Marien-Hospital Euskirchen GmbH
Gottfried-Disse-Straße 40, 53879 Euskirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maren Dr. Thäter seit 7.10.2024 | Geschäftsführer |
Wolfgang Schneider seit 27.6.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Marien-Hospital Euskirchen GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Marien-Hospital Euskirchen GmbHEuskirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Der von der Solidaris-Revisions GmbH, Köln, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 31. Mai 2024 testierte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Marien-Hospital Euskirchen GmbH wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 04. Dezember 2024 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresfehlbetrag von 5.572.777,77 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die Marien-Hospital Euskirchen GmbH, Euskirchen, hat ihren Sitz in Euskirchen und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Nummer HRB 11554 eingetragen. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die Marien-Hospital Euskirchen GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 S. 2 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet worden. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Bewertung des Vorratsbestandes an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte für den Bereich des Zentrallagers (Lagerbuchhaltung mit permanenter Bestandskontrolle) zu Durchschnittspreisen, im Übrigen zu letzten Einstandspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die Vorräte an unfertigen Leistungen (Überlieger) werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt; zweifelhafte Forderungen wurden in ausreichendem Umfang wertberichtigt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung wird in Höhe der bisher angefallenen ausgleichsfähigen Abschreibungen angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) in Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde zum 31. Dezember 2023 Gebrauch gemacht und die mittelbare Pensionsverpflichtung vollständig für die Anspruchsberechtigungen bilanziert. Der Ansatz der Rückstellung zum 31. Dezember 2023 erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB, wobei zu dessen Ermittlung der Barwert der insgesamt zu erwartenden Mehrbeiträge (Finanzierungsbeiträge) herangezogen wurde. Die Inanspruchnahme des Rückstellungsbetrages erfolgt in dem Zeitraum bis zum 31. Dezember 2040 mit gleichbleibenden Beträgen (Jahresbetrag 350 TEUR). Die Rückstellung weist zum 31. Dezember 2023 einen Bestand in Höhe von 6.796 TEUR aus. Diese retrograd ermittelte Größe soll damit der auf die Gesellschaft entfallenden finanzökonomischen Deckungslücke entsprechen, die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden sollte. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung ist entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsrecht gebildet. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben und Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist diesem Anhang als abschließende Anlage beigefügt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse nach 4a. enthalten im Wesentlichen Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Erträge aus zentralen Dienstleistungen, Miet- und Pachterträge und Erstattungen des Personals. Folgende GuV-Posten enthalten Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:
5. Sonstige Angaben Geschäftsführer Andreas Schultz, LL. M., Euskirchen (bis 6. Juni 2023) Diplom-Kfm. Johannes Hartmann (ab 7. Juni 2023) Die Gesellschaft macht vom Unterlassungswahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung Gebrauch. Mitarbeiter der Gesellschaft
Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands in Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Angleichungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen. Außerbilanzielle Geschäfte Die von der Marien-Hospital Euskirchen GmbH genutzten Grundstücke werden der Gesellschaft im Rahmen eines Erbbaurechts überlassen. Das Erbbaurecht endet mit dem 31. Dezember 2116. Der jährliche Erbbauzins beträgt 50 TEUR und ist wertgesichert. Zweck des Erbbaurechts war die Erlangung des Eigentums an den aufstehenden Gebäuden. Das Risiko besteht in der Restlaufzeit des Erbbaurechts. Beteiligungen Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Beteiligungen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft macht die Gesellschaft vom Unterlassungswahlrecht des § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB Gebrauch. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt 35 TEUR und betrifft Abschlussprüfungsleistungen. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von 5.572.777,77 EUR mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen.
Euskirchen, 31. Mai 2024 gez. Dipl.-Kfm. Johannes Hartmann, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Marien-Hospital Euskirchen GmbH, Euskirchen PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Marien-Hospital Euskirchen GmbH, Euskirchen, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses Marien-Hospital Euskirchen ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Marien-Hospital Euskirchen GmbH, Euskirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der Marien-Hospital Euskirchen GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 31. Mai 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Jan Ramthun, Wirtschaftsprüfer Torsten Hellwig, Wirtschaftsprüfer Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die Marien-Hospital Euskirchen GmbH ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung und gleichzeitig Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Bonn mit 465 Planbetten, davon 10 tagesklinische Betten am Standort Euskirchen und 20 tagesklinischen Planbetten am Standort Mechernich. Es verfügt über die folgenden Fachabteilungen:
Von den bettenführenden Fachabteilungen unterlagen im Jahr 2023 alle somatischen Abteilungen den Vorgaben der PpUGV als pflegesensitive Fachabteilungen. Die Klinische Psychiatrie und Psychotherapie fällt unter den Anwendungsbereich der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL). Die gesetzliche Mindestmengenregelung fand lediglich im Bereich der Knie-TEPs Anwendung. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (- 0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit + 2,6 % und knüpfte damit an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an. Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+ 1,0 %) und die Unternehmensdienstleister (+ 0,3 %) konnten ebenfalls leicht zulegen. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (- 1,0 %) zurück. Das lag vor allem am Groß- und am Einzelhandel, die deutlich nachgaben, während der Kraftfahrzeughandel und der Verkehrsbereich zulegten. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 leicht zurück (- 0,1 %). 1 Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei + 6,9 % gelegen. "Die Inflationsrate für das Jahr 2023 lag unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022. Sie ist mit knapp 6 Prozent aber weiterhin auf einem hohen Stand. Nahrungsmittel verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 besonders stark", sagte Dr. Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate - gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - bei + 3,7 %. Sie verstärkte sich damit zum Jahresende, nachdem sie in den Monaten zuvor rückläufig gewesen war. "Die Teuerung für das Jahr 2023 wurde wie im vorangegangenen Jahr von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation beeinflusst, die die Preisentwicklung auf allen Wirtschaftsstufen prägte", so Brand weiter. "Zudem zeigten sich im Jahresverlauf in den monatlichen Inflationsraten auf der Verbraucherebene Sondereffekte auch infolge der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen." So milderten die Entlastungsmaßnahmen die Teuerung von Energie im Jahresverlauf 2023 wie bereits im Vorjahr 2022 teilweise ab. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Jahr 2022. Im Jahresverlauf zeigte sich zudem von März bis Dezember 2023 bei der Energie insgesamt eine Entspannung bei der Preisentwicklung: Die monatlichen Teuerungsraten für die Energie fielen deutlich geringer aus als zu Jahresbeginn, im Oktober und November 2023 wurde sogar eine rückläufige Preisentwicklung ausgewiesen. Das Ergebnis für das Jahr 2023 resultiert jedoch im Wesentlichen aus dem Vergleich mit dem hohen Preisniveau im Vorjahr. Im Jahresdurchschnitt 2023 erhöhten sich die Preise für Haushaltsenergie um 14,0 %, unter anderem kostete Erdgas 14,7 % und Strom 12,7 % mehr als ein Jahr zuvor. Hingegen verbilligte sich unter den Haushaltsenergieprodukten leichtes Heizöl im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022 deutlich um 22,2 %.
