ALCRA Zeitarbeit GmbHLiquidiert

06259 Braunsbedra, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 215295
Eingetragen
27.5.2005
Branche
Befristete Überlassung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Verleihung von Arbeitnehmern an Dritte (Arbeitnehmerüberlassung) sowie die Vermittlung von Arbeitnehmern an Dritte und die Montage und Demontage von Rohrleitungen, Apparate und Behälterbau.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Abilio Da Silva Alves
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Abilio Da Silva Alves
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALCRA Zeitarbeit GmbH

Braunsbedra OT -Frankleben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.644,38 23.644,38
III. Wertpapiere 0,00 0,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 53.276,42 54.758,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 110.279,30 109.197,56
Summe Aktiva 187.200,10 187.600,10

PASSIVA

   
  31.12.2019 31.12.2018
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -134.197,56 -132.997,56
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -1.081,74 -1.200,00
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 110.279,30 109.197,56
B. Rückstellungen 35.600,00 36.000,00
C. Verbindlichkeiten 151.600,10 151.600,10
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Passiva 187.200,10 187.600,10

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.
2. Über das Vermögen der ALCRA Zeitarbeit GmbH, Braunsbedra OT Frankleben wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Halle (Saale) (Geschäftsnummer 59 IN 448/13) am 15. November 2013, 10:40 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dipl.-Kfm. Christian Beck, Hansering 1, 06108 Halle (Saale) bestellt.
3. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
2. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
3. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15. November 2013 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

1. Im Geschäftsjahr 2019 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer war Herr Abilio Da Silva Alves (Kaufmann), Braunsbedra, bestellt.
3. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15. November 2013 wurde Herr Dipl.-Kfm. Christian Beck zum Insolvenzverwalter bestellt.

 

Halle (Saale), 20. April 2020

über das Vermögen der ALCRA Zeitarbeit GmbH i. Ins.
Braunsbedra OT Frankleben

Dipl.-Kfm. Christian Beck als Insolvenzverwalter

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