Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 2253
Eingetragen
20.3.2002
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für ältere MenschenSonstige teilstationäre PflegeeinrichtungenHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Katholischen Kirche und der Caritas als ihrer Lebens- und Wesensäußerung durch die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Religion, der Jugendund Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung, insbesondere durch den Betrieb und die Verwaltung von katholischen caritativen Heimen, Einrichtungen und sonstigem Kirchenvermögen sowie Nebeneinrichtungen, insbesondere des Kinderheims St. Josef nebst Seniorenheim "Elisabethhaus" an der Husemannstr. 5o, des Altenpflegeheims ,,St.-Vinzenz-Haus" an der Kirchstr. 32 und des Altenzentrums mit Altenwohnungen und Altentagesstätte an der Kirchstr. 28 und 30 sowie des Gemeindezentrums Augustinushaus Ahstr. 7, des Alten Aloysianums Husemannstr. 52 mit Teestube für Obdachlose und der Wohnanlage Stolzestraße/Ottilienstraße (mit 2 Geschäftslokalen und Philipp-Neri-Zentrum). Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Unternehmensverbund der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH zu fördern und zu unterstützen. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, besonders verpflichtet.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Siegmund
seit 20.11.2024
Prokura
Tim Lütke Wenning
seit 20.11.2024
Prokura
Hendrik Nordholt
seit 18.4.2019
Geschäftsführer
Susanne Minten
seit 13.7.2017
Geschäftsführer
Ansgar Suttmeyer
seit 24.8.2012
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH
90.00%
Katholische Kirchengemeinde St. Urbanus
10.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH
Germany
460.163 €
90.00%
Katholische Kirchengemeinde St. Urbanus
Germany
51.129 €
10.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

St. Augustinus Heime GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.541,00 5.881,00
II. Sachanlagen 5.468.000,95 7.329.336,95
III. Finanzanlagen 0,00 300,00
5.486.541,95 7.335.517,95
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 584,98 1.440,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.717.564,63 4.598.992,72
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.100.987,20 6.599.054,24
4.819.136,81 11.199.487,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.225,73 4.814,30
10.310.904,49 18.539.819,84

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 511.291,88 511.291,88
II. Gewinnvortrag 2.747.129,51 9.664.153,81
III. Jahresfehlbetrag (-)/Jahresüberschuss 37.489,68 773.879,17
3.220.931,71 10.949.324,86
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 88.433,30 118.673,97
C. Rückstellungen 2.002.760,00 2.862.237,79
D. Verbindlichkeiten 4.766.276,20 4.491.640,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 2.014.530,61 (1.436.697,53)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 2.751.745,59 (3.054.943,29)
davon gegenüber Kreditinstituten € 3.055.020,99 (3.355.460,45)
davon mit einer Restaufzeit bis zu einem Jahr € 303.275,40 (3.005.217,16)
davon mit einer Restaufzeit von mehr als einem Jahr € 2.751.745,59 (3.054.943,29)
davon gegenüber Gesellschaftern € 542.273,62 (0,00)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 542.273,62 (0,00)
davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 265.114,67 (36.312,87)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 265.114,67 (36.312,87)
davon aus Steuern € 68.586,39 (76.461,14)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 232.503,28 (117.942,40)
10.310.904,49 18.539.819,84

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Rohergebnis 11.392.457,60 13.706.615,51
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.676.095,42 7.708.440,19
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.841.048,49 1.838.529,21
davon für Altersversorgung € 408.992,28 (416.205,29)
9.517.143,91 9.546.969,40
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 293.877,84 368.010,62
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.586.484,12 2.917.720,96
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 125,28 7.045,74
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 29.051,26 35.663,86
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 188,78 (572,20)
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 3.576,00
8. Ergebnis nach Steuern 33.974,25 841.720,41
9. Sonstige Steuern 3.515,43 67.841,24
10. Jahresfehlbetrag (-)/Jahresüberschuss - 37.489,68 773.879,17

Anhang

Anhang zum Jahresabschluss 2023

I. Allgemeine Angaben

Die St. Augustinus Heime GmbH hat ihren Sitz in Gelsenkirchen und ist unter der Nummer HRB 2253 in das Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen eingetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 288) unter Annahme der Unternehmensfortführung und unter Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um die Posten "Forderungen gegen Gesellschafter" und "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" erweitert. Es erfolgte eine branchenspezifische Erweiterung der Positionen gemäß § 265 Abs. 5 HGB.

