Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Volkshochschule Dachau GmbH
Dr.-Engert-Straße 5, 85221 Dachau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Erich Adolf Grau seit 23.4.2026 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Große Kreisstadt Dachau | 98.04% |
| 1.96% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volkshochschule Dachau GmbHDachauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 01.02.2022 bis 31.01.2023
Bilanz für das Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis 31.01.2023Aktivseite
Passivseite
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 293913 Geschäftsführer: Helmut Wiedemann, Christian Baumann Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters 2.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 4.1.2 Jahresabschluss 4.1.3 Lagebericht 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 5.2 Darstellung der Ertragslage 5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 7. Schlussbemerkung Anlagen1 Jahresabschluss 1.1 Bilanz zum 31.01.2023 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 01.02.2022 bis 31.01.2023 1.3 Anhang 2 Lagebericht 3 Sonstige Anlagen 3.1 Rechtliche Grundlagen 3.2 Wichtige Verträge 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen 4 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht geringfügig gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich Rundungsdifferenzen ergeben. 1. Prüfungsauftrag An die Volkshochschule Dachau GmbH Der Geschäftsführer der Volkshochschule Dachau GmbH (im Folgenden VHS genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 02.02.2024, den Jahresabschluss zum 31.01.2023 der VHS unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis 31.01.2023 der Gesellschaft zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst des Weiteren gemäß § 53 HGrG die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie des Verwendungsnachweises und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Auftrag liegt der Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2023 zugrunde. Gemäß § 19 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages gelten die gesetzlichen Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften. Daher ist die VHS prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB. Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 HGrG zu beachten. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde. Über die Prüfung des Verwendungsnachweises erstatten wir mit einem Prüfungsvermerk separat Bericht. Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Geschäftsführung sowie Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5 im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt 6 wiedergegeben. Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anlage 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt. Die rechtlichen sowie technisch-wirtschaftlichen Verhältnisse und wichtige Verträge haben wir in Anlage 3 tabellarisch dargestellt. Für die Durchführung des Auftrags gelten - auch im Verhältnis zu Dritten - die als Anlage 5 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2017. 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters Der Geschäftsführer hat nach § 289 HGB einen Lagebericht aufgestellt, in welchem er den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft darstellt. Hierbei ist er auch auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des Lageberichts ist er als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft verantwortlich. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stellung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehören Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben. Der Geschäftsführer macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unternehmens wesentliche Angaben: Zunächst erläutert der Geschäftsführer den Geschäftsverlauf, im Einzelnen die Zuschüsse sowie die Entwicklung der Gebühreneinnahmen und der Kosten. Anschließend wird die Ertragslage, Vermögenslage sowie die Finanzlage dargestellt. Im vierten Abschnitt geht der Geschäftsführer auf die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ein und gibt einen Ausblick: „Ziel der Volkshochschule Dachau GmbH wird es sein, auch weiterhin mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis anzustreben.“ Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre. Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt. Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lagebericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch den Geschäftsführer im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend. 2.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Der Fortbestand der Gesellschaft ist entscheidend von öffentlichen Zuschüssen abhängig. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wird im Rahmen der Wirtschaftspläne durch die Bereitstellung nötiger Geldmittel durch die Stadt sichergestellt. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung erfolgte gemäß §§ 316 ff. HGB sowie § 53 Abs. 1 HGrG. Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss zum 31.01.2023, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, sowie die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, der Lagebericht sowie gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG erfolgt im Prüfungsbericht darüber hinaus die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung; dies gilt auch für die uns gemachten Angaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrages. Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen. Gemäß § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde. Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Dazu haben wir den Gesellschaftsvertrag sowie wichtige Verträge und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei Prüfungsbeginn vom Aufsichtsratsvorsitzenden angefordert. Soweit erforderlich, haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungswesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht und uns bei den ausgewählten Kontrollverfahren von deren Wirksamkeit und deren Anwendung im Geschäftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussagebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir das Verfahren der bewussten Auswahl zu Grunde gelegt. Bankbestätigungen haben wir von Kreditinstituten eingeholt. Darüber hinaus haben wir zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses u.a. Handelsregisterauszüge eingesehen. Statt durch Saldenbestätigungen haben wir die Forderungen und Verbindlichkeiten aufgrund des länger zurückliegenden Abschlussstichtages durch alternative Prüfungshandlungen geprüft. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den Prüfungsstandard des IDW (IDW PS 720) beachtet. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss (Prüfungsbericht vom 08.03.2024). Der Vorjahresabschluss wurde noch nicht durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. Die benötigten Prüfungsunterlagen für die laufende Prüfung waren vorbereitet und standen uns uneingeschränkt zur Verfügung. Die erbetenen Nachweise und Auskünfte wurden uneingeschränkt erbracht. Die Vollständigkeitserklärung der Geschäftsführung vom 27.02.2025 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen. Die Prüfungsarbeiten wurden am 25.07.2024 sowie am 08.02. und 09.02.2025 durch Frau StB Dipl.-Volksw. Dennert durchgeführt. Abschließende Arbeiten wurden am 27.02.2025 erledigt. 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Zuhilfenahme der EDV-Anlage ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan ist so zweckmäßig und tief gegliedert, dass eine zufriedenstellende Übersichtlichkeit des verarbeiteten Buchungsstoffes gewährleistet wird. Das Belegwesen ist geordnet. Die Salden der Bilanzkonten zum 31.01.2022 waren richtig auf neue Rechnung vorgetragen. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Rechnungslegungsdaten. 