Pop Haustechnik GmbHLiquidiert
Schloßgarten 23, 90768 Fürth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Seno Peter Pop seit 8.1.2026 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pop Haustechnik GmbHFürthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2010I. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Ansatz des Anlagevermögens erfolgte mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen Erfahrungen abgestellt, die sich weitestgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 betragen ist ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden. Dieser Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel abzuschreiben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten-bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. II. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEs waren keine Anpassungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz notwendig. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 6.092,98 EUR (VJ:6.021,96 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen 21.561,73 EUR (VJ: 10.755,18 EUR).. IV. Sonstige PflichtangabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die Gesellschaft durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Seno Pop, Fürth vertreten.
Fürth, 23. November 2011 gez. Seno Pop |
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