Die St. Augustinus Heime GmbH, Gelsenkirchen, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.

Mit Betriebsüberlassungsvertrag wurde der Betrieb der Wohnungsverwaltung mit Wirkung zum 1.1.2023 mit allem Inventar unentgeltlich auf die St. Augustinus Immobilien GmbH, Gelsenkirchen, übertragen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Zugänge des Berichtsjahres wurden pro rata temporis abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR netto wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und werden als Abgang im Folgejahr berücksichtigt.

Nutzungsdauer Sachanlagen:

Gebäude und Gebäudeteile (Einbauten): 15 bis 50 Jahre
Außenanlagen: 5 bis 15 Jahre
Technische Anlagen: 5 bis 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 5 bis 10 Jahre

Die Finanzanlagen sind zu ihren Anschaffungskosten oder den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt.

Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt (Niederstwertprinzip).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite der Bilanz für Zahlungen vor dem Bilanzstichtag gebildet, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Der Sonderposten beinhaltet Fördermittel und Zuwendungen Dritter für angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, welche entsprechend der bisherigen ggf. anteiligen Abschreibungen auf das geförderte Anlagevermögen sowie Anlageabgängen gemindert sind.

Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages für die noch nicht veranlagten Steuern gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken, drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Hinsichtlich mittel- und langfristiger Personalrückstellungen wurden Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationsabschläge in angemessener Höhe vorgenommen; hinsichtlich der Abzinsung wurde der laufzeitadäquate, von der Deutschen Bundesbank ermittelte Marktzins (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB), nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes zu Grunde gelegt.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des BilMoG wurde das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB in Anspruch genommen und Rückstellungen i. S. d. § 249 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 HGB a. F. (Aufwandsrückstellungen) beibehalten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Passivseite der Bilanz gebildet für Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Im Rahmen mehrerer unentgeltlicher Betriebsüberlassungsverträge wurden der Gesellschaft von der Propsteigemeinde St. Augustinus und der St. Augustinus Gelsenkirchen Stiftung den Einrichtungen dienende Vermögensgegenstände, welche nicht zu bilanzieren sind, mit Ausnahme des Eigentums an den Betriebsgrundstücken, mit der Maßgabe übertragen, die Einrichtungen weiterzuführen. Die nicht übertragenen Betriebsgrundstücke werden uneingeschränkt und grundsätzlich bis auf den zu leistenden Kapitaldienst unentgeltlich zur Nutzung überlassen.

Die Bewirtschaftung wurde zum 1.1.2023 mit Betriebsüberlassungsvertrag auf die St. Augustinus Immobilien GmbH übertragen.

Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Entwicklung der Anschaffungswerte
Bilanzposten Stand am 01.01.2023 Übertragung/Abgang Buchungskreise 5, 6, 10, 12, 13, 14 an die St. Augustinus Immobilien GmbH Zugänge lfd. Jahr Abgänge Stand am 31.12.2023
1 2 3 4 5 6
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 46.550,28 0,00 14.986,12 0,00 61.536,40
46.550,28 0,00 14.986,12 0,00 61.536,40
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 8.982.131,30 2.125.671,39 18.343,14 0,00 6.874.803,05
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.005.792,28 43.616,89 0,00 0,00 962.175,39
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.525.728,07 847.488,53 133.350,58 26.597,57 2.784.992,55
13.513.651,65 3.016.776,81 151.693,72 26.597,57 10.621.970,99
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 300,00 300,00 0,00 0,00 0,00
13.560.501,93 3.016.776,81 166.679,84 26.597,57 10.683.507,39
Entwicklungen der Abschreibungen
Bilanzposten Gesamte Abschreibungen Stand am 01.01.2023 Übertragung/Abgang Buchungskreise 5, 6, 10, 12, 13, 14 an die St. Augustinus Immobilien GmbH Abschreibungen des Geschäftsjahres Entnahme für Abgänge Gesamte Abschreibungen Stand am 31.12.2023
1 7 8 9 10 11
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.669,28 0,00 2.326,12 0,00 42.995,40
40.669,28 0,00 2.326,12 0,00 42.995,40
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 2.219.659,35 515.682,39 141.252,14 0,00 1.845.229,10
2. Technische Anlagen und Maschinen 793.599,28 477,89 22.204,00 0,00 815.325,39
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.171.056,07 779.138,53 128.095,58 26.597,57 2.493.415,55
6.184.314,70 1.295.298,81 291.551,72 26.597,57 5.153.970,04
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
6.224.983,98 1.295.298,81 293.877,84 26.597,57 5.196.965,44
Restbuchwerte
Bilanzposten (Stand 31.12.2023) (Stand 31.12.2022)
1 12 13
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.541,00 5.881,00
18.541,00 5.881,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 5.029.573,95 6.762.471,95
2. Technische Anlagen und Maschinen 146.850,00 212.193,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 291.577,00 354.672,00
5.468.000,95 7.329.336,95
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 300,00
5.486.541,95 7.335.517,95

Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgten planmäßig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe aus laufender Verrechnung.

Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über eine kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK Köln) abgewickelt wird. Die Altersversorgung durch die KZVK wird über Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 6,0% des zusatz-versorgungspflichtigen Entgeltes erhoben. Zusätzlich wird durch die Änderung der Satzung zum 1.1.2020 ein sogenannter Angleichungsbetrag für die Jahre 2020 bis 2026 erhoben, der den bisherigen Finanzierungsbeitrag ersetzt. Im Jahr 2023 wurde ein Angleichungsbeitrag von T€ 30 geleistet.

Eine Bilanzierung der daraus entstehenden mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB zum Teil in Vorjahren ausgeübt. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, wobei zu dessen Ermittlung der Barwert der insgesamt zu erwartenden Mehrbeiträge (Angleichungsbeiträge) als beste Schätzung herangezogen wurde. Die Erfüllungsbeträge werden mit den durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB der vergangen zehn Geschäftsjahre entsprechend abgezinst. Die Rückstellung zum 31.12.2023 beträgt nunmehr T€ 32 (Vorjahr T€ 46).

Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung mit durchschnittlichem Marktzins der vergangenen 10 Jahre im Vergleich zu dem der vergangenen 7 Jahre gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt für diese Versorgungszusagen T€ 0.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
T€ T€
Personalkosten 662 662
Sonstige Pflegesatzrisiken 0 59
Unterlassene Instandhaltung 1.149 1.770
Übrige 160 318
1.971 2.809

Die Gesamtbeträge der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

Davon mit einer Restlaufzeit von
Gesamt < 1 Jahr >1 Jahr > 5 Jahren
Ausweis * T€ T€ T€ T€
4.766 2.015 2.752 1.512
* Vorjahr in Klammern (4.492) (1.437) (3.055) (1.826)

Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt bei der St. Augustinus Gelsenkirchen Stiftung, Gelsenkirchen, sowie bei der Katholische Propsteigemeinde St. Augustinus, Gelsenkirchen. Weitere Besicherungen für die Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern bestehen aus laufender Verrechnung.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge von T€ 45 und Rückstellungsauflösungen in Höhe von T€ 152 ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von T€ 37 enthalten.

V. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden im Berichtsjahr nicht.

2. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 178 (im Vorjahr 198).

3. Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars

Auf die Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars wurde verzichtet, da die Angaben für die Gesellschaft im Konzernabschluss der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH, Gelsenkirchen, enthalten sind.

4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Ereignisse von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

5. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag (- € 37.489,68) mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Betrag (€ 2.709.639,83) auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung setzte sich wie folgt zusammen:

Frau Susanne Minten, Dipl.-Kfm.,

Herrn Hendrik Nordholt, Dipl.-Kfm.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

7. Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH, Gelsenkirchen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister unter HRB 2255 veröffentlicht.