4.1.2 Jahresabschluss Die VHS ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 19 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages i. V. m. Art. 94 GO ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis 31.01.2023 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet; die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Das Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.924.503,03 € und einem Jahresergebnis von 0,00 €. Der Anhang enthält die notwendigen Angaben und Erläuterungen. Von § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. 4.1.3 Lagebericht Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3). Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausgeübte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ist im Lagebericht (Anlage 2) dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage nicht unwesentlich beeinflusst haben, werden im Lagebericht im Einzelnen aufgeführt und erläutert. 5. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags Über das Ergebnis von Erweiterungen des Prüfungsauftrags, die sich aus dem § 53 HGrG ergeben und sich unmittelbar auf den Jahresabschluss oder Lagebericht beziehen, berichten wir in diesem Berichtsabschnitt. Gemäß § 53 HGrG wurde der Gegenstand der Prüfung um die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie um die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert. 5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage Der Bilanzaufbau ist auf der Aktivseite durch ein sehr geringes Anlagevermögen gekennzeichnet. Aufgrund des Pachtverhältnisses verfügt die Gesellschaft im Wesentlichen über flüssige Mittel und kurzfristige Forderungen. Der Kapitalaufbau weist zum 31.01.2023 einen Eigenkapitalanteil von 4 % der Bilanzsumme aus. Angesichts der Bezuschussung der betrauten Aufgaben durch die Stadt ist die Eigenkapitalausstattung ausreichend. Die Finanzlage war im Berichtsjahr aufgrund des ausreichenden Finanzmittelfonds nicht zu beanstanden. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnten Mittel in Höhe von 112 T€ generiert werden. Die Investitionstätigkeit konnte durch Zuschüsse gedeckt werden, so dass sich der Finanzmittelfonds um 112 T€ erhöhte. Der zum Bilanzstichtag vergleichsweise hohe Bestand an flüssigen Mitteln ist auch vor dem Hintergrund der gebildeten Rückstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln/Zuschüssen in Höhe von 1,084 Mio. € zu sehen. 5.2 Darstellung der Ertragslage Die Ertragslage ist durch die fehlende Gewinnmaximierungsabsicht sowie den satzungsmäßigen Auftrag der Stadt geprägt. Im Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023 konnte wieder ein ausgeglichenes Unternehmensergebnis erzielt werden. 5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 „Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt worden sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht in der Anlage 4 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Ein geeignetes Risikofrüherkennungssystem ist eingerichtet. 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Für den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.01.2023 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 10.03.2025 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:An die Volkshochschule Dachau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volkshochschule Dachau GmbH, bestehend aus der Bilanz zum 31.01.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Volkshochschule Dachau GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
München, 10.03.2025 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Helmut Wiedemann, Wirtschaftsprüfer 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.
München, 10.03.2025 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Helmut Wiedemann, Wirtschaftsprüfer Bilanz für das Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis 31.01.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 01.02.2022 bis 31.01.2023
Anhang1. Allgemeine Angaben Die vhs Dachau GmbH mit Sitz in Dachau (Handelsregister B des Amtsgerichtes München, Registernummer: HRB 145805) ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB. Der Jahresabschluss der vhs Dachau GmbH wurde nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der Jahresabschluss 2022/2023 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Die Gliederung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten „Zuwendungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand“ erweitert. Die Wertansätze zum 31.01.2022 wurden unverändert übernommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert grundsätzlich um planmäßige Abschreibungen - bewertet. Die Anlagegüter des beweglichen, abnutzbaren Anlagevermögens werden zeitanteilig, entsprechend der Inbetriebnahme, abgeschrieben. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis 800 € wurden im Berichtsjahr gemäß den steuerrechtlichen Regelungen als betrieblicher Aufwand erfasst. Im Geschäftsjahr wurden die erhaltenen Investitionszuschüsse von den Anlagenzugängen abgesetzt. Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Der erstmalige Ansatz einer Rückstellung erfolgt nach der Nettomethode. Für die Abzinsung der Rückstellungen wird das Barwertverfahren herangezogen. Bei einer Laufzeit von über einem Jahr wird grundsätzlich der von der Bundesbank ermittelte und veröffentlichte - der Restlaufzeit entsprechende - durchschnittliche Marktzinssatz zugrunde gelegt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Zinssatzes werden im operativen Ergebnis gezeigt. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken in ausreichendem Maße Rechnung und wurden mit dem nach vernünftiger kfm. Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 3. Anlagenspiegel 2022 zum 31.01.2023
4. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen: Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel detailliert dargestellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem die Forderungen aus der Garantieförderung bzw. Realförderung von Integrationskursteilnehmenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen mit 270 T€ sowie für die Rückzahlung von Zuwendungen der Stadt Dachau mit 500 T€ aus den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 und 2022. Zudem wurden Rückstellungen für Zuwendungen des Landes Bayern zur Erwachsenenbildung der Jahre 2018 bis 2020 in Höhe von 211 T€ gebildet. Verbindlichkeiten: Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Fristigkeitsangaben der Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst: (in Klammern Vorjahreszahlen)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Diese Position zeigt die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, soweit diese zum 31.01. noch Bestand hatten. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung wurden sämtliche Honorarzahlungen aus allen Geschäftsbereichen gebucht. Diese Honoraransprüche wurden durch Leistungen im GJ 2022/23 erworben. Die Auszahlung erfolgte jedoch nach Abschluss des Bilanzstichtags. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse beinhalten die Kursgebühren. Unter den Zuwendungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand sind Zuschüsse des Landes Bayern (Schlüsselzuweisung Erwachsenenbildung, Unterstützung des Qualitätsmanagements für Volkshochschulen und das bvv Personalfinanzierungsprogramm) sowie der Stadt It. Zuwendungsbescheid / Betrauungsakt 2022 sowie die Zuschüsse der Stadt Dachau zur Finanzierung von Mieten und Infrastruktur und sonstige Betriebsausgaben ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Spenden und Fahrtkostenerstattungen. Der Materialaufwand beinhaltet hauptsächlich Honorare für die Dozentinnen und Dozenten. 6. Ergänzende Angaben Aus der Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden wird allen Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Hinterbliebenen-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung in Form einer Pflichtversicherung gewährt. Die hieraus entstandenen zukünftigen Verpflichtungen werden nicht passiviert. Das Abschlussprüferhonorar beträgt rd. 9 T€ und setzt sich aus reinen Prüfungsleistungen zusammen.
