Fahrdienst Ernst GmbH
Im Flürchen 20A, 66571 Eppelborn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reiner Ernst seit 23.4.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fahrdienst Ernst GmbHEppelbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Eppelborn und ist unter Nummer HRB 104656 beim Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken eingetragen. Zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 01.01.2023 - 31.12.2023 bestellt: - Herr Reiner Ernst Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 werden alternativ in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Eine Außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung war zum Bilanzstichtag nicht erkennbar. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagengitter dargestellt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vetriebs- und Verwaltungskosten abgezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe Ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 328.287,66 € (Vorjahr 59.670,22 €) im Sinne des § 42 GmbHG ausgewiesen. Diese haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/Sonstige Vermögensgegenstände enthalten mit TE 0 Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde im Zuge der Einbringung des Einzelunternehmens in die Kapitalgesellschaft gebildet und stellt den Unterschiedsbetrag des Buchwertes zum Stammkapital dar. Sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen neben der Vorsorge für die laufende Ertragsteuerbelastung die passive Steuerabgrenzung aufgrund des Mehrvermögens in der Handelsbilanz gegenüber der Steuerbilanz, das noch nicht der Besteuerung unterworfen wurde. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Aufbewahrungsverpflichtungen, Tantiemen und die voraussichtlichen Aufwendungen für Abschlusskosten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projectes-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinnsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % angesetzt. Der nach bisherigen Regeln ermittelte Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,74%. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von € 970,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt ein Mitzugehörigkeitsvermerk zu den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit den ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten mit T 21 (Vorjahr T€ 5) Verpflichtungen aus Steuern und mit T€ 0 (Vorjahr T€ 0) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer aus einer Darlehensschuld bestehen in Höhe von T€ 0. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gegliedert. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige Angaben Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug 136. Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 01.01.2023 - 31.12.2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschafterversammlung hat darüber noch zu befinden. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Reiner Ernst, Eppelborn
Eppelborn, den 15. Nobember 2024 gez. Reiner Ernst, Geschäftsführer Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.01.2025 |
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