Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 107663
Eingetragen
29.6.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenUnternehmensberatung
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Das Consulting sowie der Export und Import von Investitionsgütern, insbeondere von Anlagen zur Ausscheidung und Verarbeitung von Edelmetallen. Unternehmensgegenstand ist ferner die Erbringung von Übersetzer- und Dolmetscherdienstleistungen

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

BRUMAS GmbH

Heilbronn

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

der BRUMAS GmbH, Heilbronn

A k t i v a

Stand am 31.12.2010 Stand am 31.12.2009
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 16.369,00 2.410,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.766,53 484,74
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.519,58 2.920,80
39.286,11 3.405,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 143,27 129,03
D. Aktive latente Steuern 15.652,00 0,00
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 14.573,91 33.392,59
86.024,29 39.337,16

P a s s i v a

Stand am 31.12.2010 Stand am 31.12.2009
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 16.589,00 0,00
III. Bilanzverlust -56.162,91 -58.392,59
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 14.573,91 33.392,59
0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.880,00 2.800,00
C. Verbindlichkeiten 83.144,29 36.537,16
86.024,29 39.337,16

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

BRUMAS GmbH, Heilbronn

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sog. BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist in Ausübung des Wahlrechts in Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben.

Durch die BilMoG-Erstanwendung wurde die Gliederung der Bilanz erweitert um die Position "Aktive latente Steuern".

Unter Außerachtlassung der Änderungen durch das BilMoG entsprechen Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 handelsrechtlich gemäß den steuerlichen Regelungen nach § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2010 werden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 im Zugangsjahr handelsrechtlich in Anwendung der steuerrechtlichen Regelungen voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung lagen nicht vor.

B. Erläuterungen zur Bilanz

1. Aktive latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Aufgrund der Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge ergeben sich temporäre Differenzen, welche zu einem Aktivüberhang führen. Der kombinierte Effektivertragsteuersatz beträgt 29,13%. Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus, der sich wie folgt zusammensetzt:

EUR
Verlustvortrag 58.392,59
Jahresüberschuss -2.229,68
Bilanzverlust 56.162,91
Gezeichnetes Kapital -25.000,00
Gewinnrücklagen -16.589,00
14.573,91

Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegt die Aktivierung latenter Steuern in Höhe von EUR 15.652,00 einer Ausschüttungssperre.

3. Verbindlichkeiten

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 34.080,80. Davon haben Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 34.417,79 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

C. Sonstige Angaben

1. Organ der Gesellschaft

Geschäftsführer ist

 

Viktor Winter (Gesamtgeschäftsführer), Heilbronn

2. Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 14. Dezember 2011 festgestellt.

D. Ergebnisverwendung

Der Bilanzverlust in Höhe von EUR -56.162,91 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 14.573,91 aus.

 

Heilbronn, 14. Dezember 2011

BRUMAS GmbH

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