B24 GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carolin Kampmann seit 17.11.2025 | Prokura |
Arne Dr. Ott seit 17.11.2025 | Prokura |
Jörg Dr.-Ing. Malkus seit 17.11.2025 | Prokura |
Joachim Löchte seit 30.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Markus Roth seit 11.10.2024 | Prokura |
Jörg Nolte seit 11.10.2024 | Prokura |
Dietrich Schulz seit 15.5.2023 | Prokura |
Fabian Wagner seit 15.5.2023 | Prokura |
Christian Wallmeyer seit 15.5.2023 | Prokura |
Isabelle Jordan seit 20.6.2022 | Prokura |
Jürgen Kunz seit 4.10.2021 | Prokura |
Patrick Schierbaum seit 28.7.2020 | Prokura |
Miriam März seit 28.7.2020 | Prokura |
Marcel Tiedeken seit 3.3.2020 | Prokura |
Werner Grigo seit 3.3.2020 | Prokura |
Julia Hübenthal seit 3.3.2020 | Prokura |
Thomas Piotrowski seit 3.3.2020 | Prokura |
Michael Göge seit 3.3.2020 | Prokura |
Michael Heinz Kalthoff seit 14.6.2019 | Vorstandsmitglied |
Michael Dr. Drobniewski seit 25.1.2018 | Prokura |
Deina Rehermann seit 25.1.2018 | Prokura |
Dirk Spichal seit 25.1.2018 | Prokura |
Michael Göbels seit 25.1.2018 | Prokura |
Peter Karl Savelsberg seit 25.1.2018 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RAG AKTIENGESELLSCHAFTEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lageberichtder RAG AKTIENGESELLSCHAFTInhaltsverzeichnis des Lageberichts Geschäftstätigkeit Konzerngesellschaften Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Ertragslage Finanzlage Vermögenslage Wesentliche nichtfinanzielle Themen Belegschaftsentwicklung Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Chancen- und Risikobericht Erklärung zur Unternehmensführung Frauen in Führungspositionen Prognosebericht Geschäftstätigkeit Das Kerngeschäft der RAG AKTIENGESELLSCHAFT (RAG) umfasst neben der Bearbeitung der Altlasten und Ewigkeitsaufgaben die Durchführung der erforderlichen Abschlussbetriebspläne entsprechend den Vorgaben des Bundesberggesetzes, nach welchem auch diese der Steinkohlenproduktion nachfolgenden Tätigkeiten vom Begriff der Gewinnung umfasst sind. Die Leitlinie einer strikten Kostendisziplin sowie die Bestimmungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, der Bewilligungsbescheide, der Kohlerichtlinien und die Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte bilden den Rahmen für das unternehmerische Handeln. Seit 1. Januar 2019 gelten für die RAG neue Finanzierungsregelungen. Die im Erblastenvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie der RAG-Stiftung definierten Ewigkeitslasten des Bergbaus werden gemäß Ewigkeitslastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und der RAG vollständig von der RAG-Stiftung finanziert. Auf Basis des Steinkohlefinanzierungsgesetzes übernimmt die Öffentliche Hand die im Stillsetzungsprozess anfallenden Stillsetzungskosten und die nach der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus weiterbestehenden endlichen Verpflichtungen. Die hierzu ergangenen Bewilligungsbescheide sind der Höhe nach begrenzt. Weiterhin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG und der RAG-Stiftung zum Zweck der Insolvenzabsicherung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden von Arbeitnehmer beziehungsweise Mitarbeiter gesprochen. Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Mitarbeiterinnen sind dabei ausdrücklich mitgemeint. Konzerngesellschaften RAG Beteiligungs-GmbH Die RAG Beteiligungs-GmbH bündelt die RAG Montan Immobilien GmbH, die Stadtmarketing Herne GmbH und die Wasserverbund Niederrhein GmbH. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RAG. Im Jahr 2023 hat die Gesellschaft einen Überschuss in Höhe von 0,8 Mio. € vor Gewinnabführung erzielt. RAG Finanz-GmbH & Co. KG Die RAG Finanz-GmbH & Co. KG soll für die RAG im Rahmen einer diversifizierten Kapitalanlagestrategie Renditechancen in den Assetklassen "Private Equity" und "Infrastruktur" nutzen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft mit 18,2 % an der VIVAWEST GmbH beteiligt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 35,1 Mio. € erwirtschaftet. RAG Mining Solutions GmbH Die RAG Mining Solutions GmbH konzentriert sich auf die Organisation der Grubenwehrreservisten und hat das sonstige operative Geschäft eingestellt. Die RAG Mining Solutions GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 1,4 Mio. € erwirtschaftet. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RAG. Die Gesellschaft wird als Cost Center geführt, entsprechend wird ein Jahresergebnis von Null ausgewiesen. RAG Montan Immobilien GmbH Die RAG Montan Immobilien GmbH ist zum einen als Flächenentwickler auf vorgenutzten Arealen an Standorten für Gewerbe- und Industriegebiete, Wohn- und Stadtquartiere, Wohngebäude, Technologieparks, Grünanlagen sowie Photovoltaik- und Windkraftanlagen tätig. Zum anderen betreibt sie in geringerem Umfang Abschlussbetriebsplanverfahren für die RAG sowie die Sanierung der stillgelegten Bergbauareale und die nachhaltige Revitalisierung dieser Flächen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft im Stoffstrommanagement tätig und koordiniert die Umsetzung der Schachtverfüllungen der RAG. Im Geschäftsjahr 2023 hat die RAG Montan Immobilien GmbH einen Umsatz von 47,6 Mio. € erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss betrug 3,4 Mio. €. Windkraft Brinkfortsheide GmbH Bis zum 30. Juni 2023 hielten die RAG-Stiftung 80 % und die RAG 20 % der Geschäftsanteile an der Windkraft Brinkfortsheide GmbH in Marl. Ab dem 1. Juli 2023 hält RAG 100 % der Geschäftsanteile. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,8 Mio. € erwirtschaftet. Die Windkraft Brinkfortsheide GmbH ihrerseits hält darüber hinaus 100 % der Anteile an der Windkraft Lünen GmbH mit einem Jahresergebnis 2023 in Höhe von 0,1 Mio. €. Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 ist im Hinblick auf die durch die steinkohlepolitischen Vereinbarungen vorgegebenen Regeln zufriedenstellend verlaufen und hat die Erwartungen bezogen auf das Bilanzergebnis deutlich übertroffen. Leistungsindikatoren: Prognose und tatsächliche Werte
* vor Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 61,7 Mio. €. Die Verbesserung gegenüber der Prognose resultiert im Wesentlichen aus Veränderungen bei den handelsrechtlichen Durchschnittszinsen, welche stärker als geplant gestiegen sind, und Preisen, die geringer als geplant ausgefallen sind, im Rahmen der Rückstellungsbewertung. Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG und der RAG- Stiftung wurde der Verlust durch die RAG-Stiftung ausgeglichen. Die Veränderung bei den Investitionen in die Grubenwasserhaltung resultiert im Wesentlichen aus der Umsetzung der Projekte zur endgültigen Einstellung der Einleitung von Grubenwasser in die Emscher sowie gestiegenen Preisen. Der Personalbestand war im Jahr 2023 wie geplant rückläufig und die Zielgröße wurde erreicht. Die Beeinträchtigung der weltwirtschaftlichen Lage durch den Russland-Ukraine-Krieg wirken sich wirtschaftlich bei der RAG vor allem durch die Preis- und Zinsentwicklungen aus. Es gibt keine direkten Liefer- und Handelsverflechtungen mit den beiden Kriegsparteien. Wesentliche Handlungsfelder Seit 2019 bestimmt die effektive und wirtschaftliche Bewältigung der Bergbaufolgelasten die Geschäftstätigkeit der RAG. Auf dem Entwicklungsweg von einem Steinkohleproduzenten hin zu einer Nachbergbaugesellschaft sind die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen sowie die wachsenden Ansprüche der Stakeholder, die anhaltende angespannte Finanzlage und ein gestiegenes Umweltbewusstsein der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Daraus resultieren die Erfordernisse zur weiteren Kostenminimierung und Effizienzsteigerung, zur laufenden Weiterentwicklung/Anpassung der Geschäftsprozesse und Strukturen und zur Annahme neuer Herausforderungen. Grundlegende Handlungsfelder dabei sind:
Das Kerngeschäft des Unternehmens umfasst die Bearbeitung der Altlasten und Ewigkeitsaufgaben. Zu den Ewigkeitsaufgaben zählen die Grubenwasserhaltung, die Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie die Grundwasserreinigung an ehemaligen Betriebsstandorten inklusive der Monitoring- und Nachsorgeverpflichtungen. Hierbei besteht gemäß Erblastenvertrag die Verpflichtung zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung sowie zur fortlaufenden Aktualisierung der Grubenwasserhaltungskonzepte. Zu den Altlasten zählen alle Nachbergbauaktivitäten wie die Beseitigung von Bergschäden, die Sanierung und Wiedernutzbarmachung ehemaliger Betriebsflächen und Gebäude sowie die Risikoabwehr im Altbergbau unter Berücksichtigung der personellen Abwicklungskosten. Zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung von Finanzmitteln dient auf Basis des eingesetzten SAP-Systems das sogenannte Prüfungssichere Abrechnungssystem, welches sowohl den Nachweis für die korrekte Mittelverwendung gegenüber der Öffentlichen Hand (Finanzierung der Stilllegungsaufwendungen bis 2021 und der Altlasten) als auch gegenüber der RAG-Stiftung (Finanzierung der wasserbezogenen Ewigkeitslasten) gewährleistet. Im Handlungsfeld Personal und Führung wurden das Kompetenz- und Performancemanagement sowie die Personalmarketingmaßnahmen auf die strategiebedingten Erfordernisse ausgerichtet. Im Handlungsfeld Organisation sind die nachfolgend dargestellten Themen von wesentlicher Bedeutung:
Durch die Strategierevision wurden zum einen die bis dahin gültige "Strategie 2020plus" abgelöst und zum anderen das Aktionsprogramm "schlank - digital - nachhaltig" integriert. In sechs strategischen Aktionsfeldern werden die relevanten Themen bearbeitet und Maßnahmen entwickelt. Die Schwerpunkte bilden die Themen Wasser, Immobilien sowie Klima und Energie. Hiermit verfügt RAG über eine identitätsstiftende Strategie sowie eine umfassende und integrierte Nachhaltigkeitsstrategie in den Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales. Das im Projekt "Nachhaltig handeln und Klima schützen" formulierte Klimaschutzziel "CO 2 - Neutralität im Strombezug bis 2030" wurde weiterentwickelt und der unternehmerische Weg zum Erreichen des Ziels definiert. Der wesentliche Stellhebel ist dabei, den betriebseigenen Strombedarf durch Nutzung von erneuerbaren Energien nach Möglichkeit auf eigenen Flächen zu erzeugen. Die Aktivitäten hierzu haben bereits im Jahr 2022 begonnen. Die in der Vergangenheit in verschiedenen Projekten identifizierten Potentiale der Digitalisierung werden zur Optimierung von Prozessen umgesetzt. Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung des digitalen Wandels ist ein weiterentwickelter Einsatz digitaler Anwendungstechniken, eine gezielte Qualifizierung von Mitarbeitern aber auch eine Weiterentwicklung des Mindsets (digitalisierungsfördernde Einstellung). Im Jahr 2023 wurde das Organisationskonzept zur Verschlankung der Aufbauorganisation fortgeführt. Dies ist ein weiterer Meilenstein im Transformationsprozess der RAG und trägt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz Rechnung. Im Beteiligungsbereich hat die RAG ihre Beteiligung an der Windkraft Brinkfortsheide GmbH zum 1. Juli 2023 von 20 % auf 100 % erhöht. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Steinkohlefinanzierungsgesetz, die Bewilligungsbescheide, die Kohlerichtlinien sowie das Bundesberggesetz und die Abschlussbetriebspläne bilden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus stellen die Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte sowie die Zins- und Preisentwicklung am Markt wesentliche Einflussgrößen für den Unternehmenserfolg dar. Das im Jahr 2007 verabschiedete Steinkohlefinanzierungsgesetz in Verbindung mit den Rahmenvereinbarungen und dem Erblastenvertrag regelt die Finanzierung der im Stillsetzungsprozess anfallenden Stilllegungskosten sowie der Altlasten durch die Öffentliche Hand und die RAG-Stiftung. Zur Absicherung der RAG gegen Insolvenz besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG und der RAG-Stiftung. Die im Erblastenvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie der RAG-Stiftung definierten Ewigkeitslasten des Bergbaus des RAG-Konzerns werden gemäß dem Ewigkeitslastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und der RAG seit dem Jahr 2019 durch die RAG-Stiftung finanziert. Für den Fall, dass die Mittel der RAG-Stiftung zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht ausreichen, gewährleisten die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland die Finanzierung der Ewigkeitslasten. Sofern eine Inanspruchnahme der Länder erfolgt, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge. Das BAFA hat im Jahr 2007 einen Bewilligungsbescheid für das Jahr 2019 über nicht rückzahlbare Zuwendungen als Hilfe für die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen erlassen (Alt- und weitere Ewigkeitslasten). Der Beschluss der EU-Kommission, der die Gewährung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten (Stilllegungsaufwendungen und Altlasten) bis Ende 2027 erlaubt, ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Ergänzend zu den Bewilligungsbescheiden wurde am 12./18. Juni 2018 eine Zahlungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der RAG abgeschlossen. Die Regelungen dieser Zahlungsvereinbarung betreffen neben den Auszahlungsmodalitäten der Beihilfen die Verwendungsnachweisführung der gewährten Mittel. Mit Schreiben des BAFA vom 18. Januar 2021, 29. Juni 2021, 1. Juli 2022 und 20. Dezember 2023 wurde der Mittelbedarf für die Jahre 2019 bis 2022 vorläufig festgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2023 hat die RAG Mittel in Höhe von 1.966,8 Mio. € erhalten. Der Erhalt von Genehmigungen für Berg- und Wasserrechte ist unmittelbare Voraussetzung zur Umsetzung der Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltungen und somit zur Erfüllung des durch den Erblastenvertrag in Verbindung mit dem Ewigkeitslastenvertrag vorgegebenen Auftrags der RAG. Der Nichterhalt dieser Genehmigungen hat in der Vergangenheit zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung geführt. Die RAG bleibt weiterhin von externen Faktoren abhängig, zum Beispiel von den zukünftig durchzuführenden Verfahren oder eingehenden Klagen, die im Einzelfall zu Verzögerungen bei den Genehmigungen oder deren Umsetzung führen können. Verzögerungen der weiteren Genehmigungsverfahren können - da Maßnahmen gegebenenfalls nicht wie geplant durchgeführt werden können - zu einem finanziellen Mehraufwand führen. Preis- und Zinsentwicklungen haben bei der handelsrechtlichen Bilanzierung einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Rückstellungen und damit auf das Jahresergebnis der RAG. Die Inflationsrate für das Jahr 2023 beträgt gemäß statistischem Bundesamt durchschnittlich 5,9 % (Vorjahr 6,9 %) und liegt damit niedriger als im Vorjahr. Die Ursache dieser Reduktion liegt im Wesentlichen in rückläufigen Energiepreisen. Der Verbraucherpreisindex hat wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis der RAG, da dieser direkt die Höhe der Pensionsverpflichtungen beeinflusst. Für die Anpassung der Sonstigen Rückstellungen beträgt der anzuwendende Kelling-Index und die berücksichtigte Preissteigerung zum aktuellen Bilanzstichtag 3,0 %. Um die signifikant hohen Preissteigerungsraten zu senken, revidierte die Europäische Zentralbank (EZB) Anfang 2022 ihre expansive Geldpolitik und verließ den Nullprozent-Kurs. Ihre vorrangige Aufgabe sieht die EZB darin, die hohe Inflation einzudämmen, ohne die Konjunktur zu stark auszubremsen. Seit 2022 hat die EZB den Leitzins in insgesamt zehn Zinsschritten auf 4,5 % im Jahr 2023 angehoben. Auch die den handelsrechtlichen Abzinsungszinssätzen der Deutschen Bundesbank zugrunde liegenden Nullkupon-Zinsswaps verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich einen stärkeren Anstieg. Nachdem im Jahr 2022 bereits der siebenjährige Durchschnitt der handelsrechtlichen Abzinsungszinssätze angestiegen ist, stieg im Jahr 2023 auch der zehnjährige Durchschnittszinssatz an. Der starke Zinsanstieg entlastet infolge von Rückstellungsabzinsungen deutlich das Jahresergebnis der RAG. Ertragslage Durch die Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus und die damit einhergehenden Veränderung der Geschäftstätigkeit werden seit 2019 nur noch geringe Umsatzerlöse erzielt. Die RAG finanziert die Bearbeitung der Altlasten im Wesentlichen über die als Gegenposten zu den gebildeten Rückstellungen angesammelten Finanzmittel und über Zahlungen der Öffentlichen Hand. Die Bearbeitung der Ewigkeitslasten wird durch die RAG-Stiftung finanziert. Auch hierfür wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Forderungen gegen die RAG-Stiftung sind passivisch von den Rückstellungen abgesetzt. Zur Darstellung der im Rahmen der Abwicklung von Alt- und Ewigkeitslasten entstehenden Geschäftsvorfälle wurde ein Bruttoausweis in der GuV gewählt, da dies zu einem besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt. Dieser beinhaltet, dass anfallende Aufwendungen nicht direkt als Rückstellungsinanspruchnahme, sondern in der entsprechenden Aufwandsposition in der GuV ausgewiesen werden. Der Ausgleich dieser Aufwendungen erfolgt über Erträge aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen, die in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind. Bilanzergebnis RAG: Gewinn- und Verlustrechnung
Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem ausgeglichenen Bilanzergebnis abgeschlossen. Die Umsatzerlöse lagen mit 26,6 Mio. € unter Vorjahresniveau. Der Rückgang ist im Wesentlichen in den rückläufigen Umsatzerlösen aus dem Bodenmanagement begründet. Die Anderen aktivierten Eigenleistungen sind nahezu unverändert und resultieren wie in den Vorjahren im Wesentlichen aus Eigenleistungen zur Herstellung von Vermögensgegenständen der Grubenwasserhaltung. Die Sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 106,5 Mio. € auf 697,0 Mio. €. Hierin enthalten sind die Erträge aus Inanspruchnahmen von Rückstellungen für Altlasten und Ewigkeitsaufgaben von insgesamt 585,1 Mio. €, die im Vergleich zum Vorjahr rückläufig waren. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Abwicklungsprozess im Bereich der Altlasten. Von den Inanspruchnahmen entfallen auf die Rückstellungen für Bergschäden inklusive Dauerbergschäden 183,3 Mio. €, die Rückstellungen für Altersversorgung 148,9 Mio. €, die Rückstellungen für Grubenwasserhaltung 132,6 Mio. € und die Sonstigen Rückstellungen 120,3 Mio. €. Des Weiteren entstanden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 49,9 Mio. €. Der Materialaufwand war gegenüber dem Vorjahr mit 68,1 Mio. € rückläufig. Ursächlich hierfür ist die Ausweisänderung der Zuführungen zu den Rückstellungen für Bergschäden in Höhe von 5,0 Mio. €, die nun in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sind, sowie der Rückgang beim Materialverbrauch. Der Personalaufwand ging aufgrund rückläufiger Belegschaftszahlen im Bereich Gehälter sowie soziale Abgaben zurück. Die Aufwendungen für Altersversorgung waren rückläufig. Der Anstieg der Zinssätze und die sich hieraus ergebenden Ergebnisauswirkungen sind nicht mehr in den Personalaufwendungen enthalten, sondern werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Preisentwicklung und dabei insbesondere der Verbraucherpreisindex ist aufgrund der turnusmäßigen Anpassung gemäß § 16 BetrAVG in den Rückstellungszuführungen enthalten. Die Abschreibungen lagen auf Vorjahresniveau. Hierin enthalten sind die planmäßigen Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, die im Wesentlichen der Grubenwasserhaltung zuzuordnen sind. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 67,7 Mio. € auf 252,4 Mio. € gestiegen. Ursächlich hierfür sind die Zuführungen zur Rückstellung für personelle Abwicklungskosten aufgrund einer turnusmäßigen Überprüfung der Bemessungsgrundlage. Hinzu kommt eine Ausweisänderung der Zuführungen zu den Rückstellungen für Bergschäden, die jetzt unter dieser Position ausgewiesen werden. Das Beteiligungsergebnis stieg um 27,3 Mio. € auf 33,4 Mio. € an. Grund hierfür ist die im Gegensatz zum Vorjahr erfolgte Gewinnentnahme bei der RAG Finanz- GmbH & Co. KG. Das Zinsergebnis in Höhe von 117,1 Mio. € fiel um 155,3 Mio. € besser aus als im Vorjahr. Hintergrund ist im Wesentlichen die Zinsentwicklung, die bei den Rückstellungen zu Zinserträgen aus Zinssatzänderung führt. Hinzu kommt eine Ausweisänderung bei den Zinserträgen aus Zinssatzänderung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 13,4 Mio. €. Des Weiteren schlug sich die Zinsentwicklung auch in den weiteren Zinserträgen bei den Finanzmitteln nieder. In den Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Darlehen in Höhe von 0,3 Mio. € enthalten. Um den aufgelaufenen Fehlbetrag auszugleichen, ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RAG-Stiftung in Höhe von 61,7 Mio. € als Ertrag aus der Verlustübernahme in Anspruch genommen worden. Durch die Kapitalherabsetzung wurden Erträge in Höhe von 33,1 Mio. € generiert. Diesen Erträgen stehen gleichhohe Aufwendungen für die Verbindlichkeit aufgrund der Rückzahlung des Kapitals an die RAG-Stiftung gegenüber. Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Als Mutterunternehmen steuert und verantwortet die RAG das Finanzmanagement des RAG-Konzerns. Demzufolge zeichnen die nachfolgenden Ausführungen das Gesamtbild für den Konzern. Das konzernweite Finanzmanagement erfolgt unter Beachtung der Kriterien Liquidität und Rentabilität sowie unter besonderer Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Risiken. Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Unternehmensfinanzierung sicherzustellen. Das heißt: Die Versorgung des Konzerns mit Liquidität, um sämtliche finanziellen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können. Daraus leiten sich als funktionale Schwerpunkte das Asset- und Treasury-Management, die Finanzadministration sowie das finanzwirtschaftliche Risikomanagement ab (siehe "Finanzwirtschaftliche Risiken" im Chancen- und Risikobericht). Bei allen eigenen Finanztransaktionen hält die RAG eine strikte Trennung der Funktionen Handel und Abwicklung ein. Die Standardisierung und Systematisierung der Abläufe, die Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Informationen sowie die Funktionstrennung gewährleisten die Revisionssicherheit des Finanzmanagements. Das Finanzcontrolling steht im Fall von Regelverstößen in der Pflicht, direkt an den Vorstand zu berichten. Im Rahmen der Bankenpolitik sind für alle Geschäftspartner Limite und Bonitätsanforderungen so definiert, dass möglichst kurzfristig ein Kontrahent durch einen anderen ersetzt werden kann. Finanztransaktionen orientieren sich stets am Bedarf aus den Kerngeschäften des RAG- Konzerns. Finanzielle Mittel setzt die RAG nicht für spekulative Zwecke ein. Entwicklung der Investitionen RAG: Sach- und Finanzinvestitionen
* inklusive 0,1 Mio. € immaterielle
Vermögensgegenstände in 2023 (Vorjahr: 0,4 Mio.
