Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 4079
Eingetragen
16.10.1996
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Durchführung von EDV-Dienstleistungen, Software-Beratung, Handel mit Computern und Computerteilen.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Burger
seit 24.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Thomas Burger
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Thomas Burger
67065 Ludwigshafen, Altholzweg 21
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TB - DIGITAL DATA SOFTWARE GmbH

Ludwigshafen/Rh.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014

Bilanz

Aktiva

  31.7.2014
EUR
31.7.2013
EUR
A. Anlagevermögen 4,00 4,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 2,00 2,00
B. Umlaufvermögen 37.777,15 39.528,19
I. Vorräte 2.500,00 2.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.296,48 14.556,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.980,67 22.972,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.781,15 39.532,19

Passiva

   
  31.7.2014
EUR
31.7.2013
EUR
A. Eigenkapital 22.779,64 22.276,33
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 3.288,26 -1.679,84
III. Jahresüberschuss 503,31 -4.968,10
B. Rückstellungen 2.000,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 13.001,51 15.955,86
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.001,51 15.955,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.781,15 39.532,19

Anhang

TB Digital -Software GmbH

Anlage A

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

1. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB).

2. Mit dem Vorjahr nicht vergleichbare Beträge lagen nicht vor (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB).

3. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht geschäftszweigbedingt ergänzt (§ 265 Abs. 4 Satz 2 HGB).

4. Die folgenden Abschlussposten wurden aus Gründen der Klarheit zusammengefasst (§ 265 Abs. 7 Satz 2 HGB): keine

5. Aufgrund eines Wahlrechtes wurden in der Bilanz keine Posten aufgenommen (§ 284 Abs. 1 HGB).

6. Geschäftsführer der Gesellschaft war in 2013/2014 (§285 Nr. 10 HGB):

Herr Dipl. Informatiker Thomas Burger

7. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c HGB): keine

Anlage B

B. Bilanzerläuterungen

1. Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge größeren Umfangs entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag (§ 268 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 HGB): keine

2. Es wurden keine Bilanzierungshilfen aus voraussichtlich kommenden Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§ 274 Abs. 2 Satz 2 HGB).

3. In den Verbindlichkeiten sind mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten (§ 285 Nr. 1a HGB): keine

4. Die folgenden Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte gesichert (§ 285 Nr. 1b HGB): kein

5. Allein nach steuerlichen Vorschriften wurden Abschreibungen im

a) Anlagevermögen in Höhe von Euro -,--
b) Umlaufvermögen in Höhe von Euro -,--

vorgenommen (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB).

6. Auf Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zur Vermeidung künftige Abschreibungen aufgrund von Wertschwankungen im Berichtsjahr nicht abgeschrieben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).

7. Zu vermerkende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB u. 285 Nr. 3 HGB): keine

8. In den "sonstigen Rückstellungen" sind folgende wesentliche Posten enthalten (§ 285 Nr. 12 HGB 1):

Gebühren- und Beitragsrückstellungen Euro 2.000,--

Anlage C

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Für die Beurteilung der Ertragslage wesentliche außerordentliche oder Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 HGB) waren nicht entstanden.

2. Das Umsatzkostenverfahren wurde nicht angewandt. Angaben zum Personalaufwand (§ 285 Nr. 8b HGB) und des Materialaufwandes (§ 285 Nr. 8a HGB 1) sind daher nicht erforderlich.

3. Es ist vorgesehen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und aus dem Bilanzgewinn keine Ausschüttung vorzunehmen.

D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Es wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert und bewertet. Die Anlagezugänge sind mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten angesetzt. Es wird ein entsprechend der betriebsgewöhnlichen

Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben. Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Einstandswerten, höchstens mit den Teilwerten, die Geldwerte mit den Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Abschläge direkt berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nominalwert, die Rückstellungen sind in der voraussichtlichen Höhe der Schuld passiviert.

Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

2. Von den unter 1) genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde im Berichtsjahr nicht abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

 

Ludwigshafen am Rhein 14.08.2015

gez. Thomas Burger

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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