 

Gelsenkirchen, den 9. August 2024

St. Augustinus Heime GmbH

Susanne Minten, Geschäftsführerin

Hendrik Nordholt, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Geschäftsmodell

Zum 01.07.2023 haben sich die St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH und die KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH unter dem Dach der KERN Katholischen Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH (KERN GmbH) zu einem starken Leistungsverbund zusammengeschlossen. Die KERN GmbH mit rund zwanzig lokalen und fachlich spezialisierten Betriebsgesellschaften ist ein starker Leistungsverbund für Medizin, Pflege und Pädagogik und beschäftigt rund 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an rund vierzig Standorten in Essen, Gelsenkirchen, Bochum-Wattenscheid, Gladbeck und Bottrop-Kirchhellen, Herten-Westerholt, Dorsten, Marl und Haltern am See.

An der St. Augustinus Heime GmbH ist die Dachgesellschaft, die KERN Katholischen Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH (KERN GmbH), mit 94 % und die Propsteipfarrei St. Urbanus, Gelsenkirchen- Buer, mit 6 % beteiligt.

Die Geschäftstätigkeit der St. Augustinus Heime GmbH konzentriert sich im Berichtsjahr auf

die Altenpflege,

die Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

Um die im Leistungsverbund KERN GmbH existierende Wohnungsverwaltung eindeutig und für alle sichtbar auf dem in Gelsenkirchen hart umkämpften Wohnungsmarkt eindeutig zu platzieren, hat der Verwaltungsrat die Gründung einer eigenen Immobiliengesellschaft, die St. Augustinus Immobilien GmbH, beschlossen, die Ihren Geschäftsbetrieb zum 01.01.2023 aufgenommen hat. Somit wird dieser Geschäftstätigkeit seit dem 01.01.2023 nicht mehr in der St. Augustinus Heime GmbH erbracht.

1.2. Ziele und Strategien

Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der katholischen Kirche, der Seelsorge und der Caritas als ihrer Lebens- und Wesensäußerung durch die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie die die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinn von § 53 der Abgabenordnung. Insbesondere durch den Betrieb und die Verwaltung von katholischen caritativen Heimen, Einrichtungen, Friedhöfen und sonstigen Kirchenvermögen sowie Nebeneinrichtungen.

Dem Satzungszweck entsprechend wollen wir als einer der größten Anbieter von sozialen Dienstleistungen in Gelsenkirchen und Umgebung ein verlässlicher Partner für die uns nachfragenden und uns anvertrauten Menschen in christlicher Verantwortung sein.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Markt- und Wettbewerbsumfeld

2.1.1. Allgemeine wirtschaftliche Lage

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wurde im Jahr 2023 durch die Folgen der globalen Krisen geprägt. Der Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel führte - über die humanitäre Krise und die Schäden in der betroffenen Region hinaus - zu Verunsicherungen auf den Finanzmärkten und auch bei deutschen Unternehmen zu Unsicherheiten in Bezug auf Investitionen. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 in eine Rezession gerutscht. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank 2023 nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zum Vorjahr preisbereinigt um 0,3 Prozent. Die hohe Inflation bremste den Privatkonsum als wichtige Konjunkturstütze. Im Jahr 2022 war Europas größte Volkswirtschaft noch um 1,8 Prozent gewachsen. Die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 hat sich somit nicht fortgesetzt.

Im Gesamtjahr 2023 fiel der Privatkonsum als Konjunkturstütze auf Grund hoher Verbraucherpreise aus. Auch der Staat hat im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine Konsumausgaben reduziert, vor allem begründet durch den Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern.

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Sie fiel für 2023 damit um 1 Prozentpunkt geringer aus als im Vorjahr (6,9%). Damit lag die Inflationsrate 2023 unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022, ist aber mit 5,9% weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Teuerung für das Jahr 2023 wurde wie im vergangenen Jahr von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation beeinflusst. Nahrungsmittel verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 besonders stark um 12,4%. Auf Grund von Entlastungsmaßnahmen wurde die Teuerung von Energie im Jahresverlauf 2023 teilweise gemildert. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,3%, nach einem enormen Anstieg um 29,7% im Jahr 2022.