€)
Der Schwerpunkt der Sachinvestitionen lag im Jahr 2023 wie im Vorjahr im Bereich der Grubenwasserhaltung. Die Projekte resultierten weiterhin aus Umsetzung der im Jahr 2014 gemäß § 4 Erblastenvertrag an die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland versandten Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung. Die Grubenwasserkonzepte für das Ruhrgebiet, das Saarland und Ibbenbüren sehen eine Umstellung von unter Tage installierten und betriebenen Pumpanlagen auf von über Tage zu betreibende Pumpanlagen, sogenannte Brunnenwasserhaltungen, vor. Die Umsetzung der Konzepte erfordert Investitionen - unter anderem in den Umbau von Schächten zu Brunnen und in spezielle Pumpen. Durch den Entfall von Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des untertägigen Grubengebäudes und einer speziell ausgebildeten Unter-Tage- Belegschaft wird eine Optimierung der Wasserhaltungskosten erwartet. Die genaue Höhe der Vorteilhaftigkeit der Investitionen lässt sich erst dann feststellen, wenn der Anstieg des Grubenwasserspiegels auf das vorgesehene höhere Niveau erfolgt und die Wässer wie geplant zum Pumpen anstehen. Dies wird für Mitte der 2030er-Jahre erwartet. Insgesamt wurden für die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte im Jahr 2023 Investitionen in Höhe von 188,5 Mio. € getätigt. Die Finanzinvestitionen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Diese setzen sich aus der Einlage in die RAG Finanz-GmbH & Co. KG (30 Mio. €), der Erhöhung der Beteiligung an der Windkraft Brinkfortsheide GmbH (8,5 Mio. €) und Darlehensgewährung an konzernverbundene Unternehmen (154,5 Mio. €) zusammen. Kapitalstruktur - Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten RAG: Bilanz - Passiva
Das Eigenkapital ging aufgrund einer Kapitalherabsetzung um 33,1 Mio. € zurück. Die Passivseite ist geprägt durch die Rückstellungen zur Abdeckung der Verpflichtungen aus Altlasten und den laufenden geschäftlichen Verpflichtungen. Die Rückstellungen setzen sich aus den Rückstellungen für Altersversorgung in Höhe von 2.733,9 Mio. €, Steuerrückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. €, Rückstellungen für Bergschäden in Höhe von 1.893,8 Mio. € und den Übrigen Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 3.025,0 Mio. € zusammen. Der Rückstellungsspiegel zeigt die Veränderungen der Rückstellungen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurden die Rückstellungen mit 340,2 Mio. € in Anspruch genommen. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Erträge aus der Inanspruchnahme ausgewiesen. Gemäß § 2 des Vertrages über die Finanzierung der Ewigkeitslasten (Ewigkeitslastenvertrag) des Bergbaus der RAG stehen den Verpflichtungen für Ewigkeitslasten Ausgleichsansprüche gegen die RAG-Stiftung in voller Höhe gegenüber, sodass diese im Saldo mit Null ausgewiesen werden. Damit werden auch die Aufwendungen für die Bearbeitung der Ewigkeitslasten in Höhe von 244,9 Mio. € durch die Anpassung der entsprechenden Ausgleichsansprüche ausgeglichen. Die genauen Bilanzierungsmethoden der Ewigkeitslasten sowie die Höhe der Ausgleichsansprüche können dem Anhang entnommen werden. RAG: Rückstellungen
Die Veränderungen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus den ergebniswirksamen Veränderungen von 121,2 Mio. € sowie aus den Inanspruchnahmen für laufende Fälle von 148,9 Mio. €. Gemäß § 16 BetrAVG sind die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die turnusmäßige Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2024 und ist in den ergebniswirksamen Veränderungen enthalten. Die Rückstellungen für Bergschäden wurden mit 81,7 Mio. € in Anspruch genommen. Aufgrund des Zinssatzänderungseffektes, welcher den Preiseffekt und die Zinsen aus Laufzeit überlagert, ergaben sich bei den Rückstellungen für Bergschäden ergebniswirksame Veränderungen in Höhe von -18,4 Mio. €. Die Übrigen Sonstigen Rückstellungen setzen sich aus den Rückstellungen für den Sanierungsbergbau (1.821,1 Mio. €), aus den Rückstellungen für den Belegschaftsbereich (767,2 Mio. €) sowie aus den Rückstellungen für weitere übrige Verpflichtungen (436,7 Mio. €) zusammen. Die Übrigen Sonstigen Rückstellungen sind mit 109,6 Mio. € in Anspruch genommen worden. In den ergebniswirksamen Veränderungen sind insbesondere Zuführungen zu Rückstellungen für den Belegschaftsbereich, aufgrund einer Anpassung des Mengen- sowie des Wertegerüstes zu nennen. Die Rückstellungen für Bergschäden, die Rückstellungen für den Sanierungsbergbau und die Rückstellungen für den Belegschaftsbereich beinhalten Lasten, die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus weiterbestehen und deren Finanzierung durch den Bewilligungsbescheid 2019 der Öffentlichen Hand bis zu einem Betrag von 2.121,0 Mio. € gesichert ist. Aufgrund der bereits geleisteten Zahlungen der Öffentlichen Hand in Höhe von 1.966,8 Mio. € werden zum aktuellen Bilanzstichtag Ausgleichsansprüche in Höhe von 154,2 Mio. € ausgewiesen. Die genauen Bilanzierungsmethoden können dem Anhang entnommen werden. Die Verbindlichkeiten stiegen stichtagsbedingt um 12,9 Mio. € auf 395,5 Mio. €. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die Abgrenzung des Zinsertrages aus dem Bewilligungsbescheid 2019 des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß Zahlungsvereinbarung vom 12./18. Juni 2018. Vermögenslage Die Bilanzsumme betrug zum 31. Dezember 2023 8,1 Mrd. € und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 159,6 Mio. € zurückgegangen. RAG: Bilanz - Aktiva
Das Anlagevermögen sank im Geschäftsjahr 2023 um 126,8 Mio. €. Das Finanzanlagevermögen sank aufgrund der Fälligkeit von Wertpapieren, während gegenläufig die Sachinvestitionen in die Grubenwasserhaltung zunahmen. Das Umlaufvermögen einschließlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sank im Geschäftsjahr um 32,8 Mio. € auf 1.320,9 Mio. €. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen war zum 31. Dezember 2023 eine Minderung um 9,2 Mio. € auf 841,7 Mio. € zu verzeichnen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden stichtagsbedingt um 10,2 Mio. € niedriger als im Vorjahr ausgewiesen. Der Posten Guthaben bei Kreditinstituten sank zum Bilanzstichtag um 17,5 Mio. € auf 221,5 Mio. €. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die Vorauszahlungen der Rentenbezüge für die ehemaligen Mitarbeiter für den Monat Januar 2024 an den Bochumer Verband. Die Sicherung der Liquidität ist vorrangiges Ziel des Finanzmanagements der RAG. Auf Datenbasis der Mittelfristplanung, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstreckt, wird der Geldbedarf für das Folgejahr detailliert geplant und auf Monatsscheiben und einzelne Tage heruntergebrochen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Eine Aktualisierung der Finanzplanungsdaten erfolgt monatlich im Rahmen einer Plan-Ist- Analyse. Darüber hinaus wird in regelmäßigen Zeitabständen eine Asset-Liability-Studie erstellt, bei der aus den zukünftig erwarteten Auszahlungsverpflichtungen eine Anlagenstrategie - unter Risikogesichtspunkten - abgeleitet wird. Wesentliche nichtfinanzielle Themen Belegschaftsentwicklung Die RAG beschäftigt zum Jahresende 2023 595 aktive Mitarbeiter. Mitarbeiteranzahl
Nachdem der sozialverträgliche Personalabbau, der die RAG in den vergangenen Jahrzehnten prägte, mit Auslaufen der Regelungen zum Anpassungsgeld zum 31. Dezember 2022 beendet wurde, verändert sich die strategische Ausrichtung der Personalarbeit der RAG. Im Vordergrund steht nun die Etablierung und Weiterentwicklung von Personalmarketingmaßnahmen mit dem Ziel der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern und die Positionierung der RAG als attraktiven Arbeitgeber. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Geschäftsprozesse der RAG unter Beachtung der notwendigen Quantität und Qualität an Personal gewährleistet werden können. Die Aktivitäten der Personal- und Führungskräfteentwicklung fokussierten sich im Jahr 2023 auf die Flankierung einer nachhaltigen Strategieumsetzung, die RAG mittels zielführender Entwicklungs- und Netzwerkprogramme als attraktiven Arbeitgeber konturiert und dadurch die erforderlichen Mitarbeiter gewinnt, befähigt und bindet. Ergänzt wird die Programmatik durch den Ausbau des strategischen Kompetenz- und Performancemanagements sowie der wirksamen Anwendung verschiedener Verbesserungsinstrumente, wie beispielsweise die Fortsetzung des Lean Processing, um stabile zukunftsfähige Prozesse zu etablieren. Im Rahmen der diesjährigen Mitarbeiterbefragung ("Puls Check") wurden die Verbundenheit mit dem Unternehmen insgesamt und die Akzeptanz der Strategie als zentrale Leistungs- und Bindungsindikatoren analysiert. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Zu den wichtigsten Handlungsgrundsätzen der RAG zählen die Grubensicherheit, die Sicherheit am Arbeitsplatz, der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter sowie ein vorbeugender Umweltschutz. Die RAG schafft den Rahmen, dass menschliches Verhalten sowie betriebliche Organisation und Technik optimal aufeinander abgestimmt werden und für sich betrachtet jeweils ein hohes Niveau aufweisen. Arbeitsschutz Die Unfallkennziffer, in die seit 2020 die Partnerfirmen integriert sind, ist in den letzten zwei Jahren leicht gesunken und liegt bei 1,9 Unfällen pro 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden. Die RAG hält weiterhin an ihrem Ziel fest, möglichst alle Unfälle zu vermeiden. Das Unfallgeschehen bei den Mitarbeitern der Partnerfirmen ebenso wie die Risiken für die RAG-Mitarbeiter sind und bleiben Ansporn, die Arbeitssicherheitsmaßnahmen weiter voranzutreiben und insbesondere die Partnerfirmen in diesen Belangen bestmöglich zu sensibilisieren und zu unterstützen. Dafür wurde ein umfangreicher, speziell auf Partnerfirmen zugeschnittener Maßnahmenkatalog entwickelt. Darüber hinaus bezieht die aktuelle AGU-Kampagne der RAG auch die Partnerfirmen mit ein und macht so auf Themen der Arbeitssicherheit besonders aufmerksam. Als ein wichtiges Element dienen außerdem regelmäßig durchgeführte, interne Audits, um den aktuellen Zustand zu evaluieren und Verbesserungspotenziale zu nutzen. Die operativen Bereiche sowie einige Verwaltungsbereiche der RAG sind zusätzlich nach der DIN ISO 45001:2018 (Managementsystem für Arbeits- und Gesundheitsschutz) von externen Gutachtern zertifiziert. Gesundheitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement Die Gesundheit der aktiven und ehemaligen Mitarbeiter liegt nach wie vor im Fokus der RAG. Notwendige Angebote und Maßnahmen wurden den zukünftigen Handlungsfeldern der Nachbergbauzeit angepasst, wobei das Ziel weiterhin eine gesunde, leistungsfähige und qualifizierte Belegschaft ist. Das moderne betriebliche Gesundheitsmanagement zeichnet sich durch fortschrittliche Präventionskonzepte sowie individuelle Beratungs- und Betreuungsleistungen auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Gesundheitsforschung aus. Der Einsatz neuer Technologien unterstützt die Kommunikation und die Umsetzung von Gesundheitskonzepten. Die Leistungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements haben sich über die Corona- Pandemie hinaus bewährt und spiegeln sich auch in der Gesundheitsquote wider. Seit Jahren befindet sich diese auf einem stabil hohen Niveau von etwa 95 %. Hinsichtlich der Gesundheit ehemaliger Mitarbeiter zeigen Studienergebnisse aus dem Jahr 2018 einen Sektoreinfluss des Bergbaus auf die PCB-Konzentration im Blut der Probanden, welcher als nicht akut gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. Die RAG hat nun die europaweite Ausschreibung für eine Folgestudie auf den Weg gebracht, die untersuchen soll, ob durch den historischen Einsatz von PCB-haltigen Betriebsstoffen, vor allem Hydrauliköle, mögliche Gesundheitsfolgen entstanden sind. Die Ausschreibung war aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und der einhergehenden Verantwortung und Fürsorgepflicht der RAG gegenüber den Studienteilnehmenden bislang zurückgestellt worden. Umweltschutz Die Optimierung der Grubenwasserhaltung und damit die Umsetzung und Weiterentwicklung der Grubenwasserkonzepte sind eine zentrale Aufgabe der RAG. Diese Konzepte sehen vor, die Grubenwasserhaltung unter Berücksichtigung des Trinkwasserschutzes, der Wasserqualität und somit zugunsten der Entlastung der aufnehmenden Gewässer umzugestalten. Das Thema Nachhaltigkeit, die Erzeugung regenerativer Energie zur Bewältigung der Ewigkeitsaufgaben und der Umweltschutz insgesamt gewinnen in besonderem Maße an Bedeutung. Die RAG unterstützt ausdrücklich die Klimaziele der Politik und der Wissenschaft und so auch das 1,5°C-Ziel nach dem Pariser Klimaabkommen. Die RAG hat begonnen, Treibhausgasemissionen zu erfassen und baut diese Bilanz zukünftig weiter aus. Aktuell ist der Energieverbrauch für die Wasserhaltung der Haupttreiber der CO 2 -Emissionen. Aufbauend darauf wurde ein erstes Klimaschutzziel formuliert - die RAG will beim Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 CO 2 -neutral werden. Erste Projekte zur Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen sind angeschoben worden. So hat die RAG zum Beispiel eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Standorts Pluto in Betrieb genommen und die Windenergiegesellschaft Brinkfortsheide vollständig erworben, um deren Stromerzeugung in den Energiebezug der RAG zu integrieren. Die Grubenwasserkonzepte sehen vor, dass das Grubenwasser bis zu einem unkritischen Niveau mit ausreichendem Abstand zu Trinkwasservorkommen ansteigen kann. Von dort wird es nach über Tage gepumpt. Mit der Umsetzung der Grubenwasserkonzepte reduziert die RAG die Wasserhaltungsstandorte. Der hieraus resultierende Vorteil in Verbindung mit einer geringeren Fördertiefe ist die Senkung des Energieverbrauchs durch geringere Pumpaktivitäten. Ein Beispiel dafür ist der Standort Haus Aden, an dem sich durch den genehmigten Anstieg von ursprünglich -900 m auf -600 m der Strombedarf und damit verbundene CO 2 -Emissionen um 1/3 und beim beantragten optimierten Anstiegsniveau von ursprünglich -900 m auf -380 m um knapp 60 % reduzieren würden. Die Umsetzung der Konzepte stützt somit direkt die Erreichung des Klimaziels. Darüber hinaus ergibt sich aus der geringeren Fördertiefe eine Minderung des Austrags von Schadstoffen in die Einleitgewässer. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Grubenwasser direkt in größere Flüsse der Region eingeleitet werden kann, was zur Entlastung von Nebengewässern führt. Anfang 2023 wurden die Grubenwassereinleitungen für die Emscher mit ihren Zuflüssen endgültig eingestellt. Insgesamt werden durch die optimierte Grubenwasserhaltung im Ruhrgebiet rund 240 und im Saarland rund 80 Flusskilometer frei von Grubenwasser. Durch die Realisierung der Grubenwasserhaltungskonzepte können zahlreiche Flüsse, Bäche und Teiche in naturnahe Gewässer umgebaut werden. Auch auf den Austrag von PCB durch das Grubenwasser hat der Grubenwasseranstieg positive Auswirkungen. Dieser wird, wie in den vom Umwelt- und Wirtschaftsministerium NRW vergebenen Gutachten beschrieben, durch einen Grubenwasseranstieg vermindert. Die Einleitung von geringer mineralisiertem Grubenwasser würde den betroffenen Gewässern zugute kommen und einen Schritt in die angestrebte Richtung der Wiederherstellung naturnaher Gewässer gehen. Eine damit einhergehende Renaturierung auch von gewässernahen Flächen bietet einen guten Lebensraum für die heimische Flora und Fauna. Weiterhin wurden ein umfangreiches Grubenwasser-Monitoringprogramm und weitere Untersuchungen rechtsverbindlich festgelegt, um Risiken frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen oder zu beherrschen. Das beinhaltet eine Eigen- und Fremdüberwachung der Gewässergüte zusammen mit den Behörden in Nordrhein-Westfalen und im Saarland hinsichtlich verschiedener Parameter. Pilot- und Versuchsanlagen zur Aufbereitung des Grubenwassers auf PCB konnten erfolgreich Partikel abtrennen. Die Aufbereitungsleistung auf PCB konnte nicht eindeutig belegt werden, da sich die Detektion eines etwaigen PCB-Gehaltes als problematisch erwiesen hat. Die Analyse des PCB-Gehaltes findet an der Grenze der Nachweisbarkeit statt, was die zuverlässige Bestimmung geringer Spuren eines Stoffes und die Bewertung der Ergebnisse äußerst anspruchsvoll macht. Auf Empfehlung eines Expertenkreises, bestehend aus NRW-Umweltministerium, NRW-Wirtschaftsministerium, Bezirksregierung Arnsberg, Wissenschaft, Laboren und Gutachtern, hat die RAG einen Forschungsauftrag an die Technische Hochschule Georg Agricola, Bochum, zur Klärung der Sachverhalte in Auftrag gegeben. Das Projekt hat einen neuen Ansatz zur Analyse der PCB-Gehalte entwickelt. Dieser ist grundsätzlich geeignet, PCB-Gehalte im Bereich der bisherigen Nachweisgrenze zuverlässig zu bestimmen. Ob und wie dieses Verfahrens in der regulären Beprobung von Grubenwasser und Oberflächengewässern eingesetzt werden kann, wird im vom LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) geführten PCB- Expertenkreis diskutiert. Um den steigenden internen und externen Anforderungen zu genügen, nutzt die RAG systematisch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess in den Managementsystemen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Es finden jährlich interne Audits statt, um den aktuellen Zustand zu evaluieren und Verbesserungspotenziale zu nutzen. Die operativen Unternehmensbereiche sowie einige Verwaltungsbereiche der RAG sind zusätzlich nach der DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) von externen Gutachtern zertifiziert. Darüber hinaus überwachen vom Vorstand bestellte, gesetzlich erforderliche Beauftragte für die Bereiche Gewässerschutz, Abfall, Immissionsschutz und Gefahrgut die Einhaltung von Umweltschutzvorgaben. Zudem beraten und unterstützen sie die Betriebe bei deren Umsetzung und beraten intensiv die Partnerfirmen. Energiemanagement Im Jahr 2013 wurde das Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 im Bergbaubereich eingeführt und erstmalig zertifiziert. Im Jahr 2023 wurde das gültige Zertifikat der RAG nach der Norm DIN EN ISO 50001:2018 (gültig 2022-2025) durch ein Überwachungsaudit geprüft. Zusätzlich wird die Überprüfung der Wirksamkeit des EnMS durch interne Audits bestätigt. Diese werden jährlich durch eigens dafür ausgebildete Mitarbeiter in den Betrieben und in den Organisationseinheiten durchgeführt. Mit dem Aufbau einer Eigenstromversorgung aus erneuerbaren Energien wird das Energiemanagement des Unternehmens vor Herausforderungen gestellt. Unter anderem müssen Energieströme aus einer Vielzahl von Quellen erfasst und gesteuert werden. Dazu werden fortlaufend Verbrauchs- und Erzeugungsstellen mit digitalen Zählern ausgestattet und zudem alle relevanten Informationsströme in einer zentralen Energiemanagementsoftware zusammengeführt. Die Daten sind zentraler Bestandteil der Treibhausgas-Bilanzierung der RAG. Integriertes Managementsystem Mit Hilfe der Managementsysteme stellt die RAG sicher, dass das Unternehmen zu jeder Zeit alle rechtlichen Anforderungen sowie darüberhinausgehende selbstgesteckte Ziele einhält. Regelmäßige interne und externe Audits belegen die Qualität der umgesetzten Maßnahmen. Ziel der RAG ist es, zukünftig die vorhandenen Managementsysteme in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Energie in einem integrierten Managementsystem (IMS) zusammenzuführen. Dies erlaubt noch schlankere und effizientere Prozesse sowohl bei der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen im Unternehmen als auch bei deren Prüfung und Zertifizierung. In diesem Jahr wurde der Geltungsbereich auf Empfehlung des Auditors um den Unternehmensbereiche Standort- und Geodienste erweitert. Die diesjährige externe Zertifizierung in diesen Bereichen erfolgte auf Grundlage des aktuellen IMS. Chancen- und Risikobericht Risikostrategie Das konzernweite interne Risiko- und Chancenmanagement, im Folgenden als RCM bezeichnet, ist ein zentrales Element der Unternehmenssteuerung, das die gesetzlich und regulatorisch verpflichtenden Aspekte verfolgt. Gleichzeitig setzt die RAG das RCM als strategisches und operatives Steuerungsinstrument ein, um durch die ökonomisch sinnvolle Handhabung von Chancen und Risiken den wirtschaftlichen Erfolg zu optimieren beziehungsweise wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Die Grundzüge des RCM hat der Vorstand in risikopolitischen Leitsätzen festgelegt, in deren Mittelpunkt die Förderung der Risikokultur durch eine offene Kommunikation auf allen Unternehmensebenen sowie ein bewusster und zielorientierter Umgang mit den Unternehmenschancen und -risiken stehen. Dabei liegt die Verantwortung für die Realisierung von Chancen und die Handhabung von Risiken in den jeweiligen Unternehmensbereichen. Ein konkretes Risikoverhalten im Einzelfall wird durch das RCM-System nicht vorgegeben. Aufbau und Organisation des Risiko- und Chancenmanagements Die konzernweiten Vorgaben des RCM sind in einer Richtlinie und in einem Handbuch niedergeschrieben. Demnach beinhaltet das RCM der RAG neben einem Früherkennungssystem auch ein Risiko-Chancen-Controlling sowie ein internes Überwachungssystem. Dazu gehört neben organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und internen Kontrollsystemen auch die Revision als prozessunabhängige Kontroll- und Beratungsinstanz. Des Weiteren besteht eine Compliance-Organisation, die ein durch die Compliance-Beauftragte verantwortetes Compliance-Programm umsetzt. Im Hinblick auf die große Bedeutung des ordnungsgemäßen Umgangs mit öffentlichen Mitteln gilt für die RAG und ihre Konzernunternehmen darüber hinaus eine Subventionsrichtlinie, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Umgang mit Subventionen und sonstigen öffentlichen Zuwendungen sicherstellt. Die Risiken sind nach unternehmensspezifischen Risikofeldern unterteilt. Für die einzelnen Risikofelder hat der Vorstand Verantwortliche bestimmt, die gleichzeitig den Risikomanagement-Lenkungsausschuss bilden, der unter anderem für die Koordination der Umsetzung des RCM-Systems in allen Unternehmensbereichen sowie für die kontinuierliche und systematische Identifikation, Analyse, Bewertung und Dokumentation aller wesentlichen Chancen und Risiken zuständig ist. Das RCM-Berichterstattungssystem ist in zwei sich ergänzende Berichtsstränge unterteilt, die zu einer aussagefähigen RCM-Gesamtposition führen. Die Chancen und Risiken werden regelmäßig im Rahmen von Risiko-Inventuren in der jährlichen Risikovorschau erfasst. Zusätzlich erfolgt deren Aktualisierung zweimal jährlich und mündet in einer umfangreichen Berichterstattung an den Lenkungsausschuss, den Vorstand und die RAG-Stiftung sowie die Aufsichtsgremien der RAG. Dieser Bericht enthält auch einen aggregierten Gesamtrisikowert, der die Risikosituation der RAG verdeutlicht. Die Erfassung, Bewertung, Analyse, Auswertung und Dokumentation aller im Rahmen von vorgegebenen Schwellenwerten meldepflichtigen Chancen und Risiken erfolgen konzernweit auf Basis der Meldungen der berichtspflichtigen Risikoverantwortlichen nach vorgegebenen, einheitlichen Merkmalen mithilfe einer speziellen RCM-Software. Darüber hinaus sind die Risikoverantwortlichen verpflichtet, im Falle plötzlich auftretender wesentlicher Risiken unverzüglich eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand durchzuführen. Die Revision hat auch im Geschäftsjahr 2023 systemrelevante Prüfungen des Risikomanagements in mehreren Organisationseinheiten des Konzerns durchgeführt und festgestellt, dass die gesetzlichen und unternehmensinternen Anforderungen erfüllt sind. Wie in jedem Jahr führte die Revision im gesamten Konzern System-, Ordnungsmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits-, Organisations- und Funktionsprüfungen durch. Diese berücksichtigten insbesondere die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Anforderungen von Compliance. Zusätzlich ist das Risikomanagementsystem in die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer nach den Modalitäten für börsennotierte Aktiengesellschaften einbezogen. Die Prüfung ergab, dass das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, rechtzeitig zu erkennen. Risiko- und Chancensituation Die RAG ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die sich aus dem eigenen unternehmerischen Handeln und aus den Umfeldbedingungen im Nachbergbau, insbesondere den bilanziellen Bewertungsparametern sowie genehmigungsrechtlichen Verzögerungen, ergeben. Unternehmerische Chancen bestehen für die RAG wegen der Einbindung in weiterhin gültige Beihilferegelungen nur in beschränktem Umfang. Dennoch sieht das Unternehmen Potenziale, die sich aus den im Rahmen der Strategierevision entwickelten, sechs strategischen Aktionsfeldern sowie den dabei erarbeiteten Maßnahmen ergeben können. Eine dieser Chancen wird darin gesehen, unabhängig von der Entwicklung des Strommarktes durch Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien nach Möglichkeit auf eigenen Flächen zu werden. Damit soll auch das Klimaschutzziel "CO 2 -Neutralität im Strombezug bis 2030" erreicht werden. Gleichzeitig werden in verschiedenen Projekten die identifizierten Potenziale der Digitalisierung zur Prozessoptimierung umgesetzt (Vgl. Kapitel "Wesentliche Handlungsfelder"). Aus dem Marktumfeld beziehungsweise eigenem unternehmerischen Handeln resultierende Chancen dienen in erster Linie als Kompensations- beziehungsweise Vorsorgepotenzial für das Eintreten von nicht in vollem Umfang abzuwendenden Risiken. Zur Abdeckung der Risiken dienen die beihilferechtlichen und vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die künftige Entwicklung der Altlasten nicht zu einem ausgeglichenen Ergebnis führen, besteht für die RAG ein Ausgleichsanspruch gegen die RAG-Stiftung aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Sollten die Mittel der RAG- Stiftung aufgrund der Entwicklung der Alt- und Ewigkeitslasten nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen, greift die im Erblastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und den Revierländern Nordrhein-Westfalen und Saarland vereinbarte Gewährleistung der Länder. Falls das Land Nordrhein-Westfalen und/oder das Saarland aus dieser Gewährleistung in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund auf der Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ein Drittel der zu leistenden Beträge. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos klassifiziert die RAG gemäß den nachfolgend genannten Kriterien:
Die qualitative Bewertung der Auswirkungen gibt aus Sicht der Unternehmensleitung die relative Bedeutung der Risiken untereinander wieder. Die Bewertungskategorien sind dabei wie folgt definiert:
Die Skalen zur Messung folgen der internen Berichterstattung. Dabei werden jeweils der mögliche Eintritt und die Auswirkung von Chancen und Risiken nach der Berücksichtigung von Steuerungsmaßnahmen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eingeschätzt. Die derzeitige geopolitische Krise hat auch Auswirkungen auf die RAG. Die Risiken resultieren neben der bereits vorliegenden Lieferkettenproblematik im Wesentlichen aus der weiterhin hohen Inflation und den damit einhergehenden Leitzinserhöhungen. Die konkreten Risiken sind in den nachfolgenden Risikofeldern erläutert und bewertet. Auf Basis der internen Berichterstattung ergeben sich nachfolgende wesentliche Risikokategorien, aufgeführt nach für die RAG abnehmender Relevanz. Finanzwirtschaftliche Risiken Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die RAG grundsätzlich Preis- und Zins- änderungsrisiken ausgesetzt. Ein Ziel der Unternehmens- und Konzernpolitik ist die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Finanz-Risikomanagement. Dies bedeutet nicht den völligen Ausschluss finanzwirtschaftlicher Risiken, sondern deren Steuerung innerhalb vorgegebener Limite, um für den Konzern negative Cashflow- und Ergebnisschwankungen weitgehend zu verhindern, ohne auf Chancen aus positiven Marktentwicklungen zu verzichten. Zur Deckung der langfristigen Lasten der RAG, insbesondere der Rückstellungen für Altersversorgung und Bergschäden, verfügt die Gesellschaft über finanzielle Vermögensgegenstände vor allem in Form von Zins- und Dividendenpapieren, die überwiegend in einem Masterfonds gebündelt sind. Die Anlage dieser Mittel folgt einem Konzept, das den Spezifika der Auszahlungsverpflichtungen sowie den zukünftig zu erwartenden Geldeingängen Rechnung trägt. Dieses Anlagekonzept orientiert sich an langfristigen Renditen und Volatilitäten und wird ergänzt durch eine Sicherungsstrategie, welche die Erhaltung des Kapitalstocks durch Definition und konsequente Überwachung eines Risikobudgets gewährleistet. Hierzu können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen Instrumente zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos, da es im Wesentlichen Zinsrisiken sind, welche den Marktwert der Kapitalanlagen beeinflussen. Jedoch spielen auch Aktienkursrisiken und in geringerem Maße Währungs- und Spreadrisiken eine Rolle. Diese Risikofaktoren werden börsentäglich auf der Basis eines Value-at- Risk-Ansatzes (VaR) gemessen und kontrolliert. Eine zentrale Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang das Verhältnis aus Risikobudget und VaR, der sogenannte Risikodeckungsgrad. Auf der Gegenseite existieren zu allen angeführten Marktrisikofaktoren auch entsprechende Chancen. Immer dann, wenn sich die Marktparameter günstig entwickeln, hat dies Wertzuwächse im Portfolio zur Folge. Kreditrisiken gegenüber Banken und anderen Vertragspartnern werden systematisch bei Vertragsabschluss geprüft und laufend überwacht. Neben einem Mindestrating wird vor allem die Zugehörigkeit zu einem deutschen Einlagensicherungssystem gefordert. Darüber hinaus beobachtet das finanzwirtschaftliche Risikocontrolling die Entwicklung von Kreditausfall-Spreads als Frühwarnindikatoren. Zudem achtet die RAG auf eine breite Streuung der Finanzmittel und stellt somit sicher, dass Klumpenrisiken gegenüber einzelnen Kontrahenten vermieden werden. Allen Geschäftspartnern werden zudem konkrete Limite für Finanztransaktionen zugewiesen. Zugelassene Kontrahenten und Finanzinstrumente sind nachvollziehbar dokumentiert. Das Ausfallrisiko von eingesetzten Derivaten ist begrenzt auf die Höhe ihrer positiv beizulegenden Zeitwerte. Sicherungsgeschäfte werden ebenfalls nur mit Finanzinstituten ausreichender Bonität abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2023 waren weitere Zinsanstiege - und zwar nicht nur im Euroraum, sondern vor allem für die Leitwährung US-Dollar - zu verzeichnen, mit denen die internationalen Notenbanken versuchten, die immer noch hohe Inflation in den Griff zu bekommen. Darüber hinaus stellten sich auch die Aktienmärkte als sehr volatil dar, wobei die Aktienkurse tendenziell gestiegen sind. Der Kurswert des Masterfonds notierte zum 31. Dezember 2023 weiter unterhalb des Buchwertes. Auf eine Wertberichtigung konnte aufgrund der voraussichtlich nicht dauerhaften Wertminderung verzichtet werden, da nachhaltige Erholungstendenzen zu verzeichnen waren und auch in der nächsten Zeit erwartet werden. Zurzeit ist die künftige Zinsentwicklung der Geld- und Kapitalmärke nicht verlässlich prognostizierbar, jedoch sollte sich der Zinserhöhungszyklus langsam dem Ende nähern, da die Inflationsraten in den letzten Monaten des Jahres 2023 deutlich gesunken sind. Die Argumente für ein Ende der geldpolitischen Straffung werden somit immer stärker, so dass der Zinsgipfel hinter uns zu liegen sollte. Für das Jahr 2024 wird von ersten Marktteilnehmern sogar schon mit ersten Zinssenkungen - beginnend in den USA - gerechnet. Zudem haben die geopolitischen Risiken mit unklaren Auswirkungen auf den Finanzmarkt im vergangenen Jahr zugenommen. Insgesamt stuft die RAG die Eintrittswahrscheinlichkeit erheblicher finanzwirtschaftlicher Risiken als mittel ein, da das Risikoexposure systematisch zurückgefahren worden ist. Die weitere Entwicklung der makroökonomischen Faktoren (Inflation, Arbeitslosigkeit, Realzins) ist nicht vorherzusehen, jedoch erfolgt durch das interne Risikomanagement eine ständige Überwachung der Auswirkungen, um rechtzeitig gezielte Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Schadenspotenzial wäre - wegen der Höhe des Anlagevolumens - trotz aller Sicherungsmaßnahmen außerordentlich hoch. Genehmigungsrechtliche Risiken Nach wie vor sieht sich die RAG einer kritischen Öffentlichkeit gegenüber, was besonders bei Genehmigungsverfahren problematisch werden kann. Dritte können Rechtsmittel einlegen, die zu einer deutlichen Verzögerung eines Vorhabens führen können. Dieser Entwicklung tritt das Unternehmen mit gezielten Transparenz- und Kommunikationsoffensiven sowie einem strukturierten Stakeholdermanagement entgegen. Ausstehende Genehmigungen sind das bedeutsamste Risiko im Hinblick auf die von der RAG-Stiftung zu finanzierenden