1 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.
019 vom 15. Januar 2024
Auch Kraftstoffe wurden im Jahresdurchschnitt günstiger (- 5,8 %). Die Preisentwicklung für einzelne Kraftstoffsorten war jedoch sehr heterogen (Dieselkraftstoff: - 11,3 %; Superbenzin: - 4,0 %, aber Autogas: + 3,0 %). Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Jahresteuerungsrate 2023 bei + 6,0 % gelegen. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2023 gegenüber 2022 erneut spürbar für die Verbraucherinnen und Verbraucher um 12,4 %. Bereits 2022 hatte die Preiserhöhung bei Nahrungsmitteln mit + 13,4 % deutlich über der Gesamtteuerung gelegen. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren fast alle Nahrungsmittelgruppen von Preiserhöhungen betroffen. Besonders stark verteuerten sich beispielsweise Brot und Getreideerzeugnisse (+ 16,4 %), Molkereiprodukte und Eier sowie Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (jeweils: + 15,7 %). Auch andere Nahrungsmittelgruppen wie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+ 14,7 %) oder Gemüse (+ 13,3 %) wurden 2023 gegenüber 2022 überdurchschnittlich teurer. Im Jahresdurchschnitt 2023 verbilligten sich hingegen Speisefette und Speiseöle (- 3,5 %, darunter Butter: - 17,8 %). Die Jahresteuerungsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag 2023 bei + 5,1 %, nach + 3,8 % im Jahr 2022 und hat sich im Vergleich zum Vorjahr damit verstärkt. Diese Kenngröße verdeutlicht auch, dass die Teuerung in anderen Güterbereichen im Jahresdurchschnitt 2023 ebenfalls hoch war. Waren insgesamt verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022 um 7,3 %. Die Preise für Verbrauchsgüter erhöhten sich um + 8,8 %, unter anderem wurden neben den Nahrungsmitteln (+ 12,4 %) auch alkoholfreie Getränke (+ 10,5 %) sowie alkoholische Getränke und Tabakwaren (+ 8,5 %) merklich teurer. Gebrauchsgüter verteuerten sich 2023 um 4,8 %, auch hier wurden für einige Güter deutliche Preiserhöhungen ermittelt, zum Beispiel für Möbel und Leuchten (+ 6,9 %) oder für Fahrzeuge (+ 6,3 %). Die Preise für Dienstleistungen insgesamt stiegen 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit 4,4 % unterdurchschnittlich. Die für diese Entwicklung bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich im Jahresdurchschnitt um 2,0 %. Unter dem Jahresdurchschnitt für 2023 lag auch die Preisentwicklung im öffentlichen Personennahverkehr, hier wirkte sich insbesondere die Einführung des Deutschlandtickets aus. Die Preise für den kombinierten Verkehr erhöhten sich 2023 um 2,5 % gegenüber 2022. Bei einigen Dienstleistungen stiegen die Preise deutlich stärker, unter anderem für Pauschalreisen (+ 9,1 %), für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+ 8,4 %) oder Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (+ 8,1 %). Die Inflationsrate in Deutschland lag im Dezember 2023 gegenüber Dezember 2022 bei + 3,7 %. Damit hat sich der Preisauftrieb am Ende des Jahres verstärkt, nach + 3,2 % im November 2023. Im Dezember 2023 zeigte sich ein sprunghafter Preisanstieg bei Energie. Die Teuerungsrate im Dezember 2023 gegenüber Dezember 2022 lag bei + 4,1 %, nach - 4,5 % im November 2023. Auf die Entwicklung der Energiepreise wirkte im Dezember 2023 ein Basiseffekt infolge der sogenannten "Dezember-Soforthilfe", in deren Rahmen der Bund im Dezember 2022 einmalig den Monatsabschlag der privaten Haushalte für Gas und Wärme übernommen hatte. Diese Maßnahme der Bundesregierung hatte sich im Dezember 2022 dämpfend auf den Gesamtindex ausgewirkt, im Dezember 2023 hatte sie folglich einen steigernden Effekt. Erdgas war im Dezember 2023 binnen Jahresfrist demnach um 34,0 % und Fernwärme sogar um 58,4 % teurer als ein Jahr zuvor. Dagegen blieben die Preise für Strom gegenüber Dezember 2022 stabil. Leichtes Heizöl war um 11,0 % günstiger, die Kraftstoffpreise gingen um 1,1 % zurück. 2 Der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde am 08. Februar 2023 von 2,5% auf 3 % erhöht und im weiteren Jahresverlauf schrittweise bis zum 20.09.2023 auf 4,5% erhöht. 3 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 der Krankenhäuser war gekennzeichnet durch das Ende der COVID-19-Pandemie und das Auslaufen entsprechender Unterstützungsmaßnahmen. Allerdings liegen i. d. R. die stationären Fallzahlen nicht wieder auf dem vorpandemischen Niveau, sodass Erlöse aus stationären Krankenhausleistungen fehlen, die zur Deckung von Fixkosten benötigt werden. Noch im Geschäftsjahr 2022 lag die Zahl der stationären Behandlungsfälle weiterhin deutlich (- 13,4 %) unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Ob sich die Belegung branchenweit in Zukunft wieder deutlich verbessern wird, ist vor dem Hintergrund des Personalmangels sowie der gesetzlich forcierten Ambulantisierung (erweiterter AOP- Katalog, Einführung von Hybrid-DRGs) zu bezweifeln. Daneben musste die Branche erhebliche durch den Ukraine-Krieg verursachte Preiserhöhungen in verschiedenen Bereichen verkraften u. a. in den Bereichen Energie, medizinischer Bedarf und bezogene Leistungen in den Bereichen Wäsche oder Reinigung. Die Landesbasisfallwerte fangen zugleich bereits seit Jahren die steigenden Kosten nicht vollständig und nur zeitverzögert auf. Es zeigt sich mithin, dass das Krankenhausfinanzierungsystem für Zeiträume mit hoher Inflation nicht ausgelegt ist.
2 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.
