Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 7422
Eingetragen
21.1.2011
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfWärme- und KältehandelTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Gegenstand
Der Vertrieb und die Lieferung von medizinischen Gasen sowie Lieferung, Wartung und Austausch von Medizintechnik im Bereich der Beatmung sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Olaf Decker
seit 7.12.2021
Liquidator
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Kim-Christoph Luczyn
Weserstraße 5, 35390 Gießen
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

K-AIR GmbH

Buseck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 65.330,98 89.448,21
B. Umlaufvermögen 250.478,75 301.002,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 101,47 1.972,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 315.911,20 392.422,75

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 267.574,24 330.673,05
B. Rückstellungen 25.080,00 25.080,00
C. Verbindlichkeiten 23.256,96 36.669,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.256,96 30.224,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 6.444,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 315.911,20 392.422,75

sonstige Berichtsbestandteile

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

II. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

II. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden für steuerliche Zwecke im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2016 vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten bei den Kreditinstituten belaufen sich auf T€ 0 bis zu einem Jahr und in Höhe von T€ 6 von einem bis fünf Jahre. Besicherungen für die Verbindlichkeiten wurden keine bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Kim-Christopher Luczyn Forderungen in Höhe von T€ 0 aus Lohn und Gehalt und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0.

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte als Davon - Vermerk, bzw. sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Kim-Christopher Luczyn, Buseck-Trohe, getätigt.

III. Größenabhängige Erleichterungen

Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

 

Buseck-Trohe, 18. Dezember, 2017

Kim-Christopher Luczyn

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2017 festgestellt.

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