Ewigkeitslasten. Einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Erteilung notwendiger berg- und wasserrechtlicher Genehmigungen. Diese sind unmittelbare Voraussetzung für die Umsetzung der Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung und somit zur Erfüllung des durch den Ewigkeitslastenvertrag in Verbindung mit dem Erblastenvertrag vorgegebenen Auftrags der RAG. In den vergangenen Jahren hat gerade die Verzögerung bei der Genehmigungserteilung zu einer spürbaren finanziellen Mehrbelastung geführt, da Umbaumaßnahmen nicht abgeschlossen werden konnten und somit kostenintensive untertägige Wasserhaltungen länger weiterbetrieben werden mussten. Um diesem bedeutenden Risiko entgegenzuwirken, hat die RAG die Bearbeitung und Umsetzung sämtlicher Genehmigungsprozesse mit dem Ziel zusammengeführt, den Genehmigungserhalt zu beschleunigen und somit diesbezügliche finanzielle Mehrbelastungen möglichst gering zu halten. Die Bündelung dieser Kompetenzen und genehmigungsrelevanten Prozesse wirkt dem genannten Risiko grundsätzlich entgegen und hat in Bezug auf den Erhalt der Genehmigungen auch im Jahr 2023 für deutliche Erfolge gesorgt. Der Grubenwasseranstieg auf -320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel an der Saar ist seit August 2021 zugelassen. Gegen den bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss liegen Klagen sowie Widersprüche gegen die Abschlussbetriebsplanzulassung vor. Auch am Standort Ibbenbüren sieht sich das Unternehmen mit einer Klage gegen das 2020 erteilte langfristige Wasserrecht konfrontiert. Aufgrund einer erteilten sofortigen Vollziehung sind die weiteren Arbeiten hiervon jedoch nicht beeinträchtigt. Im Ruhrrevier sind nach Erhalt der entsprechenden Genehmigungen der Abschlussbetriebsplanergänzungen Concordia, Carolinenglück, Zollverein und Amalie die untertägigen Wasserhaltungen an diesen Standorten seit März 2023 vollständig eingestellt. Durch das hieraus resultierende Freiziehen der Emscher von Grubenwassereinleitungen ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes mit zukünftig sechs zentralen Wasserhaltungen erfolgt. Die RAG bleibt jedoch von weiteren externen Faktoren abhängig, zum Beispiel im Rahmen der zukünftig durchzuführenden Verfahren und der sich hieran gegebenenfalls anschließenden Klagen, die im Einzelfall zu Verzögerungen in der Umsetzung der Genehmigungen führen können. Dieses Risiko gilt insbesondere für die Verfahren, bei denen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Dies betrifft die langfristig zu beantragenden Wasserrechte der Ewigkeitsstandorte zur Einleitung in Ruhr, Lippe und Rhein, sowie die Verfahren zum Bau von Grubenwasserableitungstrassen, für die das Unternehmen zurzeit die Antragsunterlagen erstellt. Dies gilt auch in Bezug auf den Standort Haus Aden an der Lippe, wo das Unternehmen gemäß einer Nebenbestimmung der bestehenden Abschlussbetriebsplanzulassung sowie aufgrund der Verpflichtung zur fortwährenden Evaluierung und Optimierung des Grubenwasserkonzepts, ein höheres Grubenwasseranstiegsniveau beantragt hat. Hier regt sich bereits öffentlicher Widerstand, dem durch gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken ist. Verzögerungen der weiteren Genehmigungsverfahren könnten zu finanziellen Mehrbelastungen führen, da technische Maßnahmen gegebenenfalls nicht wie geplant durchgeführt werden könnten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der genannten Risiken ist mittel und hätte für die RAG außerordentlich hohe Auswirkungen. Bilanzielle Ergebnisrisiken Aus Ergebnissicht sind folgende Risiken und Chancen hervorzuheben: Nicht absehbare Veränderungen der Berechnungsparameter Zins und Preis können erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Je nach Richtung der Entwicklung sind die Abweichungen als Risiko oder Chance zu werten. Die Mittelfristplanung der RAG zeigt für die Jahre 2024 bis 2028 wegen der gestiegenen handelsrechtlichen Zinssätze bedeutsame Entlastungen, im Wesentlichen aus den Abzinsungen der Rückstellungen wegen Zinssatzänderung. Ein geringeres als in der Mittelfristplanung unterstelltes Zinsniveau führt zu Ergebnisbelastungen. Ein stärker steigendes Zinsniveau als in der Mittelfristplanung berücksichtigt kann zu einer Ergebnisverbesserung durch höhere Zinserträge im Zusammenhang mit den Rückstellungen führen. Die derzeit hohen Preissteigerungsraten wurden grundsätzlich in der Mittelfristplanung angemessen berücksichtigt. Geringere Preissteigerungsraten als in der Mittelfristplanung berücksichtigt können zu einer Ergebnisverbesserung durch geringeren Aufwand im Zusammenhang mit den Rückstellungen führen. Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen, wie behördliche Vorgaben oder technische Entwicklungen und sich ändernde Bemessungsgrundlagen, können sich Anpassungen bei den Rückstellungen ergeben. Weitere Veränderungen bei den versicherungsmathematischen Parametern können Rückstellungsveränderungen für die Altersversorgung zur Folge haben. Hinsichtlich der zum 1. Januar 2024 sowie 2027 im Drei-Jahres-Turnus anstehenden Anpassung der laufenden Leistungen der leistungsorientierten Zusagen des Bochumer Verbandes gemäß § 16 BetrAVG wurden im Ergebnis 2023 und in der Mittelfristplanung deutliche Belastungen berücksichtigt. Je nach Entwicklung der zugrundeliegenden Parameter sind weitere Belastungen im gesamten Mittelfristzeitraum nicht auszuschließen. Die hier genannten Ergebnisrisiken beinhalten in Summe ein bedeutsames Schadenspotenzial Auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden operativen und bilanziellen Gegensteuerungsmaßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit einer negativen Ergebnisabweichung als sehr hoch eingeschätzt. Risiken der Grubenwasserhaltung Die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte der RAG setzt umfangreiche vorbereitende Maßnahmen voraus. Hierzu gehören Schachtarbeiten, die nur durch Spezialunternehmen erbracht werden können, sowie die Bereitstellung von Spezialequipment einschließlich Planungsleistungen, welche am Markt nur in begrenzten Kapazitäten zur Verfügung stehen. Können diese Arbeiten nicht erbracht werden, kann dies für die RAG mit höheren Kosten aus einem längeren Offenhalten der untertägigen Grubengebäude verbunden sein. Diesen Risiken wird dadurch begegnet, dass erforderliche Kontingente bei den Unternehmern frühzeitig vertraglich abgesichert werden. Darüber hinaus ist eine permanente Sicherstellung der Beschäftigung von zukünftig benötigten Spezialfirmen zwingend erforderlich. Möglichen Beschaffungsengpässen wurde durch die Beauftragung eines Generalunternehmers sowie Vergabe der mittelfristig erforderlichen Planungsleistungen an zwei Ingenieurbüros begegnet. Ferner unterliegt die Preisentwicklung im Bau- und Entsorgungssektor einer permanenten Beobachtung. Die in den letzten Jahren geführten Wasserrechtsverfahren haben zu Verschärfungen bei der Einleitqualität des Grubenwassers geführt. Gleichzeitig führen verbesserte Messmethoden einerseits und stärkere Anwendung dieser Verfahren auch für die Gewässeranalytik andererseits zu neuen Erkenntnissen in der Beeinflussung der Gewässer durch die Einleitung von Grubenwasser. Infolgedessen sind in den letzten Jahren in drei Wasserrechten im Saarland (Reden, Camphausen und Duhamel) Anlagen zur Behandlung des Grubenwassers über Nebenbestimmungen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen angeordnet worden. Im Fall Reden hat die RAG Widerspruch gegen die Nebenbestimmung erhoben, da sie aus Sicht der RAG unverhältnismäßig ist. Das Verwaltungsstreitverfahren ist derzeit ruhend gestellt. Am Standort Camphausen wird eine Anlage errichtet, da dort die Einleitung auf noch nicht absehbare Zeit fortgeführt wird. Am Standort Duhamel wird eine Anlage zur Eisenreduktion errichtet, die auch den Nebeneffekt einer PCB-Reduktion hat. Weiterhin haben die in den letzten Jahren durchgeführten Abschlussbetriebsplanverfahren aus Sicht der RAG gezeigt, dass die Zulassungsbehörden im Einzelfall, auch unter dem öffentlichen Druck, ihren Ermessensspielraum zu Ungunsten der RAG auslegen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der in dieser Kategorie genannten Risiken ist sehr hoch und hätte für die RAG bedeutsame Auswirkungen. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrisiken Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrisiken begegnet die RAG durch ein unternehmensweites betriebliches Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystem, bei dem Risiken systematisch ermittelt und beurteilt sowie anschließend entsprechende Ausbildungs-, Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen initiiert und durchgeführt werden. Daneben ist eine spezielle steinkohlenbergbautypische Katastrophenvorsorge, also beispielsweise der Schutz gegen Grubenbrände und Explosionen, auf hohem Sicherheitsstandard im Risikomanagement des Unternehmens verankert. Durch gesetzliche und behördliche Regelungen im Bereich des Umweltschutzes, vor allem verschärfte Grenzwertsetzungen zum Beispiel bei Gefahrstoffen und Gewässerschutz, ist mittelfristig mit zusätzlichen Investitionen zu rechnen. Betroffen sind hier insbesondere die Grubenwassereinleitungen in Oberflächengewässer. Verschärfungen könnten die Notwendigkeit einer Grubenwasseraufbereitung nach sich ziehen. Beobachtung und Begleitung von Gesetzesinitiativen durch Mitarbeit in Verbänden wirken diesem Risiko entgegen. Um die Prozess- und Rechtssicherheit auch in dem sich wandelnden Unternehmen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Zusammenführung der bestehenden Managementsysteme zielführend. Durch die Integration der Managementsysteme im Umweltschutz sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz will die RAG einheitliche Standards schaffen und zusätzlich Synergieeffekte nutzen. Diese Integration erfolgte im Jahr 2021 als Pilotprojekt im Unternehmensbereich Wasserhaltung und wurde in 2023 auf weitere Unternehmensbereiche ausgerollt. Mit Hilfe der Managementsysteme stellt die RAG daher sicher, dass die Prävention gestärkt, Unfallrisiken vermindert, das Umweltbewusstsein gefördert sowie alle rechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit eingehalten werden. Das Versagen dieser Managementsysteme durch Verstöße gegen gesetzliche Auflagen oder Vorgaben könnte für die RAG zu einem finanziellen Mehraufwand, zum Beispiel durch Bußgelder, einer höheren zeitlichen Belastung oder den Aufwand zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit führen. Im ungünstigsten Fall kann die öffentliche Wahrnehmung (licence to operate) des verlässlichen und regelkonformen Betreibens von Anlagen seitens RAG gefährdet sein. Die Grubenwasserkonzepte sehen so weit wie möglich die Beendigung einzelner Einleitungen sowie ein Anheben des Grubenwasserspiegels vor. Dadurch wird eine geringere Mineralisierung des Grubenwassers sowie eine verminderte Mobilisierung von Schadstoffen, wie zum Beispiel PCB, erwartet. Durch die öffentliche Diskussion erfahren der historische Einsatz von PCB und die in der Vergangenheit durchgeführte Reststoffverwertung unter Tage eine kritischere Risikobeurteilung. Wie zuvor im Kapitel zu den "Wesentlichen nichtfinanziellen Themen" dargestellt, bestätigt das vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Gutachten (Teil I und II) die geplante Vorgehensweise eines Grubenwasseranstiegs der RAG und entkräftet Bedenken bezüglich eines umweltschädlichen Schadstoffaustrags. Dem grundsätzlichen Risiko aus gegebenenfalls verschärften Vorgaben steht neben den Grubenwasserkonzepten ein mit den Behörden abgestimmtes Monitoring gegenüber, um, falls erforderlich, standortspezifische Maßnahmen ergreifen zu können. Dar- über hinaus wird durch geeignete Kommunikation mit den zuständigen Stellen permanent auf einen Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und dem Unternehmensinteresse hingearbeitet. Den Risiken wird somit durch intensive Aufklärungs- und Informationsbemühungen entgegengewirkt. Transparenz und Diskussionsbereitschaft gegenüber Behörden und der breiten Öffentlichkeit legen die Basis für eine sachliche Auseinandersetzung und zielführende Prozessbewältigung. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen zur Eindämmung des Klimawandels spielt die Verminderung der Methanemissionen eine große Rolle. Methan ist neben CO 2 das bedeutendste Treibhausgas und trägt maßgeblich zum anthropogen bedingten Klimawandel bei. Bei der UN-Klimakonferenz in Glasgow in 2021 haben sich daher die teilnehmenden Staaten zum Ziel gesetzt, die Methanemissionen bis 2030 um mindestens 30 % gegenüber 2020 zu senken. Nicht zuletzt seit diesem Zeitpunkt sind diese Emissionen ein materielles Thema in der öffentlichen Diskussion. Im Bergbau kommt Methan als Bestandteil der Wetter vor, tritt aber auch diffus an der Tagesoberfläche aus. Das heißt, der Bergbau könnte neben der Kohle auch mit dem Methanthema in Klimafragen in Verbindung gebracht werden, woraus ein Reputationsverlust resultieren könnte. Ein vermehrtes Monitoring und eine Berichterstattung mit Verifizierung im Zuge erhöhter regulatorischer Anforderungen aus der Methanverordnung und der EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen stellen monetäre Risiken dar. Ein noch schwerwiegenderes monetäres Risiko wäre eine Einbeziehung von Methan in Treibhausgashandelssysteme wie CO 2. Daher verfolgt die RAG kontinuierlich die politischen Änderungen und Neuregelungen und bringt über die Interessensvertretungen zur Methangasverordnung die Unternehmensinteressen ein. Auf der operativen Seite führt die RAG das bestehende Monitoring weiter und ermöglicht weiterhin Gasabsaugungen bzw. - verwertungen. Durch die Umsetzung der Grubenwasserkonzepte - vor allem durch die Erhöhung des Grubenwasserspiegels zur Verminderung der Ausgasung sowie den Verschluss alter Schächte - leistet die RAG bereits einen Beitrag zur Reduktion von Methanemissionen. Mit gezielten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Schwachgasverwertung bereitet sich die RAG im Rahmen eines Projektes mit Unterstützung der Technischen Hochschule Georg Agricola auf potenziell erhöhte Anforderungen vor und wirkt auch dem Reputationsverlust entgegen. Unterstützend wird eine Treibhausgasminderungsstrategie einschließlich Methan entwickelt und in die Kommunikationsstrategie eingebettet. Der Fokus auf die Reduktion von Methanemissionen bietet aber auch Chancen. Methanaustritte als Teil einer Minderungsstrategie könnte positiv auf den Genehmigungsprozess für den Grubenwasseranstieg wirken. Mit Grubenwasser überstaute Bereiche gasen nicht mehr aus und reduzieren so die Emissionen von Methan in die Atmosphäre. Zudem könnte die energetische Nutzung von Methan unter ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll sein. Die möglichen Risikoauswirkungen in dieser Kategorie sind für die RAG bedeutsam, die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als sehr hoch bewertet. Einkaufs- und Beschaffungsrisiken In jüngster Vergangenheit war ein starker Preisanstieg auf den Energiemärkten zu beobachten, so dass viele Unternehmen bei der Beschaffung von Strom Preisrisiken ausgesetzt waren. Die RAG betraf diese Entwicklung nicht unmittelbar, da im Jahr 2020 ein langfristiger Stromvertrag mit einem Festpreis inklusive Toleranzbändern bei Mengenabweichungen bis Ende 2023 abgeschlossen wurde. Am 31. Dezember 2023 endet der langjährige Stromliefervertrag mit der Steag GmbH. RAG hat im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens die Stromversorgung für die Jahre 2024 bis 2025 ausgeschrieben und am 12. Dezember 2023 vergeben. Die Versorgung wird über ein Grundlastband und eine tagesaktuelle Marktbeschaffung erfolgen. Im Mittel wird der Strompreis im Vergleich zu den Vorjahren um den Faktor 2 bis 3 höher liegen, ist aber im Rahmen der Budget- und Mittelfristplanung berücksichtigt. Gegenüber dieser Mittelfristplanung bestehen aufgrund der Ausschreibungsergebnisse und der Marktentwicklungen im zweiten Halbjahr 2023 jedoch Chancen für 2024 und 2025. Allerdings sind diese aufgrund der zukünftig starken direkten Kostenbeeinflussung durch die Strommarkttagespreise und Prognoserisiken keinesfalls sicher. Hingegen steigen die Netzentgelte von den Betreibern der Stromübertragungsnetze ab 2024 immens an, da die Bundesregierung den angedachten Zuschuss für Netzentgelte streichen will. Ferner können die aktuelle hohe Marktnachfrage sowie die derzeitige Rohstoffknappheit im Bausektor