020 vom 16. Januar 2024
Besondere Bedeutung kam im Geschäftsjahr 2023 entsprechend dem Härtefallfonds für Krankenhäuser zur Finanzierung von unmittelbar und mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen zu. Der Mittelzufluss aus dem Fonds ist indes zeitlich begrenzt. Verschärft wird die wirtschaftliche Lage durch die bereits seit Jahrzehnten unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Länder sowie durch die sich weiterhin im Rückstand befindenden Budgetverhandlungen. Nach einer Befragung des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten in Deutschland im III. Quartal des Jahres 2023 erwarten die Krankenhäuser insgesamt eine starke Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage im Jahr 2023. Im Vergleich zum Jahr 2022 soll demnach der Anteil der Krankenhäuser mit einem positiven Jahresergebnis von 35 % auf 7 % zurückgehen. Zugleich wird erwartet, dass der Anteil der Krankenhäuser mit einem negativen Jahresergebnis von 54 % auf 78 % steigen wird. Entsprechend stuften nur noch 5 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als gut ein. Dagegen schätzten 78 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als unbefriedigend ein. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die kritische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage wieder deutlich verschlechtert. Für das Jahr 2024 erwarten fast drei Viertel der Krankenhäuser eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Nur 4 % der Krankenhäuser gehen von einer Verbesserung aus. Die Liquiditätssituation von 93 % der Krankenhäuser wurde laut DKI-Studie durch die Preissteigerungen seit 2022 in den Bereichen Energie, medizinischer Bedarf und Löhne stark oder sehr stark beeinträchtigt. Es gibt nur eine kleine Anzahl von Häusern, die davon nicht betroffen sind. Kleinere Häuser (bis 299 Betten) sind im Vergleich zu den mittleren und großen Häusern am stärksten betroffen. Nur 16 % der Krankenhäuser bewerten die politischen Hilfsmaßnahmen in Bezug auf die Erhöhung der Energiepreise (Härtefallfonds nach § 26f KHG sowie Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom) gut. Die politischen Hilfsmaßnahmen werden indes von Häusern ab 600 Betten besser bewertet als von den kleineren und mittleren Häusern bis 600 Betten. Die negative Gesamtbeurteilung der Branchenlage wird insbesondere auch im starken Anstieg der Insolvenzverfahren von Krankenhausträgergesellschaften im Jahr 2023 deutlich. Bis Mitte Oktober meldeten 34 Kliniken innerhalb eines Jahres Insolvenz an. Aufgrund der deutlichen Eintrübung der wirtschaftlichen Branchenlage wurde im vergangenen Geschäftsjahr deutlicher als in den Vorjahren der wettbewerbsverzerrende Effekt zu Lasten von Krankenhäusern in privater oder freigemeinnütziger Trägerschaft durch den Verlustausgleich in Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft diskutiert. Die freien und privaten Krankenhausträger des Landes Berlin verklagten aufgrund von angenommenen Verstößen gegen diverse Gesetze den Senat des Landes Berlin. Es ergibt sich einerseits aufgrund des Verlustausgleichs in kommunal getragenen Krankenhäusern und andererseits aufgrund der Finanzstärke der privaten Krankenhausträger eine vergleichsweise erhöhte Insolvenzgefahr für freigemeinnützige Krankenhausträger. Im Jahr 2022 haben Krankenhäuser laut DKI-Umfrage im Durchschnitt 2 % der erwirtschafteten Case- Mix-Punkte durch Abrechnungsprüfungen verloren, wobei die Anzahl der verlorenen Case-Mix-Punkte mit zunehmender Bettenanzahl steigt. Im Durchschnitt gehen daher ca. 1,2 Mio. EUR durch Abrechnungsprüfungen verloren. Der Fachkräftemangel in der Pflege wird auch nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung laut DKI-Studie eine der zentralen Herausforderungen für die Krankenhäuser darstellen. Zum Zeitpunkt der Studie waren die Ausbildungszahlen in der generalistischen Pflegeausbildung weiter rückläufig. Auch für die Zukunft sehen die befragten Krankenhäuser keinen Aufwärtstrend. Es wird prognostiziert, dass die Anzahl der Auszubildenden in der Pflege den Bedarf nicht decken wird. Rechtliche Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 war wesentlich beeinflusst durch die Einstellung der gesetzlichen Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie durch die staatlichen Hilfsprogramme zum Ausgleich gestiegener Energiekosten. Gesetzliche Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Folgende gesetzliche Regelungen zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind im Geschäftsjahr 2022 ausgelaufen:
Zudem griffen im Jahr 2023 wieder die in den Vorjahren ausgesetzten Regelungen zu den Erlösausgleichen nach § 4 Abs. 3 KHEntgG und § 3 Abs. 7 BPfIV. Die Verkürzung der Zahlungsfrist der Krankenkassen auf 5 Tage wurde indes verlängert bis zum 31. Dezember 2024. Das vorläufige Pflegeentgeltwert wurde ab 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 von 163,09 EUR auf 200,00 EUR angehoben. Ab 1. Januar 2023 erfolgte eine Erhöhung auf 230,00 EUR. Sollte die Abrechnung des vorläufigen Entgeltwerts zu einer Unterdeckung der Pflegepersonalkosten führen, kommt es zu einem Ausgleich. Auch bei einer Überdeckung der Pflegepersonalkosten erfolgt ein Ausgleich. Hilfsprogramm zum Ausgleich gestiegener Energiekosten Der Gesetzgeber unterstützte die Krankenhäuser zum Ausgleich der gestiegen Energiekosten durch verschiedene Maßnahmen (Härtefallfonds nach § 26f KHG sowie Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom): Härtefallfonds nach § 26f KHG
