KfZ Pabst
GmbH
Ribnitz-Damgarten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
504.931,00 |
413.470,00 |
| I.
Sachanlagen |
504.931,00 |
413.470,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.934.867,65 |
3.190.998,65 |
| I.
Vorräte |
2.274.728,17 |
2.172.845,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.240.403,48 |
894.335,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
99.435,90 |
63.412,72 |
| davon
gegen Gesellschafter |
50.000,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
419.736,00 |
123.818,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.541,23 |
13.010,01 |
| Aktiva |
4.451.339,88 |
3.617.478,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
503.365,83 |
494.631,32 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
482.131,32 |
309.623,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.734,51 |
172.507,92 |
| B.
Rückstellungen |
32.806,72 |
96.319,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.915.167,33 |
3.026.528,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.741.162,81 |
2.308.416,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.174.004,52 |
718.111,17 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
215.000,00 |
215.000,00 |
| Passiva |
4.451.339,88 |
3.617.478,66 |
Anhang
KfZ Pabst GmbH, Ribnitz-Damgarten
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben
Die KfZ Pabst GmbH ist eine Kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des §267Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft wendet die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des
§267 Abs. 1 HGB an.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-278 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§252-256a HGB sowie den Bestimmungen des
Aktiengesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§252
Abs.1 Nr.2 HGB) vorgenommen.
Das Geschäftsjahr der KfZ Pabst GmbH stimmt mit
dem Kalenderjahr überein und umfasst den Zeitraum vom
01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Die
Gesellschaft ist unter der Firma KfZ Pabst GmbH mit Sitz in
Ribnitz-Damgarten im Handelsregister des Amtsgerichts
Stralsund unter der Nummer HRB 20590 eingetragen.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach §275 Abs. 2 HGB angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 (1) und 288 HGB) wurden in Anspruch
genommen.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
des Aktiengesetzes sowie den Bestimmungen des
Gesellschaftervertrages.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(3 bis 5 Jahre), bewertet.
Geleistete Anzahlungen sind zu ihrem Nennwert
angesetzt, Wertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und/oder mit den
steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Für
geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten über EUR 250,00 und bis
EUR 1.000,00 betragen haben wurde die Abschreibung
gem. § 6 Abs. 2a EStG in Anspruch genommen.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit
ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen in
ausländischer Währung wurden mit dem Geldkurs am
Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Bilanzstichtag angesetzt. Für Wertberichtigungen
besteht kein Bedarf.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten
angesetzt. Für Wertberichtigungen besteht kein Bedarf.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Aufwendungen abgegrenzt die wirtschaftlich dem Folgejahr
zuzurechnen sind.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert
und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
und sonstige Verbindlichkeiten sind zu
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Die unverzinslichen Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen (zugleich Gesellschaftern) betragen
EUR 280.594,79 (Vorjahr: EUR 257.371,82). Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen
EUR 215.000,00 (Vorjahr: EUR 215.000,00).
V. Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag liegen weder
Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz
ersichtliche Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB
vor.
VI. Sonstige Angaben
Die im Wirtschaftsjahr 2023 durchschnittlich
beschäftige Arbeitnehmeranzahl betrug 16,00 (Vorjahr:
15,00). Auf die Angabe nach Gruppen wird verzichtet, §
288 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Der Jahresüberschuss des Jahresabschlusses zum
31.12.2023 wurde in voller Höhe auf neue Rechnung
vorgetragen.
VII. Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Steven Pabst,
Ribnitz-Damgarten, mit der Geschäftsführung der
Gesellschaft beauftragt. Der Geschäftsführer ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und
allein vertretungsberechtigt.
Rostock, 21. Oktober 2024
KfZ Pabst GmbH
- Die Geschäftsführung -
Steven Pabst
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024
festgestellt.
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