zu deutlichen Preissteigerungen und Beschaffungsengpässen führen. Diesem Risiko wird durch eine permanente Marktbeobachtung sowie die frühzeitige Abstimmung und bedarfsgerechte Steuerung der Beschaffungsmaßnahmen begegnet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hoch und hätte für die RAG bedeutsame Auswirkungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Marktsituation im Folgejahr entspannt, und somit die Auswirkung auf mittel sinkt. Rechtliche Risiken Neben dem allgemeinen Risiko aus Rechtsstreitigkeiten unterliegt die RAG insbesondere Risiken, die in subventions-, genehmigungs- und sonstigen bergrechtlichen Problemstellungen begründet sind. Diesen Risiken wird durch umfangreiche Maßnahmen und organisatorische Regelungen begegnet, was in der Risikoberichterstattung berücksichtigt wird. Im Rahmen EU-weiter Vergabeverfahren ist festzustellen, dass Bewerber beziehungsweise Bieter schneller geneigt sind, angebliche Verstöße gegen Vergaberecht zu rügen beziehungsweise Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Dies führt teilweise zu deutlichen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Projekte der RAG. Durch Schulungen werden Mitarbeitern hinsichtlich bestehender Risiken in Vergabeverfahren sensibilisiert und die Vergabeverfahren werden somit deutlich rechtssicherer. Zudem werden wesentliche und/oder zeitkritische Vergabeverfahren durch externe Fachanwälte begleitet, wodurch das Risiko von Vergaberügen und möglicher Nachprüfungsanträge verringert wird. Vor dem Hintergrund des novellierten Wassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und den Festlegungen der DIN 19712 können sich für die RAG finanzielle Belastungen aus gegebenenfalls erforderlich werdenden Baumaßnahmen an Deichanlagen ergeben. Als möglicher Mitverursacher hätte die RAG anteilig Kosten zu tragen. Die Bewertung der rechtlichen Risiken erfolgt in den betroffenen Risikofeldern; für die hier separat aufgeführten rechtlichen Risiken sieht die RAG insgesamt ein bedeutsames Schadenspotenzial bei mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit. Compliance-Risiken Es ist ein ausdrückliches Ziel des Vorstandes, dass sich die Organe und Mitarbeiter des Unternehmens gesetzes- und regelkonform verhalten, um Risiken vom Unternehmen abzuwenden. Grundlage hierfür ist ein im Jahr 2008 eingeführtes Compliance-Management- System (CMS), das permanent fortentwickelt wird. Das CMS wurde für das Prüfungsjahr 2011 erstmals und im Jahr 2016 erneut erfolgreich zertifiziert. Neue Erkenntnisse, unter anderem aus diesen Zertifizierungen, fließen laufend in die kontinuierliche Weiterentwicklung des CMS ein. Einen weiteren wichtigen Beitrag zur fortlaufenden Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitern hinsichtlich Compliance stellen Schulungsmaßnahmen dar. Nach einer konzernweiten Vortragsreihe zum Thema Legal Compliance in den Jahren 2020 und 2021 wurde bei den weiteren Schulungen der Schwerpunkt auf bergrechtliche Themen gelegt. Das E-Learning "Compliance Basiswissen NEU" ist mittels einer Gesamtbetriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter der RAG und mittels Vereinbarungen in den Konzernunternehmen mit EDV-Zugang verbindlich geworden. Im Dezember 2022 wurde mit der Untersuchung aktueller Compliance-Risiken im Rahmen eines erneuten Compliance Risk Assessments (CRA) begonnen. Im Rahmen des CRA wurden mögliche Compliance-Risiken analysiert und die diesbezüglichen Kontrollmechanismen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Hinweise auf einen dringenden Handlungsbedarf haben sich nicht ergeben. Die Compliance-Risikoanalyse ist somit ein Werkzeug zur Steigerung der Effektivität des Compliance-Programms. In Erfüllung der "Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden", wurden bei der RAG und der RAG Montan Immobilien GmbH im Dezember 2021 mit der Berufung eines Ombudsmannes (Vertrauensanwalt) fristgerecht Hinweisgebersysteme eingerichtet. Die eingerichteten Systeme genügen auch den Bestimmungen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes, mit dessen Inkrafttreten am 2. Juli 2023 die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Auch bei einem funktionierenden CMS lässt sich menschliches Fehlverhalten nicht gänzlich ausschließen. Hierbei wird die Eintrittswahrscheinlichkeit des latenten Risikos von relevanten Compliance-Verstößen mit gering bei gleichzeitig bedeutsamem Schadenspotenzial bewertet. Kommunikative Risiken Transparenz, Dialogbereitschaft und Glaubwürdigkeit bilden das Fundament der Unternehmenskommunikation. Als Erfolgsfaktoren tragen sie maßgeblich dazu bei, die Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen auf hohem Niveau zu halten. Unterstützt werden diese Aktivitäten durch die strategische Personalarbeit, die im Rahmen der neuen Unternehmensstrategie ihren Fokus darauf richtet, die RAG als guten Arbeitgeber zu präsentieren, Kompetenzen und Performance der Mitarbeiter zu stärken und die richtigen Mitarbeitenden zu gewinnen und zu binden. Dazu dient unter anderem der im Jahr 2023 eingeführte interne Stellenmarkt. Wichtige Aufgabe der Unternehmenskommunikation ist, die Akzeptanz der RAG in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, insbesondere mit Blick auf die Genehmigungslage der Grubenwasserhaltungskonzepte. Von besonderer Relevanz ist die Gefahr, gesellschaftspolitische und standortbezogene Akzeptanz zu verlieren. Hierbei handelt es sich nicht um ein kommunikatives Einzelrisiko, sondern um ein umfassendes Risiko des Unternehmens. Zahlreiche aus den Risikofeldern gemeldete Einzelrisiken, wie Änderungen beim Wasserrecht, stehen hiermit in unmittelbarem Zusammenhang. So kann eine geringe gesellschaftspolitische Akzeptanz unter anderem auch genehmigungsrelevante Entscheidungen direkt beeinflussen. Hier werden mit gezielten Maßnahmen der Unternehmenskommunikation positive Botschaften gesendet und kritische Sachverhalte transparent vermittelt. Auch bei der Entwicklung einer neuen Unternehmensstrategie, die Anfang 2023 der Belegschaft vorgestellt wurde, bildete das Thema Akzeptanz einen Schwerpunkt: Die entstehenden kommunikativen Maßnahmen sollen den Dialog mit den Anspruchsgruppen stärken. Es gilt, das Unternehmen weiterhin als verlässlichen Partner der Politik, der Bergbauregionen und der Menschen zu positionieren. Ein weiteres Hauptaugenmerk der Kommunikationsmaßnahmen richtet sich darauf, Risiken für die Wahrnehmung des Konzerns, seiner Unternehmen und seiner Ziele intern und extern kommunikativ zu steuern. Dazu beitragen können auch die Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit. Für eine nachhaltige Entwicklung des Nachbergbaus unterstützt die RAG das Ziel des Pariser Abkommens, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Bis spätestens zum Jahr 2030 soll das Unternehmen beim Strombezug CO 2 -neutral sein. Den Schritt in diese Richtung wird die Nutzung der Erneuerbaren Energien ermöglichen, hier ist vor allem der Einsatz von Photovoltaik und Windkraft zur Eigenstromerzeugung auf eigenen ehemaligen Bergbauflächen beabsichtigt. Unter Abwägung der ergriffenen kommunikativen Maßnahmen bewertet die RAG die Eintrittswahrscheinlichkeit der genannten Risiken im Saldo als mittel, wobei von einem mittleren Schadenspotenzial auszugehen ist. Risiken der IT-Sicherheit Durch die zunehmende Digitalisierung bei der RAG und in der Gesellschaft insgesamt, hat sich auch die technologische Bedrohungslage durch Cyberkriminalität verändert. Durch die Nutzung eines etablierten IT-Sicherheitsmanagementsystems, reagiert die RAG umfassend auf das steigende Risiko. Elementare Bestandteile dieses Systems sind unter anderem Prozesse zur Analyse von Gefahren, der Ermittlung von Schutzbedarfen und der Überprüfung von Systemen auf Basis des Schutzbedarfes, sowie der Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen, um die Sicherheit kontinuierlich zu optimieren. Grundlage zur Ermittlung der Schutzbedarfe von IT-Systemen bei der RAG ist eine Business Impact Analyse (BIA). Nachdem in den letzten Jahren durch fortlaufende Prozesse der Schutzbedarf aktuell gehalten wurde, wurde im Jahr 2023 eine vollständige Aufnahme der IT-Systeme und ihrem Schutzbedarf durchgeführt. Obwohl die RAG kein Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Sinne des "Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSIG) ist, sind die Risikobewertung und die Hinweise zur Risikobehandlung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übertragbar. Daher etabliert RAG vergleichbare Maßnahmen auf Basis der ISO 27001 und des IT- Grundschutzes gemeinsam mit professionellen Partnern. Diese Maßnahmen sowie die kontinuierliche "Härtung" von IT-Systemen und die implementierten Prozesse der IT-Sicherheit führen zu der Einschätzung, dass die Risiken durch IT- Sicherheitsvorfälle bei der RAG ein mittleres Risiko mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit darstellen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Auswirkung von "unbedeutend" auf "mittel" gestiegen. Durch die BIA ist deutlich geworden, dass die Abhängigkeit von IT-Prozessen und damit auch das Schadenpotenzial der IT-Sicherheitsvorfälle durch die Digitalisierung steigt. Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage Die Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage zeigt, dass die vorhandenen Risiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der ergriffenen beziehungsweise geplanten Maßnahmen einzeln oder in Wechselwirkung miteinander keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Die Risikolage der RAG ist im Vorjahresvergleich nahezu unverändert und wird im Wesentlichen durch die Risiken an den Finanzmärkten sowie die genehmigungsrechtlichen Themen bestimmt. Für das kommende Geschäftsjahr und den Mittelfristzeitraum sieht die RAG aufgrund der installierten Maßnahmen ein konstantes Risiko-Gesamtniveau im Hinblick auf die Risiken aus Alt- und Ewigkeitslasten. Erklärung zur Unternehmensführung Frauen in Führungspositionen 1 Seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" im Mai 2015 ist die RAG als mitbestimmtes, nicht börsennotiertes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, individuelle Zielquoten für den Frauenanteil in den Organen und obersten Führungsebenen festzulegen und diese Zielvorgaben in bestimmten Zeitperioden umzusetzen. Die zuletzt im September 2022 im Aufsichtsrat festgelegten Zielvorgaben gelten für einen Zeitraum von knapp fünf Jahren bis Ende Juni 2027. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt seit dem Geschäftsjahr 2022 30 % (ohne das neutrale Mitglied) und entspricht der geplanten Mindestzielgröße, die auch weiterhin bis Ende Juni 2027 gilt. Der Vorstand der RAG besteht seit Mai 2018 aus zwei Personen und ist weiterhin ausschließlich mit männlichen Mitgliedern besetzt. Aufgrund der aktuellen Bestellfristen sind bei gleichbleibender Anzahl von Vorstandsmitgliedern zumindest bis Ende 2024 hinsichtlich des Frauenanteils keine Veränderungen zu erwarten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2022 mit Blick auch auf die branchenspezifischen Besonderheiten der RAG für die Zeit bis Ende Juni 2027 die Zielgröße "0" beschlossen, allerdings die Berufung einer Frau bei zukünftigen Bestellungen von Vorstandsmitgliedern grundsätzlich offengelassen. Den Vorgaben des Gesetzes folgend hatte der RAG-Vorstand Mitte 2022 Zielquoten für die Entwicklung des Frauenanteils in den beiden oberen Führungsebenen unterhalb des Vorstandes festgelegt. Im Rahmen eines bevorstehenden Generationswechsels rechnet das Unternehmen bis Mitte 2027 mit einem Frauenanteil von mindestens 25 % auf der ersten und ebenfalls mindestens 25 % auf der zweiten Führungsebene. Im Verlauf des Jahres 2023 ist der Anteil der weiblichen Führungskräfte auf der ersten Führungsebene auf 25 % gestiegen. Dies entspricht dem angestrebten Zielwert. Dagegen liegt auf der zweiten Führungsebene der Frauenanteil mit gut 17 % weiterhin unterhalb des angestrebten Ziels. Prognosebericht Die RAG wird weiterhin neben der Bearbeitung von Altlasten und Ewigkeitsaufgaben die erforderlichen Abschlussbetriebspläne entsprechend den Vorgaben des Bundesberggesetzes vorantreiben. RAG: Prognose Leistungsindikatoren für 2024
* vor Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges beeinflussen auch weiterhin die RAG. Hinzu kommen der Konflikt im Gaza-Streifen sowie die dadurch ausgelösten Unruhen im Nahen Osten. In beide Regionen bestehen keine direkten Liefer- und Handelsverflechtungen. Belastungen können entstehen, wenn die Lieferketten gestört und die internationalen Rohstoff- und Energiepreise aufgrund der derzeitigen Situationen in die Höhe schnellen. Die Finanzmärkte sind zusätzlich durch die kriegerische Auseinandersetzung von hoher Volatilität und Verunsicherung geprägt, mit entsprechenden Folgen für die Kapitalanlage der RAG. Jedoch sind zum aktuellen Zeitpunkt die weiteren ökonomischen Folgen für die RAG nicht absehbar. Durch den weiteren Anstieg der handelsrechtlichen Durchschnittszinssätze werden künftig höhere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen erwartet, wodurch das Bilanzergebnis entlastet wird. Eine gegebenenfalls erforderliche Verlustübernahme erfolgt durch die RAG-Stiftung auf Basis des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Neben den Bemessungsgrundlagen der Verpflichtungen haben die zukünftigen Zins-, Kosten- und Preisentwicklungen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Konjunktur wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Alt- und Ewigkeitslasten der RAG. Um die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte weiterzuführen, sind Investitionen in gleichbleibender Höhe geplant. Die Belegschaft wird im folgenden Geschäftsjahr konstant bleiben. Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien für die darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die Aussagen über zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren - sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen.
Essen, den 7. März 2024 Schrimpf Kalthoff Bilanz zum 31. Dezember 2023(in Mio. Euro)Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023(in Mio. Euro)
Anhang 2023Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat: Bernd Tönjes, Marl Vorsitzender Vorsitzender des Vorstandes der RAG-Stiftung Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Herne Mitglied des Vorstandes der RAG-Stiftung Dr. Annette Fugmann-Heesing, Berlin Unternehmensberaterin Ministerin und Senatorin a. D. Susanne Hardies, Dorsten Vorsitzende des Konzernbetriebsrates der RAG Aktiengesellschaft Hannelore Kraft, Mülheim an der Ruhr Ministerpräsidentin a. D. des Landes Nordrhein-Westfalen Georg Eric Maringer, Schwalbach Vizepräsident für Verwaltung und Wirtschaftsführung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Christoph Piechotka, Hamm Stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der RAG Aktiengesellschaft Dr. Jürgen-Johann Rupp, Dinslaken Mitglied des Vorstandes der RAG-Stiftung Hubertus Schmoldt, Soltau Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Ralf Sikorski, Hannover Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Michael Vassiliadis, Hannover Stellv. Vorsitzender Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Dr. Frank Dudda, Herne Oberbürgermeister der Stadt Herne Elke Hannack, Berlin Stellv. Vorsitzende des DGB Bundesvorstandes Carolin Kampmann, Dinslaken Mitglied des Konzernbetriebsrates der RAG Aktiengesellschaft Lutz Lienenkämper, Meerbusch Mitglied des Landtages Landtag Nordrhein-Westfalen Staatsminister a. D. Manuel Martinez Gallarin, Gelsenkirchen Mitglied des Konzernbetriebsrates der RAG Aktiengesellschaft Universitätsprofessor Dr. Ulrich Radtke, Solingen Fakultät für Gesellschaftswissenschaften Universität Duisburg-Essen Dr. Wilhelm Schäffer, Herzogenrath Staatssekretär a. D. Harald Sikorski, München Leiter des Landesbezirkes Bayern der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Peter Urban, Dinslaken Unternehmensberater Weiteres Mitglied: Professor Dr. Norbert Lammert, Bochum Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Bundestagspräsident a. D. Vorstand: Peter Schrimpf, Hamm Vorsitzender des Vorstandes und Arbeitsdirektor der RAG Aktiengesellschaft Michael Kalthoff, Bottrop Mitglied des Vorstandes der RAG Aktiengesellschaft Finanzen Anteilsbesitz der RAG AKTIENGESELLSCHAFT per 31.12.2023
1) Mit diesen Gesellschaften besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag.
