S-Refit GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Dr. Beil seit 24.2.2016 | Vorstandsmitglied |
Rochus Johannes Rabini seit 24.2.2016 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S-Refit AGRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
für das Geschäftsjahr 2023
S-Refit AG
mit Sitz in Regensburg
Registergericht Regensburg, HRB 8641
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung zum Jahresabschluss wurden beachtet. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft wurde die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 6 HGB abgeändert.
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zum Bilanzstichtag waren diese vollständig, bis auf den Erinnerungswert, abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die noch nicht vollständig abgeschriebenen Sachanlagegüter wurden auf 23 Jahre abgeschrieben. Unter den Finanzanlagen wurden die Beteiligungen und Ausleihungen zu Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen vorgenommen und damit vom Wahlrecht des § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB Gebrauch gemacht. Dabei wurde das Wertaufholungsgebot im Falle wieder gestiegener Werte beachtet (§ 253 Abs. 5 HGB). Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen wurden ausgehend vom Aktivwert des Deckungskapitals unter Berücksichtigung des Deckungskapitalverfahrens mit Passivprimat im Zusammenhang mit einer rückgedeckten Pensionszusage mit laufenden Rentenzahlungen (IDW RH FAB 1.021 und dem DAV/IVS-Ergebnisbericht vom 26. April 2022) bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Bewertung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages und der Abzinsung nach der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken angemessen berücksichtigt. Weiterhin wurden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über 1 Jahr entsprechend der Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB restlaufzeitabhängig abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden keine abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen eine Darlehensforderung und abgegrenzte Zinsen.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist unverändert gegenüber dem Vorjahr mit 15.717.905,00 Euro ausgewiesen.
Zusätzliche Angaben zur Veränderung der
Rücklagen
Die ausgewiesene Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag in Höhe von 150.970,10 Euro war gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Angaben zu den Pensionsrückstellungen
Die Rückstellung betrifft laufende Rentenverpflichtungen von 3 Versorgungsempfängern. Im Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB die Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abgezinst. Der Minderaufwand (Vermögensmehrung) gegenüber einer fiktiven Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre beträgt 13.184,00 Euro und ist ausschüttungsgesperrt, § 253 Abs. 6 HGB.
Verbindlichkeitenspiegel
Angaben zu den Sicherungsrechten für
Verbindlichkeiten
Sicherungsrechte für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Erträge Zuschreibung Finanzanlagen und Forderungen
gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Die Position enthält eine Zuschreibung auf eine
Beteiligung aufgrund des gestiegenen Wertes in Höhe
von
Angaben zu außerplanmäßigen
Abschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 401.816,80 Euro (Vj. 0,00 Euro) vorgenommen, davon nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB (dauernde Wertminderung) in Höhe von 320.000,00 Euro (Vj. 0,00 Euro). Weiter wurden auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Vermögensgegenstände) außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 HGB von 3.750,00 Euro (Vj. 10.063,80 Euro) vorgenommen. Der Gesamtbetrag dieser außerplanmäßigen Abschreibungen ist in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Nr. 7 enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge
In der Position ist ein Betrag von 104 T€ durch Aufleben einer Forderung im Rahmen eines Besserungsscheins enthalten.
5. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB
bestehen nicht
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
von Bedeutung, die nicht in der Bilanz enthalten sind
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und im Anhang aufgeführten Haftungsverhältnissen bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Angaben zum Konzernabschluss Die S-Refit EFRE Fonds GmbH mit Sitz in Regensburg stellt ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB i.V.m. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB dar. Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts hat die S-Refit AG in Anwendung des § 293 HGB verzichtet.
Durchschnittliche Zahl beschäftigter
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr betrug: 0 (Vorjahr: 0).
Regensburg, den 13. Juni 2024 gez. Dr. Stefan Beil, Johannes Rabini Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Juni 2024 |
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