die deutsche Wirtschaft zwar entgangen. Dafür sind im Laufe des Jahres 2023 die strukturellen Schwächen des Investitionsstandorts Deutschland, wie z. B. Arbeitskräfteknappheit, im internationalen Vergleich hohe Energiepreise, hohe Steuer- und Bürokratiebelastung, stärker in den Fokus der Diskussion geraten. Entsprechend negativ hat sich die Stimmung bei den Unternehmen entwickelt, sowohl in Deutschland ausweislich des Ifo-Geschäftsklimaindex als auch im Saarland ausweislich der IHK-Indikatoren zu Lage und Geschäftserwartungen. Dementsprechend fallen die Wachstumserwartungen für 2024 sehr verhalten aus. Für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 gehen die allermeisten Prognosen von einer Stagnation aus. So erwartet die Deka derzeit ein reales "Wachstum" von 0 %. Angesichts der großen strukturellen Herausforderungen der Saarwirtschaft ist auch regional kaum mehr zu erwarten. Für die Inflation wird allgemein ein weiterer Rückgang und ein Jahresdurchschnitt von etwa 2,5 % erwartet.

All diese Prognosen berücksichtigen durchaus schon konjunkturbegünstigende Faktoren, wie den zur Jahresmitte erwarteten Beginn von Leitzinssenkungen der EZB oder die konsumsteigernde Wirkung der sinkenden Inflationsraten. Auf etwas längere Sicht dürften auch vom Außenhandel wieder positive Impulse ausgehen. Dem stehen aber auch erhebliche Negativfaktoren entgegen: Die Stimmung in den Unternehmen wird derzeit belastet durch eine als inkonsistent wahrgenommene Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung. Über den Tag hinaus ist zu konstatieren, dass sich die geopolitische Lage zunehmend kompliziert darstellt. Ein ungestörter Fortgang des Trends zur Globalisierung ist nicht zu erwarten. Dies gilt vor allem wegen des Konflikts zwischen den USA und China, der bisher vor allem handels- und industriepolitisch ausgetragen wird. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass die Aufgabe der Transformation der heimischen Wirtschaft hin zur Klimaneutralität eine gewaltige Aufgabe ist, die schnell angegangen werden muss.

4.1.2. Geschäftsentwicklung

Angesichts der Zahlen für die drei ersten Monate des Jahres 2024 gehen wir im Vergleich zum Vorjahr von einem Kreditgeschäft auf weiterhin hohem Niveau aus. Dabei konnten Zuwächse bei den Krediten an Unternehmen und Selbständige erzielt werden. In der Kundengruppe der Privatpersonen stand bei einem bislang insgesamt nahezu unveränderten Kreditvolumen weiterhin die Finanzierung von Wohnraum im Vordergrund. Erfreulich ist, dass die Darlehensnachfrage von Privatpersonen, insbesondere für den Wohnungsneubau, nach der rückläufigen Nachfrage im Vorjahr wieder zugenommen hat. Die Kredite an öffentliche Haushalte liegen nahezu auf Vorjahresniveau.

Im Einlagengeschäft hat sich der im Vorjahr begonnene moderate Rückgang in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 fortgesetzt. Die Einlagen von Privatpersonen und öffentlichen Haushalte haben sich in diesem Zusammenhang reduziert, wohingegen die Einlagen der Unternehmen gestiegen sind. Privatpersonen haben Spareinlagen ebenso wie täglich fällige Gelder abgebaut. Bei den Termineinlagen von Privatpersonen und den an Privatpersonen verkauften Sparkassenbriefen konnten hingegen Zuwächse verzeichnet werden. Unternehmen haben sowohl Termineinlagen als auch täglich fälligen Einlagen erhöht. Bei den öffentlichen Haushalten waren im Bereich der Termineinlagen und bei den täglich fälligen Einlagen Rückgänge zu verzeichnen.

Die Bilanzsumme am Ende des Jahres 2024 erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen in etwa auf Vorjahresniveau.

Im Dienstleistungsgeschäft sehen wir weiterhin Ertragschancen. Das im Vergleich zur Niedrigzinsphase gestiegene Zinsniveau macht Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren für Kunden wieder attraktiv. Dies zeigt sich in den erneut gestiegenen Wertpapieranlagen unserer Kunden, welche die Abflüsse bei den bilanzwirksamen Einlagen zu annährend 80 % kompensieren.

Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen die Sparkasse die Kunden langfristig an das Haus binden will. Die Beratung vor Ort in den Filialen hat darüber hinaus weiter einen hohen Stellenwert.

4.1.3. Vermögenslage

Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung auf rd. 16,4 %. Die Steigerung wird insofern geringer ausfallen als im Vorjahr. Aufgrund der erwarteten Entwicklung der Ertragslage gehen wir von einer gegenüber dem Vorjahr geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus.

Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 7,6 % prognostiziert.

4.1.4. Finanzlage

Auf Basis der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR vom jeweils 100,0 % eingehalten werden können.

4.1.5. Ertragslage

Nachfolgend ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

Nach dem sehr deutlichen Anstieg des Zinsüberschusses im Jahr 2023 (+54,3 Mio. EUR) gehen wir auf Basis von Betriebsvergleichszahlen aktuell von einem im Vergleich zum Vorjahr um etwa 21,3 Mio. EUR geringeren Zinsüberschuss aus. Vor dem Hintergrund der erwarteten Entwicklung der Zinsstrukturkurve planen wir zum einen mit rückläufigen Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft, die u. a. aus Umschichtungen in höher verzinste Einlagen resultieren, und zum anderen mit einem Rückgang des positiven Ergebnisses aus den im Rahmen der Zinsbuchsteuerung für Sicherungszwecke abgeschlossenen Derivaten. Bei den Eigenanlagen können Fälligkeiten mit niedrigen Kupons weiterhin durch Anlagen mit einer höheren Kapitalmarktrendite ersetzt werden.

Den Provisionsüberschuss sehen wir mit einem Anstieg von ca. 1,1 Mio. EUR (+2,8 %) leicht über dem Niveau des Vorjahres. Wichtige Ertragsquellen sind hier weiterhin der Zahlungsverkehr und das Wertpapiergeschäft mit unseren Kunden.

Trotz unseres weiterhin stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Vorjahr nach derzeitigem Stand um etwa 6,4 % steigen. Dabei geht unsere konservative Schätzung von einem moderat steigenden Sachaufwand und einem deutlich steigenden Personalaufwand aus, der insbesondere durch die im Jahr 2024 anstehenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in den öffentlichen Banken begründet ist.

Insgesamt ergibt sich damit für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 0,85 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 7,9 Mrd. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt steigendes negatives Bewertungsergebnis.

Aus unserem Depot A rechnen wir aufgrund nach wie vor bestehender Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem im Vergleich zum Vorjahr per Saldo rückläufigen positiven Bewertungsergebnis, das maßgeblich von unseren zur Absicherung abgeschlossenen Futures-Geschäften positiv beeinflusst wird.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 62,7 %.

Das neutrale Ergebnis soll nach den Planungen im Jahr 2024 annährend auf dem Niveau des Vorjahres liegen.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung unserer Eigenmittel.

4.1.6. Bedeutsamste Leistungsindikatoren

4.1.6.1. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die geplante Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich für das Geschäftsjahr 2024 folgendermaßen dar:

Infolge der erwarteten Entwicklung der Kapitalmarktzinsen sehen wir weiter positive Effekte für unsere Zinserträge, die sich entsprechend auf den Zinsüberschuss insgesamt auswirken. Auf der Zinsaufwandsseite planen wir insbesondere bei der Refinanzierung über Privatkunden und institutionelle Kunden, aber auch über Kreditinstitute, mit steigenden Zinsaufwendungen. Bei den für Sicherungszwecke abgeschlossenen Derivaten sehen wir rückläufige positive Ergebnisbeiträge. Insgesamt planen wir mit einem Zinsüberschuss in Höhe von 138,2 Mio. EUR nach 159,5 Mio. EUR im Vorjahr.

Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir bei einer annährend unveränderten Durchschnittsbilanzsumme aufgrund eines rückläufigen Zinsüberschusses, leichten Zuwächsen beim Provisionsergebnis in Verbindung mit einem ansteigenden Verwaltungsaufwand einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 0,33 Prozentpunkte auf 0,85 %.

Eine Einschätzung des Betriebsergebnisses nach Bewertung gestaltet sich vor dem Hintergrund der konjunkturellen Entwicklung als schwierig. Trotz der guten Bonitätsstruktur unseres Kreditportfolios rechnen wir im Kreditgeschäft mit einem gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich verschlechterten Bewertungsergebnis. Für unser Depot A planen wir mit einem per Saldo rückläufigen positiven Bewertungsergebnis. Im Zuge dessen erwarten wir ein Betriebsergebnis nach Bewertung, das merklich unter dem des Jahres 2023 liegen wird.

Die Cost-Income-Ratio gerät hauptsächlich durch den prognostizierten rückläufigen Zinsüberschuss und höheren Verwaltungsaufwand, insbesondere Personalaufwand, unter Druck. Wir rechnen aktuell mit einem Wert von 62,7 % gegenüber 52,9 % für 2023.

Bei einer konjunkturellen Abschwächung können sich weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

Wir haben die möglichen Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analysiert und kommen zu dem Ergebnis, dass nach derzeitigem Stand die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Gesamtkapitalquote nach CRR sehen wir in unseren Planungsrechnungen zum Jahresende 2024 bei 16,4 % und damit um 1,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert.

Rückläufige Jahresergebnisse würden auch die Möglichkeiten der Gewinnzuführung bzw. der Bildung von Reserven einschränken. Entsprechend werden dann die Eigenmittel weniger stark wachsen. Wir erwarten jedoch, dass die künftig steigenden Eigenmittelanforderungen durch die laufenden Ergebnisse bzw. auch durch die Mobilisierung von stillen Reserven nicht nur erfüllt, sondern auch übertroffen werden können.

4.1.6.2. Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Für die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung:

Mitarbeitende

Im Jahr 2024 wird sich die Gesamtanzahl der Beschäftigten aufgrund von demographisch bedingten Austritten moderat reduzieren. Die Teilzeitbeschäftigungsquote sowie die Inanspruchnahme von Altersteilzeit wird sich auf einem vergleichbaren Niveau zum Vorjahr bewegen.

Für das Jahr 2024 soll die bisherige digitale Gesundheitsplattform HUMANOO durch die Plattform machtfit abgelöst werden. Den Mitarbeitenden wird ein jährliches Budget zur Buchung von Präventions-, Fitness- und Gesundheitsangeboten zur Verfügung gestellt. Das anfängliche Budget beläuft sich auf 100,00 EUR pro Mitarbeitenden.

Die Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze für das Jahr 2024 wird im Vergleich zum Jahr 2023 konstant bleiben.

Kunden

Die Kundenzufriedenheit ist mehr denn je notwendige Bedingung für den Geschäftserfolg der Sparkasse. Im Jahr 2024 erwarten wir eine gleichbleibende bis steigende Anzahl an Beschwerden. Grund für eine mögliche Steigerung könnte die Umsetzung verschiedener Richtlinien und Verordnungen sein, die eine erneute AGB-Zustimmung aller Kunden erforderlich machen wird. In Bezug auf die Höhe von Erstattungen, die im Rahmen von Kundenbeschwerden durchgeführt werden, ist eine eher gleichbleibende Tendenz zu erwarten.

4.1.7. Gesamtaussage zum Prognosebericht

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt vor dem Hintergrund der aufgezeigten Rahmenbedingen und unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren eine insgesamt zufriedenstellende Geschäftsentwicklung erkennen.

Die Stärkung der Eigenmittel hat weiterhin hohe Priorität und sollte bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage gesichert sein.

Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß unseren vorausschauenden Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung oder aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft könnten sich gleichwohl weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken.

4.2. Chancenbericht

Die Betrachtung der Chancen ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet sowie einer erhöhten Nachfrage nach Wohnraum, die die Bautätigkeit stärker als erwartet ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Sollte es gelingen, Nachhaltigkeitsaspekte schneller als angenommen in die Kundenprozesse zu integrieren, könnten sich zusätzliche vertriebliche Absatzchancen im Kundenkreditgeschäft und in der Anlageberatung ergeben.

Chancen erwarten wir aus der Optimierung der betrieblichen Prozesse sowie aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien im Rahmen der Digitalisierung.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

4.3. Risikobericht

4.3.1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Darüber hinaus sind die Provisions- und Kostenrisiken in der normativen Perspektive wesentlich.

Nachhaltigkeitsrisiken wurden in der Risikoinventur berücksichtigt.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 853,1 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 403,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für das Refinanzierungskostenrisiko geringfügig überschritten. Die Limitüberschreitung wurde toleriert. Die übrigen Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Das Gesamtbanklimit wurde stets eingehalten.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 68,0 62,9 92,6
Marktpreisrisiko 250,0 211,8 84,7
Refinanzierungskostenrisiko 40,0 41,8 104,5
Operationelles Risiko 45,0 35,2 78,2
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 403,0 351,7 87,3

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Weiterhin wird über inverse Stresstests untersucht, wann die Überlebensfähigkeit der Sparkasse nicht mehr gegeben ist. Insgesamt ergaben sich bei den durchgeführten Simulationen keine Engpässe.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 1 -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps und Futures) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an drei Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

1 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess)

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Ebenso trägt die Risikocontrolling-Funktion die Verantwortung für die Einbindung der Sanierungsplanung in das Risikomanagement. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Bereich Banksteuerung wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemenssenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.3.2. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

4.3.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie bspw. Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Blankovolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt und Marktfolge bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands.

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen.

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kreditvergabekompetenzen.

Interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung.

Einsatz eines Risikofrühwarnsystems, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativen Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert.

Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung.

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 4.3.2).

Ermittlung von Sicherheitenwerten für Immobilien auf Basis der Vorgaben der Bel-WertV.

Turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit.

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Sparkassen-Kreditbaskets.

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse untergliedert sich wie folgt:

Kreditgeschäft der Sparkasse Kreditvolumen 1
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 3.237,4 3.344,0
Privatkundenkredite 2.473,6 2.510,4
darunter für den Wohnungsbau 1.779,2 1.797,8
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 1.421,2 1.513,7
Gesamt 7.132,2 7.368,1

1 Kredite inkl. Zusagen vor Wertberichtigung

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 45,4 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Firmenkunden vergeben und 34,7 % an Privatpersonen.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 53 % des Kundenkreditvolumens (ohne Kommunalkredite) entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 1,0 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile
in %
1 bis 10 95,4
11 bis 15C 2,5
16 bis 18 1,3
ungeratet 0,8

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 5,0 % des Kundenkreditvolumens.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration im Kundengeschäft und Handelsgeschäft (Institute) sowie Branchenkonzentration bei den Branchen Kredit- und Versicherungswesen, Grundstücks- und Wohnungswesen, gruppeninterne sowie gruppenexterne Kreditinstitute. Diesen Branchen wird im Rahmen der regelmäßigen Simulationsrechnungen für die Stresstests besondere Rechnung getragen.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse fünf Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 21,0 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand und bei Avalkrediten sowie Kreditzusagen wurde eine Pauschalrisikovorsorge gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 6.045,5 8.406,0 824,8 3.299,3 10.327,4
Rückstellungen 915,0 228,8 860,3 0,00 283,5
Pauschalrisikovorsorge 1 11.994,2 675,2 0,0 0,0 12.669,4
Gesamt 18.954,7 9.310,0 1.685,1 3.299,3 23.280,3

1 Pauschalwertberichtigungen und pauschalierte Rückstellungen für Avalkredite sowie Kreditzusagen

4.3.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute sowie öffentliche Stellen) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Die Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl unserer Vertragspartner nach einer umfassenden Kreditwürdigkeitsprüfung begrenzt. Grundsätzlich sind nur Handelspartner mit Rating im Investment-Grade zugelassen.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen.

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen.

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 4.3.2).

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.983,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (1.309,7 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (450,8 Mio. EUR) und sonstige Investmentfonds (93,2 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumen- anteile
in %
1 bis 5 (Investment Grade) 99,98 %
6 bis 10 0,00 %
11 bis 15C 0,00 %
16 bis 18 0,00 %
ungerated 0,02 %

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Der überwiegende Anteil der Wertpapiere hat Emittenten mit Sitz in Europa.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an verschiedene Landesbanken und an die DekaBank, die zum Jahresende rund 363,5 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation.

4.3.3. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 4.3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds.

4.3.3.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien - konstante Zinsentwicklung, mögliche Zinsentwicklung (Planszenario) und Zinsrückgang - mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Die Ergebnisse der Berechnungen werden vierteljährlich dem Vorstand und dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung MPR und mittels einer modernen historischen Simulation in sDIS-OSPlus.

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen.

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes (MPR). Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellten Risikolimite. Daneben wurde ein Risikosensitivitätsmaß, bezogen auf die zu Vergleichszwecken festgelegte Benchmark, festgelegt. Das Risiko des Zinsbuches der Sparkasse soll sich innerhalb einer Bandbreite vom -0,5 % bis +0,5 % des Barwerts der Vergleichs-Benchmark (1,5 x gleitend 10 Jahre - 0,5 x gleitend 3 Monate) bewegen. Das Abweichungslimit wurde im Jahr 2023 in den Monaten Februar, März, September, November und Dezember nicht eingehalten. Das Zinsbuch hatte im September gegenüber der Benchmark eine risikoreichere und in den anderen vier Monaten eine risikoärmere Position.

Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps und Futures eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -56,3 64,0
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -9,1 % 10,4 %

Die Sparkasse geht durch die Vorgabe einer Benchmark für die zinstragenden Geschäfte keine Konzentrationen von Anlagen oder Aufnahmen in einem oder in wenigen Laufzeitbändern ein. Aus diesem Grund ist bei den Zinsänderungsrisiken keine Risikokonzentration gegeben. Die Cashflows der zinstragenden Geschäfte sind gleichmäßig verteilt über alle Laufzeiten der definierten Benchmark. Es besteht somit keine erhöhte Anfälligkeit gegen Zinsänderungen in einem bestimmten Laufzeitband.

Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. In 2023 war keine Drohverlustrückstellung zu bilden.

4.3.3.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR.

Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen Financials A und Financials BBB. Dies entspricht der Strategie und der Asset-Allocation.

4.3.3.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des regelmäßigen Asset-Allocation Prozesses.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR.

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

Aktien werden zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten.

4.3.3.4. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des regelmäßigen Asset-Allocation Prozesses.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung caballito.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch die Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten und dienen in erster Linien dem eigenen Geschäftsbetrieb. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Konzentrationen bestehen in folgendem Segment: Deutschland - Büro.

4.3.3.5. Währungsrisiko

Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Das Währungsrisiko ist als nicht wesentliches Risiko eingestuft.

4.3.3.6. Rohstoffrisiko

Das Rohstoffrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Rohstoffpreisen ergibt. Das Rohstoffrisiko ist als nicht wesentliches Risiko eingestuft.

4.3.4. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses. Das Beteiligungsrisiko ist als nicht wesentliches Risiko eingestuft.

4.3.5. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Szenario "Kombiniert" der Überlebenshorizont mindestens drei Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten . Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über der definierten Grenzen von 115,0 % bzw. 110,0 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Tägliche Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR .

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung des Überlebenshorizonts, der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz.

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur.

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden.

Tägliche Disposition der laufenden Konten.

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation, anderen Kreditinstituten und institutionellen Kunden.

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans.

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios).

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung.

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 17 Monate (Szenario "Kombiniert").

Zum 31. März 2023 wurden keine Konzentrationen beim Liquiditätsrisiko festgestellt.