Gesellschaftsorgane Insgesamt fanden in dem Berichtsjahr fünf Aufsichtsratssitzungen und drei Gesellschafterversammlungen statt.
Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende: StR Luise Krispenz Aufwendungen für Organe der Gesellschaft: Die Angabe über das Geschäftsführergehalt unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 5 T€. 7. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur Bilanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auf das Geschäftsjahr 2022 ausüben, haben sich nicht ereignet. Änderungen im Umfeld der Gesellschaft wurden ausführlich in Anlage 2 - Lagebericht der Gesellschaft - ausgeführt.
Dachau, den 27.02.2025 vhs Volkshochschule Dachau GmbH Claudia Graab, Geschäftsführerin (seit 01.12.2022) Amtsgericht München HRB 145805 1. Grundlagen des Lageberichts 1.1 Berichtszeitraum Der vorliegende Lagebericht umfasst den Zeitraum vom 01. Februar 2022 bis zum 31. Januar 2023. Dieser Zeitraum bildet die Grundlage für die dargestellten Informationen zur Lage, Entwicklung und Aussichten der Volkshochschule Dachau GmbH und wird im Folgenden als Geschäftsjahr 2022 (GJ 2022/23) bezeichnet. 1.2 Unternehmensstruktur und rechtliche Grundlagen Die Volkshochschule Dachau ist eine gemeinnützige GmbH, deren Geschäftstätigkeit auf dem Bildungsbereich liegt. Sie wurde gegründet, um ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Dachau und aus dem umliegenden Einzugsgebiet anzubieten. Die Gesellschafterin und alleinige Anteilseignerin der Volkshochschule Dachau ist die Stadt Dachau. Die rechtliche Grundlage für die Aktivitäten der Volkshochschule Dachau bildet das GmbH- Gesetz sowie weitere einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften, die für Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen gelten. 1.3 Wesentliche Geschäftstätigkeiten und Märkte Die Volkshochschule Dachau bietet ein umfangreiches Bildungsprogramm für unterschiedliche Zielgruppen an. Das Angebot umfasst Kurse, Vorträge, Seminare und Workshops in den Bereichen Sprachen, Kultur und Kunst, Gesundheit, Berufliche Weiterbildung, sowie spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche. Die Volkshochschule Dachau bedient vorwiegend den regionalen Markt, wobei ihre Dienstleistungen allen interessierten Bürgern und Bürgerinnen zugänglich sind. Das Unternehmen ist bestrebt, ein vielfältiges Angebot bereitzustellen, das auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt ist und einen Beitrag zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung leistet. Das verstärkte Angebot von Online-Kursen eröffnete der vhs Dachau den Zugang zum überregionalen Bildungsmarkt. 2. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im GJ 2022/23 Im GJ 2022/23 war die Volkshochschule Dachau von verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Im Folgenden werden einige relevante Aspekte hervorgehoben. 2.1 Makroökonomische Entwicklungen Im Jahr 2022 litt die deutsche Wirtschaft unter den Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie und musste sich zugleich der Herausforderung einer durchschnittlichen Inflationsrate von 7,9 Prozent stellen. Dies stellte auch für die Anbieter auf dem Bildungsmarkt eine herausfordernde Konstellation dar. 2.2 Branchenentwicklungen Im Bildungssektor konnten im Jahr 2022 die Einschränkungen und Anpassungen aufgrund der COVID-19-Pandemie schrittweise abgebaut werden. Ausgangspunkt war der 20. März 2022, an dem bundesweit die meisten Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden. Die Volkshochschule Dachau konnte in der Folge ihre Präsenzveranstaltungen wieder aufnehmen und die während der Corona-Pandemie aufgebauten digitalen Formate wie Online-Kurse oder Hybridveranstaltungen in das reguläre Programm integrieren. Während die Pandemie die wirtschaftliche Basis vieler Bildungseinrichtungen stark gefährdet hat, wurde die vhs Dachau in eine ähnliche negative Entwicklung nicht hineingezogen, was durch die positive Entwicklung des GJ 2022/23 belegt wird. 2.3 Marktentwicklungen und Wettbewerbssituation: Nach der Lockerung der Hygienemaßnahmen konnten auch die anderen Bildungsanbieter in der Region Dachau ihr Angebot wieder steigern, was zu einer ähnlichen Wettbewerbssituation wie vor 2020 führte. Die vhs Dachau ist im Landkreis Dachau der größte Anbieter für Sprachkurse, was zum einen am attraktiven Fremdsprachenangebot liegt und zum anderen darin, dass die vhs der größte Anbieter von BAMF-Integrationskursen ist. Auch in den Bereichen Gesundheit, Bewegung, Kunst und Kultur konnte die vhs wieder als starker Wettbewerber in Dachau auftreten. Die Bereiche IT & Digitales sowie Beruf & Weiterbildung sollen in den folgenden Jahren intensiver ausgebaut werden, um auch hier als starker Bildungsanbieter in Dachau wahrgenommen zu werden. Darüber hinaus wurde 2022 das Angebot digitaler Lernmöglichkeiten erfolgreich weiter gestaltet. 