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Am 28. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Es werden aus dem Bundeshaushalt 3 Mrd. EUR für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Der Schwerpunkt liegt in der Digitalisierung der Ablauforganisation, der Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Ebenso ist die Förderung von Investitionen in die technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Integraler Bestandteil sind Investitionen in die Informationssicherheit. Anträge für die Förderung waren im Laufe des Jahres 2021 fällig. Maßnahmen konnten frühestens ab September 2020 umgesetzt werden. Die Projekte müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Fünf Fördervorhaben (Patientenportale, digitale Dokumentation, klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, digitales Medikationsmanagement, digitaler Leistungsanforderungsprozess) werden bei Nichtumsetzung ab 2025 sanktioniert. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) war im Jahr 2023 grundsätzlich wieder vollumfänglich in Kraft. Die einzuhaltenden Personaluntergrenzen wurden für das Jahr 2023 auf weitere Geltungsbereiche ausgedehnt (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Urologie und Rheumatologie) bzw. für einen bestehenden Geltungsbereich geändert (Gynäkologie und Geburtshilfe). Übergangspflege Ab Januar 2023 wurde die neue Leistungsform der Übergangspflege (§ 39e SGB V) eingeführt. Wenn nach einer Behandlung im Krankenhaus eine Anschlussversorgung nicht unmittelbar gewährleistet ist, können Patienten dort weiter für einen bestimmten Zeitraum gepflegt und versorgt werden. Nur 22 % der Krankenhäuser hatten laut DKI-Studie die Übergangspflege im II. Quartal 2023 bereits eingeführt. Als Hauptgrund für die geringe Umsetzung der Übergangspflege wir der hohe bürokratische Aufwand genannt. Ambulantes Operieren Ebenfalls ab 1. Januar 2023 traten aufgrund des MDK-Reformgesetzes der neue Vertrag zum ambulanten Operieren (AOP) nach § 115b SGB V sowie der angepasste AOP-Katalog in Kraft. Es wurden 208 OPS-Kodes neu in den Katalog aufgenommen. Eine weitere Überarbeitung des AOP-Vertrags trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Durch die Erweiterung des AOP-Katalogs ist bei den diese Leistungen anbietenden Krankenhäusern von einer Verstärkung der Ambulantisierung auszugehen. Hybrid-DRGs Am 1. Januar 2024 wird gemäß Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eine sektorengleiche Vergütung für bestimmte Leistungen in § 115f SGB V eingeführt. Dies soll die unzureichende Finanzierung der AOP-Leistungen im EBM lösen. Die Vergütungen sind indes niedriger angesetzt als bei Vergütung durch eine DRG. Zunächst sind Hybrid-DRGs insbesondere für bestimmte Hernieneingriffe vorgesehen. Voraussetzungen für die Anwendung einer Hybrid-DRG sind u. a. eine eintägige Verweildauer und das Nichtvorhandensein schwerer Komplikationen. Krankenhaustransparenzgesetz Das Krankenhaustransparenzgesetz ist am 27. März 2024 in Kraft getreten und ist Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in einem Transparenzverzeichnis im Internet. Die Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, wie ein Krankenhaus bei bestimmten Qualitätsaspekten abschneidet und mit welcher ärztlichen und pflegerischen Personalausstattung Behandlungsfälle im Krankenhaus versorgt werden. Teil des Krankenhaustransparenzgesetzes sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätslage der Krankenhäuser (unterjährige Erhöhung des krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwerts zur frühzeitigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen beim Pflegepersonal, Anhebung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts auf 250,00 EUR, früherer Ausgleich von Mindererlösen im Pflegebudget). Krankenhausreform Erwartet wird eine Reform der Krankenhausfinanzierung. Am 15. April 2024 wurde ein Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen vorgelegt. Das Gesetz soll den Rahmen für die geplante Krankenhausreform in Deutschland abstecken. Die Einführung einer substanziellen Vorhaltevergütung in Form eines mehrjährig festgeschriebenen Vorhaltebudgets soll ab 2027 mit einer Übergangszeit bis Anfang 2029 erfolgen. Die Zuordnung des Vorhaltebudgets erfolgt standort- und leistungsgruppenbezogen. Die Zuordnung von Leistungsgruppen zum Standort wiederum wird an strukturelle Mindestanforderungen (Qualitätskriterien) sowie erstmals thematisierte Mindestvorhaltezahlen geknüpft. Mit der mehrjährigen nur im Rahmen definierter Ausnahmetatbestände veränderlichen Zuordnung des Vorhaltebudgets wirkt dieses einer Fallzahlsteigerung, die nun nur noch mit den geminderten fallvariablen DRG-Erlösen refinanziert wird, entgegen. Der Fixkostendegressionsabschlag kann somit entfallen und soll letztmalig 2026 erhoben werden. Die Regelungen zum Mehrerlösausgleich bleiben unverändert bestehen. Der Mindererlösausgleich soll pauschal bei 20 % liegen. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Berücksichtigung des vollen Orientierungswertes ab 2025 und rückwirkend für 2024, so dass Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter von Krankenhausbeschäftigten erstmals beim Landesbasisfallwert für das Jahr 2024 unterjährig und vollständig zu berücksichtigen sind. Es ist jedoch zu erwarten, dass eine Anpassung des Landesbasisfallwertes für 2024 rückwirkend erst in 2025, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und der Liquidität der Krankenhäuser einhergeht. Als Anreiz für die Bundesländer wird ein von 2026 bis 2035 laufender Transformationsfond in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR für den Strukturwandel geschaffen, der jeweils hälftig von den Versicherten und den Ländern zu finanzieren ist. Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen Die Neuausrichtung der Krankenhausplanung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) konkretisiert sich. Die Ende September 2021 veröffentlichten Rahmenvorgaben stellen die wesentliche Grundlage für die Erarbeitung des neuen Krankenhausplans dar, anhand dessen sich zukünftig die Krankenhausversorgung in NRW entscheiden wird. Wesentliche Neuerung ist die Einführung einer neuen Planungssystematik. Statt der bisherigen 22 Fachabteilungen werden künftig 32 Leistungsbereiche mit 64 untergeordneten allgemeinen und speziellen Leistungsgruppen ausgewiesen. Damit werden in Zukunft detailliert medizinische Fachgebiete und spezifische medizinische Leistungen abgebildet. Für jede Leistungsgruppe finden sich konkrete strukturelle Qualitätsvorgaben in Form von Mindestmengen und personellen Anforderungen. Die Rahmenvorgaben werden in regionalen Planungskonzepten auf verschiedenen Planungsebenen je Regierungsbezirk durch Abstimmung zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern umgesetzt. Dabei haben die Beteiligten unter Einbeziehung der Bezirksregierungen einen Spielraum, die Rahmenvorgaben den regionalen Versorgungsbedürfnissen folgend umzusetzen. Mitte November 2022 hatten die regionalen Planungskonferenzen begonnen, d. h. die Krankenhausträger waren in Gespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen getreten, um sich aktiv in die Krankenhausplanung einzubringen. Die Verhandlungsergebnisse aus den Versorgungsgebieten lagen im Mai 2023 den zuständigen Bezirksregierungen vor. Feststellungsbescheide über konkrete Leistungsbereiche bzw. -gruppen sollen bis Ende 2024 erlassen werden. 3. Darstellung Geschäftsgrundlage und -verlauf 3.1 Stationäre Versorgung Die Marien-Hospital Euskirchen GmbH ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung für den Kreis Euskirchen. Für das Geschäftsjahr 2023 galt der Feststellungsbescheid vom 03. November 2022 mit 435 Plan-Betten in der voll- und 30 Plan-Betten in der teilstationären Versorgung. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 13.554 DRG-Fälle mit 10.395,811 CM-Punkten gegenüber 13.912 DRG-Fällen mit 10.757,487 CM-Punkten im Vorjahr erbracht. Der Rückgang der CM-Punkte ist weiterhin vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie sowie der Schließung der senologischen Fachabteilung zu betrachten. Die durchschnittliche Verweildauer im DRG-Bereich für das Jahr 2023 liegt unverändert bei 5,32 Tagen (2022: 5,32 Tagen). Im Jahr 2023 lassen sich für den Bereich der Psychiatrie 39.700 (2022: 35.076) Berechnungstage festhalten mit 1.439 Fällen (2022: 1.336). Die Steigerung ist auf den zusätzlichen Standort der Tagesklinik Mechernich zurückzuführen. Die Bettenauslastung betrug im Jahr für das Gesamthaus 65 % nach 69 % im Vorjahr. Der Verlauf des Geschäftsjahres 2023 wird seitens der Geschäftsführung vor dem Hintergrund der Schließung der Klinik für Senologie und einem damit einhergehenden Case-Mix-Rückgangs als grundlegend marktentsprechend bewertet. 3.2 Personal- und Sozialbereich Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 727,54 Vollkräfte beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist damit gegenüber dem Vorjahr (717,60 VK) leicht gestiegen (+ 9,94 VK). Dies entspricht einem Zuwachs von 1,4 %. 3.3 Entlohnung Für die nicht außertariflich Beschäftigten in der Marien-Hospital Euskirchen GmbH gelten die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). 3.4 Angaben zu betrieblichen Sozialleistungen Die Betriebliche Altersversorgung wird über die Katholische Zusatzversorgungskasse (KZVK) für die Angestellten im kirchlichen und caritativen Dienst in den Diözesen Deutschlands geregelt. 3.5 Umweltschutz und Hygiene Die Gesellschaft hat einen Abfallbeauftragten, der die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien überwacht. 4. Ertragslage Die Patientenzahl im DRG-Bereich verminderte sich um 358 bzw. 2,6 % von 13.912 in 2022 auf 13.554 im Berichtsjahr 2023. In der Psychiatrie wurden im Berichtsjahr 1.439 Patienten (Vorjahr: 1.336 Patienten) behandelt. Dies entspricht einer Veränderung um 103 Patienten bzw. 7,7 %. Die Pflegetage werden mit 39.700 (Vorjahr: 35.076 Pflegetage) ausgewiesen. Dies entspricht einer Steigerung von 4.624 Tagen bzw. 13,2 %. Im Berichtjahr war eine Erhöhung der Verweildauer von 1,3 Tagen je Patient zu verzeichnen. Die Verweildauer beträgt in 2023 27,6 Tage (2022: 26,3 Tage). Die folgende Darstellung der Aufwendungen und Erträge orientiert sich an der Struktur der Finanzierung im Krankenhaus. Hierzu wird das Jahresergebnis in die nachfolgend aufgeführten Bereiche aufgeteilt. Anschließend werden die Erträge und Aufwendungen im Periodenvergleich gegenübergestellt.
Die EBITDA-Marge (Verhältnis EBITDA zu den Umsatzerlösen beläuft sich auf - 5 % und damit um 2,7 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr (- 2,3 %). Mit den Sozialleistungsträgern wurde für das Jahr 2023 keine Entgeltvereinbarung geschlossen. Die Budgetfortschreibung wurde unter Berücksichtigung der bekannten Parameter in Bezug auf die Komponenten der Budgetfortschreibung vorgenommen. Auch für die Jahre 2020 bis 2022 liegen keine Entgeltvereinbarungen vor. Für das Jahr 2023 war im Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von 2.055 TEUR geplant worden. Der Fehlbetrag des Berichtsjahres beträgt 5.573 TEUR und ist hauptsächlich auf das Ergebnis im operativen Bereich in Höhe von - 3.515 TEUR (Vorjahr: - 3.813 TEUR) sowie im neutralen und periodenfremden Bereich in Höhe von - 2.103 TEUR (Vorjahr: 827 TEUR) zurückzuführen. Ertragsseitig wurden Erlöse im operativen Bereich von 84.433 TEUR prognostiziert, während sich die tatsächlichen Erträge auf 88.871 TEUR beliefen. Das entspricht einer Planabweichung von + 4.438 TEUR. Die Abweichung ergibt sich hauptsächlich durch die Hilfsprogramme zum Ausgleich gestiegener Energiekosten sowie der Unterstützung gynäkologisch/geburtshilflicher Abteilungen. Diese betragen für das Jahr 2023 rund 2.700 TEUR bzw. rund 700 TEUR. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von 85.206 TEUR gegenüber 85.609 TEUR im Vorjahr erwirtschaftet. Dies entspricht einer Veränderung von - 0,5 %. In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus Krankenhausleistungen in Höhe von 74.365 TEUR (Vorjahr 75.099 TEUR), ambulanten Leistungen in Höhe von 2.277 TEUR (Vorjahr: 2.191 TEUR), Erlöse aus Wahlleistungen in Höhe von 1.115 TEUR (Vorjahr: 997 TEUR) sowie Nutzungsentgelte der Ärzte in Höhe von 4.000 TEUR (Vorjahr: 4.112 TEUR) und sonstige Umsatzerlöse von 3.449 TEUR (Vorjahr 3.210 TEUR) enthalten. Der Rückgang bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen lässt sich weiterhin auf die Folgen der Corona- Pandemie beziehen. Die coronabedingten Ausgleichszahlungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 4.048 TEUR.