Allgemeine Grundlagen Der Jahresabschluss der RAG AKTIENGESELLSCHAFT (RAG), Essen, eingetragen im Handelsregister unter HR B-Nr. 28810 beim Amtsgericht Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die RAG ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes nach § 291 Absatz 2 HGB sowie der Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2023 befreit, da sie in den Konzernabschluss der RAG-Stiftung, Essen, einbezogen wird. Der Konzernabschluss der RAG-Stiftung wird nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und nach § 325 HGB im Unternehmensregister unter Nummer HR A-Nr. 9004 beim Amtsgericht Essen offengelegt. Die RAG-Stiftung ist Mutterunternehmen der RAG und stellt den Konzernabschluss sowohl für den größten als auch den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) teilweise zusammengefasst und ebenso wie Davon-Angaben, die gesetzlich in der Bilanz/GuV anzubringen sind, in den Anhang übernommen. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich in Mio. € mit einer Nachkommastelle, wobei Beträge unterhalb gerundeter 0,1 Mio. € als 0,0 Mio. € dargestellt werden. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich in einer Eckpunktevereinbarung am 7. Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Die RAG und die IG BCE haben dies auf Grundlage der in dieser Verständigung vereinbarten Regelungen akzeptiert. Die konkrete Ausgestaltung des in der Eckpunktevereinbarung gesteckten Rahmens über die Beihilfen der Öffentlichen Hand wurde im Verlauf des Jahres 2007 mit einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund, den Revierländern und der RAG geregelt. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung wurden das Steinkohlefinanzierungsgesetz, die Kohlerichtlinien und die Bewilligungsbescheide 2009 bis 2012, 2013 bis 2014 und 2015 bis 2019 sowie 2019 (für Alt- und weitere Ewigkeitslasten nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus) erlassen. Im Jahr 2011 erfolgte eine Anpassung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes (Streichung der Revisionsklausel) und der Kohlerichtlinien. In Verbindung mit der Gründung der RAG-Stiftung, die sich im Rahmen des Ewigkeitslastenvertrages, unter Berücksichtigung der im Erblastenvertrag genannten Gewährleistung durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland, zur Finanzierung der Ewigkeitslasten seit 2019 verpflichtet, ist die Finanzierung des Auslaufes des subventionierten Steinkohlenbergbaus gewährleistet. Sofern die Länder aus der Gewährleistung in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge. Gemäß der Rahmenvereinbarung wurde der Haftungsverbund zwischen dem Bergbau- und dem Beteiligungsbereich der RAG mit dem Inkrafttreten des Steinkohlefinanzierungsgesetzes am 28. Dezember 2007 aufgehoben und mit Datum vom 24. September 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG-Stiftung und der RAG geschlossen, der mit Eintragung vom 13. November 2007 ins Handelsregister wirksam wurde. Darüber hinaus finden aufgrund der Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) der am 16./21. Dezember 2010 zwischen der RAG und der RAG-Stiftung unterzeichnete Side Letter zum Ewigkeitslastenvertrag sowie das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (früher BMWi) vom 15. Dezember 2010 zur Bilanzierung bei der RAG gemäß BilMoG und die Ergänzung der Öffentlichen Hand zur Produktionskostenermittlung vom 20. Januar 2011 Berücksichtigung. Mit Datum 31. Dezember 2018 wurde die subventionierte Steinkohlenförderung in Deutschland beendet. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Vom Wahlrecht zur Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wird Gebrauch gemacht. Bis zum 31. Dezember 2008 wurden Zuschüsse Dritter von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Diese werden seit dem 1. Januar 2009 direkt ergebniswirksam vereinnahmt. Das Anlagevermögen beinhaltet Vermögensgegenstände auf der Basis beider Bewertungsmethoden. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear pro rata temporis. Die Nutzungsdauern werden in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt. Für planmäßige Abschreibungen typischer Wirtschaftsgüter werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
* Anpassung der Nutzungsdauer aufgrund
technischer Überprüfung
Weicht die tatsächliche Nutzungsdauer davon ab, wird diese zugrunde gelegt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Geringwertige Anlagegüter, deren Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € übersteigen, jedoch nicht mehr als 800 € betragen, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Wesentlichen zur Herabsetzung von Buchwerten auf niedrigere beizulegende Werte vorgenommen. Im Finanzanlagevermögen sind die Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden zu Barwerten mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, bewertet. Ist der Grund für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, so werden diese wieder rückgängig gemacht. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Bei ganz oder teilweise gedeckten Pensionsverpflichtungen oder vergleichbar langfristigen Verpflichtungen werden die Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren längerfristig fälligen Verpflichtungen dienen, die gegenüber Arbeitnehmern eingegangen wurden, mit diesen Schulden verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren. Die Vermögensgegenstände werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes angesetzt. Sofern der beizulegende Zeitwert des reservierten Vermögens den Verpflichtungswert übersteigt, wird der übersteigende Betrag unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich laufzeitadäquat gemäß der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank (§ 253 Absatz 2 HGB) abgezinst, soweit ihnen kein anderer wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht. Forderungen sind einzeln im Umfang erkennbarer Risiken sowie pauschal wegen des allgemeinen Kreditrisikos wertberichtigt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweiligen ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens und andere kurzfristige Geldanlagen des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageskursen angesetzt. Bankguthaben werden grundsätzlich mit Zeitpunkt der Wertstellung bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten sowie Rechnungsabgrenzungsposten werden jeweils zum Nennwert bewertet. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern am Abschlussstichtag hinreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Kurz- und langfristige Rückstellungen werden gemäß § 253 Absatz 2 HGB mit dem ihrer voraussichtlichen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Mit der Änderung des Handelsrechts am 17. März 2016 gilt für Rückstellungen für Altersversorgung der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Für pensionsähnliche Verpflichtungen und alle weiteren Rückstellungen gilt unverändert der Sieben- Jahres-Durchschnittszinssatz. Auf- und Abzinsungseffekte aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Änderungen des Abzinsungszinssatzes für die Rückstellungen der Altersversorgung werden ebenfalls im Zinsergebnis ausgewiesen, während der Ausweis im Vorjahr im Personalaufwand erfolgte. Änderungen der Schätzung der Restlaufzeit werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für die nach den BilMoG-Bestimmungen niedriger auszuweisenden Rückstellungen wird die Übergangsregelung gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen, die es ermöglicht, die bisherigen höheren Wertansätze beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste. Die Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung werden gemäß dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet. Sie setzen sich zusammen aus Altersversorgungsverpflichtungen für Pensionen, Energiebeihilfe und sonstigen Versorgungsleistungen sowie pensionsähnlichen Verpflichtungen für Vorruhestandsregelungen. Der Aufwand für die späteren Versorgungsleistungen verteilt sich gleichmäßig über die gesamte Dienstzeit des jeweiligen Versorgungsberechtigten. Rückstellungen für betriebliche Altersversorgungsverpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen unterliegen einer Restlaufzeit von fünf Jahren. Für die Bewertung der Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung zum 31. Dezember wird der zum Bilanzstichtag vorliegende Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB angewandt (Altersversorgungsverpflichtungen: 1,82 %; pensionsähnliche Verpflichtungen: 1,18 %). In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden zukünftige Gehaltsentwicklungen und Rentensteigerungen, unternehmensspezifische Fluktuation sowie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß den unternehmensspezifischen Generationentafeln einbezogen. Bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen wird der beizulegende Zeitwert angesetzt. Die der versicherungsmathematischen Bewertung zugrundeliegenden unternehmensspezifischen Parameter zum 31. Dezember 2023 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Auf Grund der seit der letzten Anpassung der laufenden Leistungen der leistungsorientierten Zusagen bereits eingetretenen Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, deren Belastung über der berücksichtigten Rentendynamik von 2,00 % p.a. liegt, erfolgte bereits im Vorjahr eine zusätzliche Anpassung der entsprechenden Rückstellungen mit 7,00 %. Im Berichtsjahr war somit die Differenz zur tatsächlichen Anpassung von 17,64 % gemäß § 16 BetrAVG zu berücksichtigen. Rückstellungen für entstandene Bergschäden ab 150 T€ (Wertgrenze wurde im Jahr 2023 von 75 T€ auf 150 T€ angehoben) werden je Schadensfall einzeln ermittelt und mit Hilfe eines Vereinfachungsverfahrens (typisierter Verlauf der voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkte) bewertet. Die Höhe der Rückstellungen für entstandene Bergschäden kleiner 150 T€ bemisst sich grundsätzlich nach dem Durchschnittsaufwand der nicht indizierten Summe der Schadenskosten für Bergschäden kleiner 150 T€ der letzten beiden Jahre vor dem Bilanzstichtag. Die Bemessungsgrundlage für Rückstellungen für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden, ergibt sich aus der mit dem Kelling-Index preisindizierten Bemessungsgrundlage des Vorjahres abzüglich der hälftigen Inanspruchnahme des laufenden Jahres. Die Rückstellungen für Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen werden als Barwert anhand einer temporären Ausgabenreihe, die im Wesentlichen mit der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve laufzeitadäquat diskontiert wird, in Verbindung mit einer ewigen Rente unter Anwendung des aktuellen Realzinssatzes bilanziert. Die Bemessungsgrundlage basiert auf dem mit dem Kelling-Index indizierten Durchschnittsaufwand der vergangenen fünf Jahre. Entsprechend der nach einem statistischen Verfahren angewandten Systematik beim Kelling- Index wird der aktuelle Kelling-Index als Preissteigerungsrate von 3,00 % berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Sozialplan- und ähnliche Leistungen sind, soweit nicht einzeln bestimmte Verpflichtungen vorliegen, auf Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Die Rückstellungen für Alt- und Ewigkeitslasten werden unter den "Sonstigen Angaben" näher dargestellt und erläutert. Verbindlichkeiten sind in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages und erhaltene Anzahlungen zum Nennwert bilanziert. Bilanzerläuterungen 1. Anlagevermögen Die Finanzanlagen enthalten insbesondere wertpapierähnliche Ansprüche in Form eines durch eine Master-KAG verwalteten Spezial-Sondervermögens. Der Mischfonds ist zum Buchwert in Höhe von 3.127,4 Mio. € bilanziert, wobei der Marktwert 2.945,5 Mio. € beträgt. Somit liegt der Marktwert des Mischfonds um 181,9 Mio. € niedriger als der Buchwert. Eine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung ist unterblieben, da künftig ausreichende Erträge des Mischfonds zur Wertaufholung erwartet werden. Anhaltspunkte für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung des Spezial- Sondervermögens sind eine nur geringfügige permanente Unterschreitung des Buchwertes innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Bilanzstichtag sowie ein Durchschnittskurs der letzten zwölf Monate, der den Buchwert nur geringfügig unterschreitet. Zum 31. Dezember 2023 lagen diese Anhaltspunkte vor. Die vereinnahmte Ausschüttung des laufenden Jahres aus der Master-KAG beträgt 12,4 Mio. € und ist im Zinsergebnis ausgewiesen. Es besteht keine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe der Anteilsscheine an dem Mischfonds. Bei Versorgungszusagen im Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wird der Zeitwert des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen verrechnet. Die mit der Rückstellung für Pensionsverpflichtung verrechneten Vermögensgegenstände des Finanzanlagenvermögens (hier: eingebrachte Vergütungsansprüche) sind durch Verpfändung dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung beliefen sich auf 3 T€, der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 3 T€ (gutachterliche Ermittlung). Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 3 T€. Zinserträge in Höhe von 0 T€ sind mit Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 0 T€ verrechnet. Für Verpflichtungen im Rahmen von Zeitwertkonten nach dem Tarifvertrag "Steinkohle Nachbergbau Zeitwertkonten" im Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wird der Zeitwert des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für die Belegschaft verrechnet. Die mit der Rückstellung für Belegschaft verrechneten Vermögensgegenstände des Finanzanlagenvermögens (hier: eingebrachtes Zeitwertguthaben) sind mittels Insolvenzsicherung dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten des Zeitwertguthabens beliefen sich auf 277 T€, der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 277 T€ (Kurswert). Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 277 T€. Die entstandenen Zinserträge in Höhe von 1 T€ sind mit Zinsaufwendungen in Höhe von 1 T€ verrechnet. Da durch die Anpassung des Buchwerts der Verpflichtungen an den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens bereits eine Ausschüttungssperrwirkung erzielt wird, greift die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m Satz 1 HGB insoweit nicht. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens kann der Anlage II Nr. 3 des Anhangs entnommen werden. 2. Vorräte in Mio. €
3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände in Mio. €
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 61,3 Mio. € (Vorjahr: 49,9 Mio. €) und Sonstige Vermögensgegenstände von 485,7 Mio. € (Vorjahr: 507,4 Mio. €). Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Forderungen gegen öffentlich-rechtliche Institutionen und geleistete Anzahlungen. Für die nach Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen (Altlasten) sind unter den Forderungen Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand in Höhe von 154,2 Mio. € (Vorjahr: 184,7 Mio. €) unter der Berücksichtigung der bisher erfolgten Zahlungen der Öffentlichen Hand von 1.966,8 Mio. € bilanziert worden. Weitere Ausführungen zu den Ausgleichsansprüchen sowie zu den Verpflichtungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 finden sich unter den "Sonstigen Angaben". 4. Eigenkapital a) Gezeichnetes Kapital Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 21. November 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 34.629.000 € nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 33.128.999 € auf 1.500.001 € herabzusetzen. Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung wurden die bisher 5.345.028 nennwertfreien Stückaktien in 1.500.001 nennwertfreie Stückaktien zusammengelegt. Das voll eingezahlte Grundkapital von 1.500.001 € ist in 1.500.001 nennwertfreie Stückaktien eingeteilt (rechnerischer Wert pro Stückaktie beträgt 1,00 €). Die Aktien lauten auf den Namen und dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die RAG-Stiftung hat gemäß § 20 Absatz 1 und 4 AktG am 3. Dezember 2007 mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien gehört. b) Gewinnrücklagen In den Gewinnrücklagen ist ausschließlich die gesetzliche Rücklage in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) enthalten. 5. Rückstellungen Die Überdeckung der bilanzierten Rückstellungen aus der Ausübung des Beibehaltungswahlrechtes gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB beträgt insgesamt 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). 6. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Entsprechend den Änderungen der Vorschriften des HGB für die Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen vom 17. März 2016 ist der Unterschiedsbetrag für Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren anzugeben. Dieser beträgt zum Bilanzstichtag 27,4 Mio. €. Für diesen Betrag besteht grundsätzlich eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB. Die Bewertung der sogenannten Energiebeihilfeverpflichtungen für aktive und ehemalige Beschäftigte des Steinkohlenbergbaus basiert auf dem im Jahr 2015 abgeschlossenen Tarifvertrag. 7. Rückstellungen für Bergschäden in Mio. €
Die Rückstellung für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 innerhalb der Rückstellungen für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden beträgt 453,2 Mio. € (Vorjahr: 468,8 Mio. €). Die Rückstellung für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 innerhalb der Entstandenen Bergschäden beträgt 43,6 Mio. € (Vorjahr: 29,9 Mio. €). Somit ergibt sich für die Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 eine Gesamtverpflichtung von 496,8 Mio. € (Vorjahr: 498,7 Mio. €). Des Weiteren wird in diesem Posten die entsprechende Ausgleichsforderung gegen die RAG- Stiftung offen von den korrespondierenden Verpflichtungen für Dauerbergschäden abgesetzt. Gemäß § 2 Ewigkeitslastenvertrag entspricht der Ausgleichsanspruch gegen die RAG-Stiftung ab dem Zeitpunkt der Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus vollständig den bilanzierten Verpflichtungen, sodass im Saldo ein Ausweis für Dauerbergschäden von Null erfolgt. Zum 31. Dezember 2023 betragen die unsaldierten Verpflichtungen für Dauerbergschäden 8.031,4 Mio. €. Weitere Ausführungen zu den Verpflichtungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 sowie zu den Ewigkeitslasten im Rahmen des Erblastenvertrages finden sich unter den "Sonstigen Angaben" wieder. 8. Übrige Rückstellungen in Mio. €
Die Rückstellungen für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 sind in der jeweiligen Rückstellungskategorie enthalten. Diese betragen für den Belegschaftsbereich 759,5 Mio. € (Vorjahr: 690,3 Mio. €) und für Schachtverfüllung 576,7 Mio. € (Vorjahr: 610,4 Mio. €). Des Weiteren werden in den relevanten Rückstellungskategorien die entsprechenden Ausgleichsansprüche für Ewigkeitslasten gegen die RAG-Stiftung offen von den korrespondierenden Verpflichtungen abgesetzt, sodass diese im Saldo mit Null ausgewiesen werden. Zum 31. Dezember 2023 betragen die unsaldierten Verpflichtungen für die Grubenwasserhaltung 23.126,0 Mio. € (Vorjahr: 21.317,1 Mio. €) und für die Grundwasserreinigung 1.667,1 Mio. € (Vorjahr: 1.515,0 Mio. €). Weitere Ausführungen zu den Verpflichtungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 sowie zu den Ewigkeitslasten im Rahmen des Erblastenvertrages finden sich unter den "Sonstigen Angaben" wieder. 9. Verbindlichkeiten in Mio. €