3. Rahmenbedingungen der vhs Dachau GmbH im GJ 2022/23 Das GJ 2022/23 der vhs Dachau wurde von einer bedeutenden Personalentscheidung geprägt. Nachdem für den Geschäftsführer Herrn Matthias Buschhaus ab dem 01.06.2023 der Ruhestand bevorstand, sollte bereits 2022 eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger bestimmt werden, um eine solide Einarbeitung und einen fließenden Übergang in der Geschäftsführung zu ermöglichen. Der Aufsichtsrat der vhs widmete sich in vier seiner fünf Sitzungen im Jahr 2022 dieser entscheidenden Personalie und beschloss am 05.07.2022 Frau Claudia Graab zur neuen Geschäftsführerin der vhs Dachau zu bestellen. Die Geschäftsführung wurde von ihr am 01.12.2022 rechtswirksam übernommen. Neben diesem wichtigen personellen Entwicklungsprozess konnte die vhs Dachau 2022 dank der Lockerung der Corona-Maßnahmen auch ihr neues Zuhause in der Dr.-Engert-Str. 5 mit einem neu auflebenden Kursprogramm zum ersten Mal zu Geltung bringen. In der Folge des 20. März 2022 war das anschließende Sommersemester, das erste, das mit den neuen Kursräumen genutzt werden konnte. Im Bereich Qualitätsmanagement konnte die vhs Dachau am 06.10.2023 ihr erstes Überwachungsaudit erfolgreich absolvieren. Die Trägerzertifizierung auf der Grundlage der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeits-förderung“ (AZAV) entsprechend Sozialgesetzbuch III § 178 hatte die vhs Dachau im Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossen. Dieses auf Maßnahmen abzielende Qualitätsmanagement-Zertifikat (QM) der Bundesagentur für Arbeit sowie der Jobcenter ermöglicht der vhs Dachau einen Planungshorizont von fünf Jahren, wobei jährlich ein nachsteuerndes Überprüfungs-Audit den Erfolg des QM-Handelns dokumentieren soll. Die Gültigkeit des Zertifikats läuft bis Oktober 2026 und dient auch als Nachweis der extern validierten Fortführung eines QM-Systems, um als Integrationskursträger, Prüfstelle und generell als bayerische Volkshochschule tätig sein und öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen zu können. 4. Der Geschäftsverlauf des GJ 2022/23 4.1 Einnahmen Die Finanzierung der bayerischen Volkshochschulen - und damit auch der Volkshochschule Dachau GmbH - ruht auf vier Säulen:
4.1.1 Zuwendungen des Freistaats Bayern Nach dem bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (BayEbFöG) von 2018 können nur die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Bayern staatliche Mittel erhalten, die einer Landesorganisation oder einem Träger auf Landesebene zugehören. Der Bayerische Volkshochschulverband e.V. (bvv) ist die Landesorganisation der bayerischen Volkshochschulen. Er ermittelt auf Basis der nachgewiesenen Teilnehmerdoppelstunden (TN-Doppelstunden) den jeweiligen Anteil der einzelnen Einrichtungen am Gesamtzuschuss. Auf den Bayerischen Volkshochschulverband e.V. (bvv) als größten und leistungs-stärksten Träger in Bayern entfielen dabei im Jahr 2022 70,39 Prozent des Gesamt-betrages in Höhe von 42,9 Mio. Euro. Für das Folgejahr 2023 waren es 70,96 Prozent, was auch eine Gesamtfördersumme von 42,9 Mio. Euro ausmachte. Die stabile Entwicklung auf Landesebene schlägt sich auch in den Schlüsselzuweisungen an die vhs Dachau GmbH nieder. Während die Schlüsselzuweisung der vhs Dachau im GJ 2021/22 noch bei 119.975,02 Euro lag, erhöhte sich diese im GJ 2022/23 auf 138.625,09 Euro, welche die vhs Dachau aus den staatlichen Mitteln für die Erwachsenenbildung erhielt. Der Personalkostenzuschuss zeigte sich mit 36.161,97 Euro gegenüber dem Vorjahr mit 38.923,08 Euro stabil. Für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements wurden Mittel in Höhe von 1.699,32 Euro bewilligt. Damit erhielt die vhs Dachau im GJ 2022/23 insgesamt 176.486,38 Euro aus den Mitteln des Freistaats Bayern für die Erwachsenenbildung. 4.1.2 Kommunale Zuwendungen der Großen Kreisstadt Dachau sowie des Landkreises Dachau Für ihre pädagogische Arbeit erhielt die vhs Dachau von der Großen Kreisstadt Dachau bis zum GJ 2022/23 vier Euro pro Einwohner. In seiner Sitzung vom 20.09.2021 beschloss der vhs-Aufsichtsrat, dass die Geschäftsführung bei der Großen Kreisstadt Dachau eine Erhöhung dieses Betrags um einen Euro auf fünf Euro beantragen solle. Diesem Antrag entsprach die Große Kreisstadt Dachau mit ihrem Zuwendungsbescheid für das Jahr GJ 2022/23 vom 15.01.2022. In der Folge erhielt die vhs Dachau im GJ 2022/23 von der Großen Kreisstadt Dachau den Betrag von 249.055,00 Euro (Fünf Euro pro Einwohner bei einer Einwohnerzahl von 49.811 - Stand: 01.07.2021). Auf der Basis der Bestimmungen beihilferechtlicher Vorgaben der EU für den Aus-gleich der Kosten der vhs Dachau GmbH aus der Trägerschaft einer Volkshochschule sowie den Ergebnissen des Verwendungsnachweises ergibt sich für das GJ 2022/23 eine Rückerstattung an die Stadt Dachau in Höhe von 140.615,91 Euro. Dadurch reduziert sich der für 2022 seitens der Stadt Dachau zugewendete Förderbetrag (Zuwendung zur Erwachsenenbildung) auf 108.439,09 Euro. Beim Posten Infrastrukturkostenausgleich handelt es sich um Beträge, die der vhs Dachau GmbH durch die Kommune rückerstattet werden. Sie setzen sich aus den folgenden Aufwandspositionen zusammen: Miete, Betriebs- / Nebenkosten für die Kurs- und Verwaltungsräume des Zentralgebäudes in der Dr.