HEB Gastro
GmbH i.L.
Odelzhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.295,64 |
1.768,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
755,81 |
354,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
539,83 |
1.414,41 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
32.695,78 |
31.167,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.991,42 |
32.935,94 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
56.167,42 |
54.819,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.528,36 |
1.347,60 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
32.695,78 |
31.167,42 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.491,42 |
31.935,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.991,42 |
32.935,94 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Anhang ist gemäß §
264 Abs. 1 Satz 1 HGB Bestandteil des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2011 der Gesellschaft.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von allen
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Zur Vermeidung insolvenzrechtlicher
Konsequenzen sind die Gesellschafter Claire Magro und Peter
Heckenstaller mit ihren Forderungen im Rang hinter die
Forderungen aller zukünftigen und gegenwärtigen
anderen Gläubigern der Gesellschaft
zurückgetreten. Die Geschäftsleitung geht von der
Unternehmensfortführung der Gesellschaft aus.
Dementsprechend liegt der Bewertung im vorliegenden
Jahresabschluss die Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu Grunde.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den
Vorschriften des § 266 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Form der Darstellung,
insbesondere die Gliederung der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr
beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
Fremdwährungsumrechnung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde gemäß §
283 HGB zum Nennbetrag angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten haben eine Laifzeit bis zu
einem Jahr.
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Berichtsjahr
Peter Heckenstaller, Kaufmann
Liquidator
4. Rechtsformspezifische Angaben
Im Jahresabschluss sind die nachfolgend
aufgeführten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
32.491,42 € (Vorjahr
26.757,44 €)
Odelzhausen, den 06. 05.2013
Peter Heckenstaller
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2013 festgestellt.
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