Dem gegenüber steht eine Steigerung der budgetrelevanten Erträge in Höhe von 3.263 TEUR (Vorjahr 70.715 TEUR). Im Vergleich dazu wurden für das Bilanzierungsjahr Aufwendungen im operativen Bereich in Höhe von 86.488 TEUR im operativen Bereich geplant. Davon betrugen 63.295 TEUR Personalkosten und 23.193 TEUR Sachkosten. Die tatsächlichen Personalaufwendungen beliefen sich auf 63.119 TEUR. Der tatsächliche Sachaufwand betrug 29.267 TEUR. Das entspricht einer aufwandseitigen Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 5.374 TEUR. Dafür sind im Wesentlichen die Plan/Ist-Abweichungen im Bereich des Medizinischen Bedarfs 12.809 TEUR (Plan: 10.625 TEUR), des Verwaltungsbedarfs 4.480 TEUR (Plan: 3.465 TEUR), und der Instandhaltung 2.687 TEUR (Plan: 1.829 TEUR) verantwortlich. Der Aufwand des Geschäftsjahres 2023 beträgt 92.386 TEUR (Vorjahr: 91.174 TEUR). Dies entspricht einer Erhöhung von 1.212 TEUR. Während der Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 2.472 TEUR auf 63.119 TEUR (Vorjahr: 60.647 TEUR) gestiegen ist, verringerte sich der Sachaufwand um 1.260 TEUR auf 29.267 TEUR (Vorjahr: 30.527 TEUR). Dies ist hautsächlich auf den Rückgang im Bereich des Wirtschaftsbedarfs 12.809 TEUR (Vorjahr: 13.221 TEUR) und der Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 1.225 TEUR (Vorjahr: 1.832 TEUR) zurückzuführen. Innerhalb der Aufwendungen für den Wirtschaftsbedarf werden insbesondere verringerte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung des Corona-Testzentrums ausgewiesen. Mit einem Anteil von 68,32 % bzw. 63.119 TEUR (Vorjahr: 66,52 % bzw. 60.647 TEUR) an den Aufwendungen im operativen Bereich stellt der Personalaufwand den größten Posten innerhalb der Aufwendungen im operativen Bereich dar. Den zweiten größten Aufwandsposten stellt der medizinische Bedarf 12.809 TEUR (Vorjahr: 13.221 TEUR) mit 13,86 % (Vorjahr: 14,5 %), gefolgt von den Verwaltungsaufwendungen des Berichtjahres 4.480 TEUR (Vorjahr: 4.403 TEUR)) mit 4,85 % (Vorjahr: 4,82 %), gemessen am operativen Aufwand dar. Neben dem Ergebnis im operativen Bereich trägt der Fehlbetrag des neutralen und periodenfremden Bereichs in Höhe von 2.103 TEUR maßgeblich mit zum Jahresergebnis im Berichtsjahr bei. Neutraler und periodenfremder Bereich
Die Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahr betreffen ganz wesentlich die für das Jahr 2018 erfolgte Anpassung des Budgets im Bereich BPfIV (2.009 TEUR), die über die bilanzierten Forderungen hinausgeht. Der Aufwand aus Anlagenabgang betrifft im Wesentlichen die Bereinigung der bisherigen Planungskosten für den Funktionsneubau. 5. Finanzlage 5.1 Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur zeichnet sich im Geschäftsjahr 2023 durch 50,3 % (Vorjahr: 58,1 %) langfristiges und 49,7 % (Vorjahr 41,9 %) kurzfristiges Kapital aus. Zu wesentlichen Veränderungen kam es sowohl im langfristigen als auch im kurzfristigen Kapital. Das langfristige Kapital vermindert sich um 6.608 TEUR auf 32.201 TEUR (Vorjahr: 38.809 TEUR). Dies ist im Wesentlichen auf die Abnahme des Eigenkapitals um 5.572 TEUR von 14.227 TEUR auf 8.655 TEUR und die Veränderung bei den langfristigen sonstigen Rückstellungen um - 846 TEUR von 3.233 TEUR auf 2.387 TEUR zurückzuführen. Dem gegenüber steht die Zunahme im kurzfristen Kapital in Höhe von 3.901 TEUR auf 31.851 TEUR (Vorjahr: 27.950 TEUR). Im Wesentlichen resultiert dies aus der Zunahme bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 3.844 TEUR auf 6.992 TEUR (Vorjahr: 3.148 TEUR). Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 3.343 TEUR in das Anlagevermögen investiert, davon waren 2.000 TEUR Euro mit Fördermitteln und Zuschüssen finanziert. 5.2 Liquiditätslage Aus der Gegenüberstellung des langfristen Kapitals mit den Vermögenswerten entsprechender Fristigkeit lässt sich folgende Deckung ermitteln: Deckung
Die langfristigen Finanzierungsmittel überdecken zum Bilanzstichtag die Vermögenswerte mit entsprechender Fristigkeit um 8.785 TEUR (Vorjahr: 10.410 TEUR). Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapitalbindungsfristen ist somit gegeben. Die Veränderung der Deckung in Höhe von - 1.625 TEUR lässt sich wie folgt herleiten:
Die vorstehende Überdeckung stellt das Netto-Umlaufvermögen bzw. die Liquidität auf mittlere Sicht als Ausgangspunkt weiterer Liquiditätsbetrachtungen dar. Liquiditätslage
Die vom zügigen Eingang der Forderungen abhängige Liquidität auf kurze Sicht deckt den betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarf für 1,1 Monate (Vorjahr: 1,4 Monate). Zu beachten ist, dass die Betrachtungen zur Zahlungsbereitschaft stichtagsbezogen sind. Eine längerfristige Prognose ist aus ihnen wegen der Änderung der Bezugsgrößen durch zukünftige Geschäftsvorfälle nicht ohne weiteres ableitbar. Der Bereich der Fördermittel stellt sich wie folgt dar: Zum Stichtag 31.12.2023 bestand eine Verbindlichkeit der Pauschalförderung nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW (Pauschalförderung) von 1.543 TEUR (Vorjahr: 1.821 TEUR). Dabei wurden 1.750 TEUR zweckentsprechend in Anspruch genommen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 1.471 TEUR. Zum Stichtag 31.12.2023 bestand eine Verbindlichkeit der Baupauschale nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW (Baupauschale) von 6.024 TEUR (Vorjahr: 4.706 TEUR). Die erhaltenen Fördermittel und Zinserträge des Jahres 2023 betrugen 1.318 TEUR. Bereinigt man den Geldmittelbestand zum Bilanzstichtag um die obigen zweckentsprechend zu verwendenden Fördermittel, so ist dieser Bestand ausreichend für die laufende Geschäftstätigkeit. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die vorhandenen Kreditlinien sind von wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. 6. Vermögenslage 6.1 Anlagevermögen Das Gesamtvermögen der Gesellschaft (ohne Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung) betrug zum Bilanzstichtag 64.052 TEUR (Vorjahr: 66.759 TEUR). Die größte Veränderung befindet sich hierbei im langfristigen Vermögen. Die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr beträgt - 4.983 TEUR (Vorjahr: 28.399 TEUR). Im Wesentlichen ist dies auf den außerplanmäßigen Aufwand durch Anlagenabgang in Höhe von 5.328 TEUR im Bereich der Sachanlagen zurück zu führen. Die Sachanlagen betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 20.576 TEUR (Vorjahr: 25.831 TEUR). Weiterhin stieg das kurzfristige Vermögen um 2.276 TEUR auf 40.636 TEUR (Vorjahr: 38.360 TEUR) zu. Während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 8.618 TEUR (Vorjahr: 9.719 TEUR) sanken, nahmen die Forderungen nach dem KHEntgG/BPfIV um 2.448 TEUR auf 10.301 TEUR (Vorjahr: 7.853 TEUR) zu. Die Gesellschaft ist durch eine Anlagenintensität in Höhe von 36,56 % (Vorjahr: 42,5 %) geprägt. Das langfristige Vermögen wird zu 137,5 % (Vorjahr: 136,7 %) durch langfristiges Eigen- und Fremdkapital gedeckt. Die langfristigen Finanzierungsmittel überdecken per 31.12.2023 die entsprechenden Vermögenswerte mit entsprechender Fristigkeit um 8.785 TEUR (Vorjahresstichtag: 10.410 TEUR). Vermögens- und Finanzlage