-Engert-Straße 5, sowie Miete, Betriebs- / Nebenkosten für die Kursräume in der Brunngartenstr. 5a. Der Betrag dieser Rückerstattung belief sich auf 545.423,40 Euro. Anteiliger Landkreiszuschuss des Landratsamts im GJ 2022/23: Das Landratsamt Dachau bewilligt einen jährlichen Zuschuss, der unter den vier großen Erwachsenenbildungseinrichtungen des Landkreises aufgeteilt wird. Die Förderung erhalten jeweils anteilig das Dachauer Forum, das Evangelische Podium, das Bildungswerk des bayerischen Bauernverbandes sowie die beiden Volkshochschulen (vhs Dachau Land e.V. und vhs Dachau GmbH). Zur Berechnung des Verteilungsschlüssels werden für die Volkshochschulen Statistikzahlen (aus 1/4 Grundfinanzierung, aus 1/2 anrechenbaren Doppelstunden und aus 1/4 Teilnehmerzahlenanteil) aus den Jahren 2013 und 2014 zur Berechnung herangezogen. Hieraus wird ein Mittelwert errechnet. Für das Jahr 2021 erhielt die vhs Dachau GmbH somit anteilig 3.036,42 Euro. 4.1.3 Drittmittel aus Projekten der Europäischen Union, des Bundes und der Länder Die Volkshochschule Dachau GmbH führte im GJ 2022/23 und auch gegenwärtig keine EU-Projekte durch. Die Volkshochschule Dachau GmbH führt seit 2005 im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen (BAMF) sog. Integrationskurse (Deutsch- und Alphabetisierungskurse) durch. Diese Kurse werden teils durch das BAMF, teils durch Teilnehmergebühren finanziert. Die Finanzierungsregelungen finden sich in der Integrationskursverordnung (IntV), den Abrechnungsrichtlinien (AbrRL) sowie den jeweils aktuellen Trägerrundschreiben des BAMF. Für das GJ 2022/23 galten zwei Kostenerstattungssätze: Bis zum 01. August 2022 betrug der Kostenerstattungssatz 4,40 Euro. Ab dem 01. August 2022 galt der neue Satz von 4,58 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit (vgl. Trägerrundschreiben Integrationskurse 14/22). Somit konnten aus den Mitteln des BAMF im GJ 2022/23 422.452,31 Euro für Integrationskurse und damit verbundene Maßnahmen eingenommen werden. 4.1.4 Gebühreneinnahmen Während sich der Drittmittelbereich der vhs Dachau in den Quartalen zwei bis vier des GJ 2022/23 schnell erholte, zeigte das klassische vhs-Geschäft bereits eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Die Gebühreneinnahmen des GB 1 stiegen mit 347.743,37 Euro im Vergleich zum Vorjahr (249.264,34 Euro) um 39,5 Prozent, blieben aber noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau (502.985,07 Euro - GuV per 31.01.2020). Dies dürfte zum einen daran liegen, dass die klassische vhs-Kundschaft zu einem größeren Teil aus Seniorinnen und Senioren besteht, die im Jahr 2022 noch vorsichtig agierten und keine vhs-Kurse besuchten, um nicht doch noch das Risiko einer Ansteckung einzugehen. Neben dieser vorsichtigen Haltung vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte die vhs Dachau auch nicht sofort ihre Marketing- und Werbemaßnahmen wieder in Gang bringen, da man in der Coronazeit gezwungen war planerisch auf Sicht zu fahren. Erst mit dem Wirtschaftsplan für das GJ 2023/24 konnten diese Maßnahmen in Angriff genommen werden, um neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das klassische vhs-Geschäft zu gewinnen. Nichtsdestotrotz war bei den Veranstaltungs- und Teilnehmerzahlen ein positiver Trend zu verzeichnen. Während es im Jahr 2021 an der vhs Dachau nur 535 Veranstaltungen gab, waren es 2022 bereits wieder 714. Und während 2021 noch insgesamt 4210 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Kursen zu verzeichnen waren, waren es im Jahr darauf 6772. Es wird die Aufgabe der folgenden Geschäftsjahre sein, durch ein attraktives Programmangebot und geeignete Marketingmaßnahmen diesen Trend weiter zu stärken. 4.1.5. Sonstige betriebliche Erträge Neben den soeben dargestellten vier Säulen der Finanzierung der vhs Dachau GmbH begegnet in der GuV noch die Rubrik „sonstige betriebliche Erträge“. Unter dieser Rubrik werden Spenden, Skonti und das Durchlaufkonto „BAMF Fahrtkostenerstattung“ (in Höhe von 11.245,10 Euro) erfasst. Insgesamt belief sich im GJ 2022/23 der Wert auf 25.995,87 Euro. 4.2 Ausgaben Wie schon die Einnahmenseite gliedert sich auch die Ausgabenseite der vhs Dachau GmbH in vier Bereiche:
4.2.1. Personalkosten Am 31.01.2023 beschäftigte die Volkshochschule Dachau:
