Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Hasopor AGLiquidiert
Ortrander Straße 1, 01558 Großenhain, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Armin W. Rainer seit 22.2.2007 | Vorstandsmitglied |
Otto Vogel seit 30.11.2004 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hasopor AGGroßenhainJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006AKTIVA
AnhangGrundlagen und MethodenDer Jahresabschluss der Hasopor AG wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266Abs. 1, 274 a, 176,288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Bilanz der Hasopor AG zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Das Vorratsvermögen wurde nach folgenden Grundsätzen bewertet: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt und hinsichtlich Ihrer Werthaltigkeit geprüft. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Das Grundkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. EinzelerläuterungenAngaben zur Bilanz AUFWENDUNGEN FÜR DIE INGANGSETZUNG UND ERWEITERUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBES Die Entwicklung der Ingangsetzungsaufwendungen ist im beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden im Geschäftsjahr des Entstehens als Bilanzierungshilfe aktiviert. Dabei handelt es sich um Kosten der Anlaufphase des Unternehmens. Abschreibungen werden gemäß § 282 HGB ab dem folgenden Geschäftsjahr zu je einem Viertel vorgenommen. Die Abschreibungen betrugen 446,9 TEUR (Vj. 384,7 TEUR). ANLAGEVERMÖGEN Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen 209,0 TEUR (Vj. 117,3 TEUR). FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind 446.406,40 EUR innerhalb eines Jahres fällig. Im Vorjahr hatten 16.057,13 EUR eine Laufzeit länger als 1 Jahr. Mit der Sparkasse Oberösterreich besteht eine Gestionsvereinbarung vom 18.12.2002. Dabei handelt es sich um eine Globalabtretung sämtlicher Forderungen der Hasopor AG. EIGENKAPITAL a) Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.750.000,00 €. Es ist eingeteilt in 1.750.000 Stückaktien zu je 1 €. Der Vorstand ist durch die Satzung vom 16.11.2000 bis zum Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, demnach bis zum 06.06.2006, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen um bis zu 5.000,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über den Ausschluss des Bezugsrechtes entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. b) Gewinnvortrag/Verlustvortrag Der Gewinnvortrag/Verlustvortrag entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
c) Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Im Geschäftsjahr 2006 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.157.737,56 € erzielt. d) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Zum 31.12.2006 weist die Gesellschaft infolge des eingetretenen Jahresfehlbetrages einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" i.H.v. 615.903,46 € aus. Somit ist das Unternehmen zum Bilanzstichtag überschuldet. Unter der Position B. ist auf der Passivseite ein Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von 2.027.262,68 € ausgewiesen. In den Jahren 2004 und 2005 erhielt die Hasopor AG einen Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank für Baukosten und Maschinen und Einrichtungen in Höhe von 2.155.210,00 €. Der Zuschuss wurde in den Sonderposten eingestellt. Im Jahr 2006 wurde der Sonderposten in Höhe von 58.931,76 € aufgelöst. Der Sonderposten ist zu 60% als Eigenkapital zu betrachten. Unter dieser Berücksichtigung ist das Unternehmen zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Auf § 64 GmbHG wird hingewiesen. SONDERPOSTEN In den Jahren 2004 und 2005 erhielt die Hasopor AG einen Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank für Baukosten, Maschinen und Einrichtungen in Höhe von 2.155.210,00 €. Der Zuschuss wurde 2006 in Höhe von 58.931,76 € aufgelöst. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2006 auf insgesamt 7.510.199,71 EUR (Vj. 6.955.151,94), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.926 TEUR (VJ. 2.113 TEUR) bzw. mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre 1.603 TEUR (Vj. 2.717 TEUR). Mit der Sparkasse Oberösterreich existieren drei langfristige Darlehen mit Darlehenssummen in Höhe von 2.000.000,00 €, 1.224.000,00 €, und 750.000,00 €. Die Laufzeiten betragen acht und neun Jahre. Des Weiteren wurden mit der Sparkasse Oberösterreich zwei Kontokorrentkredite in Höhe von 1.150.000,00 € und 300.000,00 abgeschlossen. Diese Kredite dienen der Vorfinanzierung der beantragten Fördermittel bzw. Investitionszulagen und standen bis 30.06.2005 bzw. bis 30.09.2006 zur Verfügung. Zum 31.12.2006 weisen die Konten einen Stand von 1.069.739,44 € und 382.577,14 € aus. Besichert sind die Kredite in Höhe von jeweils 2.000.000,00 € und 1.224.000,00 € mit einer 80%igen Ausfallbürgschaft durch den Freistaat Sachsen. Die anderen Bankkredite sind teilweise durch Grundschuld, Sicherungsvorbehalt und Bürgschaften der Aktionäre der TECHNOpor Handels GmbH und der Compaq GmbH abgesichert. Das Darlehen der HAS Holding AS erfolgte als nachrangiges Darlehen im Sinne des § 199 Satz 2 Insolvenzverordnung. Des weiteren wurden die Darlehen von der TECHNOpor Handels GmbH in Höhe von EUR 150.000,00, von der CTS Bitumen GmbH in Höhe von EUR 381.121,00 und von Herrn Salzer in Höhe von EUR 150.000,00 für nachrangig erklärt. Sonstige Angaben GESCHÄFTSFÜHRUNG VORSTAND
AUFSICHTSRAT
BETEILIGUNGEN AN ANDEREN UNTERNEHMEN Herr Otto Vogel ist zu 100% an der CTS GmbH und zu 50% an der TECHNOpor GmbH (früher Hasopor Logistics GmbH) beteiligt. ABHÄNGIGKEITSBERICHT Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2006 einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG erstellt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichtes: "Der Vorstand erklärt abschließend, dass die HASOPOR AG nach den Umständen, die dem Vorstand in dem jeweiligen Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit der TECHNOpor Handels GmbH vorgenommen und/oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde." Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.157.737,56 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Großenhain, den 21.06.2007 Otto Vogel, Vorstand |
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