Beteiligungsgesellschaften
RWE Eurotest GmbHLiquidiert
44143 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Engelbertz seit 15.1.2016 | Geschäftsführer |
Ingo Dr. Diefenbach seit 1.12.2004 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWE Eurotest GmbHDortmundJahresabschluss zum 31. Dezember 2014BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine GrundlagenDie RWE Eurotest GmbH, im Folgenden kurz "RWE Eurotest" oder "Gesellschaft" genannt) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Zur Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der RWE Eurotest und der RWE Netzservice GmbH, Siegen, der am 14. Dezember 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 geschlossen worden ist. Mit notarieller Beurkundung vom 28. November 2013 wurde § 2 (Verlustübernahme) des Gewinnabführungsvertrages wegen § 302 AktG angepasst. Die alleinige Gesellschafterin der RWE Eurotest ist die RWE Netzservice GmbH. Die RWE Netzservice GmbH wird in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird; dieser ist im Bundesanzeiger elektronisch erhältlich. Damit ist die RWE Netzservice GmbH gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Teilkonzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Auf die Einbeziehung der Gesellschaft als Tochtergesellschaft der RWE Netzservice GmbH wird nach § 296 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 der RWE Eurotest wurde dem Bundesanzeiger zur Offenlegung elektronisch eingereicht. Die Offenlegung erfolgte am 25. August 2014. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung angemessene Teile der notwendigen Material-, Fertigungsgemeinkosten, angemessene Teile allgemeiner Verwaltungskosten, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen, die im Geschäftsjahr 2008 und ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschafft oder hergestellt wurden, werden linear vorgenommen. Auf Sachanlagen, die bis 2007 oder im Geschäftsjahr 2009 angeschafft oder hergestellt wurden, erfolgt - soweit zum damaligen Zeitpunkt steuerlich zulässig - die planmäßige Abschreibung degressiv; der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode tritt ein, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf Sachanlagen, die bis 2009 angeschafft oder hergestellt wurden, wurden in vollem Umfang auch handelsrechtlich vorgenommen. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind die umgekehrte Maßgeblichkeit sowie die entsprechenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln aufgehoben worden. Es wird das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB in Anspruch genommen, die im Handelsrecht bis 2009 aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Wertansätze fortzuführen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 150 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst; zwischen 150 € und 410 € erfolgt eine Aufnahme im Anlagevermögen mit voller Abschreibung im Zugangsjahr und darauffolgender Abgangsbildung. Analog § 6 Abs. 2a EStG a. F. wurden 2008 und 2009 geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 € betrugen, handelsrechtlich in einem Sammelposten bilanziert. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den vier Folgejahren aufgelöst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der RWE AG werden aktive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete K apitalist zum Nennwert bewertet. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der RWE AG werden passive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. Bilanzerläuterungen(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2014 ist auf Seite 17 dargestellt. Von den Investitionen entfielen auf:
Es wurden keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB aktiviert. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin RWE Netzservice GmbH in Höhe von 90.074,35 € (Vorjahr 52.251,47 €) und gegen die RWE Service GmbH, Dortmund in Höhe von 79.338,00 € (Vorjahr 35.993,52 €) sowie Finanzforderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 131.178,37 € (Vorjahr 200.548,83 €). (3) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten. (4) Eigenk apital
Das gezeichnete Kapitalist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der RWE Netzservice GmbH gehalten. (5) Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind Prozesskostenrückstellungen in Höhe von 50.000,00 € (Vorjahr 50.000,00 €) enthalten. (6) Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 418.186,31 € (Vorjahr 443.908,64 €) auf Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin RWE Netzservice GmbH aus der Gewinnabführung betragen 380.750,40 € (Vorjahr 241.892,04 €). (7) Aus der Bilanz nicht ersichtliche s onstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 3.071,5 T€ (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 3.071,5 T€). Diese gliedern sich wie folgt auf: In 2007 ist rückwirkend zum 1. Januar 2007 zwischen der RWE Westfalen-Weser-Ems AG und der RWE Eurotest GmbH ein Ausstattungsüberlassungsvertrag geschlossen worden. Der Vertrag ist im Rahmen der Verschmelzung der RWE Westfalen-Weser-Ems AG auf die RWE Deutschland AG übergegangen. Die Zahlungsverpflichtung aus diesem Mietverhältnis beträgt 520,4 T€. Zum 1. Januar 2013 ist zwischen der Westnetz GmbH und der RWE Eurotest GmbH ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen worden. Die Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag betrug 2.551,1 T€. (8) Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(9) Umsatzerlöse
Von den Umsatzerlösen wurden 1.660.756,60 € (Vorjahr 1.551.494,96 €) mit verbundenen Unternehmen erzielt. (10) Sonstige betriebliche Erträge
Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 10.328,00 € (Vorjahr 5.066,54 €) periodenfremd. (11) Materialaufwand
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten im Wesentlichen die Kosten für Personalgestellung von der Westnetz GmbH in Höhe von 1.192.137,85 € (Vorjahr 1.254.468,39 €). (12) Personalaufwand
Ab dem 1. Januar 2013 werden die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter bei der Westnetz GmbH geführt. Die Mitarbeiter werden im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung an die RWE Eurotest ausgeliehen. Der Personalaufwand des Vorjahres beinhaltet Aufwendungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft aus 2012. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 beschäftigte die RWE Eurotest kein eigenes Personal. (13) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Im Geschäftsjahr 2014 ist es zu keinen außerplanmäßigen Abschreibungen gekommen. (14) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen überwiegend Weiterbildungskosten, Mitgliedsbeiträge sowie Bekanntmachungen, Inserate und sonstiges Schreib- und Büromaterial. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Aufwendungen in Höhe von 16.105,16 € (Vorjahr 7.200,00 €) enthalten. (15) Zinsergebnis
Die Zinserträge und -aufwendungen beinhalten die Verzinsung des Finanzmittelkontos. (16) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Der Gewinn des Berichtsjahres in Höhe von 380.750,40 € (Vorjahr 241.892,04 €) ist im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages an die RWE Netzservice GmbH abgeführt worden. (17) Sonstige Angaben Zum Abschlussstichtag belief sich das Gesamtabschlusshonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf 5,6 T€, die ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen umfassen. Geschäftsführung Zum Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2014 war bestellt:
Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft keine Vergütung.
Dortmund, den 12. Februar 2015 RWE Eurotest GmbH Der Geschäftsführer Klaus Marxmeier Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die RWE Eurotest GmbH, Dortmund Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der RWE Eurotest GmbH, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Essen, den 13. Februar 2015 PricewaterhouseCoopers
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer ppa. Christoph Drewes, Wirtschaftsprüfer
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