Die Ausgaben für Löhne und Gehälter beliefen sich im GJ 2022/23 auf 402.982,27 Euro (Vj. 369.901,69 Euro) Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge betrugen 102.232,70 Euro (Vj. 102.823,48 Euro). Für laufende Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung wurde nach kaufmännischem Vorsichtsgebot eine Rückstellung in Höhe von 169.595,82 Euro gebildet. 4.2.2 Veranstaltungsaufwand Die Volkshochschule Dachau beschäftigte im GJ 2022/23 202 freiberufliche nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten, die Honorare und, soweit sie weit außerhalb Dachaus wohnen, im Ausnahmefall Fahrtkostenzuschüsse erhalten. Die Honorarsätze differieren je nach Programmbereich und je nach Qualifikation der Dozentinnen und Dozenten und sind nur noch zu einem sehr geringen Teil an die Teilnehmendenzahlen im jeweiligen Kurs gekoppelt (Honorarstaffelung). Der Gesamtaufwand für Honorare ist dementsprechend zu fast 100 Prozent abhängig von der Anzahl der durchgeführten Kurse. Insgesamt wurden im GJ 2022/23 Honorare und Fahrkosten von insgesamt 522.036,86 Euro (Vj. 335.165,54 Euro) ausbezahlt. Darüber hinaus betrugen die Sachkosten für Veranstaltungen 19.207,07 Euro (Vj. 15.161,55 Euro). Darunter fallen Anschaffungen für Lehr- und Lernmedien sowie Aufwendungen für Prüfungen und Projektkosten. 4.2.3 Abschreibungen Die Abschreibungen beliefen sich im GJ 2022/23 auf 706,00 Euro. 4.2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden seit dem GJ 2018/19 unter den Kontenrubriken „Raumkosten“, „Betriebliche Steuern, Beiträge und Gebühren“, „Werbekosten direkt und allgemein“, „Sachkosten Verwaltungs- und Geschäftsbedarf“ und „Versicherungen/versicherungsähnliche Beiträge“ erfasst und betrugen im GJ 2022/23 733.840,53 Euro (Vj. 584.715,39 Euro). Ferner findet sich unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auch die Rückzahlung an die Stadt Dachau in Höhe von 140.615,91 Euro (Vj. 131.532,05 Euro). Ebenso wird der Posten „BAMF-Fahrtkosten“ - als Gegenposten zu dem unter 4.1.5 genannten Konto - erfasst. 5. Bericht zur Lage der Gesellschaft 5.1 Ertragslage
Erläuterung
*
ohne Investitionskostenzuwendung Die gesamten betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 38 Prozent erhöht. Auf der Basis der GuV des GJ 2022/23 vom 05.07.2024 lassen sich folgende Eckwerte zur finanziellen Situation des Unternehmens präsentieren. Die Umsatzerlöse lagen zum o.g. Zeitpunkt bei 950.604,18 Euro. Davon waren 347.734,37 Euro dem Kerngeschäft der vhs, also dem GB 1 zuzuordnen. 602.869,81 Euro wurden im Bereich des GB 2 „,Integration und Prüfungen“ erwirtschaftet. Im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs in Höhe von 216 Prozent. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Wirtschaftsplandaten für das Geschäftsjahr 2022 - im September 2020 - war die vhs-Geschäftsführung noch von einer langsameren „Erholung“ dieser Ertragswerte ausgegangen und bezifferte die kalkulierten Umsatzerlöse (GB1 und GB2) auf 864.000 Euro (Wirtschaftsplan vom 14.09.2021). Dass die Hygienemaßnahmen im März des Folgejahres weitgehend fallen sollten, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar gewesen. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand hatten sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf gut 870 Tsd. Euro belaufen. Im GJ 2022/23 lagen diese Zuwendungen bei insgesamt knapp 974 Tsd. Euro. Die institutionellen Zuwendungen aus dem Haushalt des Freistaat Bayern betrugen 2022 176 Tsd. Euro und erhöhten sich somit leicht gegenüber dem Vorjahr. Die Zuwendungen der Stadt Dachau als Gesellschafter machten 2022 It. GuV zum o.g. Termin 794 Tsd. Euro aus. Im Vorjahr flossen der vhs Dachau GmbH seitens des Gesellschafters knapp 709 Tsd. Euro zu. Insgesamt belaufen sich bei Berücksichtigung auch sonstiger Erträge in Höhe von knapp 26.000 Euro die Gesamterträge auf gut 1.950 Tsd. Euro. 2021 lag dieser Wert bei gut 1.409 Tsd. Euro. Auf der Ausgabenseite sind die Aufwandspositionen „Personalaufwand“, „Veranstaltungsaufwand“ und „sonstige betriebliche Aufwendungen“ zu betrachten. Im GJ 2022/23 lag der Veranstaltungsaufwand bei gut 541 Tsd. Euro im Gegensatz zum GJ 2021/22, wo sich der Posten noch auf rund 350 Tsd. Euro summierte. Auslöser für die Steigerung des Veranstaltungsaufwandes waren gestiegene Honorarkosten, die sich durch die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs ergaben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im GJ 2022/23 lagen 149 Tsd. Euro höher als im GJ 2021/22. Dies erklärt sich dadurch, dass die vhs Dachau im GJ 2021/22 nur für ein halbes Jahr die erheblich höhere Miete für das neue vhs-Gebäude in der Dr.-Engert-Str. 5 begleichen musste. 5.2 Vermögenslage
Die bereinigte Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 272 Tsd. Euro oder 16 Prozent auf 1.925 Tsd. Euro. Auf der Aktivseite betrifft der Anstieg hauptsächlich die Forderungen und die flüssigen Mittel, auf der Passivseite die sonstigen Rückstellungen. Das mit den Investitionszuschüssen saldierte Anlagevermögen verminderte sich um ca. 500 Euro auf 2,5 Tsd. Euro. Die kurzfristigen Vermögenspositionen erhöhten sich um 274 Tsd. Euro oder 17 Prozent auf 1.923 Tsd. Euro, was vor allem auf den Zuwachs bei den flüssigen Mittel zurückzuführen ist. Sie bestimmten die Bilanzsumme mit unverändert 100 Prozent. Auf der Passivseite blieb das Eigenkapital unverändert bei 74 Tsd. Euro. Der Eigenkapitalanteil belief sich auf 4 Prozent. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten wiesen im GJ 2022/23 einen Zuwachs von 272 Tsd. Euro oder 17 Prozent auf 1.851 Tsd. Euro auf und bestimmen die Bilanzsumme wie im Vorjahr zu 96 Prozent Der Bilanzaufbau ist auf der Aktivseite durch ein geringes Anlagevermögen gekennzeichnet. Aufgrund des Pachtverhältnisses verfügt die Gesellschaft im Wesentlichen nur über flüssige Mittel und kurzfristige Forderungen. Der Kapitalaufbau weist zum 31.01.2023 einen Eigenkapitalanteil von 4 Prozent der Bilanzsumme aus. Angesichts der Bezuschussung der betrauten Aufgaben durch die Stadt ist die Eigenkapitalausstattung ausreichend. 5.3 Finanzlage
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnten Mittel in Höhe von 112 Tsd. Euro generiert werden. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit konnte durch die Zuschüsse gedeckt werden, so dass sich der Finanzmittelfonds um 112 Tsd. Euro erhöhte. Der zum Bilanzstichtag vergleichsweise hohe Bestand an flüssigen Mitteln ist auch vor dem Hintergrund der gebildeten Rückstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln/Zuschüssen in Höhe von 1.084 Tsd. Euro zu sehen. Die Finanzlage war im Berichtsjahr aufgrund des ausreichenden Finanzmittelfonds nicht zu beanstanden. 6. Chancen und Risiken Die Volkshochschule Dachau GmbH befindet sich in einem dynamischen Umfeld, das sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Im Folgenden werden die aktuellen Chancen und Risiken der vhs Dachau beleuchtet: 6.1 Chancen 6.1.1 Vielfältiges Kursangebot und Digitalisierung Die vhs Dachau bietet ein breites Spektrum an Kursen in Bereichen wie Sprachen, Kultur, Gesundheit und beruflicher Weiterbildung an. Durch die Integration von Online-Kursen und hybriden Lernformaten kann sie neue Zielgruppen erreichen und flexibel auf die Bedürfnisse der Lernenden eingehen. 6.1.2 Beitrag zur Integration Mit speziellen Angeboten wie Integrationskursen und Sprachförderungen leistet die vhs einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und ist starke Partnerin in Stadt und Landkreis Dachau. Diese Bemühungen und Kursangebote stärken langfristig die gesellschaftliche Teilhabe und eröffnen auch der Volkshochschule weiterhin relativ verlässlich zusätzliche Fördermöglichkeiten. 6.1.3 Kooperationen und Netzwerke Durch Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen, Vereinen und Bildungseinrichtungen kann die vhs ihr Angebot erweitern und Synergien nutzen, um Bildungsangebote noch attraktiver zu gestalten. Derzeit arbeiten wir an der näheren Zusammenarbeit mit Umweltverbänden, Gründern, politischen Akteuren, Ehrenamtlichen, den Grund- und Mittelschulen sowie vielen weiteren Steakholdern. 6.1.4 Strategische Neuausrichtung der Programmarbeit Die Geschäftsführung trifft alle Maßnahmen, die Digitalisierung sowohl ins Haus als auch in die Lehre zu tragen, um in den digitalen Raum zu wachsen. Die Belegung des Hauses ist mit dem derzeitigen Kursgeschehen gut ausgelastet. Wachstum kann zusätzlich im digitalen Raum stattfinden. Dafür müssen Dozierende geschult und die Infrastruktur bereitgestellt werden. Auch die Anpassung der Programmarbeit an die aktuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden (kürzere, innovativere Formate, die günstig ausprobiert werden können) trägt dem Rechnung. 6.1.5 Marketing- und Werbemaßnahmen Durch gezielte Pressearbeit und Marketingmaßnahmen kann einerseits das Image der vhs noch weiter verbessert werden und sowohl die Schule als auch das Programm im Stadtgefüge sichtbarer gemacht werden. Dafür sind laufend neue Maßnahmen in Umsetzung. Von einer großflächigen Gebäudebeschriftung über ein gedrucktes Programmheft bis hin zur Überwachung der „Customer Journey“, um die beste Nutzererfahrung bei Kursbuchung auf der Webseite der vhs zu gewährleisten. Werbeplakatmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Abteilungen der Stadt garantieren hier die weitere lokale Verankerung. 6.2 Risiken 6.2.1 Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Die aktuelle Debatte über die Einstufung von freiberuflichen Dozierenden als scheinselbstständig kann erhebliche finanzielle und organisatorische Auswirkungen auf die Volkshochschule Dachau haben. Eine mögliche Verpflichtung zur Festanstellung könnte die Flexibilität einschränken und die Personalkosten erhöhen. Das gesamte Volkshochschulkonstrukt würde deutschlandweit ins Wanken geraten. Diesem Risiko begegnen wir mit einer intensiven Verbandsarbeit (DVV und bvv) sowie regelmäßiger rechtlicher Beratung und mit weiteren Maßnahmen, um finanzielle Risiken abzuwenden (s.o.). 6.2.2 Mögliche Wiedereinführung der Umsatzsteuer auf Erwachsenenbildungsangebote Politische Diskussionen über die Besteuerung von Bildungsleistungen könnten zu einer finanziellen Mehrbelastung für die Volkshochschulen und ihre Teilnehmenden führen, was die Attraktivität der Angebote mindern könnte. Derzeit ist diese Debatte wieder aufgeflammt. Dies degradiert das gesellschaftlich garantierte „Lebenslange Lernen“ auf ein Niveau von Freizeitveranstaltungen. Hier braucht es politische Unterstützung, um der Wichtigkeit der vierten Säule der Bildung in Deutschland Rechnung zu tragen. 6.2.3 Eingeschränkte öffentliche Haushalte Angesichts knapper Kassen auf Landes- und Kommunalebene besteht das Risiko von Kürzungen bei Zuschüssen und Fördermitteln, was die finanzielle Stabilität der vhs beeinträchtigen könnte. Um von den vollen Zuschussbeträgen z.B. des Erwachsenenbildungsförderungsgesetztes (BayEbFöG) ab dem Jahr 2026 weiterhin zu profitieren, hat die Geschäftsführung beschlossen die Programmarbeit auf Trimester (vier Monate) umzustellen. Hierdurch kann auf die Wünsche von Teilnehmenden besser eingegangen werden, da diese sich nicht mehr bis zu sechs Monate für einen Kurs verpflichten müssen. Dies schafft Raum für mehr Flexibilität in unserer Planung. Kürzere, digitale, innovative Formate werden in den neuen Richtlinien besonders positiv berücksichtigt werden. 6.2.4 Demografischer Wandel Die Altersstruktur sowohl der Dozierenden als auch der Teilnehmenden stellt eine Herausforderung dar. Eine Überalterung könnte langfristig zu einem Mangel an qualifizierten Lehrkräften und einer sinkenden Nachfrage führen. In junge noch unerfahrene Dozierende muss intensive Arbeit durch die pädagogischen Mitarbeitenden der vhs fließen. Dies bindet personelle Ressourcen. 6.2.5 Politische Rahmenbedingungen zur Migration Veränderungen in der Migrationspolitik können die Nachfrage nach Integrations- und Sprachkursen beeinflussen, was direkte Auswirkungen auf das Kursangebot und die Auslastung der vhs Dachau haben könnte. Auch der Verwaltungsaufwand der BAMF-Fördermittel steigt stetig, was mehr Nacharbeit seitens der vhs bedeutet. Insgesamt muss die Volkshochschule Dachau diese Chancen aktiv nutzen und gleichzeitig Strategien entwickeln, um den genannten Risiken wirksam zu begegnen. Dies tun wir mit vielen unterschiedlichen o.g. Maßnahmen. 7. Abschlusserklärung Ziel der Volkshochschule Dachau GmbH wird es sein, auch weiterhin mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis anzustreben.
Dachau, den 27.02.2025 Volkshochschule Dachau GmbH Claudia Graab, Geschäftsführerin (seit 01.12.2022) 3.1 Rechtliche Grundlagen
Gesellschafter
3.2 Wichtige Verträge Mietvertrag Brunngartenstraße 5a Mietvertrag vom 15./26.06.2018 mit der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Prinzregentenstraße 73 mbH vertreten durch Robert Hübner Nachtrag vom 28.02./11.02.2019 zum Mietvertrag vom 15./26.06.2018 Dauermietrechnung vom 16.09.2019 (A-5019020) + Storno + A 5019021 zum 01.04.2019 + Dauermietrechnung vom 09.03.2020 zum 01.02.2020 Der Vertrag wurde zum 31.08.2023 gekündigt. Mietvertrag Klosterschule Ludwig-Thoma-Mittelschule Hauptschule Dachau Süd Hauptschule Dachau Ost Mietvertrag vom 11.01.2008, ergänzt durch Nachtrag zum Mietvertrag vom 21.05.2015 über die Nutzung der gelisteten vier Dachauer Schulen zwischen vhs Dachau GmbH und der Stadt Dachau. Mietverträge Außenstelle des Josef-Effner-Gymnasiums Dachau Mietvertrag vom 27.07.2018 über die Nutzung von Räumlichkeiten in der Außenstelle des Josef-Effner Gymnasiums, Steinstraße 3, 85221 Dachau (Haupthaus und Pavillonbau) zwischen dem Landkreis Dachau und der Volkshochschule Dachau GmbH Mietvertrag vom 29.07. / 01.08.2019 analog Mietvertrag vom 06.08.2020 / 06.08.2020 analog Mietvertrag vom 14.09.2021 / 14.09.2021 analog Der Vertrag läuft bis 31.07.2022. Mietvertrag vhs Zentralgebäude Dr.-Engert-Straße 5 Mietvertrag vom 01.06.2021 über die Nutzung des Gebäudes Dr.-Engert-Str. 5, 85221 Dachau. 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Allgemein Volkshochschule Dachau in Zahlen 2022: Mitarbeiter/innen in der vhs-Geschäftsstelle: 7 Dozenten/innen: 202 Teilnehmer/innen: 6772 Veranstaltungen: 714 Die Volkshochschule Dachau GmbH verfügt nicht über eigene Verwaltungs- und Schulungsräume, sondern mietet diese an. Verwaltungsräume: 10 Räumlichkeiten, die ausschließlich der Volkshochschule Dachau zur Nutzung für das Lehrangebot zur Verfügung stehen: Ab 01.06.2021: 6 (Brunngartenstr. 5a) + 7 (Steinstr. 3 / Integrationskurse) + 25 (vhs Zentralgebäude Dr.-Engert-Str. 5) - bis zum 31.08.2023 Weitere Räumlichkeiten stehen teilweise zur Nutzung zur Verfügung. Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
Die Verträge mit den Dozent*innen werden ordnungsgemäß dokumentiert. Aufzeichnungen über die EDV liegen ebenfalls in sachgerechter Weise vor. Eine dar- über hinausgehende Dokumentation ist derzeit noch nicht zwingend notwendig. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Daher wurde auf die Wiedergabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6). Fragenkreis 6: Interne Revision Aufgrund der Größe des Unternehmens ist keine eigenständige Interne Revision eingerichtet. Daher wurde auf die Wiedergabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6). Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
Fragenkreis 12: Finanzierung
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
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