6.2 Forderungen Es bestehen keine branchenunüblichen Forderungsbestände. 6.3 Qualitätslage Die oberste Leitung muss das Qualitätsmanagement der Organisation in geplanten Abständen bewerten um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sowie dessen Angleichung an die strategische Ausrichtung der Organisation sicherstellen. Die Eingaben und der Umgang mit den Ergebnissen (Entscheidungen und Maßnahmen) innerhalb der Managementbewertung ist über die DIN EN ISO geregelt. Entsprechende Dokumentationen sind bei der Geschäftsführung und im Qualitätsmanagement hinterlegt. Im Jahr 2023 wurden in der Marien-Hospital Euskirchen GmbH insbesondere folgenden qualitätserhaltende bzw. -steigernde Maßnahmen durchgeführt:
7. Gesamtbeurteilung Betrachtet man die geschäftliche Entwicklung sowie die existierenden Rahmenbedingungen ist das Geschäftsjahr 2023 vor dem Hintergrund der unzureichenden Finanzierung der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der noch ausstehenden Budgetvereinbarungen für die Jahre 2020 ff. grundlegend als marktadäquat zu bewerten. Eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. 8. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung der Marien-Hospital Euskirchen GmbH erfolgt unter Berücksichtigung strategischer und finanzieller Ziele. Die Ziele werden im Rahmen jährlicher Planungen festgelegt, die Zieleinhaltung turnusmäßig überwacht, Abweichungen analysiert und ggf. korrigierend eingegriffen. Für die Steuerung der finanziellen Ziele ist das Gesamtergebnis in Form einer Wirtschaftsplanung und die darauf aufbauenden regelmäßigen SOLL/IST-Analysen ein wesentlicher Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Weiterhin erfolgt eine regelmäßige Liquiditätsprognose. Als nichtfinanzielle Indikatoren geben monatlich erhobene Daten einen umfangreichen Überblick über die quantitative Leistungsentwicklung verschiedener Leistungsbereiche. Darunter fallen u.a. DRG- und PEPP-Statistiken (Case-Mix, Case-Mix-Index, Verweildauer etc.), Auswertungen von Wahlleistungen und Produktivität, Personalstatistiken und Einweiser-/Überweiserauswertungen. Im Rahmen dessen erfolgt neben den regelmäßigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Audits, Zertifizierungen, Patientenbefragungen etc.) eine monatliche Darstellung der relevanten Qualitätsindikatoren. 9. Risikobericht Die Erlössituation auf der Grundlage des neuen jeweils gültigen Fallpauschalenkataloges unterliegt jährlichen Anpassungen. Die ständige Veränderung der Bewertungsrelationen (CM-Punkte) je Leistung stellt für das Krankenhaus ein Risiko dar und beeinflusst jährlich die Erlöse. Für das Budgetjahr 2024 liegt derzeit noch keine Pflegesatzvereinbarung mit den Sozialleistungsträgern vor; ebenso ist das Ausbildungsbudget nicht geeinigt. Ein weiteres Risiko im Rahmen des Verjährungszeitraumes stellt die Prüfquote des Medizinischen Dienstes (MD) der Krankenkassen dar, die quartalsweise zwischen 5 % und 15 % schwanken kann. Einseitige Festlegungen der Kostenträger führen zu Verschiebungen in der Liquidität des Krankenhauses und immer mehr Einzelfälle werden über Gerichte ausgetragen werden müssen. Die Marien-Hospital Euskirchen GmbH reagiert darauf mit stetigen Anpassungen der Strukturen insbesondere im Bereich des Medizincontrollings. Darüber hinaus werden seit 2021 OPS-Strukturprüfungen durch den MD durchgeführt, mit denen die erlösrelevanten Komplexbehandlungen überprüft werden. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass der MD die Strukturanforderungen äußerst restriktiv zu Ungunsten der Krankenhäuser auslegt. Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen der Strukturvorgaben müssen auch diese Prüfungen teilweise gerichtlich geklärt werden, und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesem Zusammenhang zu Erlöseinbußen kommt. Das KHSG enthält umfangreiche Maßnahmen mit unmittelbarem Bezug zur Qualität der Krankenhausbehandlung. In Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss, z.B. zur gestuften Notfallversorgung sowie in der MDK-Qualitätskontrollrichtinie werden detaillierte Anforderungen an die Strukturqualität und deren externe Überprüfung beschrieben. Entsprechend sind die vorhandenen Instrumente insbesondere im Bereich des Qualitäts- und des Risikomanagements zu überprüfen und an die prospektiven Anforderungen anzupassen. Die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV) legt Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen fest. Die festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen sind seit dem 1. Januar 2019 schichtbezogen auf allen Stationen der pflegesensitiven Bereiche (bzw. für die Intensivbetten) verbindlich einzuhalten. Ein Abweichen von den monatlichen Durchschnittswerten wird sanktioniert. Die Marien-Hospital Euskirchen GmbH hat für ihre pflegesensitiven Bereiche organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen, damit seit dem 1. Januar 2019 sämtliche Erfordernisse gesteuert, überwacht und eingehalten werden können. So soll insbesondere sichergestellt werden, dass Sanktionen wie Vergütungsabschläge bzw. Verringerung der Fallzahl (vgl. § 137i Abs. 1 S. 10 SGB V) ausgeschlossen werden können. In den Jahren 2019 bis 2023 wurden in der Marien-Hospital Euskirchen GmbH sämtliche Vorgaben mit marginalen Abweichungen erfüllt. Insbesondere aufgrund der Verschärfung der Untergrenzen durch den Verordnungsgeber kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig in einzelnen Bereichen Erlösminderungen durch Nichteinhalten der Untergrenzen drohen. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) werden insbesondere die Kosten für das Pflegepersonal "am Bett" seit dem Jahr 2020 aus den DRGs ausgegliedert und stattdessen separat und neben den DRGs krankenhausindividuell refinanziert, und zwar vollständig und im Prinzip unbegrenzt. Die Krankenhausvergütung wurde folglich auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Die DRG-Kataloge ab 2020 (sogenannter aG-DRG-Katalog) wurden entsprechend um die Kosten für das Pflegepersonal durch das InEK bereinigt. Das Pflegebudget berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Dementsprechende DRG- Berechnungen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt. Sowohl im Rahmen der Landeskrankenhausplanung NRW als auch durch verschärfte bundesweite Vorgaben (z.B. Mindestmengenregelung) ist mittelfristig von einer Strukturbereinigung im Krankenhaussektor auszugehen. Für Häuser der Grund- und Regelversorgung können diese Effekte insbesondere eine Reduzierung des Leistungsspektrums bewirken. Für die Marien-Hospital Euskirchen GmbH bedeutet dies nach aktuellem Stand, dass hochspezialisierte Leistungen in der Gefäßchirurgie, in der Gynäkologie, in der Endoprothetik, in der Neurochirurgie und ggf. in der Kardiologie zukünftig nicht mehr oder nur noch mit reduzierter Fallzahl erbracht werden können. Die finanzielle Auswirkung kann erst eingeschätzt werden, wenn eine finale Festlegung seitens der Bezirksregierung vorliegt. Darüber hinaus wird es durch gesetzliche Maßnahmen zu einer beschleunigten Ambulantisierung bestimmter Leistungsbereiche kommen, deren finanzielle Auswirkung auf das Marien-Hospital derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Seit 2024 werden zudem für einzelne Leistungen sog. Hybrid-DRGs abgerechnet, die geringer vergütet werden als die "alten" aDRGs. Die patientenbezogenen Prozesse müssen von den betroffenen Fachabteilungen angepasst werden - wenn möglich Leistungserbringung im ambulanten Setting - damit das neue Vergütungsinstrument nicht zu einer Verschlechterung des Ergebnisses führt. Wie sich diese gesetzlichen Veränderungen prospektiv auf den Krankenhaussektor im Allgemeinen und auf die Gesellschaft im Besonderen auswirken werden, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht vollumfänglich beantworten, da noch entscheidende Politik-Parameter nicht determiniert wurden. Daneben ist weiterhin mit personellen Ausfällen und Engpässen zu rechnen. 10. Chancenbericht Neben den bereits beschriebenen Risiken beinhaltet das KHZG ebenfalls Chancen für die Marien-Hospital Euskirchen GmbH. Das Ziel des Krankenhauszukunftsgesetzes ist unter anderem, die Modernisierung der Krankenhäuser mit Blick auf die stationäre Notfallversorgung voranzutreiben. Darüber hinaus liegt ein besonderer Fokus auf der Digitalisierung der Krankenhäuser und eine Ausgestaltung dessen in Form von bundesweiten Standards. Damit wird ein höherer Grad der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens angestrebt und die Patientenversorgung verbessert. Die stetige Verbesserung der qualitativen Patientenversorgung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowohl in der ambulanten wie in der stationären Leistungserbringung stellt für die Gesellschaft eine Chance zur Gewinnung zusätzlicher Patienten dar. Die daraus resultierende Umsatzsteigerung bei höherer Kapazitätsauslastung wird einen positiven Beitrag zum Ergebnis leisten. Die demografische Entwicklung lässt darauf schließen, dass es zu einer erhöhten Nachfrage nach Gesundheitsleistungen kommen wird. Die aktuelle Krankenhausreform in Verbindung mit einer Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung kann eine Chance für die Marien-Hospital Euskirchen GmbH sein. 11. Prognosebericht Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird ein Jahresergebnis in Höhe von - 4.966 TEUR nach - 2.055 TEUR im entsprechenden Wirtschaftsplan für 2023 ausgewiesen. Die Prognose des Jahres 2024 beruht auf der Grundlage des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 sowie den zu erwarteten Entwicklungen im Gesundheitswesen. Im Bereich der Somatik wurde im Wesentlichen mit einer Leistungssteigerung im Bereich der Fallpauschalen von 1 % bei gleichzeitigem Anstieg des Landesbasisfallwertes um 204,82 Euro auf 4.197,34 Euro geplant. Dem gegenüber steht der Wegfall von öffentlichen Zuschüssen in Höhe von 3.900 TEUR. Die weiteren Erlöse wurden pauschal um 2 % im Vergleich zur Hochrechnung 2023 gesteigert. Im Bereich der BPfIV wurden die Erlöse um die Veränderungsrate bei konstanter Leistungsmenge fortgeschrieben. Weiterhin wurden Nachholeffekte aus den im Jahr 2024 zu vereinbarenden Entgeltverhandlungen für die Bereiche KHEntgG und BpflV mit den Kostenträgern berücksichtigt. Aufwandseitig stellt im Wirtschaftsplan 2024 der Bereich der Personalkosten den größten Posten dar. Aufgrund der Tarifsteigerungen im AVR wird mit einer Steigerung der Personalkosten um rund 8 Prozent geplant. Weiterhin wird im Sachkostenbereich aufgrund von auslaufenden Altverträgen mit einer Verdopplung von Strom und Gas gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr gerechnet. Sie übrigen Sachkosten wurden mit 5 % im Vergleich zur Hochrechnung 2023 gesteigert. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung plant die Marien-Hospital Euskirchen GmbH Maßnahmen, um die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Die geplanten Maßnahmen betreffen im Wesentlichen aufwandsseitige Anpassungen, sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich. Im Personalaufwand sind weiterhin eine Anpassung der Stellenpläne mit Hilfe externer Beratung und soweit wie möglich eine Reduzierung/Substituierung der Honorarkräfte geplant. Im Bereich der Sachkosten wird die bereits begonnene Analyse des med. Bedarfs fortgeführt und entsprechende Maßnahmen zeitnah umgesetzt. Das EBITDA für 2024 wurde mit - 3.978 TEUR (Plan 2023: - 227 TEUR) geplant. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von - 4,55 % (Plan 2023: - 0,27 %). Dabei ist zu beachten, dass der Wirtschaftsplan die Auswirkungen der genannten Unsicherheiten nur insoweit berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung antizipiert werden konnten. Durch das erwartete negative Jahresergebnis wird ebenfalls eine sinkende Liquiditätslage erwartet, wodurch sich die Liquidität auf kurze Sicht auf rund 8.000 TEUR verringert mit einem monatlichen Finanzbedarf von ca. 7.900 TEUR. Dadurch ist von einem Deckungsfaktor von nahezu einem Monat auszugehen. Im Laufe des aktuellen Wirtschaftsjahres 2024 wurden die Budgetvereinbarungen der Jahre 2020 und 2021 verhandelt und um umgesetzt. Es ist vorgesehen, die Jahre 2022 und 2023 ebenfalls zeitnah zu verhandeln. In der Konsequenz ergeben sich in der Hochrechnung für das Jahr 2024 bereits zusätzliche ertragswirksame Erlöse. Es wird aktuell (Stand März 2024) ein Jahresergebnis in Höhe von - 1.077 TEUR prognostiziert. Die wesentliche Abweichung ergibt sich aus den Auswirkungen der Budgetvereinbarungen 2020 und 2021 in Höhe von ca. 4.000 TEUR. Durch die Budgetverhandlungen 2022 und 2023 ist davon auszugehen, dass weitere erhöhte Forderungen aus dem Budgetbereich vereinnahmt werden.
Euskirchen, 31. Mai 2024 gez. Johannes Hartmann, Geschäftsführer |
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