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 13,3 Mio. €) sowie Sonstige Verbindlichkeiten von 321,5 Mio. € (Vorjahr: 292,8 Mio. €). Die Sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren insbesondere aus Pensionsverpflichtungen gegenüber bergbaunahen Gemeinschaftsorganisationen in Höhe von 198,6 Mio. € (Vorjahr: 205,6 Mio. €) und aus dem Finanzverkehr in Höhe von 108,2 Mio. € (Vorjahr: 79,2 Mio. €). Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Durch die Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus und der damit einhergehenden Veränderung der Geschäftstätigkeit werden seit 2019 nur noch geringe Umsatzerlöse erzielt. Die RAG finanziert die Bearbeitung der Altlasten im Wesentlichen über die als Gegenposten zu den gebildeten Rückstellungen angesammelten Finanzmittel und über Zahlungen der Öffentlichen Hand. Die Bearbeitung der Ewigkeitslasten wird durch die RAG- Stiftung finanziert. Auch hierfür wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Forderungen gegen die RAG-Stiftung sind passivisch gegen die Rückstellungen abgesetzt. Zur Darstellung der im Rahmen der Abwicklung von Alt- und Ewigkeitslasten entstehenden Geschäftsvorfälle wurde ein Bruttoausweis in der GuV gewählt, da dies zu einem besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt. Der Bruttoausweis beinhaltet, dass anfallende Aufwendungen nicht direkt als Rückstellungsinanspruchnahme, sondern in dem entsprechenden Aufwandsposten der GuV ausgewiesen werden. Der Ausgleich dieser Aufwendungen erfolgt über Erträge aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen, die in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind. 10. Umsatzerlöse in Mio. €
Die Umsatzerlöse wurden nahezu ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzielt. In erster Linie wurden die Umsätze aus Dienstleistungen (15,7 Mio. €) und aus Vermietung und Verpachtung (3,5 Mio. €) generiert. In den Umsatzerlösen aus Waren sind im Wesentlichen Schrotterlöse enthalten. 11. Andere aktivierte Eigenleistungen Die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Investitionen für die Bewältigung der Ewigkeitsaufgaben stehen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden im Jahr 2023 nicht aktiviert. Zum 31. Dezember 2023 werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 3,2 Mio. € ausgewiesen. Insgesamt besteht unter Berücksichtigung der hierauf entfallenden latenten Steuern grundsätzlich eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 2,2 Mio. €. 12. Sonstige betriebliche Erträge Im Geschäftsjahr 2023 sind in diesem Posten 54,7 Mio. € (Vorjahr: 91,6 Mio. €) periodenfremde Erträge enthalten, die insbesondere aus der Veränderung von Rückstellungen resultieren. Diese betreffen mit 11,2 Mio. € Rückstellungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen aus der Anpassung der Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand entgegen. Darüber hinaus werden in diesem Posten insbesondere periodenfremde Erträge aus Anlagenabgängen ausgewiesen. Ebenfalls enthalten sind in diesem Posten Erträge aus Inanspruchnahmen von Rückstellungen in Höhe von insgesamt 585,1 Mio. € (Vorjahr 658,4 Mio. €) für Altlasten und Ewigkeitslasten aufgrund des Bruttoausweises bei den Inanspruchnahmen von Rückstellungen. Des Weiteren enthält dieser Posten Erträge aus Ausgleichsansprüchen gegen die Öffentliche Hand zum Ausgleich von Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 von 46,6 Mio. € (Vorjahr: 44,7 Mio. €). Diesen Erträgen stehen im Saldo Aufwendungen entgegen, die in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen und dem Zinsergebnis ausgewiesen werden. Ferner beinhaltet dieser Posten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). 13. Materialaufwand in Mio. €
Hierin enthalten sind aufgrund des Bruttoausweises der Rückstellungsinanspruchnahmen insbesondere die Materialaufwendungen für den Sanierungsbergbau, die in dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen werden, sowie für Bergschäden, die in dem Posten Bergschädenaufwand enthalten sind. Die Zuführung zu den Rückstellungen für Verursachte Bergschäden in Höhe von 5,0 Mio. € aufgrund der Preisanpassung zum Bilanzstichtag wird im Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, während der Ausweis im Vorjahr im Materialaufwand mit (20,4 Mio. €) unter dem Bergschädenaufwand erfolgte. Die Ausweisänderung führt zu einem besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. 14. Personalaufwand in Mio. €
Aufgrund des Bruttoausweises der Rückstellungsinanspruchnahmen werden im Personalaufwand Aufwendungen für Löhne und Gehälter einschließlich Sozialer Abgaben ausgewiesen. Des Weiteren werden aufgrund des Bruttoausweises der Rückstellungen Aufwendungen für laufende Pensionszahlungen unter dem Posten Versorgungsleistungen und Unterstützung gezeigt. Darüber hinaus enthält dieser Posten Zuführungen zu Rückstellungen für Altersversorgung sowie für den Belegschaftsbereich. Die Aufwendungen für Altersversorgung ergeben sich insbesondere aus der Zuführung aufgrund der weiterhin deutlich über der Rentendynamik liegenden Preissteigerung der Verbraucherpreise. Die Auswirkung der Zinssatzänderung für die Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung mit 13,4 Mio. € (Ertrag) wird im Zinsergebnis berücksichtigt, während im Vorjahr der Ausweis noch im Personalaufwand mit 28,6 Mio. € (Aufwand) erfolgte. Die Ausweisänderung führt zu einem besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (folgend Arbeitnehmer genannt) gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. 15. Abschreibungen in Mio. €
Die planmäßigen Abschreibungen im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen die Vermögensgegenstände der Grubenwasserhaltung mit 13,2 Mio. €, während die außerplanmäßigen Abschreibungen sich vollständig auf die Vermögensgengenstände der Grubenwasserhaltung beziehen. 16. Sonstige betriebliche Aufwendungen In diesem Posten sind Aufwendungen aus der Anpassung der Rückstellungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 in Höhe von 115,0 Mio. € enthalten. Den Aufwendungen für Altlasten stehen grundsätzlich Erträge aus Ausgleichsansprüchen gegen die Öffentliche Hand entgegen. Darüber hinaus fielen weitere Aufwendungen an: Zum einen aus der Bildung von Rückstellungen, soweit diese nicht unter anderen Posten auszuweisen sind, und zum anderen für Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen sowie Verbandsbeiträge. Zusätzlich sind 6,4 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €) periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens enthalten. Ferner berücksichtigt dieser Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Die Zuführung zu den Rückstellungen für Verursachte Bergschäden in Höhe von 5,0 Mio. € wird im Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, während der Ausweis im Vorjahr im Materialaufwand unter dem Bergschädenaufwand erfolgte. 17. Beteiligungsergebnis in Mio. €
Das Beteiligungsergebnis ist im Wesentlichen geprägt durch Erträge aus mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen am Vivawest-Konzern von 33,1 Mio. €. 18. Zinsergebnis in Mio. €
Die Zinsaufwendungen für Aufzinsungen von Rückstellungen betragen insgesamt 107,0 Mio. € und resultieren vollständig aus Aufzinsungen wegen Zeitablauf. Aus dem Zinsanstieg im aktuellen Jahr resultierten Abzinsungen wegen Zinssatzänderung in Höhe von 157,7 Mio. €. Die Aufzinsungen bzw. Abzinsungen beinhalten Aufzinsungen von Rückstellungen für Altlasten (24,9 Mio. €) bzw. Abzinsungen von Rückstellungen für Altlasten (70,1 Mio. €), denen in der Gesamtbetrachtung Erträge aus Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 gegen die Öffentliche Hand entgegenstehen. Die Auswirkung der Zinssatzänderung für die Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung mit 13,4 Mio. € wird im Zinsergebnis unter Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen berücksichtigt, während der Ausweis im Vorjahr noch im Personalaufwand erfolgte. 19. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens In diesem Posten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 9,0 Mio. €) aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung enthalten. 20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zwischen der RAG und der RAG-Stiftung besteht ein umsatz-, körperschaft- und gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis. Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen. Im Jahr 2023 fielen wie im Vorjahr keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an. Die Gesellschaft ist in Ländern tätig, welche bis zum Abschlussstichtag Mindeststeuergesetze entsprechend der Vorgaben der OECD-Modellregeln erlassen haben. Die Berichtsgesellschaft und der RAG-Stiftung-Konzern fallen voraussichtlich in künftigen Geschäftsjahren in den Anwendungsbereich der Mindeststeuergesetze. Zum 31. Dezember 2023 wurden gemäß § 274 Abs. 3 HGB beim Ansatz und der Bewertung latenter Steuern die Differenzen aus der Anwendung des deutschen Mindeststeuergesetzes sowie vergleichbarer ausländischer Mindeststeuergesetze nicht berücksichtigt. Das deutsche Mindeststeuergesetz (Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)) ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Folglich kann sich für Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2023 enden, grundsätzlich kein tatsächlicher Steueraufwand oder -ertrag aus dem Mindeststeuergesetz ergeben. Da Fehlanzeigen im Anhang in analoger Anwendung von § 265 Abs. 8 HGB nicht erforderlich sind, unterbleibt bei wortgetreuer Anwendung des Gesetzeswortlautes in handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2023 eine Angabe nach den Vorschriften der §§ 285 Nr. 30a, 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB. 21. Erträge aus Verlustübernahme Auf Basis des zwischen der RAG-Stiftung und der RAG am 24. September 2007 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hat die RAG einen Ertrag in Höhe von 61,7 Mio. € (Vorjahr: 197,5 Mio. €) vereinnahmt. 22. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung Mit Eintragung des Beschlusses zur ordentlichen Kapitalherabsetzung im Handelsregister am 30. November 2023 hat die RAG einen Ertrag in Höhe von 33,1 Mio. € vereinnahmt. 23. Aufwand aus Kapitalrückzahlung Die Kapitalherabsetzung wurde zum Zweck der Rückzahlung des freiwerdenden Kapitals an den Aktionär beschlossen. Hierdurch entsteht der RAG ein Aufwand aus der Rückzahlungsverpflichtung an die Aktionärin RAG-Stiftung in Höhe von 33,1 Mio. €. Sonstige Angaben Die jährliche Überprüfung der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen und Unternehmen hat ergeben, dass sämtliche getätigten Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Bei der RAG bestehen somit keine berichtspflichtigen Geschäfte zu nahestehenden Personen und nahestehenden Unternehmen im Sinne von § 285 Nummer 21 HGB. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €), die vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen. Das Risiko der Inanspruchnahme für eine mögliche zukünftige Rückbauverpflichtung über 0,1 Mio. € ist sehr gering, da die Schuldnerin die Rückbauverpflichtung aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Zudem ist sie verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Bürgschaft die gezahlten Beträge der RAG umgehend zu erstatten. Des Weiteren besteht eine Zahlungsbürgschaft über 5,6 Mio. € zur Absicherung der Kaufpreisansprüche im Zuge der Errichtung einer Windkraftanlage, die Teil des Kreditengagements der RAG mit der Schuldnerin ist. Aus der Zahlungsbürgschaft besteht somit kein Risiko, da die RAG die Finanzierung sicherstellt. Darüber hinaus ergeben sich folgende finanzielle Verpflichtungen: in Mio. €
Seit der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum Jahresende 2018 und der damit einhergehenden umfassenden Berücksichtigung künftiger Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sachanlageinvestitionen sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen über Rückstellungen sind diese Verpflichtungen bereits bilanziert und nicht mehr als finanzielle Verpflichtungen im Anhang auszuweisen. In Erfüllung einer weiteren Auflage eines Zuwendungsbescheides des Jahres 1988 zum Teilausgleich von Stilllegungsbelastungen hat die RAG mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen Grundstücks-Optionsvertrag abgeschlossen. Danach hat die RAG nicht mehr benötigtes Grundeigentum dem Land Nordrhein-Westfalen offenzulegen und auf dessen Verlangen an dieses oder an Dritte zum Verkehrswert zu verkaufen. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist an das Land Nordrhein-Westfalen eine Vertragsstrafe von bis zu 25,6 Mio. € zu zahlen. Mit Schreiben vom 21. November 1996 hat sich das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen damit einverstanden erklärt, das vertragliche Einwilligungsverfahren für den Abschluss von Grundstücksverträgen ruhen zu lassen. Für Grundstücksgeschäfte mit Konzerngesellschaften, die nicht der Optionsbindung unterliegen, ist weiterhin die Einwilligung einzuholen. Durch Verschmelzung der Sophia-Jacoba GmbH hat die RAG Verpflichtungen aus Versorgungs- und Sozialplanleistungen gegenüber der ehemaligen Belegschaft der Sophia-Jacoba GmbH sowie aus bergbaulichen Folgelasten übernommen, für die die RAG von der Vivawest GmbH (vormals Evonik Immobilien GmbH) weiterhin freigestellt wird. Bilanzierung und Bewertung der Alt- und Ewigkeitslasten Grundlage für den Umfang und die Ermittlung der für die nach der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Lasten (Alt- und Ewigkeitslasten) ist das im Jahr 2006 erstellte KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG. Die RAG-Stiftung stellt die RAG im Innenverhältnis auf Basis des am 13. November 2007 geschlossenen Ewigkeitslastenvertrages in Verbindung mit dem Side Letter vom 16./21. Dezember 2010 von allen Gläubigeransprüchen aus den Ewigkeitslasten ab der Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus frei. Ewigkeitslasten im Sinne des Vertrages sind Maßnahmen zur Durchführung der Grubenwasserhaltung, Maßnahmen zur Verwaltung, Abwicklung oder Beseitigung von Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie Maßnahmen der Grundwasserreinigung, des Grundwassermonitorings und der Nachsorgeverpflichtungen an kontaminierten Standorten. Für jede Ewigkeitslast wird eine Ausgabenreihe vom jeweiligen Bilanzstichtag an für die jeweils kommenden 61 Jahre ermittelt. Die Gesamtverpflichtung der jeweiligen Ewigkeitslast ermittelt sich aus der Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten temporären Ausgabenreihe über 60 Jahre und dem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Barwert der ewigen Rente ab dem 61. Jahr. Der Barwert der ewigen Rente wird unter Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der Ultimate Forward Rate (UFR) von 3,62 %, der jährlich durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ermittelt und veröffentlicht wird, berechnet (unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 2,00 % ergibt sich ein Realzins von 1,62 %). Die ersten 50 Jahre der Ausgabenreihe der jeweiligen Ewigkeitslast werden anhand der durch die Deutsche Bundesbank zum jeweiligen Bilanzstichtag veröffentlichten handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve mit Zinssätzen zwischen 0,99 % und 1,80 % (Vorjahr Zinssätze 0,43 % und 1,54 %) auf den Bilanzstichtag laufzeitadäquat diskontiert. Um einen Zinssprung zu vermeiden, wird zur Überleitung auf die UFR eine Konvergenzphase über 10 Jahre verwendet. In dieser Konvergenzphase werden die Zinssätze zur Abzinsung auf den Bilanzstichtag anhand einer linearen Interpolation zwischen dem HGB-Zins mit einer Restlaufzeit von 50 Jahren und der UFR ermittelt. Zur Indizierung der Ausgaben für Ewigkeitslasten wird grundsätzlich eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,00 % angesetzt. Dies folgt der Methodik der Bestimmung der Ultimate Forward Rate. Es handelt sich somit bei der Preissteigerungsrate um das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) für den Euro-Raum. Die bei der RAG bestehenden Rückstellungen für Grundwasserreinigung und Dauerbergschäden wurden bis zur endgültigen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarung gültigen Fassung (HGB a. F.) fortgeführt. Für die Grundwasserreinigung wurde die Verpflichtung, ausgehend von den jährlich anfallenden bzw. geplanten Betriebsaufwendungen einschließlich Abschreibungen, auf Basis des Barwerts einer ewigen Rente ermittelt (Zinssatz: 5,50 %; entspricht rund dem 18-fachen der Bemessungsgrundlage). Die Verpflichtung für Dauerbergschäden ergab sich als Barwert einer ewigen Rente auf Grundlage der durchschnittlichen indizierten Aufwendungen der vergangenen fünf Jahre (Zinssatz: 5,00 %; entspricht dem 20-fachen der Bemessungsgrundlage). Die korrespondierenden Deckungsmittel wurden bei der RAG in Höhe dieser Verpflichtungen angesammelt und gemäß Zahlungsvereinbarung zu § 2 Absatz 2 Ewigkeitslastenvertrag vollständig auf die RAG-Stiftung übertragen. Somit bestehen seit dem 31. Dezember 2018 neben den Ausgleichsansprüchen der Deckungslücke für die Grubenwasserhaltung und Bewertungsunterschiede (Differenz zwischen Bewertung auf Basis des HGB und Bewertung auf Basis HGB a. F.) bei den Rückstellungen für Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen und der Grundwasserreinigung weitere Ausgleichsansprüche gegen die RAG- Stiftung für die anteilige Verpflichtung gemäß HGB a. F. Das heißt, es besteht für sämtliche Ewigkeitslasten ein der Höhe nach entsprechender Ausgleichsanspruch gegenüber der RAG- Stiftung. Die Differenzierung des Ausgleichsanspruchs zwischen dem Anteil gemäß HGB a. F. und dem Anteil des Bewertungsunterschieds bzw. der Deckungslücken erfolgt aufgrund von Nachweiszwecken gegenüber der Öffentlichen Hand. In dem Erblastenvertrag vom 14. August 2007 zwischen der RAG-Stiftung und dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland verpflichten sich die Länder, die Finanzierung der Ewigkeitslasten für den Fall zu übernehmen, dass die RAG-Stiftung nicht in der Lage ist, der Finanzierung der Ewigkeitslasten nachzukommen. Sollten die Länder aus diesem Vertrag in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge. Auf Grundlage des Bewilligungsbescheides 2019 vom 28. Dezember 2007 und gemäß der Rahmenvereinbarung über die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus in Deutschland gewähren der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen Beihilfen für die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus der RAG seit dem Jahr 2019 weiterbestehenden Lasten, die nicht vom Erblastenvertrag erfasst werden (Altlasten). Für diese Zwecke gewährt der Bund einen Betrag von bis zu 1.658,4 Mio. € und das Land Nordrhein-Westfalen einen Betrag von bis zu 462,6 Mio. €. Zum Ausgleich des fehlenden Saarlandanteils leistet die RAG seit 2019 einen Eigenbeitrag von insgesamt 61,0 Mio. € aus der verzinslichen Anlage des Verkaufspreises der Evonik Industries AG. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf seit 2019 zum Ausgleich für die erforderlichen Aufzinsungen von Rückstellungen beansprucht werden. Grundlagen der Ermittlung der Verpflichtungen Die zu bilanzierenden Posten umfassen die handelsrechtlichen Rückstellungen einschließlich der Deckungslücken und die entsprechenden Ausgleichsansprüche zu deren Abdeckung. Die Bilanzierung der Alt- und Ewigkeitslasten erfolgte zum 31. Dezember 2023 anhand folgender Parameter, die mit Ausnahme der Änderung der Zinssätze aus der Fortführung der Vorgehensweise der KPMG und der Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften des Bil- MoG in Abstimmung mit der RAG-Stiftung und der Öffentlichen Hand resultieren:
Ermittlung der Ewigkeitslasten sowie der Ausgleichsansprüche gegen die RAG-Stiftung Die Rückstellungen für die Ewigkeitslasten werden innerhalb der jeweiligen Rückstellungskategorie bilanziert. Der Freistellungsanspruch gegen die RAG-Stiftung wird auf der Passivseite von den entsprechenden Rückstellungen für Ewigkeitslasten offen abgesetzt. Dies führt dazu, dass die wirtschaftliche Belastung der RAG in den einzelnen Verpflichtungsgruppen sichtbar und daher insgesamt sachgerecht dargestellt wird. Bei den Rückstellungen für Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen Betriebsstandorten handelt es sich um Sachleistungsverpflichtungen. Aufgrund des Charakters der Verpflichtungen als ewige Last, für die keine Gegenleistung erfolgt, wurde bei den Sachleistungsverpflichtungen eine barwertige Bilanzierung anhand einer temporären Ausgabenreihe, die im Wesentlichen mit der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve laufzeitadäquat diskontiert wird, in Verbindung mit einer ewigen Rente auf Basis eines Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der UFR vorgenommen. Grubenwasserhaltung Bei der Grubenwasserhaltung unter Tage wurden die anfallenden Wässer während der Produktionsphase zur Aufrechterhaltung der Steinkohlenförderung an die Tagesoberfläche gepumpt und einem obertägigen Gewässer zugeführt. Damit war die Grubenwasserhaltung bis zur Stilllegung des letzten Bergwerkes dem laufenden Betrieb zuzurechnen und es war grundsätzlich keine Rückstellung zu bilden. Die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung ergab sich aus der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus. Die Rückstellung wird über einen Ausgleichsanspruch gegen die RAG-Stiftung abgedeckt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt anhand der erwarteten Aufwendungen für Grubenwasserhaltung unter Berücksichtigung der betrieblichen Planung der ersten fünf Jahre nach dem Bilanzstichtag, der Entwicklung der künftig zu fördernden Wassermengen und der Investitionsmaßnahmen für den Umbau der konventionellen Wasserhaltung auf langfristig optimierte Brunnenwasserhaltungen. Die Rückstellung hat zum 31. Dezember 2023 einen Stand von 23.126,0 Mio. €. Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen Die bergbauliche Tätigkeit hat Veränderungen an der Tagesoberfläche zur Folge, die zu Senkungsgebieten führen und Einfluss auf die natürliche Vorflut von Gewässern haben. Derartige Schäden sind in der Regel nicht reparabel. Die Rückstellung hat zum 31. Dezember 2023 einen Stand von 8.031,4 Mio. €. In dieser Rückstellung ist der Bewertungsunterschied, der sich aus der Anwendung des HGB gegenüber dem HGB a. F. ergibt, in Höhe von 6.278,6 Mio. € enthalten. Der nach der Regelung des HGB a. F. fortgeführte Rückstellungsanteil beträgt damit 1.752,8 Mio. €. Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen Betriebsstandorten Bei der Aufbereitung verunreinigter Betriebsflächen - insbesondere auf ehemaligen Kokereiflächen - umfasst die durchzuführende Sanierungsmaßnahme im Regelfall die Errichtung eines Umlagerungsbauwerkes in Kombination mit einer Grundwasserreinigungsanlage. Da die Schadstoffbelastungen nachweislich die behördlichen Grenzwerte für das Grundwasser nicht unterschreiten werden, ist ein Ende der Maßnahmen nicht absehbar. Die zum 31. Dezember 2023 bestehende Rückstellung beträgt 1.667,1 Mio. €. In dieser Rückstellung sind der Bewertungsunterschied, der sich aus der Anwendung des HGB gegenüber dem HGB a. F. ergibt, in Höhe von 1.312,7 Mio. € sowie eine Deckungslücke in Höhe von 18,9 Mio. € enthalten. Der nach der Regelung des HGB a. F. fortgeführte Rückstellungsanteil beträgt somit 335,5 Mio. €. Auf Basis der dargelegten Berechnung der Ewigkeitslasten, für deren Finanzierung die RAG- Stiftung mit Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus einsteht, wurden die nachfolgenden Ausgleichsansprüche gegen die RAG-Stiftung ermittelt. Die Ausgleichsansprüche werden auf der Passivseite von den entsprechenden Rückstellungen für Ewigkeitslasten offen abgesetzt. in Mio. €
Ermittlung der Altlasten sowie der Ausgleichsansprüche im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 Die Rückstellungen, für die nach der dauerhaften Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen gemäß Bewilligungsbescheid vom 28. Dezember 2007 werden innerhalb der jeweiligen Rückstellungskategorie bilanziert. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf seit 2019 zudem auch zum Ausgleich der Aufwendungen aus Aufzinsungen von Rückstellungen beansprucht werden. Diese Verpflichtungen und Aufwendungen werden durch entsprechende Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 bis zu einem maximalen Betrag von 2.121,0 Mio. € ausgeglichen. Altersversorgung Gegen den Bewilligungsbescheid 2019 wird gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (früher BMWi) vom 20. Januar 2011 ein Ausgleichsanspruch für die sich aus der Laufzeitänderung der Rückstellungen für Altersversorgung ergebenden Zinsaufwendungen in Höhe von 115,9 Mio. € berücksichtigt. Bergschäden Die Rückstellungen für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden wurden im Produktionsbereich nach dem fünffachen bereinigten jährlichen Durchschnittsaufwand der vergangenen zehn Jahre unter Berücksichtigung der bisherigen Preisentwicklung errechnet. Die Rückstellungen der Stillstandsbereiche zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen wurden, sofern erforderlich, auf Basis neuer Erkenntnisse angepasst. Auf Grundlage dieser Erfahrungswerte wurde, für die zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen noch produzierenden Bergwerke neben den bisher gebildeten Rückstellungen eine zusätzliche Rückstellung bilanziert, die die Deckungslücke für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden abdeckt. Hieraus werden bei Bedarf Rückstellungen für entstandene Bergschäden gebildet und weiterentwickelt. Die Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2023 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 496,8 Mio. €. Schachtsanierung In der Verantwortung der RAG stehen die alten Schächte in den Berechtsamen der RAG in Nordrhein-Westfalen und die alten Schächte und Stollenmundlöcher in der Berechtsame des Saarlands. Für die Schächte und Stollen sind Rückstellungen für Aufwendungen, die zur Gefahrenabwehr voraussichtlich notwendig werden, gebildet worden. Die Schächte werden im Wesentlichen in drei Kategorien eingeordnet, die sich an der jeweiligen Teufe und dem Sicherheitsstand orientieren. Für die Schächte, die im Altlastengutachten der KPMG genannt sind, existieren derzeit Daten zur Lage der Schächte sowie teilweise zu deren Teufe (Schachtkataster), nicht aber zum konkreten Zustand der einzelnen Schächte. In einem weiteren Schritt ist der jeweilige Schachtzustand zu erfassen sowie eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit der Sanierung durchzuführen. Gemäß dem aufgebauten Schachtkataster ist von insgesamt rund 5.000 alten Schächten und Stollenmundlöchern auszugehen. Für das Risiko der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen alten Schächten, deren Sanierung und der zum Teil noch notwendigen dauerstandsicheren Verfüllung der bekannten Schächte stehen, existiert eine Rückstellung gemäß dem Altlastengutachten. Diese Rückstellung beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 576,7 Mio. €. Personelle Abwicklungskosten und Sonstige Altlasten Die Verpflichtung für die personellen Abwicklungskosten umfasst die technischen und administrativen Tätigkeiten für die Stillsetzung der Bergwerke und Betriebe, die nach Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus notwendig sind, sowie die Tätigkeiten für die Bearbeitung der Altlasten. Hierzu zählt auch das Belegschaftssystem, das die Aufwendungen für Leistungen an die Belegschaft abdeckt. Die Tätigkeiten fallen für die Abwicklung der Altlasten bis zur endgültigen Erfüllung der Verpflichtungen an. Die bilanzierte Rückstellung entspricht der Deckungslücke analog dem Altlastengutachten und wird auf Basis einer Ausgabenlinie über 50 Jahre bemessen. Zu den Sonstigen Altlasten zählen sämtliche Lasten, die im Rahmen des KPMG-Gutachtens betrachtet wurden, für die allerdings keine separate Deckungslücke ermittelt wurde. Dies sind im Einzelnen die Rückstellungen für Abbruchmaßnahmen, für Flächensanierung und Rekultivierung von Bergehalden, für Bergschäden, für Sozialplanrückstellungen, die nicht dem Stilllegungsaufwand zugeordnet worden sind, für die Nachuntersuchung gemäß Gesundheitsschutzverordnung, für Stilllegungsmaßnahmen sowie für sonstige Verpflichtungen im Rahmen der Endabwicklung. Die Rückstellungen sind zum 31. Dezember 2023 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen in Höhe von 759,5 Mio. € bilanziert. Zukünftige Entwicklung der Alt- und Ewigkeitslasten Die Höhe der Ewigkeitslasten ist neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen insbesondere von der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Hinsichtlich der Zinsentwicklung ist hier die Entwicklung der UFR sowie der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve relevant. Zum 31. Dezember 2023 sind für die wasserbezogenen Ewigkeitslasten entsprechend den Annahmen die handelsrechtliche Zinsstrukturkurve mit Sieben-Jahres-Durchschnittszinssätzen, der Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz der UFR von 3,62 % (Vorjahr: 3,74 %), sowie das Inflationsziel der EZB mit 2,00 % als Preis- und Kostensteigerung (Vorjahr: 2,00 %) angesetzt worden. Der Realzinssatz zur Ermittlung des Barwertes der ewigen Rente beträgt somit 1,62 % (Vorjahr: 1,74 %). Sofern sich die Preis- und Zinsannahmen unterschiedlich entwickeln, führt dies zu höheren bzw. niedrigeren Rückstellungen. Voraussetzung für die Anwendung der berücksichtigten Zinssätze ist das Vorliegen eines positiven Realzinssatzes zur Ermittlung des Barwertes der ewigen Renten. Die zukünftige Entwicklung der Altlasten ist von der jeweiligen Bemessungsgrundlage sowie der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Hinsichtlich der Zinsentwicklung ist hier ausschließlich die Entwicklung der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve relevant. Künftige Preis- und Zinsentwicklungen führen damit je nach Ausprägung zu einem Anstieg bzw. einem Rückgang der Rückstellungen für Altlasten. Auf Basis der dargelegten Berechnung der Altlasten sind die nachfolgend aufgeführten Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand abgeleitet worden. Die Ausgleichsansprüche werden auf der Aktivseite unter den Forderungen ausgewiesen. in Mio. €
Die Ausgleichsansprüche für Altersversorgung ergeben sich neben den Aufzinsungen der Rückstellungen wegen Laufzeitänderung aus den Jahren 2019 und 2021 aus in Vorjahren ausfinanzierten Verpflichtungen. Die Ausgleichsansprüche für Bergschäden, Schachtsanierung und die personellen Abwicklungskosten setzen sich zusammen aus den zum 31. Dezember 2023 bilanzierten Verpflichtungen sowie den kumulierten Inanspruchnahmen. Der Bedarf überschreitet die maximalen Ausgleichansprüche um 18 Mio. € und somit sind die berücksichtigten Ausgleichsansprüche auf den maximalen Wert von 2.121 Mio. €. zu begrenzen. Honorare des Abschlussprüfers Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Jahresabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sind folgende Honorare in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: in Mio. €
Gesamtbezüge des Vorstandes und Aufsichtsrates sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wird mit Bezug auf § 286 Absatz 4 HGB verzichtet. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 2,9 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €). Ruhestandsbezüge für diese Personengruppe sind mit 61,7 Mio. € (Vorjahr: 60,3 Mio. €) als Rückstellungen bilanziert. Die Bezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 betragen 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres Mit Wertstellung zum 31. Januar 2024 wurden Beihilfen von insgesamt 77,1 Mio. € ausgezahlt. Die Beihilfen betreffen den Bewilligungsbescheid für die nach der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen.
Essen, den 7. März 2024 RAG AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand La Schrimpf Kalthoff Entwicklung des AnlagevermögensAnlage zur Bilanz zum 31. Dezember 2023 (Mio.€)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RAG AKTIENGESELLSCHAFT, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RAG AKTIENGESELLSCHAFT, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RAG AKTIENGESELLSCHAFT für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 7. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Erik Hönig, Wirtschaftsprüfer Jörg Klein, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat stand auch im Geschäftsjahr 2023 im regelmäßigen Dialog mit dem Vorstand der RAG Aktiengesellschaft (RAG) und hat ihn bei der Leitung des Konzerns beraten und überwacht. In drei Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf sowie die strategische und operative Weiterentwicklung des Konzerns informiert. Zudem unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig schriftlich über die Geschäftsentwicklung in den einzelnen Quartalen sowie zu Sonderthemen. Mündliche Jour-fixe-Termine zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsratsvorsitzenden ergänzten den Informationsaustausch. Auf der Basis ausführlicher Entscheidungsvorlagen war der Aufsichtsrat in sämtliche Entscheidungen, die seiner Zustimmung bedurften, unmittelbar eingebunden und hat seine Beschlüsse nach intensiver Erörterung gefasst. Über Ereignisse, die für die Entwicklung des Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende stets unverzüglich und umfassend informiert. Der Finanz-, Investitions- und Prüfungsausschuss sowie das Präsidium des Aufsichtsrates traten zu jeweils drei Sitzungen, der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zu einer Sitzung zusammen. Diese Ausschüsse bereiteten die Beschlüsse des Aufsichtsrates vor. Die Bearbeitung der bergbaubedingten Altlasten und der Ewigkeitsaufgaben steht im Fokus des Unternehmens. Die im Erblastenvertrag definierten wasserbezogenen Ewigkeitsaufgaben werden vertragsgemäß durch die RAG- Stiftung finanziert und die notwendigen Aufwendungen für Altlasten über die Inanspruchnahme der dafür bei der RAG gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Kernpunkte der Beratungen des Aufsichtsrates waren, wie in den Vorjahren, die Umsetzung der Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung in Nordrhein-Westfalen und im Saarland sowie die Berichterstattung zu den jeweiligen Genehmigungsverfahren. Seit dem letzten Jahr sind alle Wasserhaltungen der Emschermulde eingestellt, wodurch die Emscher nunmehr frei von Grubenwasser ist. Diese Standorte werden sukzessive zu Sicherungsstandorten umgebaut. Am Standort Haus Aden konzentrieren sich die Arbeiten auf die Erlangung der Genehmigungen und vorbereitende Maßnahmen, um zukünftig das Grubenwasser erst bei einem Niveau von -380 m NHN anzunehmen und in die Lippe einzuleiten. Über die Arbeiten des letzten großen Auffahrungsprojektes des deutschen Steinkohlenbergbaus, der Auffahrung des Grubenwasserkanals in Ibbenbüren mittels Tunnelbohrmaschinen sowie den Teufarbeiten für den Mittelschacht, wurde der Aufsichtsrat umfangreich informiert. Die Rückzugsmaßnahmen im Saarland gingen ebenfalls weiter voran, wenngleich Planfeststellungsbeschluss und Abschlussbetriebsplan weiterhin durch Klagen und Widersprüche sowie eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht beeinflusst werden. Auch über die Personalbestandsentwicklung der RAG wurde der Aufsichtsrat informiert. Über die Umsetzung der Unternehmensstrategie "Nachhaltig für Generationen" mit ihren sechs strategischen Aktionsfeldern wurde dem Aufsichtsrat regelmäßig berichtet. In jedem der Aktionsfelder folgen im weiteren Zeitraum alle erforderlichen Maßnahmen, um die spezifischen Zielsetzungen sowie die neue Unternehmensvision zu verwirklichen. Diese wurden in einer neuen Roadmap dar- und dem Aufsichtsrat vorgestellt. Zur Erreichung des Ziels CO 2 -Neutralität bei der Stromerzeugung bis 2030 wurden die Arbeits- und Prüfaufträge zur Entwicklung von PV-Anlagen weiter vorangetrieben und parallel dazu eine Anpassung der Aufbauorganisation durchgeführt. Zudem wurde die Gesamtorganisation durch Bündelung von Unternehmensbereichen im kaufmännischen Bereich weiter gestrafft. Der Finanz-, Investitions- und Prüfungsausschuss hat die Beschlussgegenstände des Aufsichtsrates und - im Rahmen seiner Beratungen über den Jahresabschluss 2023 - auch das durch den Wirtschaftsprüfer geprüfte Risikomanagementsystem eingehend erörtert. Der Ausschuss hat sich in allen Sitzungen mit der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems in den relevanten Risikofeldern befasst und ist damit der Verpflichtung zur Wirksamkeitskontrolle des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gemäß Aktiengesetz nachgekommen. Es liegt eine umfassende Dokumentation aller wesentlichen Risikothemen vor, die kontinuierlich überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert wird. Auch die Tätigkeit der Revision und das Compliance-Management-System, welche den Rahmen für ein rechtskonformes Verhalten bilden, waren Gegenstand der Beratungen. Im Rahmen seines Berichtes zu den Finanzanlagen hat der Vorstand auf die weiterhin andauernde und angespannte Situation an den Finanzmärkten hingewiesen, welche die zukünftige Marktentwicklung weiterhin schwer prognostizieren lässt. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (PwC), hat den Jahresabschluss 2023 sowie den Lagebericht der RAG eingehend geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt. Der Jahresabschluss mit Lagebericht, Risikomanagement sowie Prüfbericht des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 21. März 2024 hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Abschlussunterlagen und der Bericht des Prüfers wurden erörtert. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Votum des Abschlussprüfers an und erhebt gegen die Berichte keine Einwände. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt den Jubilaren und allen Belegschaftsmitgliedern, die 2023 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, für ihre langjährigen treuen Dienste zum Wohle des Unternehmens. Der Dank des Aufsichtsrates gilt auch den Vorständen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Mitbestimmung des RAG-Konzerns und der verbundenen Unternehmen für ihren besonderen Einsatz und ihre erfolgreiche Arbeit.
Bernd Tönjes, Vorsitzender des Aufsichtsrates der RAG Aktiengesellschaft, Vorsitzender des Vorstandes der RAG-Stiftung |
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