Werner
Verwaltungs GmbH
Dietfurt/Altmühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
44.412,01 |
43.822,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.412,01 |
43.822,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.412,01 |
43.822,14 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.711,15 |
40.963,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
600,00 |
500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
16.111,15 |
15.463,34 |
| B.
Rückstellungen |
2.660,12 |
2.857,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40,74 |
1,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.412,01 |
43.822,14 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Werner Verwaltungs GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes wurde das
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht für
bestimmte Bilanzpositionen nach Art. 67 EGHGB zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Anspruch
genommen und fortgeführt.
Aktive latente Steuern wurden auf Grund § 274a
Nr. 5 HGB nicht gebildet.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Nach § 275
(2) HGB wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresüberschusses (§ 268 HGB).
C. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
01.01.2015 - 31.12.2015
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 43.589,62 €.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr beträgt 0,00 €.
01.01.2014 - 31.12.2014
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 42.734,93 €.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr beträgt 0,00 €.
2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,--
€
Das gezeichnete Kapital ist vollständig
eingezahlt und entspricht dem Handelsregistereintrag.
3. Verbindlichkeiten
01.01.2015 - 31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt 40,74 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über fünf Jahre beträgt 0,00
€.
01.01.2014 - 31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt 1,41 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über fünf Jahre beträgt 0,00
€.
D. Sonstige Angaben
Der Gewinnvortrag beträgt 15.463,34 €.
Der ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt 0
€.
Geschäftsführerin im Berichtsjahr war:
Frau Ilse Werner, Geschäftsführerin
Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist
Frau Ilse Werner befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Dietfurt, den 15.12.2016
Ilse Werner, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2016 festgestellt.
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