Aufgrund der national und auch international stark ansteigender Inflationsraten in Jahr 2022 leitetet die Zentralbanken eine Zinswende ein, die eine Abkehr von der 2016 begonnenen Nullzinspolitik bedeutete. In zehn Schritten, erstmals im Juli 2022, dann im September 2022, Oktober 2022, Dezember 2022 sowie dann im Februar 2023, März 2023, Mai 2023, Juni 2023, Juli 2023 und letztmalig im September 2023 hat die EZB den Leitzins auf aktuell 4,50 % angehoben.

Die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Deutschland ist auf Grund der schwachen Konjunktur im Vergleich zum Vorjahr (5,3 %) um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 % gestiegen.

Im Jahresdurchschnitt 2023 waren rund 45,9 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 333.000 Personen (+0,7 %).

Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte damit einen neuen historischen Höchststand. Eine Ursache für die Beschäftigungszunahme im Jahr 2023 war die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Hinzu kam eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese beiden Wachstumsimpulse überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels auf dem Arbeitsmarkt, der mittelfristig zu einem deutlichen Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter führen dürfte.

In Gelsenkirchen ist die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Berichtsjahr um 0,6 Prozentpunkte von 14,1 % auf 14,7% gestiegen. Diese liegt erneut deutlich über dem Durchschnittswert (5,7%) (Vorjahr 5,3%) im Bundesgebiet. Für Nordrhein-Westfalen lag die Arbeitslosenquote im Berichtsjahr bei 7,2 % (Vorjahr 6,8%).

2.1.2. Branchenentwicklung

2.1.2.1. Pflegemarkt

Der Pflegemarkt bleibt auch weiterhin ein Wachstumsmarkt. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 % zunehmen. Laut den im März 2023 veröffentlichten Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird ihre Zahl von rund 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Dabei werden bereits 2035 etwa 5,6 Millionen (+14 %) erreicht. Nach 2055 sind keine starken Veränderungen mehr zu erwarten, da die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er und 1960er Jahren, die sogenannten Babyboomer, dann durch geburtenschwächere Jahrgänge im höheren Alter abgelöst werden. 2070 dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) bei etwa 6,9 Millionen (+38 %) liegen, wie die Pflegevorausberechnung in einer Variante mit konstanten Pflegequoten zeigt. Alleine in der Altenpflege werden Berechnungen der BARMER Krankenkasse zu Folge bis zum Jahr 2023 180.000 Pflegekräfte fehlen. Gleichzeitig werden in den kommenden 10 bis 12 Jahren 500.000 Pflegekräfte in Rente gehen.

Am 26. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzt (PUEG) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird auf die stark steigenden Kosten sowohl in der stationären als auch ambulanten Pflege reagiert. Zum 1. Juli 2023 wurde mit einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung von 0,35 Prozentpunkten die Finanzgrundlage stabilisiert. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wurde der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 nach der Kinderzahl differenziert. Neben der Stabilisierung der finanziellen Basis der Pflegeversicherung zielt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzt (PUEG) auf höhere Leistungen für pflegende Angehörige und auf bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende ab.

Zudem ist im Gesetz festgeschrieben, dass Pflegeheime Leiharbeitskräfte keine höheren Gehälter auf Kosten der gesetzlichen Pflegversicherung beziehungswiese der Heimbewohner zahlen können. Denn als wirtschaftlich gelten künftig auch für Leiharbeitskräfte im Pflegeheim nur die Gehälter, die dem Stammpersonal gezahlt werden. Auch Vermittlungsgebühren gelten nicht mehr als wirtschaftlich. Dem Gesetzgeber folgend, trägt dies dazu bei, dass Leiharbeit und vergleichbare Maßnahmen nur zusätzliche Instrumente bleiben, um bei kurzfristigen Personalausfällen und nicht besetzen Stellen die vertraglich vereinbarte Personalausstattung vorübergehend sicherzustellen. Hierdurch soll vermieden werden, dass wirtschaftliche Anreize für das Verleihen von Pflege- und Betreuungspersonal auf Kosten der Solidargemeinschaft beziehungsweise der Pflegebedürftigen und Ihren Familien bestehen. Darüber hinaus soll ein wirtschaftlicher Anreiz gesetzt werden, Stammpersonal im Betrieb zu halten und ungleiche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu Lasten des Stammpersonals zu beschränken. Diese "Beschränkung der Leiharbeitskosten" geht zu Lasten der Pflegeeinrichtung. Ein solches Gesetz verkennt in Zeiten des Fachkräftemangels die Realität. Mit der Beschränkung der Leiharbeitskosten bzw. Nichtübernahme der Mehrkosten in den Pflegesatzverhandlungen entsteht eine wirtschaftliche Schieflage für die Pflegeeinrichtung. Im Jahr 2023 musste für die Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus 194 TEUR Leasingkosten zur Aufrechterhaltung der Pflege aufgebracht werden. Hier ist dringend über die Fachverbände gegenzusteuern und darauf hinzuwirken, dass die durch die Inanspruchnahme von Leasingpersonal entstandenen Mehrkosten in den Pflegesätzen Berücksichtigung finden müssen.

Zum 1. Juli 2023 ist mit dem § 113 c SGB XI das neue Personalbemessungsverfahren - kurz PeBeM - in Kraft getreten, welches perspektivisch die bisherigen Personalschlüssel ersetzt. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss dann den individuellen Personalbedarf in Abhängigkeit von der Anzahl der Heimbewohner und auch deren Pflegegrad (Case-Mix) berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten.

Grundsätzlich sind für das Personal vier verschiedene Qualifikationsstufen vorgesehen:

Pflegefachkräfte

Assistenzkräfte mit zweijähriger Ausbildung

Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung

Hilfskraftpersonal ohne relevante Ausbildung

Die neuen Regelungen zur Personalbemessung nach § 113 c SGB XI sehen vor, dass Pflegeleistungen künftig gestaffelt nach diesen Qualifikationsstufen erbracht werden. Das heißt in der Praxis, dass die examinierten Pflegekräfte (Pflegefachkräfte) nur noch Aufgaben übernehmen, für die eine Fachkraft erforderlich ist (Vorbehaltsaufgaben). Dies führt zu einer effektiven Absenkung der Fachkraftquote und einer Anhebung der Hilfskraftquote.

Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Die schrittweise Einführung soll Einrichtungen Zeit verschaffen, Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten sowie die notwendigen Strukturen zu schaffen. Da wir allerdings zum 01.07.2023 zu Pflegesatzverhandlungen aufgerufen haben, mussten wir auf Grund fehlender Landesrahmenverträge verspätet unsere Personalbemessung nachreichen.

Mit der Personalbemessung ist das Ziel verbunden, eine gute und professionelle Pflege zu sichern. Wie eine Umsetzung auf Grund des Fachkräftemangels aber auch auf Grund noch nicht bzw. gering vorhandener Ausbildungsstrukturen für Pflegeassistenzkräfte gelingen kann, bleibt abzuwarten.

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Oktober 2023 das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die hochschulische Pflegeausbildung gestärkt und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege erleichtert werden. In einem ersten Schritt solle ab 2025 spezifische und erweiterte Kompetenzen für eine selbstständige Ausübung von Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert werden. Zukünftig sollen hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte bei Diabetischer Stoffwechsellage, chronischen Wunden und Demenz eigenständig Patienten versorgen.

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat mit Sitzung vom 19. Oktober 2017 eine verbindliche Pflegebedarfsplanung gemäß § 11 Abs. 7 i. V. m. § 7 Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) beschlossen. Laut der Fortschreibung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeinrichtungen des Jahres 2022 in Gelsenkirchen für den Prognosezeitraum 2023 - 2025 stehen in Gelsenkirchen ab dem Jahr 2022 im Bereich der vollstationären Pflege insgesamt 2.712 Plätze zur Verfügung. Darüber hinaus sind 41 Plätze in der solitären Kurzzeitpflege und 33 Plätze in der spezialisierten Pflege vorhanden. Die Plätze werden in 30 Pflegeinrichtungen angeboten.

2.1.2.2. Stationäre Kinder- und Jugendhilfe

Das Statistische Bundesamt hat 2023 die neuen Daten zu den Hilfen zur Erziehung des Jahres 2022 veröffentlicht. Im Jahr 2022 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 990.442 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt, das ist ein Plus von 3,4% gegenüber dem Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem leichten Rückgang im Jahr 2021 wieder gestiegen.

Im Rahmen der Heimerziehung waren im Jahr 2022 121.005 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht, das ist ein Minus von 1,3% gegenüber 2021.

Anders sieht es im Bereich der Inobhutnahmen aus.

Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits im Jahr 2021 leicht gestiegen war, hat sich die Entwicklung 2022 deutlich verstärkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2022 über 66.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 18.900 Fälle oder 40 % mehr.

Bereits 2021 war die Zahl der Inobhutnahmen um 2.100 Fälle beziehungsweise 5 % gestiegen. Hauptgrund für den Anstieg war in beiden Jahren ein wachsendes Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland: Während jedoch die Zahl der Inobhutnahmen aus diesem Grund im Jahr 2021 lediglich um 3.700 Fälle zugenommen hatte (+49 %), stieg sie im Jahr 2022 um 17.300 Fälle (+153)

Bund, Länder und Gemeinden haben laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2022 insgesamt 65,8 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Die Ausgaben sind damit gegenüber 2021 um 6,2 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 3,9 Milliarden Euro - unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen - wendete die öffentliche Hand netto rund 61,9 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2021 entsprach das einer Steigerung um 5,8 %. Der größte Teil der Bruttoausgaben (68,8 %) entfiel mit knapp 45,3 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das sind 0,1 Prozentpunkte mehr als 2021. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro wurden netto rund 43,0 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 6 % mehr als im Vorjahr. Rund ein Viertel der Bruttoausgaben (22,6 %) - insgesamt 14,9 Milliarden Euro - wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 7,2 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei rund 1,2 Milliarden Euro.

In Gelsenkirchen werden zum 31.12.2021 409 Betreuungsplätze für Hilfen nach §§ 19,32 34, 35a, 41, 42, 42a SGB VIII in stationären Erziehungsstellen angeboten. Laut dem im 2022 für die Jahre 2019 bis 2021 veröffentlichten Geschäftsbericht des Referates Kinder, Jugend und Familien haben in 2021 1.935 junge Menschen Hilfe zu Erziehung angenommen bei Gesamtaufwendungen in Höhe von 53,2 Mio. EUR (Vorjahr 44,7 Mio. EUR). Davon entfielen auf die stationären Hilfen/Inobhutnahmen 28,3 Mio. EUR. Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef ist mit 111 Betreuungsplätzen größter Anbieter stationärer Jugendhilfe in Gelsenkirchen.

2.2. Belegungs- und Leistungsentwicklung

2.2.1. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef

Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef verfügt im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr unverändert weiterhin über 111 Betreuungsplätze. Damit ist die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef der größte Anbieter im Bereich der stationären Jugendhilfe in Gelsenkirchen.

Standorte Plätze
Gruppenhäuser Husemannstraße 67
Aufnahmegruppe Bismarckstraße 10
Intensivgruppe Bromberger Straße 7
SoS-Gruppe Bromberger Straße 9
Gruppe GetIn Brockhoffstraße 9
Trainingsbereich Bromberger Straße 3
Trainingswohnungen 6
Summe 111

Die Leistungsstruktur zum 31.12.2023 zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:

Angebote Plätze 31.12.2022 Plätze 31.12.2023
Regelangebote 65 56
Intensivangebote 21 30
Angebot mit niedrigem Betreuungsaufwand 6 6
Inhobhutnahme/Krisenintervention 19 19
Summe 111 111

Zum 1. Juli 2023 wurde die SoS-Gruppe Bromberger Straße auf Grund von erhöhtem Personalbedarf als Intensivangebot anerkannt.

Die Auslastung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef hat sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 0,78 Prozentpunkte von 95,65% auf 94,85% verschlechtert.

Auslastung Plätze 2023 2022
Pflegetage % Pflegetage %
Angebot mit niedrigem Betreuungsaufwand 6 1.804 82,37% 2.037 93,01%
Regelangebot 60,5 21.086 95,49% 22.464 101,73%
Regelangebot umA 9 3.259 99,21% 3.238 98,57%
Intensivangebot 25,5 8.709 93,57% 7.548 81,10%
Aufnahmeangebot 10 3.575 97,95% 3.464 94,90%
Summe 111 38.433 94,85% 38.751 95,65%
Auslastung Veränderung
Pflegetage %
Angebot mit niedrigem Betreuungsaufwand -233 10,64%
Regelangebot -1.378 -6,24%
Regelangebot umA 21 0,64%
Intensivangebot 1.161 12,47%
Aufnahmeangebot 111 3,04%
Summe -318 -0,78%

Auf Grund der unterjährigen Verschiebung innerhalb der Angebotsformen ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr nur schwer möglich. Insgesamt ist im Berichtsjahr ein Rückgang um 318 Pflegetage zu konstatieren.

Darüber hinaus konnten im Berichtsjahr 337 Aufnahmeanfragen (Vorjahr 238) nicht entsprochen werden, da zum jeweiligen Zeitpunkt der Anfrage entsprechende Platzkapazitäten (Alter, Geschlecht, konzeptionelle Rahmenbedingungen etc.) nicht zur Verfügung standen. Dies zeigt uns, dass die qualitativ sehr hochwertige Arbeit unserer Einrichtung und deren Mitarbeiter/innen im Vordergrund der uns zuweisenden Jugendämtern steht und durch entsprechende Nachfrage honoriert wird.

2.2.2. Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus

Den Pflegebedürftigen stehen in der Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus 63 Einzelzimmer und 15 Doppelzimmer zur Verfügung. Darüber hinaus bietet das St. Vinzenz-Haus 10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze für die vorübergehende Aufnahme von pflegebedürftigen Personen an. Die Auslastung zeigt sich mit 97,48 % im Vergleich zum Vorjahr (97,28%) fast unverändert. Mit dieser Auslastung befinden wir uns fast wieder auf dem Niveau vor Corona-Pandemie.

Auslastung 2023 2022
Erbrachte Pflegetage % Betreute Erbrachte Pflegetage % Betreute
Pflegegrad 1 0 0,00% 0,00 0 0,00% 0,00
Pflegegrad 2 5.078 15,34% 13,91 6.660 20,17% 18,25
Pflegegrad 3 14.757 44,60% 40,43 13.774 41,71% 37,74
Pflegegrad 4 10.572 31,95% 28,96 8.968 27,16% 24,57
Pflegegrad 5 2.684 8,11% 7,35 3.621 10,97% 9,92
Summe 33.090 100,00% 90,66 33.023 100,00% 90,47
Nutzungsgrad 97,48% 97,28%
Auslastung Veränderung
Erbrachte Pflegetage % Betreute
Pflegegrad 1 0 0,00% 0,00
Pflegegrad 2 -1.582 -23,76% -4,34
Pflegegrad 3 983 7,14% 2,69
Pflegegrad 4 1.604 17,88% 4,39
Pflegegrad 5 -938 -25,89% -2,57
Summe 67 0,20% 0,18
Nutzungsgrad 0,20%

Bei 67 mehr erbrachten Pflegetagen ist im Vergleich zum Vorjahr eine Abwanderung aus den Pflegegraden 2 und 5 hin zu den Pflegeraden 3 und 4 festzustellen.

2.3. Gesamtaussage und Kommentierung des letztjährigen Prognoseberichtes

Für die St. