MSC GmbH
(vormals: Meat-Processing GmbH)
Badbergen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.522,00 |
40.654,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.522,00 |
40.654,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
327.238,09 |
359.557,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.663,51 |
126.950,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
232.574,58 |
232.607,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.043,00 |
3.516,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
335.803,09 |
403.727,85 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
161.204,00 |
157.594,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
132.594,44 |
75.392,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.609,56 |
57.201,96 |
| B.
Rückstellungen |
63.617,56 |
80.584,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.981,53 |
165.548,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
335.803,09 |
403.727,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die MSC GmbH hat ihren Sitz in Badbergen und ist
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht
Osnabrück (Registernummer 202382 B).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich
Anlagenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang
gemäß § 288 Satz 1 HGB wurden bei der
Aufstellung teilweise in Anspruch genommen. Für die
Offenlegung des Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 288
Satz 1 und 326 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft
hat auf die Erstellung eines Lageberichtes als kleine GmbH
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen
unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und sind an den handelsrechtlichen
Vorschriften ausgerichtet. Sie werden grundsätzlich
unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind keine
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen worden.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren
Anschaffungskosten EUR 800 nicht übersteigen, wird als
beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.
Die Sachanlagenwurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Die Anlagengegenstände wurden
planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagengüter bis zu einem
Anschaffungspreis von EUR 250 werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter mit
einem Anschaffungspreis über EUR 250 bis EUR 800
werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
demniedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare
Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung des nicht
einzelwertberichtigten Bestandes an Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen.
unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des
Kunden bewertet. Mögliche Ausfallrisiken werden im
Bedarfsfall durch angemessene Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben, die Aufwendungen der Folgeperioden darstellen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen für Gewerbe- und
Körperschaftsteuer werden auf der Grundlage der
erwarteten Einkommens- und Gewerbeerträge ermittelt.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung zu tragen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen Geschäftsjahre, wie er
von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird,
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungbetrag
angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Informationen zur Bilanz
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben TEuro 0,0 (Vorjahr:
TEuro 0,0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
TEuro 111,0 (Vorjahr: TEuro 141,8) fällig. TEuro 0,0
(Vorjahr: TEuro 0,0) haben eine Laufzeit von mehr als
fünf Jahren.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Verpflichtungen aus Mietverträgen (pro Jahr) rd.
EUR 6.000,00.
Haftungsverhältnisse
Außerbilanzielle Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag
nicht.
Mitglieder der Geschäftsführer
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die
Geschäftsführung durch Frau Marina Mäule,
Badbergen. Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.
Badbergen, im April 2021
MSC GmbH
gez. Marina Mäule
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2021 festgestellt.
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