Um Konzentrationen zu begrenzen ist eine Zielrefinanzierungsstruktur als Bandbreite der zu verwendeten Refinanzierungsinstrumente und Märkte definiert. Neben der Zielrefinanzierungsstruktur ist eine Obergrenze für einen einzelnen Kontrahenten festgelegt. Damit soll eine eventuelle Abhängigkeit von einem Refinanzierungspartner begrenzt werden.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.3.6. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) hinzugezogen werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche sowie anlassbezogene Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung OpRisk-Szenarien.

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank.

Abbildung im Plan- und adversen Szenario.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung OpRisk-Schätzverfahren.

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Einbindung in das Stresstestprogramm.

Konzentrationen bestehen bei unterschiedlichen Schadenskategorien sowie bei zwei Auslagerungen.

4.3.7. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. Das vom Vorstand zur Verfügung gestellte Risikodeckungspotential (Risikotragfähigkeitslimit in der ökonomischen Perspektive) als Teil des gesamten ökonomischen Risikodeckungspotentials war am Bilanzstichtag mit 87,3 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach ist keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Im Hinblick auf die steigenden Eigenkapitalanforderungen hat sich im durchgeführten Kapitalplanungsprozess gezeigt, dass die geforderten Mindestkapitalquoten erfüllt werden können. Die harte Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote beliefen sich zum 31.12.2023 auf jeweils 15,52 %.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

 

Saarbrücken, im Mai 2024

Sparkasse Saarbrücken

- Vorstand -

Saar

Christmann

Heyd

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Saarbrücken

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Saarbrücken - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Saarbrücken für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir die Bewertung der Forderungen an Kunden identifiziert.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Zu a)

Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Für die Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich.

Zu b)

Auf Basis der Organisationsrichtlinien der Sparkasse haben wir die eingerichteten Prozesse zur Bewertung der Kundenforderungen hinsichtlich der Angemessenheit für ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem geprüft. Daneben haben wir die Wirksamkeit der wesentlichen Kontrollhandlungen zur Risikoklassifizierung und Risikovorsorge geprüft. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos geprüft.

Zu c)

Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, insbesondere zu den Adressenausfallrisiken und der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft (Abschnitt 4.3.2).

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen

den Bericht des Verwaltungsrats,

die sonstigen nicht prüfungspflichtigen Teile des Geschäftsberichts der Sparkasse für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr,

den gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 289b Abs. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2023,

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sowie der Bericht des Verwaltungsrats wurden uns im Rahmen unserer Prüfung im Entwurf vorgelegt. Die jeweils endgültigen Berichte und der Geschäftsbericht werden uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 24 Abs. 2 Satz 1 SSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Bentz.

 

Saarbrücken, 26. Juni 2024

Sparkassenverband Saar
- Prüfungsstelle -

Bentz, Wirtschaftsprüfer

Sitzung des Verwaltungsrates
am 12.07.2024

Beschluss

Tagesordnungspunkt 1: Jahresabschluss 2023

c) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses/ Billigung des Lageberichtes/ Verwendung des Jahresüberschusses

1. Die vom Vorstand aufgestellte und von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar geprüfte Jahresbilanz 2023 nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang und der Lagebericht haben dem Verwaltungsrat vorgelegen.

2. Es werden ausgewiesen

eine Bilanzsumme von 7.942.588.271,05 Euro

ein Jahresüberschuss von 6.454.870,64 Euro

Nach Kenntnisnahme des zusammengefassten Prüfungsergebnisses über die Prüfung des Risikomanagements und der Risikolage sowie des Jahresabschlusses und des Bestätigungsvermerkes der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar wird der geprüfte Jahresabschluss 2023 festgestellt.

3. Der vom Vorstand vorgelegte Bericht über die Lage der Sparkasse wird gebilligt.

4. Vom Jahresüberschuss in Höhe von 6.454.870,64 Euro, hat die Sparkasse gem. § 25 Abs. 1 Nummer 2 SSpG 3.227.435,32 Euro der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der verbleibende Jahresüberschuss (Bilanzgewinn) von 3.227.435,32 Euro wird gemäß dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes ebenfalls der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

Saarbrücken, 12.07.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Uwe Conradt

Bericht des Verwaltungsrates

Im Geschäftsjahr 2023 war im Zeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2023 der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken, Uwe Conradt, Verbandsvorsteher und damit auch Vorsitzender des Verwaltungsrates. Ab dem 01.05.2023 bis zum 31.12.2023 wurde das Amt des Verbandsvorstehers von dem Direktor des Regionalverbandes Saarbrücken, Peter Gillo, ausgeübt, der damit auch Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Saarbrücken war.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben Verwaltungsrat und Kreditausschuss die ihnen nach Sparkassengesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Beide haben, soweit nach gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen vorgesehen, bei den Geschäften der Sparkasse mitgewirkt und die erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Der Verwaltungsrat wurde eingehend über die Risikolage und das Risikomanagement, die künftige Entwicklung und die Geschäftslage sowie über alle wichtigen Geschäftsvorgänge der Sparkasse Saarbrücken vom Vorstand unterrichtet.

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und damit zum Ausdruck gebracht, dass Buchführung und Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.

Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Bericht über die Lage der Sparkasse gebilligt und den testierten Jahresabschluss 2023 am 12.07.2024 festgestellt. Des Weiteren wurde ein nichtfinanzieller Bericht durch den Vorstand der Sparkasse erstellt und vom Verwaltungsrat verabschiedet.

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 6.454.870,64 Euro hat die Sparkasse gern. § 25 Abs. 1 Nummer 2 SSpG einen Betrag in Höhe von 3.227.435,32 Euro der Sicherheitsrücklagezugeführt.

Gemäß dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes hat der Verwaltungsrat beschlossen, den verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 3.227.435,32 Euro, der mit dem Bilanzgewinn identisch ist, ebenfalls der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Der Verwaltungsrat schließt sich somit der Auffassung des Vorstandes an. Das zur Verfügung stehende Kapital soll bei der Sparkasse Saarbrücken verbleiben und sie so bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben unterstützen.

 

Saarbrücken, 12.07.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Uwe Conradt

e) Vorlage und Verabschiedung des Berichtes des Verwaltungsrates

Verabschiedung des Berichtes des Verwaltungsrates

Der Bericht des Verwaltungsrates wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

Saarbrücken, 12.07.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Uwe Conradt

h) Entlastung des Vorstandes

Entlastung des Vorstandes der Sparkasse Saarbrücken für das Geschäftsjahr 2023

Dem Vorstand der Sparkasse Saarbrücken wird für das Geschäftsjahr 2023 gemäß§ 24 Abs. 5 SSpG Entlastung erteilt.

 

Saarbrücken, 12.07.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Uwe Conradt

f) Feststellung zum Aufsichtsorgan

Größe, Zusammensetzung und Struktur des Verwaltungsrats ergeben sich aus dem Saarländischen Sparkassengesetz sowie der Satzung der Sparkasse Saarbrücken.

Die Größe des Verwaltungsrats (bestehend aus 19 Personen) ist für die Sparkasse angemessen und sachgerecht.

Die vom Verwaltungsrat eingerichteten Ausschüsse sind ausreichend und angemessen, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und die Arbeit des Verwaltungsrats effizient zu gestalten.

Die Informationen aus den Ausschüssen erfolgen sachgerecht im Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat verfügt als Gesamtgremium über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben erfüllt.

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats verfügt auch einzeln über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil, bereitet sich angemessen auf diese vor und nimmt seine Aufgaben in den Ausschüssen des Verwaltungsrats gewissenhaft wahr. Die Vorgabe des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität im Hinblick auf den besonderen Sachverstand im Bereich Abschlussprüfung und Rechnungslegung wird eingehalten, da mehr als zwei Mitglieder über den geforderten Sachverstand verfügen.

Des Weiteren besteht für die Mitglieder des Verwaltungsrates regelmäßig die Möglichkeit der Fortbildung.

 

Saarbrücken, 12.07.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Uwe Conradt

g) Feststellung zur Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung der Sparkasse Saarbrücken besteht aus 3 Personen. Die Anzahl ergibt sich aus der Satzung der Sparkasse Saarbrücken.

Die Aufgaben sind innerhalb des Vorstands entsprechend den Anforderungen der MaRisk an die Funktionstrennung zweckmäßig verteilt.

Der Vorstand als Gesamtgremium ist fachlich geeignet und verfügt über ausreichend Erfahrung, um die Sparkasse zu leiten.

Auch die einzelnen Mitglieder des Vorstands sind fachlich geeignet und verfügen über ausreichend Erfahrung für die zugewiesenen Aufgaben.

Bezüglich der Leistungsbewertung des Gesamtvorstands wird auf den Jahresabschluss sowie den Prüfungsbericht der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar verwiesen.

Der Vorstand hat seine Aufgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr hinreichend wahrgenommen. Der öffentliche Auftrag wurde erfüllt.

 

Saarbrücken, 12.07.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Uwe Conradt

Nichtfinanzielle Erklärung der Sparkasse Saarbrücken

Berichtsjahr 2023

Allgemeine Informationen

Die Sparkasse Saarbrücken ist eine mündelsichere Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Träger der Sparkasse Saarbrücken ist der Sparkassenzweckverband Saarbrücken, dem als Mitglieder der Regionalverband Saarbrücken, die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Stadt Völklingen angehören.

Darüber hinaus ist das Institut Mitglied des Sparkassenverbands Saar und somit dem Deutschen Sparkassen‐ und Giroverband e.V. (DSGV) angeschlossen. Auf Grundlage der Markt‐ und Wettbewerbserfordernisse ist es die gesetzliche Aufgabe der Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.

Dieser öffentliche Auftrag ist ein wesentlicher Aspekt unseres Geschäftsmodells und im Sparkassengesetz des Saarlandes festgehalten. Um diesem Auftrag u. a. gerecht zu werden, unterhält sie zum 31. Dezember 2023 eine Hauptstelle und 36 Zweigstellen in ihrem Geschäftsgebiet und beschäftigt insgesamt 1.076 Mitarbeitende.

Zwei prägende Elemente unserer Geschäftstätigkeit sind die Nähe zu den Menschen und unser Selbstverständnis, gemeinwohlorientiert in und für die Region zu wirken. Daher wirtschaften wir rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Gewinnanteile, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen in die Region zurück.

Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region. Wir verwenden die Einlagen unserer Kunden zur Vergabe von Krediten an Unternehmen, private Personen und Kommunen grundsätzlich in der Region.

Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis‐Bankdienstleistungen für jedermann bereit und vergeben Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen. Unser Produktportfolio beinhaltet neben den originären Angeboten auch nachhaltige Alternativen.

1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Wir leisten mit unserer Geschäftstätigkeit, den Produkten und gesellschaftlichen Initiativen einen substanziellen Beitrag für ein nachhaltiges Wohlstandswachstum, zu Lebensqualität und gesellschaftlicher Zukunftsfähigkeit in der Region.

Im Interesse der eigenen Kund*innen, der Mitarbeitenden und der gesamten Region bedarf es einer kontinuierlichen, zukunftsorientierten und an den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen abgeleiteten Weiterentwicklung. Aus diesem Grund wurde die strategische Ausrichtung der Sparkasse Saarbrücken um das Element der Nachhaltigkeit erweitert.

Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut verstehen wir Nachhaltigkeit als ganzheitlichen Ansatz und versuchen neben ökonomischen Kriterien auch ökologische und soziale Aspekte in einem ausgewogenen Verhältnis in unsere langfristig ausgerichtete Geschäftspolitik und in das tägliche Handeln zu integrieren. Zur Orientierung und als Handlungsrahmen hinsichtlich der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsziele dient dabei die Nachhaltigkeitspolitik der Sparkasse Saarbrücken, die aus der Nachhaltigkeitsstrategie abgeleitet wurde.

Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems.

Neben unseren eigenen Erwartungen und denen unserer Stakeholder werden seit dem Berichtsjahr 2019 auch die sogenannten 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen in unserer Nachhaltigkeitspolitik berücksichtigt.

Unsere Nachhaltigkeitspolitik hat Leitliniencharakter und spiegelt unsere Haltung in den Handlungsfeldern Unternehmensführung, Geschäftsbetrieb und Umwelt sowie den Umgang mit Kund*innen, Mitarbeitenden sowie der Gesellschaft wider.

Daneben haben wir im Jahr 2020 die sogenannte "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet. Hierdurch wollen wir dazu beitragen, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen und die Wirtschaft klimaschützend auszurichten. Die freiwilligen Zielsetzungen dieser Selbstverpflichtung umfassen Ziele für die klimafreundliche Ausrichtung der Finanzierungen und Eigenanlagen, der Begleitung von Kund*innen bei der Transformation zu einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise, der Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Führungskräfte für den Klimaschutz sowie der Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Region insgesamt. Auch haben wir es uns als Ziel gesetzt, unsere CO 2 -Emissionen um mindestens 3 % pro Jahr zu vermindern. Die genannten Punkte werden bei strategischen Weichenstellungen berücksichtigt.

Die Verbesserung unserer Klimabilanz richten wir am übergeordneten Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau aus.

Um die unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und die Zielerreichung messbar und transparent zu machen, wurde ein Nachhaltigkeitsmanagement implementiert. Innerhalb dieses Managementsystems werden konkrete qualitative und quantitative Ziele formuliert und deren Umsetzung begleitet, kontrolliert und dokumentiert.

Zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Nachhaltigkeitsleistung tauscht sich der Nachhaltigkeitsbeauftragte mit den unterschiedlichen Fachbereichen unseres Hauses aus.

Unserer Ansicht nach entspricht eine nachhaltige Unternehmensausrichtung in ihrer Zielsetzung den Kernzielen wirtschaftlichen Handelns. Durch eine konsequente Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens können Risiken minimiert, Ressourcen geschont und die gesellschaftliche Akzeptanz gestärkt sowie ein positiver Impact im Sinne der nachhaltigen Entwicklung generiert werden.

2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Saarbrücken umfasst die Landeshauptstadt des Saarlandes und den Regionalverband Saarbrücken. Der Regionalverband ist der größte "Landkreis" im Saarland. Mit knapp 330.000 Einwohnern lebt hier ein Drittel der saarländischen Bevölkerung. Die Landeshauptstadt Saarbrücken kann als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum des Saarlandes bezeichnet werden. Als Universitäts-, Kongress-, Messe- und Einkaufsstadt ist sie ein attraktiver Standort für unternehmerische Aktivitäten. In den strategischen Planungsprozessen der Sparkasse Saarbrücken werden in regelmäßigen Abständen sowohl Entwicklungen im direkten Umfeld (Geschäftsgebiet) als auch auf Makroebene berücksichtigt.

Das aktuelle Makroumfeld der Sparkassen bzw. der gesamten Finanzbranche ist von zunehmender Regulierung, Digitalisierung, dem demographischen Wandel, den Folgen des Klimawandels und der anhaltenden Niedrigzinsphase geprägt. Diese Megatrends und weitere Entwicklungen wirken sich direkt und/oder indirekt auf unsere Geschäftstätigkeit aus (Outside-In-Perspektive). Diese Herausforderungen und deren Handhabung bzw. daraus abgeleitete Chancen und Risiken sind Bestandteil des jährlichen Strategieprozesses der Sparkasse Saarbrücken. Nach Analyse interner und externer Rahmenbedingungen, Zielgrößen und Themen wird die Geschäfts- und Risikostrategie bei Bedarf angepasst, denn verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert zu handeln ist für uns von Beginn an ein zentrales Unternehmensziel.

Aufgrund dessen werden im Rahmen strategischer Überlegungen zur Nachhaltigkeit sowohl die Outside-In Perspektive als auch die Inside-Out Perspektive einbezogen.

Als Sparkasse sehen wir in der Beratung und Gestaltung eines nachhaltigen Produktportfolios die größte Möglichkeit, die zunehmenden Anforderungen der Kund*innen an nachhaltige Produktlösungen zu erfüllen und gleichzeitig einen positiven Impact in Sinne der Nachhaltigkeit zu erzielen (Inside-out-Perspektive).

Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist es für die Sparkasse Saarbrücken neben der Erfüllung des öffentlichen Auftrags von besonderer Bedeutung, hochwertige Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die den Ansprüchen der Kund*innen hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Komfort in gleicher Weise gerecht werden und (auf Kundenwunsch) zusätzlich den Aspekt der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit beinhalten.

Aktuell und auch zukünftig werden nachhaltige Produkte das generelle Produktportfolio der Sparkasse Saarbrücken ergänzen. Durch unsere ganzheitliche Beratung, die Begleitung unserer Kund*innen bei der Finanzierung von Transformationserfordernissen oder bei der Vermittlung von Förderkrediten und mit Hilfe nachhaltiger Produktalternativen kann der positive nachhaltige Einfluss auf die Entwicklung des Geschäftsgebiets und der Region weiter gesteigert werden (Inside-out-Perspektive).

Auf wechselnde Kundeninteressen adäquat zu reagieren und beispielsweise Produkte mit nachhaltigem Charakter im Kerngeschäft zu integrieren, stellt nicht nur aus vertrieblicher Sicht eine Chance dar.

Ebenfalls von Bedeutung für die Sparkasse Saarbrücken sind neben den ökonomischen auch die sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekte der eigenen Geschäftstätigkeit.

So wird die Sparkasse Saarbrücken ihrer Verantwortung als verlässlicher und fairer Arbeitgeber gerecht, stellt die flächendeckende Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit Finanzdienstleistungen sicher, engagiert sich gesellschaftlich und ist bestrebt, ihre direkten und indirekten Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Chancen- und Risikobetrachtung

Auf eine formale Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation der für uns wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte wurde bisher verzichtet. Die Durchführung einer umfassenden Wesentlichkeitsanalyse wird im Jahr 2024 umgesetzt.. Wie bereits beschrieben, werden innerhalb des jährlichen Strategieprozesses sowohl Chancen und Risiken des Makroumfelds als auch interne Rahmenbedingungen unserer Sparkasse analysiert. Daraus lassen sich alle für uns wesentlichen Aspekte in Bezug auf Nachhaltigkeit ableiten.

Teilweise ergeben sich die für uns wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte auch direkt aus unserem Geschäftsmodell als Sparkasse, unserer Geschäftsstrategie, unserer Nachhaltigkeitspolitik und der von uns unterzeichneten "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften".

Die Sparkasse Saarbücken sieht vor allem Chancen darin, an der zunehmenden Nachfrage der Kunden nach nachhaltigen Produkten zu partizipieren und den Zielen von Politik und Aufsichtsbehörden nach verstärkten nachhaltigen Investitionen, wie beispielsweise der Förderung erneuerbarer Energien, Rechnung zu tragen. Durch die strategische Berücksichtigung der genannten Aspekte soll die Reputation sowie die gesellschaftliche Akzeptanz gewahrt und die unternehmerische Profitabilität gesteigert werden.

Gleichzeitig sollen auf diese Weise die daraus resultierenden Risiken minimiert werden, die sich beispielsweise aus wechselnden Geschäftsmodellen des Energie- und Automobilsektors oder aus regulatorischen Verschärfungen ergeben können.

3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Durch den Fortbestand unseres Nachhaltigkeitsmanagements wollen wir nicht nur unsere Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich verbessern, sondern auch durch unser Handeln konsequent zu einer tragfähigen, ökologisch, ökonomisch und sozial ausgeglichenen Entwicklung beitragen.

Aus Sicht der Sparkasse Saarbrücken erfordert ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement nachhaltiges Denken, offene und transparente Kommunikation, konsequente Umsetzung sowie glaubwürdiges Handeln.

Unsere Nachhaltigkeitsziele orientieren sich einerseits an der Zielformulierung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" und andererseits an unserer Nachhaltigkeitspolitik. Die aktuelle Nachhaltigkeitspolitik berücksichtigt unter anderem die SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 12, 13 und 15.

Auf dieser Grundlage wurden strategische Ziele formuliert und intern abgestimmt.

Dabei werden konkrete und (soweit möglich) quantifizierbare Einzelziele und Maßnahmen festgeschrieben sowie Angaben zur geplanten Umsetzung gemacht. Diese Ziele werden regelmäßig überprüft und ggf. im Sinne einer Zieloptimierung korrigiert, um die Zielerreichung bzw. die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung zu gewährleisten. Eine Priorisierung der Ziele erfolgt nicht, da diese für uns von gleich hoher Bedeutung sind.

Zu den langfristigen Zielen gehört dabei die konsequente Verringerung von CO 2 -Emissionen sowie die Kompensation derjenigen Emissionen, die wir nicht durch Einsparungen (z.B. in den Bereichen Energie oder Dienstreiseverkehr) gänzlich vermeiden können. So wurden die unvermeidbaren CO 2 -Emissionen aus unserem Dienstreiseverkehr (PKW, Bahn und Flugzeug) rückwirkend analog zum Vorjahr in Kooperation mit einer gemeinnützigen Klimaschutzorganisation ausgeglichen (vgl. hierzu SDG 13). Um einen weiteren positiven Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen zu leisten, konnten wir wie geplant unseren firmeneigenen Fuhrpark in 2021 um zwei neue Elektrofahrzeuge ergänzen.

Bis zum Jahr 2035 möchten wir i.S.d. Selbstverpflichtung sowie unter Berücksichtigung des SDG 13 den Geschäftsbetrieb komplett klimaneutral gestalten.

Die zur Zielerreichung angedachten Maßnahmen werden dabei regelmäßig einer summativen und während des Umsetzungsprozesses einer formativen Evaluation unterzogen. Werden Abweichungen festgestellt, ist entsprechend nachzusteuern. Abschließend wird die Zielerreichung durch den Vorstand im jährlich stattfindenden Management-Review bewertet.

Das avisierte Ziel, die Anzahl der Druckgeräte (583 Stück) aus 2017 um 10 % bis 2022 zu reduzieren, wurde erreicht. Mit einer Reduktion von 15,95 % (auf 490 Stück) konnte die gesetzte Zielmarke übertroffen werden. In 2022 wurden die Drucker ausgetauscht und die Anzahl der Drucker auf 29 und die Multifunktionsgeräte auf 108 reduziert. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der Multifunktionsgeräte auf 109 und die Anzahl der Drucker erhöhte sich wieder auf 31. Gründe hierfür sind geänderte Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsplätze an sich und das vermehrte Einscannen von Dokumenten und Belegen auf den Multifunktionsgeräten. Eine weitere Reduzierung von Arbeitsplatzdruckern wird weiter angestrebt.

Unser Ziel, die CO 2 -Emissionen unserer Hauptstelle Neumarkt kontinuierlich zu senken, konnte auch im Jahr 2023 erreicht werden: Die Emissionen i. H. v. 719,3 t aus dem Jahr 2022 konnten in 2023 um 35,76 % auf 462,1 reduziert werden.

Weitere Ziele können unter Kriterium 12. Ressourcenmanagement eingesehen werden.

4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Die Sparkasse Saarbrücken ist ein wichtiger Faktor des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Menschen, der lokalen Wirtschaft und der Region. Als verlässlicher und kompetenter Partner bieten wir allen Bürger*innen, Selbstständigen, Wirtschaftsunternehmen, Vereinen und Kommunen moderne sowie nachhaltige Finanzdienstleitungen an.

Anders als im produzierenden oder verarbeitenden Gewerbe erbringen wir als Finanzdienstleister den Großteil unserer Wertschöpfung selbst.

Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen. Als Sparkasse ist es darüber hinaus unser Ziel, nachhaltige Aktivitäten von Unternehmen, von Privatkund*innen und auch von kommunalen Kund*innen durch entsprechende Finanzierungen zu fördern.

Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kund*innen. Als Vermittlerin zwischen Anleger*innen und Kapitalsuchenden können wir als Sparkasse finanzielle Ressourcen für die nachhaltige Entwicklung unserer Region erschließen.

Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.

Zur Erbringung unserer Finanzdienstleistungen sind wir neben qualifizierten Mitarbeitenden auch auf natürliche Ressourcen angewiesen. Daher ist es unser Anliegen, die eigene Geschäftstätigkeit so nachhaltig wie möglich zu gestalten. So sind etwa die Themen Betriebsökologie, Beschaffung oder auch der Umgang mit Partnern und Lieferanten fester Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Die Bestrebungen im Bereich Betriebsökologie umfassen beispielsweise alle direkten und indirekten Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit. Den Grundstein dafür legen wir im eigenen Haus. Um den Gebäudebetrieb ökologisch verantwortlich zu gestalten, quantifizieren wir unsere Umweltleistung mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch und die daraus entstehenden Emissionen sowie weitere Umweltauswirkungen zu begrenzen. Auf diesem Weg haben wir bereits 2013 ein Umweltmanagementsystem eingeführt, um konsequent unsere Umweltleistungen nachvollziehbar zu verbessern und zu steuern. Durch die neueste Version des vom Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. entwickelten Tools zur Bilanzierung von Umweltkennzahlen ist es uns auch u. a. möglich, auch externe Dienstleistungen der Finanz Informatik und Mobiles Arbeiten in unsere Umwelt- und CO 2 -Bilanzierung einfließen zu lassen.

Auch der Umgang und die konkrete Zusammenarbeit mit unseren Partnern, Dienstleistern und Lieferanten ist uns ein wichtiges Anliegen. Im Hinblick auf unsere Lieferbeziehungen pflegen wir ein Vorgehen, das neben Qualität, regionalem Bezug, Technologie, Kosten, der Einhaltung von gesetzlichen Standards und Liefertreue auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe. Bereits bei der Auftragsvergabe wird die Einhaltung der zuvor genannten Aspekte thematisiert und letztendlich in der jeweiligen Vertragsgestaltung festgehalten.

5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Dem Gesamtvorstand bzw. dem personenidentischen Nachhaltigkeitsrat der Sparkasse Saarbrücken obliegt die Gesamtverantwortung für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und den dazu notwendigen Managementprozessen.

6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Die strategische und konsistente Umsetzung einer nachhaltigen Unternehmensausrichtung bedingt, dass alle Funktions- und Geschäftsbereiche sowie Hierarchieebenen eines Unternehmens einbezogen werden.

Um den Aspekt der Nachhaltigkeit in allen Ebenen und operativen Unternehmenseinheiten strukturiert und flächendeckend einzuführen sowie in das tägliche Handeln der Mitarbeitenden zu integrieren, ist eine klare Haltung und Überzeugung der Geschäftsführung zum Thema Nachhaltigkeit zielführend und die Schaffung interner Strukturen notwendig.

Mit dem für das Thema Nachhaltigkeit verantwortlichen Vorstandsmitglied werden zusammen mit dem Nachhaltigkeitsbeauftragten, welcher zur operativen Steuerung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie vom Nachhaltigkeitsrat bzw. dem Gesamtvorstand bestellt wurde, in regelmäßigem Austausch relevante Nachhaltigkeitsthemen diskutiert sowie Ziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet und abgestimmt. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte organisiert und koordiniert im Team Nachhaltigkeit zusammen mit den dortigen Kolleg*innen die operativen Tätigkeiten in Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagementsystems und berichtet in regelmäßigen Abständen intern und extern über die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens.

Da Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, werden anlassbezogen relevante Bereiche und Abteilungen der Sparkasse Saarbrücken bei der Konzeption und Umsetzung dieser Maßnahmen integriert. Dies soll in Zukunft u. a. im Rahmen agiler Arbeitsgruppen geschehen.

7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Das Nachhaltigkeitsmanagementsystem der Sparkasse Saarbrücken wird jedes Jahr durch den Gesamtvorstand bewertet und auf dessen Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit hin geprüft.

Bei der Bewertung werden u. a. die Nachhaltigkeitsleistung (Kennzahlen und Kernindikatoren), Beschwerden und Anregungen interessierter Kreise und die kontinuierliche Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie anhand der konkreten Zielerreichung berücksichtigt.

Zu den oben genannten Kennzahlen zählen u. a. die Angaben zu den hier aufgeführten Kriterien 11-13 (Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen, Ressourcenmanagement und klimarelevante Emissionen).

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung transparent. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung werden sowohl unsere Umweltkennzahlen als auch die Berichtskennzahlen der nichtfinanziellen Berichterstattung einbezogen. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten und Kennzahlen wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstattung sichergestellt.

Ziel ist es, Fortschritte auszuweisen und Verbesserungspotenziale zu entdecken, um entsprechende Ziele zur Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung abzuleiten.

Leistungsindikator zu den Kriterien 5-7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16:

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Von Leitungs- und Aufsichtsorganen sowie allen Mitarbeitenden der Sparkasse wird erwartet, dass sie die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, die internen Arbeitsanweisungen und Verfahren der Sparkasse sowie die Branchenstandards einhalten.

Wir unterlassen - auch als Bevollmächtigte oder Begünstigte - Vorgänge aller Art, die nach unseren Wertvorstellungen bedenklich und fragwürdig erscheinen und mit sonstigen strafbaren Handlungen (wie z. B. Betrug, Korruption, Diebstahl, Untreue, Unterschlagung) sowie mit Insidervergehen und Marktmanipulation oder mit Datenmissbrauch sowie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen könnten. Details sind in unserem Verhaltens- und Ethikkodex geregelt. Die Annahme größerer Geschenke oder Zuwendungen jeglicher Art ist aufgrund unserer Zuwendungsrichtlinie verboten.

Mit der Formulierung einer eigenständigen Nachhaltigkeitspolitik hat die Sparkasse Saarbrücken zudem für alle Mitarbeitenden einen Handlungsrahmen gesetzt, mit dem ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im täglichen Handeln berücksichtigt werden sollen. Unsere Nachhaltigkeitspolitik hat Leitliniencharakter und spiegelt unsere Haltung in den Handlungsfeldern Unternehmensführung, Geschäftsbetrieb und Umwelt sowie den Umgang mit Kunden, Mitarbeitenden sowie der Gesellschaft wider. Die aktuelle Nachhaltigkeitspolitik ist auf der Homepage der Sparkasse Saarbrücken abrufbar.

8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeitende auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/ Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Für alle bankspezifisch Beschäftigten der Sparkasse Saarbrücken einschließlich der Führungskräfte gelten die Tarifverträge für die öffentlichen Banken. Die Vergütung erfolgt ausschließlich tätigkeitsbezogen und ist an keine Nachhaltigkeitsaspekte geknüpft. Die Integration von Nachhaltigkeitszielen bzw. -aspekten in die Vergütungspolitik ist nicht geplant.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich an den Empfehlungen des Sparkassenverbands Saar und besteht aus einer Festvergütung inklusive einer unwiderruflichen, nicht versorgungsfähigen Zulage für Vertriebsleistungen sowie einer unwiderruflichen, nicht ruhegehaltsfähigen Funktionszulage. Beide Vergütungskomponenten sind Bestandteile der festen Vergütung und sind an keine Nachhaltigkeitaspekte geknüpft.

Die Sparkasse fördert ein verantwortungsvolles, zielgerichtetes und risikobewusstes Handeln aller Beschäftigten. Mit den Führungskräften werden Zielvereinbarungen getroffen, um einen nachhaltigen Geschäftserfolg zu sichern. Neben den quantitativen finden auch qualitative Vergütungsparameter, wie z. B. Kundenzufriedenheit, Berücksichtigung.

Neben der tariflichen Grundvergütung können die Mitarbeitenden in untergeordnetem Umfang variable Vergütungsanteile in Form von individuellen Prämien für besonders erfolgreiche Mitarbeitende sowie für besonders erfolgreiche Teams erhalten. Für alle Beschäftigten gelten folgende Eckwerte: die variable Vergütung darf ein Drittel der Gesamtvergütung nicht überschreiten. Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung darf 7,5 Mio. Euro nicht überschreiten.

Nachhaltigkeitsaspekte sind aktuell noch kein Bestandteil des ziel- und wertorientierten Vergütungssystems. Die Vergütungspolitik der Sparkasse ist geeignet, die geschäftspolitischen Ziele zu fördern, ohne zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken zu verleiten.

Dabei steht unsere Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Anlageberatung i. S. d. Art. 5 Verordnung (EU) 2019/2088 mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kund*innen zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kund*innen weniger entspricht. Unsere Vergütungsstruktur ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Die grundlegende Werteorientierung der Sparkasse Saarbrücken ist außerhalb der Geschäftsstrategie in einem Ethik- und Verhaltenskodex beschrieben. Die Grundsätze dienen - ergänzend zu Gesetzen und Vorschriften - als Orientierung für alle geschäftlichen Aktivitäten und den Umgang mit verschiedenen Interessengruppen wie Kund*innen, Beschäftigten und den Gremien der Sparkasse, Aufsichtsbehörden, Lieferanten und externen Dienstleistern. Der Ethik- und Verhaltenskodex fordert ethisch verantwortungsbewusstes Verhalten im Hinblick auf alle Handlungen und Entscheidungen, das Informationsmanagement, die Gestaltung des Arbeitsumfelds sowie die gesellschaftliche Verantwortung.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:

i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;

ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;

iii. Abfindungen;

iv. Rückforderungen;

v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich an den Empfehlungen des Sparkassenverbands Saar. Es wird jährlich ein Vergütungsbericht für den Verwaltungsrat und den Vorstand erstellt. Der Vorstand wird hinsichtlich seiner Aufgaben, der Erfüllung des öffentlichen Auftrags und der in der Geschäftsstrategie festgelegten Ziele überprüft und bewertet.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich ebenfalls an der Empfehlung des Sparkassenverbands Saar ausrichtet.

Weitere Indikatoren werden zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Vorstands nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Dieser Indikator wird zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht erhoben.

9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind.

Die Sparkasse Saarbrücken ist ebenso wie die Mehrzahl der Beschäftigten in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut führen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kund*innen und Trägern, Mitarbeitenden, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürger*innen in der Region durch.

Die dialogzentrierte Berücksichtigung unserer Interessengruppen hilft der Sparkasse Saarbrücken dabei, Erwartungen, Trends und neue Entwicklungen ebenso wie Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und diese Erkenntnisse in die Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie einzubeziehen. Nur so können die Bedürfnisse und Erwartungen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen, allen voran die der Kund*innen, Berücksichtigung finden.

Wir interagieren mit einem breiten Spektrum an Stakeholdern, die derzeit in unsere Aktivitäten involviert sind oder dies potenziell sein könnten. Die Bedarfe unserer Stakeholder berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet.

Auf Grundlage der Studienergebnisse und aus unserer unmittelbaren Geschäftstätigkeit sowie unter Berücksichtigung unserer Rechtsform wurden die aus unserer Sicht beteiligten bzw. relevanten Interessengruppen abgeleitet und identifiziert. Dazu gehören:

Kund*innen

Geschäftspartner

Mitarbeitende

Träger (Sparkassenzweckverband Saarbrücken)

Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider

Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)

Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen

Breite Öffentlichkeit (Bürger*innen)

Die Dialoge mit unseren Stakeholdern waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.

Die laufende Kommunikation bzw. der Austausch mit unseren relevanten Interessengruppen findet auf unterschiedliche Weise bzw. über unterschiedliche Kanäle statt. Allen interessierten Kreisen wird über das offene Internetangebot und die dort veröffentlichten Medien ermöglicht, sich über die Beweggründe, aktuelle und zukünftige Maßnahmen sowie Ziele der Sparkasse Saarbrücken im Sinne einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie zu informieren.

Zusätzlich zu Marktanalysen, Befragungen von Kund*innen und Mitarbeitenden hat die Sparkasse Saarbrücken mit dem internen Newsletter Nachhaltigkeit ein Medium eingeführt, welches die Möglichkeit bietet, über die eigenen Maßnahmen und Projekte im Sinne der Nachhaltigkeit zu informieren, Wissenswertes zum Thema aufzuarbeiten und den offenen Austausch mit den Mitarbeitenden zu pflegen. Zur Pflege und Intensivierung des Nachhaltigkeitsdialogs wurde eigens eine interne Mailadresse für Kritik, Anregungen oder Feedback hinterlegt.

Im Rahmen des "Ideenmanagements" nehmen wir betriebliche Verbesserungsvorschläge unserer Mitarbeitenden entgegen und berücksichtigen diese je nach Umsetzbarkeit in unserem Nachhaltigkeitsprogramm.

Neben dem generellen Informationsangebot in unserer Internetfiliale (auch zum Thema Nachhaltigkeit) stehen im KundenServiceCenter Mitarbeitende für alle Anliegen und Fragen unserer Kund*innen bzw. interessierter Kreise zur Verfügung.

Im Zentrum unserer Aktivitäten stehen die Interessen unserer Kund*innen und unserer Stakeholder. Wir berücksichtigen ihre Erwartungen und beziehen diese in die Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie ein.

Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements führen wir regelmäßig Befragungen bei Kund*innen, Nicht-Kund*innen sowie Mitarbeitenden durch. Die Ergebnisse sowie wertvolle Impulse und Anregungen der involvierten Stakeholder fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie mit ein. Je nach Relevanz und Grad der Umsetzbarkeit finden die Anregungen Berücksichtigung in unserem konkreten strategischen Vorgehen. Die Erkenntnisse fließen in unser operatives Nachhaltigkeitsprogramm mit ein und werden jährlich in der Bewertung des Nachhaltigkeitsmanagements durch den Vorstand berücksichtigt.

Leistungsindikator zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:

i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen - auch über ihre Berichterstattung - reagiert hat;

ii. die Stakeholder‐Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

In 2019 haben wir eine umfassende Befragung unserer Kund*innen zum Thema Nachhaltigkeit durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass das Thema Nachhaltigkeit bei unseren Kund*innen einen hohen Stellenwert einnimmt und ein erhöhtes Interesse an nachhaltigen Produkten festzustellen ist. Hierzu zählen z. B nachhaltige Anlagemöglichkeiten oder Produkte aus dem Zahlungsverkehr (Grüne Kreditkarte mit Förderung von ökologischen und sozialen Projekten). Im Jahr 2024 erfolgt eine erneute Marktbefragung zum Thema nachhaltige Produkte.

Die Sparkasse Saarbrücken führt zur Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft bzw. unserer Kund*innen drei Mal jährlich eine Repräsentativumfrage durch, die sich sowohl auf die Sparkasse Saarbrücken als auch auf andere Finanzinstitute bezieht.

Im Jahr 2023 wurde zum Thema Nachhaltigkeit gefragt, welche Begrifft die Befragten damit verbinden.

Ergebnisse waren folgende Begriffe in folgender Reihenfolge:

Umweltschutz

Klimaschutz

Bewusster Leben

Lösungen

Zukunft

Energie sparen

Weniger Auto fahren

Stabilität

Wirtschaft

Tierschutz

Busfahren

Flohmärkte

Entwicklung

Müllvermeidung

Weiterhin wurde die Bedeutung der Nachhaltigkeit der Hausbank befragt. Ca. 62% der Befragten gaben an, dass ihnen diese Thematik wichtig oder sehr wichtig ist. Für die Altersgruppe der 31- bis 46-jährigen hat das Thema im Vergleich zu den anderen Altersgruppen die höchste Bedeutung.

Weitere Befragungsthemen im Jahr 2023 waren die Nutzung der sozialen Medien, die Deckung des Bargeldbedarfs, die Nutzung der Serviceangebote bei der Hausbank und die Zufriedenheit damit, die Nutzung und die Zufriedenheit mit der Beratung, die Bekanntheit und Nutzung von Youtube, die Bedeutung und wirkung des Sponsorings und die Bedeutung der Hausbank für das gesellschaftliche Engagement.

Im Vergleich zu 2022 ist die Bedeutung, dass sich die Hausbank gesellschaftlich engagiert (wichtig und sehr wichtig) um ca. 20 Prozentpunkte zurückgegangen.

Im Jahr 2022 haben wir die Kundenzufriedenheit hinsichtlich der Beratungs- und Servicequalität erhoben.

Weiterhin wurde die Bedeutung der Hausbank bei den Geschäftsfeldern Altersvorsorge, Geldanlage allgemein sowie Anlage in Wertpapieren erhoben, wobei der Geldanlage allgemein die höchste Bedeutung aus Kundensicht zukam.

Bei der Einschätzung, welches Kreditinstitut am meisten für die Förderung der Vereine tut, schneidet die Sparkasse Saarbrücken am Besten ab. Dabei ist das gesellschaftliche Engagement unserer Sparkasse für unsere Kund*innen von besonderer Bedeutung.

Hinsichtlich der Kontaktwege stellt sich heraus, dass der digitale Weg bei alltäglichen Bankgeschäften der präferierte Weg ist, wobei bei beratungsintensiveren Themen wie Geldanlage oder Krediten die persönliche Beratung vorgezogen wird.

Bei der Gruppe der Mitarbeitenden wurden 2022 Befragungen zum Thema Digitalisierung, allgemeine Zufriedenheit und Gefährdungsanalyse durchgeführt.

Die genannten Impulse werden im Qualitätssteuerungsausschuss thematisiert und von den relevanten Fachabteilungen weiterverfolgt.

Um dem erhöhten Nachhaltigkeitsinteresse der Kund*innen Rechnung zu tragen, hat die Sparkasse Saarbrücken damit begonnen, auf bestimmte Gruppen von Kund*innen zuzugehen, die noch kein Online Banking mit elektronischem Postfach nutzen. Mit der Grünen Kreditkarte hat zudem jede/r Kund*in - auch bei bereits bestehendem Online Banking - die Möglichkeit, dauerhaft ökologische und soziale Projekte in unserem Geschäftsgebiet zu unterstützen.

Seit 2020 wird zusätzlich zum monatlichen Newsletter an unsere Kund*innen auch ein Sondernewsletter Nachhaltigkeit veröffentlicht.

10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Kundenberatung

Nachhaltigkeit gewinnt nicht nur in der Finanzbranche zunehmend an Bedeutung. Aus Sicht der Finanzdienstleister gilt es Geschäftsmodelle und Produkte zu entwickeln, die diesen Anforderungen gerecht werden und den wandelnden Bedürfnissen der Kund*innen sowie den gesellschaftlichen Herausforderungen entsprechen.

Neben der Präsenz vor Ort, einer qualitativ hochwertigen Beratung und Betreuung sowie einem breiten Produkt- bzw. - Dienstleistungsangebot ist es im Umfeld einer multimedialen Welt mit fortschreitender Digitalisierung von besonderer Bedeutung, auch auf digitalen Zugangswegen die Nähe zu Kund*innen herzustellen und zu pflegen. Unser breit gefächertes digitales Banking Angebot ermöglicht es unseren Kund*innen einfach, komfortabel und smart von zu Hause aus via PC, Laptop, Tablet oder Mobiltelefon die verschiedenen Finanzgeschäfte zu erledigen.

Darüber hinaus agiert unser KundenServiceCenter auf den unterschiedlichsten Kanälen als generelle Anlaufstelle, um im persönlichen Kontakt mit unserem Berater-Team viele Anliegen auch außerhalb unserer Geschäftsstellen umsetzen zu können.

In 2020 neu hinzugekommen ist die Möglichkeit der Videoberatung: Kund*innen können so ortsunabhängig von ihren digitalen Endgeräten auf die Beratungsleistung unserer speziell für dieses Beratungsformat geschulten Mitarbeitenden zugreifen.

Dabei bietet die Sparkasse Saarbrücken zusammen mit ihren Verbundpartnern auch nachhaltige Finanzprodukte an, die den ökologischen, sozialen und ökonomischen Anforderungen einer wachsenden Gruppe von Kund*innen entsprechen, attraktive Perspektiven beinhalten und einen positiven Impact im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung leisten.

Mit der "Grünen Kreditkarte" haben unsere Kund*innen nicht nur die Möglichkeit, die Vorteile einer konventionellen Kreditkarte zu nutzen, sondern unterstützen darüber hinaus noch ausgewählte nachhaltige Projekte in der Region. Zusammen mit der Sparkasse Saarbrücken können so Initiativen und Projekte u. a. zum Erhalt von (Wild-) Bienen oder zum Schutz von Habitatbäumen in der Region realisiert werden. Auf diese Weise wollen wir einen sinnvollen und messbaren Beitrag zum Schutz der Natur und Biodiversität vor Ort leisten und uns aktiv i. S. d. Zielbilds der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen vor Ort einbringen.

Vermögensanlage

Teil unseres Produktportfolios ist ein von uns initiierter Fonds - das Zukunftsportfolio Nachhaltigkeit. Ziel ist es, Renditechancen und Nachhaltigkeit zu verbinden und einen langfristigen Vermögenzuwachs bei optimaler Risikostreuung zu erreichen.

Das entscheidende Merkmal ist dabei, dass die Auswahl der für den Fonds getätigten Anlagen Nachhaltigkeitskriterien unterliegt.

Die Weberbank Actiengesellschaft, eine der führenden Privatbanken in Deutschland, ist der Asset-Manager des Zukunftsportfolios Nachhaltigkeit. Seit mehr als 10 Jahren setzt sie erfolgreich nachhaltige Vermögensverwaltungslösungen um, die mehr als die finanzielle Rendite in den Vordergrund stellen. Die Weberbank Actiengesellschaft ist Unterzeichner der UN-Principles for Responsible Investments (Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen) und arbeitet mit renommierten Researchpartnern auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen und Staaten zusammen. Mit dem Zukunftsportfolio Nachhaltigkeit erhält der Anleger ein vollumfängliches, aktives Vermögensmanagement aus einer Hand.

Die Sparkasse Saarbrücken bietet in Kooperation mit der DekaBank, der Weberbank und der Frankfurter Bankgesellschaft Vermögensverwaltungen an, die auch als nachhaltige Varianten unseren Kunden zur Verfügung stehen.

Zudem werden seit 2020 innerhalb jedes Beratungsprozesses die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund*innen abgefragt. Vergleiche hierzu Punkt 4. "Tiefe der Wertschöpfungskette".

Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Ob ein Angebot für einen Anleger geeignet ist, kann gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert werden. Vergleiche zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und -risiken in der Anlageberatung:

https://www.sparkasse-saarbruecken.de/content/dam/myif/spk-saarbruecken/work/dokumente/pdf/nachhaltigkeit/Offenlegungspflichten/

FANachhaltigkeitsbezogeneOffenlegungspflichtenalsFinanzberaterFinancialAdvisor.pdf?stref=iconbox

Finanzierungen

Mit maßgeschneiderten Finanzierungskonzepten versuchen wir die Wünsche unserer Kund*innen zu erfüllen und einen Beitrag zur Zukunftssicherung in der Region zu leisten.

Die Steigerung der Energieeffizienz in privaten Haushalten, Unternehmen und bei der öffentlichen Hand ist ein wichtiger Bestandteil für das Erreichen der nationalen und globalen Klimaziele. Durch die Finanzierung energetischer Modernisierungsmaßnahmen von privaten, gewerblichen oder öffentlichen Immobilien kann der jeweilige Energiebedarf gesenkt, Emissionen reduziert und letztendlich das Klima geschützt werden.

Mittelstandsförderung

Nur wenn es der Region gut geht, können wir als regional verankertes Kreditinstitut erfolgreich sein und qualitativ hochwertige Leistungen zu fairen Preisen für Menschen und Wirtschaft bereitstellen. Das gilt umso mehr, als dass wir in einer Zeit multipler Krisen und Herausforderungen leben. Desto wichtiger ist es, mit einer nachhaltigen Wirtschafts- und Strukturförderung die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen vor Ort zu fördern. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Bürgerinnen bzw. Bürgern an einer nachhaltigen Weiterentwicklung unserer Region.

Basierend auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN-Vereinten Nationen hat die EU mittels Green Deal die Transformation der Wirtschaft mit dem Ziel einer klimaneutralen, zirkulären und gerechten Wirtschaft sowie Gesellschaft bis 2050 in die Wege geleitet. Regulatorische Maßnahmen wie die sog. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die TaxonomieVO treiben diesen Wandel voran. Wir wollen die zur angestrebten und notwendigen Transformation erforderlichen Entwicklungen, wie u. a. die Energiewende, voranbringen und finanzieren; gleichsam gilt es eine finanzielle Überforderung von Menschen und Unternehmen, im Besonderen der KMU bzw. des Mittelstands zu vermeiden. Unsere Berater*innen werden zu Sustainable Finance entsprechend geschult und begleiten beratend die mittelständischen Unternehmen bei der Transformation ihrer Geschäftsmodelle. Transformationsfinanzierung ist für uns gleichbedeutend mit einer Brücke in die Zukunft bauen. Transformation begleiten bedeutet für uns daher nicht nur ausschließlich grüne Investments zu fördern, sondern auch die Finanzierung von Braun nach Grün zu ermöglichen. Zugleich setzen wir Impulse für eine Kultur der Nachhaltigkeit. Dazu bringen wir unsere Kompetenz und unsere Erfahrungen in verschiedene Gremien, Projekte und Netzwerke der Region ein. Durch finanzielles und personelles Engagement unterstützen wir die Etablierung von Strukturen, die für eine zukunftsfähige Perspektive notwendig sind.

Kleine und mittlere Unternehmen benötigen gut ausgebildete Fachkräfte für eine erfolgreiche Zukunftsentwicklung. Als Partner der Wirtschaft engagieren wir uns daher für die Erschließung von Potenzialen für den regionalen Arbeitsmarkt. Die Sparkasse trägt so dazu bei, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven der Region dauerhaft erhalten und verbessert werden.

Als regionales Kreditinstitut ist es unsere Aufgabe, unternehmerische Tätigkeit zu fördern. Vor diesem Hintergrund stellen wir für Unternehmen und Kommunen in der Region aktuelle Marktinformationen bereit, die diese in der Regel nur mit hohem Aufwand selbst generieren könnten. Der Branchendienst der Sparkassen-Finanzgruppe liefert wichtige Kerndaten und Analysen zu 70 Branchen in Deutschland. Diese Informationen stellen wir unseren Kundinnen und Kunden im Rahmen der ganzheitlichen Beratung bei Bedarf zur Verfügung. Auch die Qualifikation von Unternehmer*innen fördern wir mit gezielten Angeboten. Dabei nutzen wir die Stärke unserer Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die erfolgreiche Übergabe des Unternehmens an eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger ist für die Unternehmerinnen oder Unternehmer, die sich aus dem Geschäftsleben zurückziehen möchten, eine herausfordernde Aufgabe. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit und die Sicherung der Arbeitsplätze sind dabei ebenso wichtige Aspekte wie die Entwicklung tragfähiger Konzepte und Strategien für das Gelingen der Transformation hin zu einer nachhaltigen Produktions- oder Wirtschaftsweise. Wir begleiten mit unseren Partnern und unserem Netzwerk den Nachfolgeprozess, bieten Hilfe bei der Suche einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers und unterstützen bei der Implementierung neuer Anforderungen der Nachhaltigkeit. Damit leisten wir einen Beitrag für die wirtschaftliche Stabilität unserer Region und übernehmen lokal arbeitsmarkt- und strukturpolitische Verantwortung.

Die Förderung der Innovationskraft in der Region ist eine wesentliche Aufgabe der Sparkasse. Die Aktivitäten der Sparkasse zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft reichen von der Finanzierung einzelner Vorhaben über die kontinuierliche Unterstützung kapitalintensiver Innovationsvorhaben bis hin zur Übernahme größerer, langfristig geplanter Innovations- und Strukturvorhaben, welche die Sparkasse gemeinsam mit Konsortialpartnern realisiert.

Die Sparkasse ist Gründungsmitglied des Vereins "Wirtschaftsregion Saarbrücken eV" und aktiv im Vorstand tätig. Der Wirtschaftsstandort Region Saarbrücken, das wirtschaftliche Zentrum des Saarlandes, steht bei dem Werben um Investitionen und Zukunftspotenziale in einem immer härter werdenden Wettbewerb mit anderen deutschen Wachstumsregionen. Um den wirtschaftlichen Wachstumspfad in unserer Region aktiv zu stärken, müssen die vor Ort vorhandenen Potenziale noch besser und zielgerichteter vernetzt und genutzt werden.

Die Leitmaxime des Vereins ergänzt die Aktivitäten der Sparkasse und lautet:

WiR sind Kontaktstelle zwischen Wirtschaft, Wissenschaft & Forschung, Politik & Verwaltung und der Kreditwirtschaft.

WiR sind Impulsgeber und Interessensvertreter der positiven Entwicklung und zukunftsorientierten Gestaltung der Wirtschaftsregion Saarbrücken.

WiR arbeiten an konkret definierten Projekten und nutzen Zukunftspotentiale, um die Wirtschaftsregion Saarbrücken noch lebenswerter sowie leistungs- und wettbewerbsfähiger zu gestalten.

WiR ersetzen die kommunale Wirtschaftsförderung nicht, sondern ergänzen sie.

Projekte des Vereins bewegen sich innerhalb vier definierter Zielachsen:

Standortattraktivität hervorheben

Standortattraktivität fördern

Fachkräfteverfügbarkeit sichern

Kräfte bündeln

Damit steht der Verein und seine Zielsetzungen in Einklang mit den Zielen der Sparkasse.

Stiftungsmanagement

Die Sparkasse Saarbrücken gestaltet als regionaler Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit. Dabei spielen Stiftungen heute schon eine bedeutende Rolle. Denn in Zeiten, in denen die sozialen Sicherungseinrichtungen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen, kann privates Kapital noch stärker als früher nützlich für die Gesellschaft sein.

Kundeneigene Stiftungen

Durch die Widmung von Stiftungskapital für gemeinnützige Zwecke lassen sich gegebenenfalls auch Aufgaben erfüllen, die mit öffentlichen Geldern nicht mehr zu finanzieren sind. Uns als Sparkasse Saarbrücken liegt dieses Thema sehr am Herzen und so haben wir im Laufe der letzten Jahre bereits mehrere Kunden bei der Errichtung ihrer rechtlich selbständigen Stiftungen begleitet. Die auf die Themenfelder Generationenmanagement und Nachlassplanung spezialisierten Berater im Private Banking unseres Hauses unterstützen dabei unsere Kund*innen von der Auswahl des Stiftungszwecks und der Stiftungsart bis zur Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Auch bei der Verwaltung der Stiftung sowie der Anlage des Stiftungsvermögens stehen wir unseren Kund*innen mit Rat und Tat zur Seite.

Treuhandstiftungen

Anlässe, eine Stiftung zu gründen, gibt es viele. Sei es, um den Nachlass zu regeln, die Familie abzusichern oder um mit dem eigenen Vermögen gezielt und nachhaltig etwas Gutes zu tun. Und dabei ist es nicht zwingend notwendig, viel Eigenkapital einbringen zu können. Bereits seit dem Jahr 2011 ermöglichen wir unseren Kund*innen ab einem Betrag von 25.000 EUR das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit in Form einer Treuhandstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Saarbrücken. Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee. Die Stiftergemeinschaft ermöglicht unseren Kund*innen, ihre eigene Namensstiftung zu gründen. Die Gemeinschaft bündelt dabei das Wirken vieler Stifter und Spender für individuell bestimmbare Zwecke wie z. B. das Gesundheitswesen, die Jugend und Altenhilfe, Umwelt-, Tier- und Artenschutz, Kunst und Kultur oder die Bereiche Wissenschaft und Forschung. Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Erfüllung des Stiftungszwecks im Namen unserer Kund*innen. Damit die Errichtung und Verwaltung für die Stifter mit so wenig Aufwand wie möglich verbunden ist, übernehmen die Stiftungstreuhänder*innen und die Stiftungsexpert*innen der Sparkasse Saarbrücken die administrativen Aufgaben.

Dazu gehören beispielhaft:

Vermögensanlage und Spendenverwaltung,

Öffentlichkeitsarbeit,

Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen,

Erstellung und Versand des Geschäftsberichts und

Anerkennung durch das Finanzamt.

Durch das große Engagement unserer Stifter*innen und Spender*innen konnten in den vergangenen Jahren vielfältige Projekte in unserer Region gefördert, unterstützt oder sogar erst ermöglicht werden.

Innovationsprozesse

Externe und interne Impulse erreichen uns auf den verschiedensten Kanälen und tragen zur fortlaufenden Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen bei.

Im sog. Impulsmanagement wird das direkte externe Feedback zu unseren Produkten und Dienstleistungen erfasst, um schnellstmöglich auf Anregungen zu reagieren, positive Prozessveränderungen herbeizuführen und so die Kundenzufriedenheit insgesamt zu steigern.

Einen wesentlichen Bestandteil der externen Impulse stellen zudem die Standardprozesse der Arbeitsgruppe "Prozess Plus für Sparkassen (PPS)" unter Führung der FinanzInformatik dar, die regelmäßig aktualisiert und allen Sparkassen zur internen Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Die Sparkasse Saarbrücken setzt diese zunehmend im Rahmen des Projektes "Umsetzung der PPS-Standardprozesse" um und nutzt damit die Erfahrungen der gesamten S-Finanzgruppe.

Jeder intern eingebrachte Vorschlag durchläuft im Rahmen des sog. Ideenmanagements einen fest definierten Prozess und wird von den relevanten Fachabteilungen auf Geeignetheit und Umsetzbarkeit hin geprüft. Hierdurch sollen zudem alle Mitarbeitenden motiviert werden, ihre Kenntnisse und Erfahrungen über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus zum Nutzen der Sparkasse Saarbrücken einzubringen. Dabei stehen die Ziele zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, des Umweltschutzes, der Serviceorientierung sowie der Arbeitssicherheit im Vordergrund.

Eine systematische Quantifizierung des nachhaltigen Nutzens (soziale und ökologische Wirkung) aller wesentlichen Produkte und Dienstleistungen erfolgt aufgrund der teils fehlenden Datenlage (z.B. im Fondsbereich) noch nicht. Die Messung der sozialen und ökologischen Wirkungen von Produkten und Dienstleistungen ist künftig denkbar.

Leistungsindikator zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11: Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt‐ oder sozialen Faktoren durchlaufen.

Dieser Leistungsindikator wurde in 2023 nicht erhoben, da bisher keine Definition der Prüfkriterien "Positiv" und "Negativ" stattfand. Erst nach Vorliegen einer abschließenden gesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Definition bzw. Konkretisierung der positiven wie negativen Prüfkriterien, kann eine Allokationsvorgaben erfolgen.

Sobald die Prüfkriterien rechtlich definiert sind, planen wir unsere Eigenanlagen (Depot-A) eine Auswahlprüfung nach Nachhaltigkeitsaspekten durchlaufen zu lassen

Wir haben keine Kriterien definiert, die eine Positiv- bzw. Negativprüfung von Finanzanlagen anhand von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) beschreiben. Im Rahmen des Berichtswesens der Abt. Treasury sowie für den Nichtfinanziellen Bericht wird auf das Nachhaltigkeitsreporting der DekaBank zurückgegriffen.

Das Reporting der DekaBank umfasst ein Nachhaltigkeits-Screening, welches auf dem Moody's ESG Overall Score beruht. Der ESG Score ist das Gesamtergebnis aus der ESG-Bewertung des Emittenten. Jeder Emittent wird anhand einer Reihe von Nachhaltigkeitskriterien untersucht, die einer der drei Domains Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G) zugeordnet sind. Im Gesamtergebnis steht ein ESG Score auf einer Skala von 0 bis 100. Moody ́s gibt als Interpretationshilfe vier Eingruppierungsstufen für den Scorewert vor (Weak 0-29, Limited 30-49, Robust 50-59 und Advanced 60-100). Der Scorewert ermöglicht zudem eine Einordnung des Unternehmens im Gesamtuniversum bzw. innerhalb eines Sektors.

Aktuell liegt für ca. 17,71 % der Eigenanlagen kein Scorewert vor.

Von den verbleibenden Eigenanlagen haben

63,62 % einen ESG-Scorewert von ≥ 50 Punkten (Robust und Advanced)

14,08% der gerateten Wertpapiere einen Scorewert zwischen 30 und 49 Punkten (Limited)

nur 4,59% € einen ESG-Scorewert von ≤ 29 Punkten (Weak).

11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Der Schutz der Umwelt und Natur ist für die Sparkasse Saarbrücken ein wichtiger Bestandteil des Bekenntnisses zur unternehmerischen Verantwortung und zur nachhaltigen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit.

Als Finanzdienstleister erzielen wir über unser Produkt- und Dienstleistungsangebot unweigerlich die größte Wirkung hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz. So können beispielsweise bei der Kreditvergabe zum Zwecke energetischer Sanierung oder Modernisierung von Immobilien über letztendlich gesteigerte Energieeffizienz Klima und Umwelt geschützt werden.

Um aber die unmittelbaren Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit messen, steuern und fortwährend verringern zu können, wurde im Jahr 2013 ein Umweltmanagementsystem implementiert.

Die wesentlichen Umweltauswirkungen werden dabei systematisch erfasst und fortlaufend in der jährlichen Umweltbilanz dargestellt. Durch die Inventur, Analyse und konsistente Erfassung der unternehmensspezifischen Umweltauswirkungen lassen sich quantifizierbare Ziele ableiten, um die innerbetriebliche Ressourceneffizienz zu verbessern, Kosteneinsparpotenziale zu identifizieren sowie die generellen Umweltauswirkungen zu reduzieren. Das Monitoring unserer betrieblichen Umweltleistung ist fester Bestandteil der regelmäßigen Bewertung des Umweltmanagementsystems durch den Gesamtvorstand.

Um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und um unsere Nachhaltigkeitsleistung noch valider zu ermitteln, erfassen wir unsere Verbrauchswerte und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen mit Hilfe des Branchenstandard des "Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V." (VfU). Die Umweltauswirkungen unseres direkten Geschäftsbetriebs ergeben sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Dienstreisen, Papier, Wasser und Abfällen. Das vom VfU entwickelte Tool zur Bilanzierung von Umweltkennzahlen ermöglicht es uns in seiner aktuellen Version (1.1 des Updates 2022), u. a. auch externe IT-Dienstleistungen und Mobiles Arbeiten mit in die CO 2 -Bilanzierung einfließen zu lassen.

Die durch unsere Geschäftstätigkeit verursachten CO 2-Emissionen stellen für uns eine wichtige Benchmark dar.

Seit Einführung des Umweltmanagementsystems konnten so beispielsweise durch unterschiedlichste Maßnahmen, wie u. a. energetischen Optimierungen, an unserem Hauptsitz 6.805,76 Tonnen CO 2 eingespart werden (Summe der jährlich eingesparten Tonnen CO 2 im Vergeleich zu 2012).

Derartige Managementsysteme erfordern neben einer systematischen Überwachung der betrieblichen Umweltleistung eine fortlaufende Verbesserung des Ressourcenverbrauchs, den Einsatz von umweltfreundlichen Betriebsmitteln sowie den kontinuierlichen informellen Austausch mit internen und externen Kreisen.

Weder aus der eigenen Geschäftstätigkeit noch aus den Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Dienstleistern oder unserem Produkt- und Dienstleistungsangebot lassen sich Risiken in Bezug auf Umweltbelange ableiten.

Informationen zu den wesentlich verbrauchten Ressourcen können den Leistungsindikatoren zu den DNK-Kriterien 11 bis 13 entnommen werden.

12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsmanagements erfassen wir jährlich unsere Umweltauswirkungen.

Dort werden unsere unternehmensspezifischen Umweltauswirkungen in Form von Kennzahlen dargestellt und deren Entwicklung bzw. deren Verlauf über mehrere Jahre nachvollziehbar dargelegt. Diese Kennzahlen und Indikatoren dienen dem Vorstand im jährlich stattfindenden Management-Review u. a. zur Beurteilung und Bewertung des internen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements (siehe auch DNK-Kriterium 7).

Die aktuellen Ziele und deren Umsetzungsgrad sind dem Kriterium 3. Ziele sowie dem nachfolgenden Auszug aus dem Nachhaltigkeitsprogramm zu entnehmen:

Bereich Nr. Ziel Maßnahme Umsetzung Status
Büromaterialien 1 Umstellung der Büromaterialien auf nachhaltige Produkte - Sukzessive Überprüfung genutzter Artikel und Wechsel zu nachhaltigen Büromaterialien. 2023 In Bearbeitung
- Kooperation im Bereich Beschaffung bzw. mit den Lieferanten (fortlaufend) 44,50 % (Stand: 31.12.2022, im Vorjahr: 41,83 %) der zu bestellenden
Büromaterialien und 30,99 % unserer individuellen
Produkte sind bereits unter nachhaltigen
Umweltaspekten zertifiziert.
Energie 2 Energetische - Sukzessive Umrüstung auf 2022 In Bearbeitung
Optimierung der LED-Technik und optimierte Steuerung der (fortlaufend)
Beleuchtung und
Klimatisierung der Büroräume Klimageräte sowie sukzessive Im Berichtsjahr wurde die avisierte energetische Optimierung der Büroräume fortgesetzt. Hierfür wurden u. a. weitere Räume mit einer aktiven Raumsteuerung (Beleuchtung und Klimatisierung) ausgestattet. Zusätzlich wurden Änderungen an den Kühltemperaturen vorgenommen um weitere Energieeinsparungen zu erreichen.
Umrüstung/Optimierung der Heizkörperventile mit
Temperaturaußenfühlern,
Fensterkontakten und Regelgeräten.
Papier 3 Reduzierung des - Reduzierung der Druckgeräte um 10% (Basis: 583 Drucker zum 01.01.2017) 2022 Maßnahme umgesetzt
Papierverbrauchs In 2023 steig die Anzahl der Drucker von 29 auf 31 und die der Multifunktionsgeräte von 108 auf 109 an. Gründe hierfür sind geänderte Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsplätze an sich und das vermehrte Einscannen von Dokumenten und Belegen auf den Multifunktionsgeräten
Eine weitere Reduzierung von Druckern wird angestrebt
- Alle 5 Jahre werden die Drucker durch neue, energieeffiziente Modelle ausgetauscht. Im Zuge dessen wird gleichzeitig deren weitere zahlenmäßige Reduktion um 10 % geprüft. 2027 In Bearbeitung
Energie 4 Generelle - Die Umstellung auf 100 Prozent Ökostrom wird bis zum Jahr 2035 angestrebt. 2035 In Bearbeitung
Umstellung des zugekauften Stroms auf 100 Knapp ein Drittel des Stromverbrauchs der gesamten SK SB wird im Berichtsjahr bereits durch 100 % Ökostrom abgedeckt.
Prozent
Ökostrom
Emissionen 5 Kompensation unvermeidbarer - Rückwirkende 2023 In Bearbeitung
CO 2 -Emissionen Kompensation der (fortlaufend) Seit 2018 werden jegliche Dienstreisekilometer (Auto, Bahn und Flugzeug) kompensiert.
Jährliche Dienstreisekilometer (Auto, Zug, Flugzeug) für das Vorjahr Für das Jahr 2023 waren dies insgesamt 49,6 Tonnen CO 2 (s. Leistungsindikatoren für Kriterium 13).
Reduktion der - Gemäß unserer unterzeichneten Selbstverpflichtung sollen die Emissionen unseres Hauptgebäudes jährlich kontinuierlich reduziert werden. Im Jahr 2023 wurde dieses Ziel erneut erreicht:
Emissionen der Die Emissionen der Hauptstelle Neumarkt konnten in 2023 im Vergleich zu 2022 um 35,27 % (251,8 Tonnen) reduziert werden.
Haupstelle
Neumarkt um 3 %
Umweltschutz 6 Direkter - Unterstützung regionaler 2023 In Bearbeitung
Umweltschutz mit regionalem Projekte im Bereich Jedes Jahr werden ausgewählte Projekte mit direktem Umweltbezug finanziell unterstützt.
Bezug Umwelt, wie bspw. die
Pflege und Instandhaltung
von Streuobstwiesen,

Blühflächen und Bienenstöcken

Der CO 2 -Fußabdruck unserer Geschäftstätigkeiten ist dabei ein zentraler Indikator, um unsere Umweltleistung zu quantifizieren und zu bewerten.

Seit dem Berichtsjahr 2021 erfassen wir unsere Umweltkennzahlen mit dem sog. VfU-Tool des Vereins für Umweltmanagement und Klimaschutz in Finanzinstituten e. V., einem international verbreiteten und anerkannten Standard zur Bilanzierung von Umweltkennzahlen. Diese Vorgehensweise ermöglicht uns eine noch effizientere und validere Ermittlung unserer CO 2 -Emissionen. Im Rahmen eines regelmäßigen Update-Prozesses wird das Tool alle 2-3 Jahre überarbeitet, um gesellschaftlichen, regulatorischen und ökonomischen Anforderungen gerecht zu werden. So können wir bereits zum zweiten Mal Aspekte wie das Mobile Arbeiten und Dienstleistungen der Finanz Informatik bei der Bilanzierung berücksichtigt werden.

Wir setzen geeignete ökoeffiziente Technologien in allen Unternehmensbereichen ein und prüfen fortlaufend in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen weitere Optimierungen. So wird im Zuge von Umbaumaßnahmen oder Neubauten bereits in der Planung auf den Einsatz energieeffizienter und ressourcenschonender Systeme geachtet.

Darüber hinaus setzen wir u. a. flächendeckend auf Green-IT, haben größere Geschäftsstellen mit Blockheizkraftwerken oder Photovoltaikanlagen ausgestattet, reduzieren die Anzahl unserer physischen Server durch Servervirtualisierung, setzen auf intelligente Bürosteuerung und vieles mehr. Ferner setzen wir zunehmend verbrauchsärmere Dienstwagen und Elektrofahrzeuge für Dienstfahrten im Geschäftsgebiet ein.

Unser Fokus ist weiterhin darauf gerichtet, den CO 2 -Ausstoß, den Energieverbrauch, den Verbrauch von Wasser und Papier sowie das Abfallaufkommen in all unseren Niederlassungen zu verringern, um unseren eigenen ökologischen Fußabdruck zu verkleinern. Hierzu setzen wir uns im Bereich "Sparkassen-Betrieb" regelmäßig quantifizierbare Ziele (siehe hierzu auch Kriterium 3. Ziele).

Parallel arbeiten wir kontinuierlich daran, die Erhebung unserer Umweltdaten zu optimieren, um die Transparenz unserer Berichterstattung zu erhöhen und weitere Einsparmöglichkeiten abzuleiten.

Durch Einsparungen von Ressourcen, Energien und Emissionen kann die Ökoeffizienz der Sparkasse Saarbrücken konsequent gesteigert und ökonomische Einsparpotenziale realisiert werden.

Unsere Bestrebungen im Bereich Betriebsökologie sind unserer Ansicht nach nicht nur Ausdruck von Integrität innerhalb unseres Nachhaltigkeitsmanagements, sondern auch ein Hebel für Profitabilitätssteigerungen.

Aufgrund der beschriebenen Maßnahmen bzw. aufgrund der dargestellten Vorgehensweise (jährliches Management-Review) wird eine gesonderte Risikoanalyse derzeit als nicht erforderlich eingestuft.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11-12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:

i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;

ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Im Berichtsjahr 2023 wurden 3.957.000 Blatt Kopierpapier verbraucht mit einem Gesamtgewicht von 22,07 Tonnen. Ebenfalls wurden 9.012.000 Blatt Kontoauszugspapier mit einem Gesamtgewicht von 15,95 Tonnen verbraucht. Im Berichtsjahr wurden 403 Toner, 5 mehr als im Vorjahr, beschafft. Dieser Anstieg kann direkt auf die erhöhte Anzahl von Druckern und Multifunktionsgeräten zurückgeführt werden, die für die gestiegenen Anforderungen an das Scannen von Dokumenten und Belegen notwendig waren. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderungen dazu beitragen, unsere Arbeitsplätze effizienter und produktiver zu gestalten. Wir werden weiterhin nach Möglichkeiten suchen, unseren Tonerverbrauch zu optimieren und gleichzeitig unsere Produktivität zu steigern.

In der Hauptstelle Neumarkt wurden im vergangenen Geschäftsjahr 1.779.750 Blatt Kopierpapier verbraucht.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:

i. Stromverbrauch

ii. Heizenergieverbrauch

iii. Kühlenergieverbrauch

iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):

i. verkauften Strom

ii. verkaufte Heizungsenergie

iii. verkaufte Kühlenergie

iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

a.

Mit unseren Dienstwagen wurden in 2023 insgesamt 144.051 km zurückgelegt; davon 33.442 km mit Elektrofahrzeugen. 69.261 km wurden mit Benzin-Fahrzeugen, 41.348 km mit Diesel-Fahrzeugen zurückgelegt. Eine genaue Dokumentation der getanken Mengen an Treibstoff erfolgt nicht. Aus einer Umrechnung der gefahrenen km in hierfür notwendige Treibstoffmengen ergeben sich (gemessen an den durchschnittlichen Verbräuchen von Personenkraftwagen von 7,7 l Benzin/100 km und 6,8 l Diesel / 100 km) einen Verbrauch von 5.333,097 l Benzin und 2.811,66 l Dieselkraftstoff.

b.

Hierfür liegen keine Kennzahlen vor.

c.

Energieverbrauch 2021 Energieverbrauch 2022 Energieverbrauch 2023
Einheit Hauptstelle Neumarkt Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt Hauptstelle Neumarkt Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt Hauptstelle Neumarkt
Strom MWh 2.105,56 3.986,14 2.070,56 3.541,48 1.885,492
Davon Eigenproduktion BHKW MWh 710,790 k. A 683,340 k. A. 423,820
Heizenergie MWh 2.331,205 4.910,85 2.078,51 3.880,19 1.348,18
Davon Fernwärme MWh 1.041,1 3.620,75 831,18 2.632,86 586,390
Davon Abwärme BHKW MWh 1.290,105 k. A. 1.247,33 k. A. 761,250
Energieverbrauch 2023
Einheit Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
Strom MWh 3.293,98
Davon Eigenproduktion BHKW MWh k. A.
Heizenergie MWh 2.597,29
Davon Fernwärme MWh 1.836,01
Davon Abwärme BHKW MWh 761,25

d.

In der Hauptstelle Neumarkt werden sowohl der durch das Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugte Strom als auch die dadurch entstehende Abwärme ausschließlich selbst genutzt.

e.

In der Hauptstelle Neumarkt werden insgesamt 3.939,6 MWh Energie (Strom, Gas, Fernwärme, Kraftstoffe) verbraucht.

f.

Alle Umrechnungsfaktoren wurden den nachfolgend genannten Quellen entnommen.

g.

Die im VfU-Tool integrierten Treibhausgasemissionsfaktoren entstammen EcoInvent 3.7.1.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

In der Hauptstelle sank der Gesamtenergieverbrauch (Strom, Gas, Fernwärme, Kraftstoffe) im Betrachtungszeitraum (2023) um 8,84 % im Vergleich zum Vorjahr. Hierzu trugen neben kontinuierlichen energetischen Optimierungen auch Maßnahmen zur Energieeinsparung über den Winter bei.

Kalenderjahr Energieverbrauch Hauptstelle Neumarkt * (Strom, Gas, Fernwärme, Kraftstoffe) Gesamtenergieverbrauch aller Standorte (inklusive Hauptstelle Neumarkt) (Strom, Gas, Fernwärme, Kraftstoffe)
2013 6.605 MWh k. A.
2014 5.924 MWh 12.691 MWh
2015 5.290 MWh k. A.
2016 5.508 MWh k. A.
2017 5.504 MWh k. A.
2018 5.330 MWh 11.769 MWh
2019 5.003 MWh k. A.
2020 4.551 MWh k. A.
2021 4.561,43 MWh * 9.000,17 MWh * , extrapoliert auf GesamtSparkasse
2022 4.304,14 MWh 7.528,504 MWh, extrapoliert auf Gesamtsparkasse
2023 3.939,6 MWh 5.963,994 MWh, extrapoliert auf Gesamtsparkasse

* Berechnung erstmalig m. H. des VfU-Tools (unter Einbezug von Mobilem Arbeiten und externen IT-Dienstleistungen)

Im Vergleich zum Jahr 2013 konnte der Gesamtenergieverbrauch der Hauptstelle Neumarkt dank zahlreicher Optimierungsmaßnahmen (u. a. sukzessive Umstellung auf LED-Technik, Servervirtualisierung) um knapp 40 % reduziert werden.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):

i. Oberflächenwasser;

ii. Grundwasser;

iii. Meerwasser;

iv. produziertes Wasser;

v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):

i. Oberflächenwasser;

ii. Grundwasser;

iii. Meerwasser;

iv. produziertes Wasser;

v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:

i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));

ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Das Gesamtvolumen der Wasserentnahmen in unserer Hauptstelle Neumarkt betrug im Berichtsjahr 4.855 m 3. Wir beziehen unser Wasser ausschließlich von Dritten (kein Oberflächenwasser, kein Grundwasser, kein Meerwasser sowie kein produziertes Wasser).

Leistungsindikator GRI SRS-306-3: Angefallener Abfall

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Gesamtabfallstatistik Sparkasse Saarbrücken 2023:

Abfallart Menge in t Verbleib bzw. Verwendung der Stoffe
Gemischter 21,74 Die Gemische werden einer Vorbehandlungsanlage zugeführt. Ist eine Behandlung in der Anlage nicht möglich (technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar), dann erfolgt die thermische Verwertung im Müllheizkraftwerk (MHKW) des Dienstleisters.
Siedlungsabfall *
Plastik 1,3
Altpapier 69,48 Akten werden im ersten Schritt in den Anlagen documentus vernichtet (geschreddert), die Stoffreste werden daraufhin in Ballen verpresst und zur Wepa Hygieneprodukte GmbH transportiert. Dort wird das Papier aufbereitet und recycelt.
Glas 1,29 Die Stoffe werden einer Recyclinganlage zugeführt.
Altmetall 1,34 Die Stoffe werden einer Recyclinganlage zugeführt.
Speisereste ** : 3,38 Abholung durch ReFood Rivenich und Verarbeitung des gesammelten Materials in ReFood Erfstadt (Behandlungsanlage für Speisereste und Küchenabfälle zur sonstigen Verwertung)
Fettabscheiderinhalte: 0,226
Frittierfette: 0,19
EC-Karten und CD's 0,094 Die Datenträger werden nach einer Vernichtung durch Schreddern einer Verbrennungsanlage zugefügt.
Abfallaufkommen gesamt: 99,04

* Dieser Wert bezieht sich lediglich auf die Hauptstelle Neumarkt und die im Eigentum befindlichen Standorte. Für die restlichen Standorte kann noch keine Angabe erfolgen, da einzelne Nebenkostenabrechnungen unserer Geschäftsstellen noch nicht vorliegen.
** Dieser Wert ist eine errechnete Kennzahl und als Maximalwert zu verstehen. Die Abfallmenge wird mit Hilfe eines Faktors anhand des Volumens ermittelt und nicht verwogen.

Die Angabe einer Recyclingquote kann derzeit nicht erfolgen, da die entsprechenden Nachweise der Entsorgungsdienstleister nicht vorliegen.

Im Berichtsjahr 2023 sind keine gefährlichen Abfälle angefallen.

13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Als wichtiges Treibhausgas ist Kohlendioxid (CO 2 ) wesentlicher Bestandteil unserer Bilanzierung der Umweltauswirkungen. Die CO 2 -Emissionswerte ermitteln wir mit Hilfe des VfU-Tools. Die Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Treibhausgasbilanz stammen größtenteils aus der EcoInvent-Datenbank, der weltweit größten und international wissenschaftlich anerkannten Datenbank für Ökobilanz-Daten.

Die Bereiche unserer Sparkasse, die die größten Emissionen hervorbringen, sind die Bereiche Strom und Wärme. Eine Maßnahme mit entsprechend großer Hebelwirkung ist folglich die generelle Umstellung auf 100 % Ökostrom. Die durch den Einkauf bzw. durch den Verbrauch verursachten Emissionen können so deutlich reduziert werden. Hierfür werden die Dienstleistungsverträge mit unseren Energieversorgern sukzessive zur nächstmöglichen Prolongation umgestellt. Diese und weitere Maßnahmen sind im Nachhaltigkeitsprogramm dokumentiert. Seit dem 01.01.2019 wird der eingekaufte Strom in unserem Hauptstellengebäude zu 100 % aus erneuerbaren Energien bezogen. Auch die bezogene Fernwärme an unserer Hauptstelle am Neumarkt weist einen CO 2 -Faktor von 0 auf.

CO 2 -Emissionen 2023
Einheit Hauptstelle Neumarkt Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
Strom t CO 2 143,1 * 788,4
Wärme t CO 2 230,4 * 719,4
Geschäftsverkehr t CO 2 49,6 49,6
Papier t CO 2 22,2 22,2
Wasser t CO 2 3 5,8
Abfall t CO 2 13,9 13,9

* Diese Emissionen fallen bei der Produktion von Strom und Wärme durch unser hauseigenes Blockheizkraftwerk an.

Unser Ziel ist es, den CO 2 -Fußabdruck unserer Hauptstelle am Neumarkt, als auch unseres Gesamthauses, kontinuerlich zu reduzieren. Mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltigkes Wirtschaften" haben wir uns dazu verpflichtet, unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 klimaneutral zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns vorgenommen, unseren CO 2 -Fußabdruck unserer Hauptstelle jährlich um 3 % zu verringern. Im Jahr 2023 wurde dieses Ziel erreicht: die CO 2 -Emissionen unserer Hauptstelle konnten um 35,27 % (251,8 Tonnen) im Vergleich zum Vorjahr gesenkt werden.

2022 2023
Hauptstelle Neumarkt Gesamthaus Hauptstelle Neumarkt Gesamthaus
Emissionen Gesamt in t CO 2 713,9 1.886,5 462,1 1.599,1

Alle Kennzahlen einschließlich der Emissionen unserer Dienstreisen. Diese werden zwar kompensiert (s. S. 37 und 40), sind aber dennoch als Teil unserer gesamten Emissionen zu berücksichtigen.

Detalliertere Informationen sind in den folgenden Leistungsindikatioren aufgeschlüsselt.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

CO 2 -Emissionen 2018 (Scope 1) CO 2-Emissionen 2019 (Scope 1)
Einheit Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
t CO 2 622,45 1.059,38 604,46 k. A
CO 2 -Emissionen 2020 (Scope 1)
Einheit Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
t CO 2 512,9 k. A.
CO 2 -Emissionen 2021 (Scope 1) CO 2-Emissionen 2022 (Scope 1)
Einheit Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
t CO 2 487 ** 487 ** 482,6 482,6
CO 2 -Emissionen 2023 (Scope 1)
Einheit Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
t CO 2 298,7 298,7

* ausschließlich CO 2 -Emissionen der Hauptstelle Neumarkt.
** Berechnung erstmalig m. H. des VfU-Tools (unter Einbezug von Mobilem Arbeiten und externen IT-Dienstleistungen). Diese beiden Werte stimmen überein, da Scope 1 alle direkten, d. h. aus Quellen innerhalb der Grenzen des Unternehmens stammenden Emissionen, erfasst. Da die Hochrechnung von Scope 2 und Scope 3 auf Basis der Kennzahlen unserer Hauptstelle Neumarkt erfolgt, sind die Angaben für das Gesamthaus und für die Hauptstelle im Falle von Scope 1 identisch.

CO 2 -Emissionen Dienstreisen 2022 (Scope 1)
Geschäftsverkehr *** 22,1 t CO 2

*** Durch unsere Kooperation mit der gemeinnützigen Klimaschutzorganisation "klim" haben wir die CO 2 -Emissionen unseres Geschäftsverkehrs für 2023 kompensiert.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

CO 2 -Emissionen 2018 (Scope 2) CO 2 -Emissionen 2019 (Scope 2)
Einheit Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt Hauptstelle Neumarkt ** Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
Strom t CO 2 239,18 *** 1.648,60 0,0 k. A.
Fernwärme t CO 2 127,14 564,43 97,80 k. A.
CO 2 -Emissionen 2020 (Scope 2)
Hauptstelle Neumarkt **
Strom 0,0
Fernwärme 109,60
CO 2 -Emissionen 2020 (Scope 2) CO 2 -Emissionen 2021 (Scope 2) ****
Einheit Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt Hauptstelle Neumarkt ** Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
Strom t CO 2 k. A 0 773,4 *****
Fernwärme t CO 2 k. A 206,4 774,9 *****
CO 2 -Emissionen 2022 (Scope 2)
Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
Strom 0 591,8
Fernwärme 0 ****** 397,1
CO 2 -Emissionen 2023 (Scope 2)
Einheit Hauptstelle Neumarkt * Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
Strom t CO 2 0 571,2
Fernwärme t CO 2 0 409,9

* ausschließlich CO 2 -Emissionen der Hauptstelle Neumarkt.
** ausschließlich CO 2 -Emissionen der Hauptstelle Neumarkt. Seit dem 01.01.2019 beziehen wir hier Ökostrom zu 100 % aus erneuerbaren Energien.
*** der Wert wurde rückwirkend auf Grundlage des aktuellen Umrechnungsfaktors für 2018 angepasst.
**** Berechnung erstmalig m. H. des VfU-Tools (unter Einbezug von Mobilem Arbeiten und externen IT-Dienstleistungen).
***** Auf alle Standorte extrapoliert.
****** Berechnung mit dem CO 2 -Emissionsfaktor 0 der Saarbrücker Fernwärme. Das Folgejahr analog.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO 2 -Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

CO 2 -Emissionen 2021 (Scope 3)
Einheit Hauptstelle Neumarkt Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
Strom t CO 2 57,3 157,7
Wärme t CO 2 149,1 298,6
Geschäftsverkehr t CO 2 19,3 21,8
Papier t CO 2 16,4 44,6
Wasser t CO 2 3,6 7,6
Abfall t CO 2 16,1 16,1
CO 2 -Emissionen 2022 (Scope 3) CO 2 -Emissionen 2023 (Scope 3)
Hauptstelle Neumarkt Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt Hauptstelle Neumarkt
Strom 67,7 144,5 44,2
Wärme 86,9 191,3 52,8
Geschäftsverkehr 23,2 23,2 27,4
Papier 34,5 34,5 22,2
Wasser 2,8 5,2 3,0
Abfall 16,2 16,2 13,9
CO 2 -Emissionen 2023 (Scope 3)
Einheit Alle Standorte inklusive Hauptstelle Neumarkt
Strom t CO 2 118,3
Wärme t CO 2 131,8
Geschäftsverkehr t CO 2 27,4
Papier t CO 2 22,2
Wasser t CO 2 5,8
Abfall t CO 2 13,9

Ein Teil der mit unseren Pkw-Dienstwagen verursachten Emissionen werden Scope 3 zugerechnet. Dadurch werden die bereits bei der Herstellung (und Transport, etc.) der Kraftstoffe anfallenden Emissionen berücksichtigt. Die Dienstreisen mit der Deutschen Bahn erfolgen mit 100% Ökostrom. Auch hier werden bei der Berechnung unserer Umweltkennzahlen mit Hilfe des VfU-Tools auch die indirekten Emissionen berücksichtigt. Diese belaufen sich bei 72.319 zurückgelegten Personenkilometern auf 1,15 t CO 2.

CO 2 -Emissionen Dienstreisen 2023 (Scope 3)
Dienstreisen gesamt (Scope 3) * 27,2 t CO 2
- davon Flugreisen * 11,6 t CO 2
- davon Bahnreisen * 1,15 t CO 2
- davon Pkw * 14,96 t CO 2

* Durch unsere Kooperation mit dem Startup "klim" haben wir die im Jahr 2023 durch unsere Dienstreisen verursachten Emissionen kompensiert.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO 2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Seit der erstmaligen Einführung unseres Umweltmanagementsystems (im Jahr 2013) konnten wir durch energetische Optimierungsmaßnahmen den jährlichen ökologischen Fußabdruck unserer Hauptstelle Neumarkt deutlich reduzieren. In den vergangenen 10 Jahren konnten die Emissionen so weit reduziert werden, dass 2023 weniger als die Hälfte der Emissionen von 2013 emittiert wurden: während die Emissionen unserer Hauptstelle Neumarkt in 2013 noch 1.584,38 Tonnen CO 2 betrugen, waren es in 2023 bereits nur noch 462,1 Tonnen CO 2. Die Kompensation der Emissionen unserer Dienstreisen werden hier nicht berücksichtigt bzw. angerechnet.

EU-Taxonomie

Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Saarbrücken verpflichtet die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen TaxonomieMeldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang dieser nichtfinanziellen Erklärung entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Saarbrücken

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Saarbrücken umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Saarbrücken erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Saarbrücken umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt. 1

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

1 Details zu den Beschränkungen finden sich auf S. 57 in diesem Kapitel.

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Sparkasse Saarbrücken auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,22 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Saarbrücken auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,24 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein.

Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

ein großer Teil der Aktiva der Sparkasse Saarbücken gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. In der überwiegenden Zahl der Finanzierungen allerdings stellen uns unsere Kunden Energieausweise zur Verfügung. Allerdings haben wir diese bisher nicht explizit angefordert. Es werden künftig Anstrengungen unternommen die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet.

Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden

Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 38,56 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8).

Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (indirekt gehaltene Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.

Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KP

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI ( ****) KPI ( *****)
Haupt-KPl Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 16 0,22 0,24
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) ( ***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPl 0,2 38,56
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPl Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 8,73
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 1 0,39 0,52 49,62 48,45
Handelsbuch ( *) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
Gebühren- und Provisionserträge ( **)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 3,84
Handelsbuch ( *)
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge ( **)

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPl der Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPl der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPl verwendet

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Saarbrücken ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 2.284 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 31,12 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz", Feld a48) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Saarbrücken finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,53 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld ab25). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. In der überwiegenden Zahl der Finanzierungen stellen uns unsere Kunden Energieausweise zur Verfügung. Allerdings fordern wir diese derzeit nicht explizit an. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Es werden künftig Anstrengungen unternommen, Energieausweise von den Kunden nachträglich einzuholen. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.

Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Gebäudesanierungskredite

Die Sparkasse Saarbrücken weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 105 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus. Davon wurden 105 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26) als taxonomiefähig klassifiziert. 1 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac26) konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Kfz-Kredite

Bei den an unsere Kunden ausgegebenen Privatkrediten dokumentieren wir keine Verwendungszwecke, sodass keine Rückschlüsse auf den Invesitionszweck geschlossen werden können. Ebenso haben wir keine unterschiedlichen Kredittypen, die eine Differenzierung zulassen. Stand heute können wir keine Aussagen über vergebene Kfz-Kredite treffen. Eine mögliche Dokumentation der Verwendungszwecke wird jedoch im Hinblick auf eine Verbesserung der Datengrundlage geprüft.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Sparkasse Saarbrücken hat zum Geschäftsjahresende 2023 156 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 a 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt. Derzeit sind 1,92 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld ab20 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld a20) bzw. 5,77 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" BasisCapEx Feld ac20 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis CapEx" Feld a20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Saarbrücken zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten: Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Saarbrücken die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Sparkasse Saarbrücken weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 462 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2) auf. Davon sind 1,83 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa2) taxonomiefähig und 0,41 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform. Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d2) vor. Daher beträgt die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld b2). Dennoch wurde für auch die Taxonomiebewertung dieser zweckgebundenen Finanzierungen das TAXO-TOOL der VÖB Service GmbH eingeführt.

Kreditinstitut

Die Sparkasse Saarbrücken hat zum Geschäftsjahresende 2023 146 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis Umsatz" Feld ab4) taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (146 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4) vor. Für die Taxonomiebewertung der zweckgebundenen Finanzierungen wurde das TAXO TOOL der VÖB Service GmbH eingeführt, welches im Wesentlichen die Kriterien der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 handhabbar macht. Aufgrund zeitlicher Engpässe zwischen der Einführung des Tools und der Erstellung dieser nichtfinanziellen Berichterstattung wurden bis zur Erstellung des Berichts noch keine zweckgebundenen Finanzierungen mit dem TAXO TOOL hinsichtlich ihrer taxonomiefähigkeit bzw -konformität bewertet. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, darf aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Saarbrücken zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Sparkasse Saarbrücken ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Der Großteil an Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Saarbrücken die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac28) taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen daher nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28) vor. Dennoch wurde auch für die Taxonomiebewertung dieser zweckgebundenen Finanzierungen das TAXO TOOL der VÖB Service GmbH eingeführt, welches im Wesentlichen die Kriterien der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 handhabbar gemacht hat.

Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse Saarbrücken machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,22 % (Basis Turnover) bzw. 0,24 % (Basis CapEx) (Bogen (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld e8 bzw. e9) erklären.

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Sparkasse Saarbrücken hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Sparkasse Saarbrücken hat zum Geschäftsjahresende 2023 2.902 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 2.902 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Saarbrücken betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva (36,09 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33 geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Saarbrücken besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 2.902 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Saarbrücken zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Saarbrücken Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Derzeit sind 2,07 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" ab20) der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Saarbrücken zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Sparkasse Saarbrücken hat zum Geschäftsjahresende 2023 65 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Sparkasse Saarbrücken, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 3.101 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a32). Dies entspricht ca. 38,56 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a32 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Sparkasse Saarbrücken hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 647 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 8,04 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die Sparkasse Saarbrücken hält direkt sogenannte grüne Anleihen von staatlichen Emittenten. Es besteht keine Möglichkeit diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu lassen.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Sparkasse Saarbrücken hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 55 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht ca. 0,68 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Saarbrücken. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.

Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Die Sparkasse Saarbrücken beneint alle Fragen zu den Wirtschaftstätigkeiten. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases existieren nicht.

Für die Ermittlung der Nein-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Saarbrücken begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Saarbrücken veröffentlicht werden.

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Sparkasse Saarbrücken mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Saarbrücken. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Saarbrücken nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit

Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Saarbrücken aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.

Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Sparkasse Saarbrücken zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Saarbrücken eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der Unternehmenskunden.

Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Saarbrücken besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Sparkasse Saarbrücken hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

Beschränkungen

DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)

Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten.

Der Ausweis taxonomiefähiger Vermögenswerte, die einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 zugeordnet werden, ist in den Meldebögen aufgrund der noch ausstehenden technischen Unterstützung sowie Komplexität einer manuellen Nacherfassung derzeit noch nicht möglich. Auch wurde aufgrund zeitlicher Engpässe zwischen der Veröffentlichung der neuen Wirtschaftstätigkeiten und der Fertigstellung des vorliegen Berichts wurde für das Berichtsjahr 2023 auf den Abgleich vorhandener Finanzierungen mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten verzichtet. Eine technische Umsetzung ist zum Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die betroffenen Vermögenswerte dann vollständig innerhalb der Meldebögen technisch ausgegeben werden.

FAQ der EU-Kommission

Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024 umgesetzt.

Investmentfonds

Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN-basierten Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.

14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeitenden sind unsere wichtigste Ressource. Sie bilden mit ihrer qualifizierten und engagierten Leistung die Basis für das Erfolgsmodell "Sparkasse Saarbrücken". Ihre Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit zu stärken, ist daher eine wesentliche Aufgabe einer nachhaltigen bzw. zukunftsorientierten Personalarbeit.

Wir haben verbindliche Leitsätze erarbeitet, die Mitarbeitende sowie Führungskräfte zu einem respektvollen und fairen Umgang miteinander verpflichten.

Auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten finden die Tarifverträge für die öffentlichen Banken Anwendung. Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretung (Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung) sind im saarländischen Personalvertretungsgesetz (SPersVG) geregelt. Die schwerbehinderten Beschäftigten haben gemäß § 177 SGB IX eine Schwerbehindertenvertreterin und einen Stellvertreter gewählt. Nach dem Saarländischen Landesgleichstellungsgesetz haben wir die gewählte Frauenbeauftragte freigestellt. Vorstand und Arbeitnehmervertretungen arbeiten vertrauensvoll zum Wohl des Unternehmens und der Beschäftigten zusammen.

Durch die Einhaltung der bereits genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen ist die Wahrung der Arbeitnehmerrechte gewährleistet und kein zusätzliches Konzept notwendig.

Über die betriebliche Mitbestimmung durch den Personalrat hinaus wirken die Beschäftigten in Arbeitskreisen und Projekten an der operativen Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele mit. Zudem kann sich jede/r Beschäftigte im Rahmen des Ideenmanagements aktiv beteiligen und Verbesserungsvorschläge auch im Hinblick auf Umweltschutz oder Arbeitsbedingungen einreichen. Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, mit eigenen Ideen konstruktiv an den Prozessen und der Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens (z. B. Verzicht auf Drucker am eigenen Arbeitsplatz) mitzuwirken.

Die Beschäftigten sehen in der Sparkasse Saarbrücken einen verlässlichen und verantwortungsbewussten Arbeitgeber. Dies zeigt sich u. a. an der niedrigen Fluktuationsquote (ohne Berücksichtigung der Renteneintritte) während der letzten zehn Jahre konstant unter 3 %.

In 2023 haben 60 Mitarbeitende ihr 25. oder 40. Dienstjubiläum gefeiert. Beweggründe für eine langjährige Verbundenheit sind das umfangreiche Angebot an Weiterbildungen für alle Beschäftigten, vielseitige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (rund 40 % Teilzeit-Arbeitsverhältnisse, Bereitstellung zweier Pflegelotsen, Mitarbeit im lokalen Bündnis für Familie im Regionalverband Saarbrücken), sehr gute Sozialleistungen sowie sichere Arbeitsplätze.

Die Sparkasse Saarbrücken fördert aktiv das soziale bzw. ehrenamtliche Engagement der Mitarbeitenden z. B. durch Freistellungen.

Der Regionalverband Saarbrücken als primäres Geschäftsgebiet und darüber hinaus das Saarland insgesamt bilden das wirtschaftliche Umfeld der Sparkasse Saarbrücken. Die Sparkasse Saarbrücken betreibt keine Niederlassungen im Ausland und übt ihre Geschäftstätigkeiten nur national bzw. regional im eigenen Geschäftsgebiet aus.

Durch die ergriffenen und beschriebenen Maßnahmen sowie durch die Einhaltung von tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen sind keine Risiken erkennbar.

Eine separate Risikoanalyse wird in diesem Zusammenhang als nicht erforderlich eingestuft. Die Beachtung der Arbeitnehmerrechte ist für die Sparkasse Saarbrücken selbstverständlich. Aus diesem Grund sind aktuell zusätzliche konkrete Zielsetzungen im Bereich Arbeitnehmerrechte nicht notwendig.

15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Sparkasse Saarbrücken erfüllt die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umfassend. Die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung und Alter ist ein Grundsatz, der auch im Verhaltens- und Ethikkodex der Sparkasse Saarbrücken explizit aufgeführt ist. Zur Umsetzung des AGG und als Anlaufstelle für Mitarbeitende wurden AGG-Beauftragte benannt.

1. Angemessene Bezahlung aller Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden der Sparkasse Saarbrücken werden auf Grundlage des Tarifvertrages der Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken für die gleiche Tätigkeit gleich entlohnt. Für Tätigkeiten mit übertariflicher Vergütung gelten definierte Kriterien gemäß dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).

2. Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch folgende betriebliche Maßnahmen gefördert:

Dienstvereinbarung "Vertrauensarbeitszeit" zur Förderung der Autonomie und Eigenverantwortung der Mitarbeitenden auf der Basis gegenseitigen Vertrauens bei der Arbeitszeitgestaltung und der optimalen Berücksichtigung der zeitlichen Interessen der Mitarbeitenden.

Dienstvereinbarung zum "Mobilen Arbeiten" zur Ermöglichung einer individuellen Gestaltung der Arbeit und einer besseren Vereinbarkeit von privater Lebensführung und beruflichen Anforderungen. Zielgrößen für die mobilen Arbeitsplätze sind in der Geschäftsstrategie verankert.

Dienstvereinbarung "Teilzeitarbeit und betriebliche Elternzeit" zur Unterstützung individueller Arbeitszeitmodelle mit der Möglichkeit auf ein viertes Jahr Elternzeit.

Dienstvereinbarung "Urlaubskauf und Sabbatical" zur flexibleren Gestaltung des Arbeitslebens.

Möglichkeit zum "Topsharing", wobei sich zwei Mitarbeiter*innen in Teilzeit eine gemeinsame Führungsposition in einem sogenannten "Tandem" teilen. Insbesondere für Mitarbeitende, die sich bereits in einem Teilzeitarbeitsverhältnis bei der Sparkasse Saarbrücken befinden bzw. die ein solches Teilzeitarbeitsverhältnis anstreben, bedeutet Topsharing eine Möglichkeit nicht nur Beruf, sondern auch Führungskarriere und Familie miteinander zu verbinden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird unterstützt durch ein Angebot der Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Zur (organisatorischen) Unterstützung kooperiert die Sparkasse Saarbrücken mit der "Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege" in Saarbrücken, veröffentlicht relevante Informationen hausintern und stellt entsprechende Kontakte her. Das Angebot der Servicestelle umfasst die Beratung zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Einrichtungen und bei Betreuungspersonen im Regionalverband Saarbrücken, Informationen und Kontaktdaten zu Betreuungspersonen in der Nähe sowie die Vermittlung von Ansprechpartner*innen zur Organisation von Ferienbetreuung.

Als Ansprechpartnerin zur Beratung und Unterstützung von Eltern/ werdenden Eltern verfügt die Sparkasse Saarbrücken außerdem über eine ausgebildete Elternguide.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Unterstützung der Beschäftigten, die sich um die Pflege von älteren Angehörigen und/oder die Pflege von behinderten Familienangehörigen kümmern. Beschäftigte können sich in kombinierter Pflegezeit und Familienpflegezeit maximal 24 Monate beurlauben lassen. Die Sparkasse Saarbrücken verfügt über zwei ausgebildete Pflegelotsinnen, die die Mitarbeitenden in einer Pflegesituation unterstützen.

Die Sparkasse Saarbrücken ist Mitglied des "Lokalen Bündnis für Familien im Regionalverband". Dort werden Erfahrungen zu den Themen Pflege und Kinderbetreuung ausgetauscht und gemeinsam Handlungsempfehlungen erarbeitet.

3. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Als ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Rund 65 % unserer Beschäftigten sind Frauen, deren Anteil in Führungspositionen beträgt aktuell 26 % (in 2018: 18 %, in 2019: 23 %, in 2020: 24 %, 2021: 27 %, 2022: 25 %). Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen innerhalb unserer Sparkasse hat für uns hohe Priorität und soll gesteigert werden (eine quantitative Zielgröße für den Anteil von Frauen in Führungspositionen existiert derzeit nicht). Um u. a. den Anteil der Frauen in Führungspositioen weiter anzuheben, wurde das Instrument Topsharing in 2022 eingeführt und umgesetzt sowie in 2023 fortgeführt. Außerdem nahm die Sparkasse Saarbrücken in 2023 am Mentoring-Programm des saarländischen Sparkassenverbands "Frau Stark" zur Karriereförderung für weibliche Führungskräfte teil.

Zur Zielerreichung wird zudem kontinuierlich mit den folgenden Maßnahmen beigetragen. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:

Erstellung eines Frauenförderplans nach dem saarländischen Landesgleichstellungsgesetz (LGG) inkl. Maßnahmenkatalog zur Förderung von Frauen sowie die Ernennung einer Frauenbeauftragten.

Unternehmensstrategische Verortung der Thematik "Frauenförderung" im Bereich Personal; schwerpunktmäßig in dem Aufgabengebiet der Abteilung Personalentwicklung:

Transparenz hinsichtlich Laufbahn- und Nachfolgeplanung auf Grundlage des Personalentwicklungskonzeptes der Sparkasse Saarbrücken. Gezielte Ansprache von Kandidatinnen und individuelle Entwicklungsgespräche.

Betreuung von Mitarbeitenden in Elternzeit (z. B. Kontakt und Information) sowie Fortführung der Förderung (Förderkreis und Pools für Fach- und Führungslaufbahnen) während und nach der Elternzeit. In 2023 waren zwei Frauen während ihrer Mitgliedschaft im Förderkreis sowie drei Frauen und vier Männer während ihrer Mitgliedschaft in einem Pool in Elternzeit.

Internes Weiterbildungsangebot zur Aktivierung und Förderung weiblicher Potenziale (Seminar "Eigeninitiative"), Angebot eines Erfahrungsaustausches für weibliche Führungskräfte unter dem Titel "Woman Empowerment", Seminarangebot zur Genderthematik insbesondere für Führungsnachwuchskräfte (Seminar "Braucht Führung eine Genderperspektive") und Auszubildende (Seminar: "Stark für die Zukunft")

Weiterführung des bereits etablierten Arbeitskreises "Frauenförderung". Der Arbeitskreis beschäftigte sich thematisch in 2023 mit Maßnahmen - unter Einbeziehung weiblicher Führungskräfte - zur nachhaltigen Frauenförderung. Ein Schwerpunkt war die weitere Ausarbeitung des Themas "Eigeninitiative" zur Aktivierung weiblicher Potenziale. Im ersten Schritt wurde in 2022 das Thema "Eigeninitiative" in das Seminar "Stark für die Zukunft" integriert. In 2023 wurde eigens für diesen Themenschwerpunkt ein niederschwelliges Online-Seminar "Eigeninitiative" (vgl. oben) für interessierte Mitarbeiter*innen angeboten und durchgeführt. Das in 2022 umgesetzte Konzept "Topsharing" wurde in 2023 professionell begleitet durch das interne Seminar "Führen in Tandems". Zudem konzipierte der Arbeitskreis Seminare mit den Themen Rollenbilder, Digitalisierung, Netzwerk, Kommunikation, Eigeninitiative, Changemangement sowie Gesundheit rund um den Oberbegriff Führung, Frauen und Diversity für 2024.

Qualitätssicherung der Maßnahmen durch Zertifizierungen sowie deren Kommunikation nach innen und außen:

"TOTAL E-QUALITY Prädikat" des Vereins TOTAL E-QUALITY (durchgängig seit 2002 im Drei-Jahres-Rhythmus, zuletzt in 2020).

In 2017 zusätzlich mit dem Nachhaltigkeitspreis von TOTAL E-QUALITY ausgezeichnet

Kommunikation: Hausintern über die Mitarbeiterzeitung sowie extern über unsere Internetfiliale, über Social Media und in den örtlichen Medien.

16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeitenden, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Sparkasse Saarbrücken bietet ihren Mitarbeitenden Bildungsmaßnahmen an, mit der Zielsetzung, ihre arbeitsplatzbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, zu intensivieren, zu erweitern sowie den technischen, ökonomischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Das quantitative Seminarangebot orientiert sich grundsätzlich an den Zielgruppen, um deren Bedarf abzudecken. Da der quantitive und qualitative Bedarf jährlich variiert, wird der Seminarbedarf jeweils im Vorjahr für das kommende Kalenderjahr bei den Führungskräften abgefragt. Auf Basis dieser Bedarfsabfrage wird das interne Seminarangebot sowie die jeweiligen Budgets der einzelnen Organisationeinheiten bzw. Bereiche geplant. Verändert sich der Seminarbedarf quantitativ und qualitativ unterjährig im laufenden Kalenderjahr, werden möglichst zusätzliche Termine und Themen angeboten.

Die geplanten Maßnahmen umfassten:

Seminare zur Vertiefung und Erweiterung von Fachwissen

Verkaufstraining, Kommunikationstraining, Führungstraining. Speziell in 2023 Seminare zur Qualifizierung der Quereinsteiger*innen im Hinblick auf das Fachwissen und die kundenbetreuenden Tätigkeiten

Seminare für Führungskräfte "Führen auf Distanz" und "Virtuelles Führen - Die Führungskraft im digitalen Wandel", "Arbeiten im Generationenmix" sowie "Changemanagement"

Coaching: intensive fachliche und verhaltensorientierte Betreuung durch die/den Vorgesetzte/n in der Funktion als Coach

Seminare zur Aktivierung und Förderung weiblicher Potenziale

Erfahrungsaustausch für weibliche Führungskräfte unter dem Titel "Woman Empowerment" (Netzwerk, Austausch, Motivation)

Pflichtseminar im Rahmen der Führungskräftenachwuchsausbildung zum Thema "Braucht Führung eine Genderperspektive?"

Pflichtseminar im Rahmen der Ausbildung zum Thema "Stark für die Zukunft" mit Fokus auf die Genderthematik und Eigeninitative

Projektarbeit: Bearbeitung von Sonderaufgaben

Die Sparkasse Saarbrücken erarbeitet hierzu jährlich ein internes Bildungsprogramm, das sich einerseits an der Nachfrage aus den einzelnen Bereichen und Marktbereichen, andererseits an unternehmenspolitischen und gesellschaftlichen Erfordernissen orientiert.

Die nach Zielgruppen und Themen differenzierten Seminare werden im hauseigenen Veranstaltungskatalog (QM) ausgeschrieben. Bei hoher und/oder veränderter Nachfrage werden zusätzliche Termine und zusätzliche Themen angeboten. Die Seminaranmeldung erfolgt in Abstimmung mit der Führungskraft.

Zudem gewährt die Sparkasse Saarbrücken ihren Mitarbeitenden den Zugang zu Seminaren der Sparkassenakademien sowie freier Anbieter.

Alle oben aufgeführten Weiterbildungsmaßnahmen finden während der Arbeitszeit statt.

Die Durchführung der Seminare auf digitalem Wege aufgrund der Corona-Pandemie wurde weiterhin beibehalten und hat sich etabliert. Weiterhin ermöglicht die Sparkasse Saarbrücken ihren Mitarbeitenden den Besuch von Langzeitlehrgängen (Sparkassenfachwirt*in, Sparkassenbetriebswirt*in sowie vergleichbare Lehrgänge anderer Anbieter) mit entsprechender Kostenübernahme. Langzeitlehrgänge sind im Rahmen der Laufbahnplanungen und der Nachfolgeplanung relevant.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde auch bei den Lehrgängen zum Schutz der Mitarbeitenden das Veranstaltungsformat digitalisiert. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und ist in den Lehrgängen etabliert.

Im Anschluss an die Ausbildung zum/r Bankkaufmann/-frau startet das Qualifizierungsmodul für junge Bankkaufleute zur Vorbereitung auf die Übernahme von Beratertätigkeiten. Für besonders förderungswürdige junge Bankkaufleute bietet die Sparkasse Saarbrücken im Anschluss an dieses Qualifizierungsmodul ein internes Trainee-Programm zur Übernahme von Tätigkeiten in der hochqualifizierten Beratung und hochqualifizierten Sachbearbeitung an.

Alle Weiterbildungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit dem Personalrat und der Frauenbeauftragten angeboten.

Zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten und damit der Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt betreibt die Sparkasse unter Einbindung des Betriebsarztes seit mehreren Jahren ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).

Durch das Angebot bzw. die Bereitstellung von digitalen und stationären Gesundheitsmaßnahmen, kann schnell auf veränderte Arbeitsbedingungen und Anforderungen reagiert werden. Ein hybrides BGM ist daher ein effektiver Ansatz, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern, die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.

Hybrid bedeutet eine Kombination aus verschiedenen Ansätzen, einschließlich digitaler Gesundheitsprogramme, Workshops, persönlicher Beratung und mehr. Diese Vielfalt ermöglicht den Mitarbeitenden, flexibel auf die Gesundheitsförderung zuzugreifen, sei es am Arbeitsplatz, zu Hause oder unterwegs.

Im Rahmen des hybriden BGM werden u. a.

anlassbezogen Arbeitsplätze ergonomisch untersucht und optimiert,

Seminare und Workshops zu Gesundheitsthemen (z. B. Rückenworkshops, "Beweg dich frei", Gesunde Führung usw.) angeboten sowie

freiwillige Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt.

Speziell in 2023 wurden

Medizinische Massagen am Arbeitsplatz (817 medizinische Massageeinheiten in 2023) sowie

die digitale Gesundheitsplattform "HUMANOO", die den Mitarbeitenden den Zugang zu Fitnesskursen, Ernährungsprogrammen, mentaler Gesundheitsunterstützung, Gesundheitsberatung und vielem mehr ermöglicht, angeboten.

Wir fördern und unterstützen Betriebssportgruppen und beschaffen erforderliche Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei Bedarf initiiert der Betriebsarzt psychotherapeutische Begleitung bei akuten Lebenskrisen. Weiterhin bietet eine von der Sparkasse bestellte, nicht weisungsgebundene betriebliche Suchtberaterin Unterstützung bei Suchtangelegenheiten an.

Aufgrund der aufgeführten Maßnahmen, die sich an der o. g. Zielsetzung orientieren, sind keine Risiken zu erkennen, die negative Auswirkungen auf die Qualifizierung der Mitarbeitenden haben. Die Zielsetzung wurde für 2023 erreicht.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;

ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;

iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;

b. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:

i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;

ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;

iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

iv.

a.

i. Todesfälle: 0

ii. Schwere Verletzungen: 0

iii. Dokumentierte Unfälle: 23

iv. Häufigste Verletzungen: Prellungen sowie Verstauchungen

v. Arbeitsstunden: 1.565.662,55 Stunden

b.

i. Todesfälle: 0

ii. Schwere Verletzungen: 0

iii. Dokumentierte Unfälle: 0

iv. entfällt

v. Arbeitsstunden: 45.464,46 Stunden

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen

Ermittelt nach Mitarbeiterköpfen für unsere aktiven Angestellten und Arbeiter lag die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote im Jahr 2023 bei 7,54 % (5,37 % ohne Mitarbeitende außerhalb der Lohnfortzahlung).

Dokumentationen von arbeitsbedingten Erkrankungen existieren nicht, da uns keine Diagnosen bekannt sind.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4:

Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die berichtende Organisation muss für Angestellte und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Außerhalb der Tarifverträge gibt es keine Vereinbarungen mit Gewerkschaften. Die Tarifparteien haben jedoch eine gemeinsame Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz in die Tarifverträge aufgenommen, deren Ziel es ist, "die Arbeitsbedingungen in allen Arbeitsbereichen durch nachhaltige Maßnahmen gesundheitsförderlich zu gestalten."

In der Arbeitsordnung der Sparkasse wird die Verpflichtung von Sparkasse und Beschäftigten festgehalten, dass "Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung so eingerichtet bzw. genutzt werden, dass Unfall- und Gesundheitsgefahren so weit wie möglich ausgeschlossen sind."

Die Sparkasse hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Mitarbeitenden gesundheitlich zu fördern und ihre Ressourcen zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie ein ausgeprägtes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert. Der Ausschuss BGM setzt sich aus dem Leiter Bereich Personal, der Frauenbeauftragten, einem Personalratsmitglied, der Suchtbeauftragten, der Beauftragten für Sicherheit und Arbeitsschutz, dem Betriebsarzt, dem Beauftragten Betriebliches Gesundheitsmanagement und der Schwerbehindertenvertreterin zusammen. Die Interessen und Anliegen der Mitarbeitenden werden durch das Zutun des Personalratsvertreters in der Ausschussarbeit berücksichtigt. Der Ausschuss tagt drei- bis viermal im Jahr. Der BGM-Beauftragte koordiniert kontinuierlich die Arbeit des Ausschusses und die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen.

Im Rahmen des Ideenmanagements werden die Beschäftigten explizit zu Verbesserungsvorschlägen bezüglich der allgemeinen Arbeitsbedingungen aufgefordert.

Im Intranet und in gedruckter Form hat jede/r Beschäftigte Zugriff auf das Sicherheits-Handbuch.

Der Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) setzt sich aus Arbeitnehmervertreter*innen, Arbeitgebervertreter*innen (Beauftragte für Arbeitssicherheit) und dem Betriebsarzt zusammen. Der ASA tagt 4-mal jährlich und bei Bedarf. Die Beauftragten für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt kommen in der Regel monatlich zusammen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9):

Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:

i. Geschlecht;

ii. Angestelltenkategorie.

In 2023 hat die Sparkasse Saarbrücken für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (inkl. Reisekosten) 589.221,79 € investiert.

Insgesamt wurden 2.376 Mitarbeitertage geschult. Somit hatte im Durchschnitt jede/r Mitarbeitende rund zwei Weiterbildungstage (im Durchschnitt ca. 17,7) zur Verfügung.

Die Teilnahme (Mehrfachteilnahme) an Weiterbildungsmaßnahmen verteilt sich bezüglich Themen und differenziert nach Geschlecht wie folgt:

Fachliche Weiterbildung incl. Verkaufstraining: 1.308 Männer 1.622 Frauen
Führungstraining: 120 Männer 67 Frauen
Kommunikationstraining: 21 Männer 35 Frauen
Frauenförderung: 5 Männer 7 Frauen
Gesundheitsförderung: 32 Männer 51 Frauen

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:

i. Geschlecht;

ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;

iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:

i. Geschlecht;

ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;

iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a.

Der Verwaltungsrat hat neben dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden (der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken bzw. der Direktor des Regionalverbands Saarbrücken) 18 ständige Mitglieder, davon vier Frauen. Die Oberbürgermeisterin der Mittelstadt Völklingen nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil.

b.

Am 31.12.2023 beschäftigten wir 1.076 Mitarbeitende (darunter 60 Mitarbeitende in der Freistellungsphase der Altersteilzeit). Davon waren 699 (65 %) weiblich und 377 (35 %) männlich.

Der Frauenanteil in Führungspositionen lag bei 26 %.

Die Altersstruktur sah folgendermaßen aus:

Altersgruppe Anzahl Anteil
in Prozent
bis 25: 130 12,08 %
26 - 29: 70 6,51 %
30 - 39: 187 17,38 %
40 - 49: 183 17,01 %
50 - 59: 300 27,88 %
60 und älter: 206 19,14 %
Gesamt: 1.076 100,00 %

Die Schwerbehindertenquote mit dem Grad der Behinderung (GdB) ab 30 % lag bei 2,8 % und mit GdB ab 50 % bei 4,6 %.

Für die Sparkasse Saarbrücken ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität eine Selbstverständlichkeit. Daher wird die Zugehörigkeit zu einer (ethnischen) Minderheit personalstatistisch nicht erfasst.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:

i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;

ii. Umgesetzte Abhilfepläne;

iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;

iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Die Sparkasse hat in verschiedenen verpflichtenden Leitlinien und Dienstvereinbarungen wie dem Ethik- und Verhaltenskodex, der Social Media Richtlinie und der Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung die Diskriminierung von einzelnen Mitarbeitenden sowie von Mitarbeitergruppen strikt untersagt. Die Vorgehensweise und die Konsequenzen von diskriminierendem Verhalten sind darin geregelt.

2023 wurde kein Fall von Diskriminierung bekannt.

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kund*innen, Geschäftspartner und Lieferanten kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet. Wir bekennen uns zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Die Achtung der Menschenrechte ist dabei ein wichtiger Aspekt. Es entspricht unserem Selbstverständnis bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Ähnliches erwarten wir auch von unseren Kund*innen, Geschäftspartnern und Dienstleistern.

Grundsätzlich werden bei der Beschaffung- und Auftragsvergabe die Einbindung ortsansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen bzw. Anbieter berücksichtigt. Zur Beschaffung wird fast ausschließlich die SEG (Sparkasseneinkaufsgesellschaft) oder der Regler Online-Shop (Regler GmbH) insbesondere für Büromaterialien genutzt.

Die SEG übernimmt für die Sparkassenorganisation das Nachhaltigkeitsmanagement im Bereich der Beschaffung (Zertifizierung vom Deutschen Institut für Nachhaltigkeit und Ökonomie). Die Auswahl der in die Lieferantenauswahlportfolios aufgenommenen Lieferanten müssen diverse Kriterien erfüllen - u. a. auch den Schutz der Menschenrechte oder die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit - und das Mindestlohngesetz einhalten. Auch die Firma Regler verfügt über entsprechende Prozesse/Regelungen zur Sicherstellung dieser Anforderungen.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Basis unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht. Für alle Beschäftigten unserer Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

Aus diesen Gründen sehen wir weder bei der Sparkasse noch bei den Dienstleistern und Lieferanten Risiken für die Wahrung der Menschenrechte und erachten eine gesonderte Risikoanalyse oder eigenständige Konzepte als nicht erforderlich.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3:

Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen".

Eine Messung dieses Indikators ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Saarbrücken besteht keine Gefahr des Verstoßes gegen Menschenrechte.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1:

Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Der Indikator wird nicht erhoben. Der Geschäftsstandort ist die Landeshauptstadt Saarbrücken bzw. der Regionalverband.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1:

Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Wir erwarten von jedem Lieferanten/Vertragspartner, dass er die Menschenrechte anerkennt und einhält sowie soziale Aspekte berücksichtigt. Ein Teil der Lieferanten wird über die SEG bzw. Regler geprüft (siehe unter Indikator 17).

Die Sparkasse Saarbrücken selbst führt keine Überprüfung der Lieferanten durch. Der Indikator ist daher nicht abbildbar.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Dieser Indikator wird nicht erhoben, da im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und in der Zusammenarbeit mit unseren Dienstleistern und Lieferanten keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte besteht und daher von keinen negativen sozialen Auswirkungen auszugehen ist.

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Neben den eigentlichen Geschäftstätigkeiten sieht die Sparkasse Saarbrücken auch eine Aufgabe darin, das gesellschaftliche Umfeld positiv mitzugestalten. Durch Spenden, Sponsoring und die Reinertragsausschüttungen aus dem Sparverein Saarland e.V. unterstützt die Sparkasse Saarbrücken zahlreiche gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Sport, Musik, Umwelt sowie Wissenschaft und Forschung.

Die Verantwortung über die Spendenvergabe und Sponsoring-Leistungen obliegt grundsätzlich dem Vorstand. Die Abteilung Vorstandssekretariat ist für die Vergabe und Abwicklung der Spenden zuständig. Die Sponsoring-Aktivitäten werden von der Abteilung Marketing-Koordination verantwortet. Beide Abteilungen sind mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet. Das Engagement und seine öffentliche Wirkung werden kontinuierlich beobachtet (z. B. im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Marktforschungsanalysen) und dem Gesamtvorstand mindestens einmal im Jahr berichtet.

Mit vielfältigen Aktivitäten und Initiativen engagieren wir uns in den o.g. Bereichen finanziell, inhaltlich und personell mit dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt in der Region zu stärken und aktuellen gesellschaftlichen Problemstellungen zu begegnen. Viele Projekte und Vorhaben könnten ohne diese Förderung nicht durchgeführt werden und deren gesellschaftlicher Mehrwehrt ginge mithin verloren, wenn die Sparkasse Saarbrücken daran nicht festhielte.

Neben unseren eigenen Aktivitäten fördern und unterstützen wir dauerhaft das ehrenamtliche bzw. freiwillige gesellschaftliche Engagement unserer Mitarbeitenden. Gutes tun, helfen, Not lindern, sich engagieren und anderen zur Seite stehen, sind Ziele und Werte, die es zu unterstützen gilt. Der Vorstand der Sparkasse Saarbrücken schätzt und respektiert die Arbeit seiner Mitarbeitenden, die freiwillig und außerhalb der Dienstzeit vielfältigen Aktivitäten mit sozialem und gesellschaftlichem Hintergrund nachgehen. Als Finanzdienstleister sind wir uns der Verantwortung für die regionale Wirtschaft bewusst und wollen daher unternehmerisches nachhaltiges Engagement besonders fördern. Hierzu zählt neben unseren eigenen Aktivitäten, Spenden und Sponsoring auch die Vernetzung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Auf diese Weise sollen vor allem gemeinnützige Projekte, Initiativen und Organisationen unterstützt werden, die einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten und so auch den sozialen Zusammenhalt in unserer Region festigen. Die Förderung des Gemeinwesens ist bereits in unserem Gründungsgedanken verankert und lässt für uns keine Risiken erkennen. Das gemeinwohlorientierte Engagement leistet aus unserer Sicht einen ausschließlich positiven Beitrag. Vor diesem Hintergrund erachten wir eine gesonderte Risikoanalyse oder eigenständige Konzepte als nicht erforderlich.

Leistungsindikator zu Kriterium 18 Leistungsindikator GRI SRS-201-1:

Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‐Ausgaben‐Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:

i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;

ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;

iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts".

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

a.

Bilanzsumme 7.942.588.271,05 €
Personalaufwand 64.702.406,41 €
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 30.886.957,48 €

b.

Die Sparkasse Saarbrücken hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sparkasse Saarbrücken definiert den Umsatz gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG ("Länderspezifische Berichterstattung") als das Ergebnis aus folgenden Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge.

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse Saarbrücken ist Mitglied im Sparkassenverband Saar. Wie auch die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zählt der Sparkassenverband Saar zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

Der DSGV nimmt als Dachverband die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr.

Die Sparkasse Saarbrücken tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Vereinigungen und übt politischen Parteien gegenüber keinerlei Einflussnahme aus. Die Sparkasse Saarbrücken bezieht grundsätzlich keine politische Position.

Die Sparkasse Saarbrücken unterliegt als Finanzinstitut bestimmten gesetzlichen Anforderungen. Dazu zählen insbesondere die CRR (Capital Requirements Regulation), die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten (MaComp), die Basel I-III Richtlinien und das Kreditwesengesetz (KWG). Zusätzlich gelten für das Institut besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem saarländischen Sparkassengesetz und der Sparkassensatzung ergeben.

In diesem Zusammenhang ist von keinen wesentlichen Risiken auszugehen.

Leistungsindikator zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Wir tätigen keine Spenden oder erteilen Zuwendungen an Parteien und/oder politische Organisationen. In Anbetracht dieser Tatsache ist kein Konzept notwendig.

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten ist die Grundlage jeder unternehmerischen Verantwortung. Schwerpunkte der Compliance-Aktivitäten innerhalb der Sparkasse Saarbrücken sind neben der Abwehr von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch Betrug, Korruption und andere kriminelle Aktivitäten im Umfeld der Geschäftstätigkeit.

Für das Thema Compliance ist die Unternehmens-Compliance-Beauftragte zuständig. Im Rahmen Ihrer Aufgaben kümmert sie sich sowohl um die Einhaltung rechtlicher Regelungen als auch um die Einhaltung von Korruptionsvorschriften; letzteres geschieht im Rahmen der Betrugsprävention.

Hierzu bestehen in unserer Sparkasse Organisationsrichtlinien, deren Einhaltung vom Bereich Compliance überprüft und auch regelmäßig (mindestens jährlich) sowie anlassbezogen an den Vorstand, die interne Revision sowie den Verwaltungsrat reportet werden.

Eine Überprüfung der Einhaltung von Regelungen zur Betrugsprävention ist z. B. durch Einsatz von geeigneten IT-Programmen möglich. Auf gesetzliche Neuregelungen werden die zuständigen Organisationseinheiten hingewiesen.

Die Unternehmens-Compliance-Beauftragte verfügt über entsprechende Weisungsbefugnisse, zusätzlich verfügt sie über einen uneingeschränkten Informationszugang.

Alle Mitarbeitenden werden für diese Themen über Arbeitsanweisungen und entsprechende Rundschreiben sowie WEB-basierte Schulungen informiert. Beschäftigte ohne PC-Zugang erhalten compliance-relevante Informationen in schriftlicher Form oder beziehen diese in Schulungen.

Bei Hinweisen auf Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze, die CRR, das KWG, das GWG, aufgrund des KWG erlassener Rechtsverordnungen und bei sonstigen strafbaren Handlungen haben alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, dies -wenn gewünscht auch anonym- an die Unternehmens-Compliance-Beauftragte zu melden (Hinweisgebersystem).

Verstöße werden in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Die beschriebenen Strukturen und internen Prozesse können als zuverlässig bezeichnet werden. Es wurden im Berichtsjahr keine Strafen aufgrund von Compliance-Verstößen gegen die Sparkasse Saarbrücken verhängt.

Da sich Geschäftsprozesse stetig wandeln und neue gesetzliche Anforderungen entstehen, arbeitet die Sparkasse Saarbrücken kontinuierlich an der Optimierung aller compliancerelevanten Prozesse. Insofern werden keine grundsätzlichen Ziele mit Zeitbezug festgelegt. Werden durch neue oder geänderte Gesetze und Richtlinien Anpassungen der Prozesse und Vorgehensweisen in unserem Haus erforderlich, werden selbstverständlich zeitliche Umsetzungsvorgaben festgelegt.

Die Sparkasse Saarbrücken hat für das gesamte Haus zentrale Präventionssysteme eingeführt, um Bestechungs- und Korruptionsrisiken zu erkennen, zu überwachen, zu mindern und letztendlich zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist von keinen wesentlichen Risiken auszugehen.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Durch den flächendeckenden Einsatz von Spezialsoftware für das Gesamthaus und den Einsatz eines Hinweisgebersystems für das Gesamthaus werden alle Betriebsstätten (Geschäftsstellen) auf Korruptionsrisiken hin überprüft.

Innerhalb unserer Risikoanalyse ergaben sich keine erheblichen Korruptionsrisiken.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle

Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

a.

Keine bestätigten Korruptionsvorwürfe.

b.

Keine bestätigten Vorfälle von Angestellten in Zusammenhang mit Korruption.

c.

Keine bestätigten Korruptionsvorfälle im Zusammenhang mit Geschäftspartnern.

d.

Keine öffentlich-rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption im Sinne der o.g. Beschreibung.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:

i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;

ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;

iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

a.

Es gab keine erheblichen Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich.

b.

Es gab keinen ermittelten Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften.

c.

Keine Angabe, da keine erheblichen Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden (siehe auch a und b).

 

Saarbrücken, im Juli 2024

Sparkasse Saarbrücken
- Der Vorstand -

Anlagen: Meldebögen zur Taxonomie

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI ( ****) KPI ( *****) % Erfassung (an den Gesamtaktiva) ( ***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 16 0,22 0,24 0,2 38,56
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 8,73
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 1 0,39 0,52 49,62 48,45
Handelsbuch ( *) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
Gebühren- und Provisionserträge ( **)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 3,84
Handelsbuch ( *)
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge ( **)

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Gesamt[brutto]-buchwert Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4238 502
2 Finanzunternehmen 462 8
3 Kreditinstitute 146 8
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 146 8
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 316 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 156 7
21 Darlehen und Kredite 156 7
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 2953 486
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2284 381
26 davon Gebäudesanierungskredite 105 105
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 666 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 666 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 3101 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 2902 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 2837 0
35 Darlehen und Kredite 1546 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 670 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 10 0
38 Schuldverschreibungen 774 0
39 Eigenkapitalinstrumente 517 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 65 0
41 Darlehen und Kredite 8 0
42 Schuldverschreibungen 57 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0
44 Derivate 21 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 24 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 45 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 110 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7339 502
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 702 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 647 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 55 0
52 Handelsbuch 0 0
53 Gesamtaktiva 8041 502
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0
54 Finanzgarantien 111 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 16 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2 0 0
21 Darlehen und Kredite 2 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 14 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 12 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
44 Derivate 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 16 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0
53 Gesamtaktiva 16 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2 0
21 Darlehen und Kredite 2 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0
44 Derivate 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 2 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0
52 Handelsbuch 0 0
53 Gesamtaktiva 2 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0
54 Finanzgarantien 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0
h i j
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
44 Derivate 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0
53 Gesamtaktiva 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 502
2 Finanzunternehmen 8
3 Kreditinstitute 8
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 8
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 7
21 Darlehen und Kredite 7
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 486
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 381
26 davon Gebäudesanierungskredite 105
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 502
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 502
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 16 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2 0 0
21 Darlehen und Kredite 2 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 14 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 12 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
44 Derivate 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 16 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0
53 Gesamtaktiva 16 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2
21 Darlehen und Kredite 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 2
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 2
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Gesamt[brutto]buchwert Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4238 504
2 Finanzunternehmen 462 8
3 Kreditinstitute 146 8
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 146 8
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 316 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 156 9
21 Darlehen und Kredite 156 9
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 2953 486
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2284 381
26 davon Gebäudesanierungskredite 105 105
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 666 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 666 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 3101 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 2902
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 2837 0
35 Darlehen und Kredite 1546 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 670 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 10 0
38 Schuldverschreibungen 774 0
39 Eigenkapitalinstrumente 517 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 65 0
41 Darlehen und Kredite 8 0
42 Schuldverschreibungen 57 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0
44 Derivate 21 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 24 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 45 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 110 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7339 504
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 702 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 647 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 55 0
52 Handelsbuch 0 0
53 Gesamtaktiva 8041 504
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0
54 Finanzgarantien 111 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 17 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 3 0 0
21 Darlehen und Kredite 3 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 14 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 12 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
44 Derivate 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 17 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0
53 Gesamtaktiva 17 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 3 0
21 Darlehen und Kredite 3 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0
44 Derivate 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 3 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0
52 Handelsbuch 0 0
53 Gesamtaktiva 3 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0
54 Finanzgarantien 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0
h i j
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
44 Derivate 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0
53 Gesamtaktiva 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 504
2 Finanzunternehmen 8
3 Kreditinstitute 8
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 8
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 9
21 Darlehen und Kredite 9
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 486
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 381
26 davon Gebäudesanierungskredite 105
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 504
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 504
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 17 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 3 0 0
21 Darlehen und Kredite 3 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 14 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 12 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
44 Derivate 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 17 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0
53 Gesamtaktiva 17 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 3
21 Darlehen und Kredite 3
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 3
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 3
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 5 0
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 35 2
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant 0
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 0 nicht relevant nicht relevant
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 0 nicht relevant nicht relevant
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant
Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant
Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant 5
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant 35
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 0 nicht relevant nicht relevant
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 2 nicht relevant nicht relevant

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 5 1
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 35 2
Q86 Gesundheitswesen 20 0
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant 0
M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant 0
Q86 Gesundheitswesen nicht relevant nicht relevant 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
# C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 0 nicht relevant nicht relevant
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 0 nicht relevant nicht relevant
# Q86 Gesundheitswesen 0 nicht relevant nicht relevant
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
# C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant nicht relevant
# Q86 Gesundheitswesen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
# C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant nicht relevant
# Q86 Gesundheitswesen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
# C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant 5
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant 35
# Q86 Gesundheitswesen nicht relevant nicht relevant 20
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
# C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 1 nicht relevant nicht relevant
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 2 nicht relevant nicht relevant
# Q86 Gesundheitswesen 0 nicht relevant nicht relevant

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 11,85 0,38
2 Finanzunternehmen 1,8 0
3 Kreditinstitute 5,71 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,72 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4,74 1,28
21 Darlehen und Kredite 4,74 1,28
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 16,47 0,48
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 16,66 0,53
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,24
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 6,84 0,22
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0,04
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 1,02
21 Darlehen und Kredite 0 0 1,02
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0,02
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
j
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 11,85 0,38
2 Finanzunternehmen 1,8 0
3 Kreditinstitute 5,71 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,72 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4,74 1,28
21 Darlehen und Kredite 4,74 1,28
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 16,47 0,48
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 16,66 0,53
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,24
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 6,84 0,22
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0,04
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 1,02
21 Darlehen und Kredite 0 0 1,02
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0,02
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 57,75
2 Finanzunternehmen 6,3
3 Kreditinstitute 1,99
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,99
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 4,31
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2,13
21 Darlehen und Kredite 2,13
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 40,24
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31,12
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,43
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 9,08
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 9,08
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 11,89 0,41
2 Finanzunternehmen 1,83 0
3 Kreditinstitute 5,78 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,79 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 5,88 2,07
21 Darlehen und Kredite 5,88 2,07
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 16,47 0,48
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 16,66 0,53
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,24
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 6,87 0,24
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0,06
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 1,75
21 Darlehen und Kredite 0 0 1,75
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0,04
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
j
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 11,89 0,41
2 Finanzunternehmen 1,83 0
3 Kreditinstitute 5,78 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,79 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 5,88 2,07
21 Darlehen und Kredite 5,88 2,07
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 16,47 0,48
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 16,66 0,53
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,24
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 6,87 0,24
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0,06
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 1,75
21 Darlehen und Kredite 0 0 1,75
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0,04
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 57,75
2 Finanzunternehmen 6,3
3 Kreditinstitute 1,99
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,99
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 4,31
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2,13
21 Darlehen und Kredite 2,13
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 40,24
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31,12
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,43
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 9,08
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 9,08
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 31,03 0,39
2 Finanzunternehmen 3,35 0
3 Kreditinstitute 5,96 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,96 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 19,57 2
21 Darlehen und Kredite 19,57 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 44,97 0,52
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 76,86 0,7
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 2,75
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,4 0,19
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0,05
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 2
21 Darlehen und Kredite 0 0 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0,02
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
j
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 31,03 0,39
2 Finanzunternehmen 3,35 0
3 Kreditinstitute 5,96 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,96 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 19,57 2
21 Darlehen und Kredite 19,57 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 44,97 0,52
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 76,86 0,7
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 2,75
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,4 0,19
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0,05
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 2
21 Darlehen und Kredite 0 0 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0,02
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 49,62
2 Finanzunternehmen 12,14
3 Kreditinstitute 6,82
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 6,82
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 5,31
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1,18
21 Darlehen und Kredite 1,18
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 32,82
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 18,39
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,6
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 3,48
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 3,48
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 31,07 0,52
2 Finanzunternehmen 3,37 0
3 Kreditinstitute 5,99 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,99 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 21,16 7,33
21 Darlehen und Kredite 21,16 7,33
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 44,97 0,52
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 76,86 0,7
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 2,75
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,42 0,26
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0,17
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 7,33
21 Darlehen und Kredite 0 0 7,33
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0,09
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
j
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 31,07 0,52
2 Finanzunternehmen 3,37 0
3 Kreditinstitute 5,99 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,99 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 21,16 7,33
21 Darlehen und Kredite 21,16 7,33
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 44,97 0,52
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 76,86 0,7
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 2,75
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,42 0,26
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0,17
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 7,33
21 Darlehen und Kredite 0 0 7,33
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0,09
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 49,62
2 Finanzunternehmen 12,14
3 Kreditinstitute 6,82
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 6,82
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 5,31
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1,18
21 Darlehen und Kredite 1,18
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 32,82
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 18,39
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,6
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 3,48
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 3,48
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
j
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
j
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
j
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz

Zeile
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Betrag % Betrag
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

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