Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 86170
Eingetragen
25.3.2019
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Textilen und ähnlichen Artikeln sowie deren Produktion und damit verbundene Dienstund Beratungsleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Alain Andrist
seit 25.3.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Patrick Alain Andrist
Hong Kong
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

COREM GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 33.625,00 50.363,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 21.440,00 33.691,00
II. Sachanlagen 12.185,00 16.672,00
B. Umlaufvermögen 721.956,40 2.025.147,60
I. Vorräte 0,00 331.219,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 692.775,79 514.688,08
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 519.921,63 468.724,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.180,61 1.179.239,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.829,75 33.077,67
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.061.967,11 8.161.954,05
Aktiva 8.824.378,26 10.270.542,32

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 8.186.954,05 4.106.610,15
III. Jahresüberschuss 99.986,94 -4.080.343,90
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 8.061.967,11 8.161.954,05
B. Rückstellungen 266.487,09 370.384,96
C. Verbindlichkeiten 8.557.891,17 9.900.157,36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.829.269,12 6.476.679,91
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.728.622,05 3.423.477,45
davon gegenüber Gesellschaftern 4.403,52 4.403,52
Summe Passiva 8.824.378,26 10.270.542,32

Anhang

Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften

Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden geprüft und entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.

Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Es liegen jedoch in ausreichender Höhe Rangrücktrittserklärungen vor, so dass eine tatsächliche Überschuldung nicht gegeben ist.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Düsseldorf, den 28.03.2025

Der Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt.

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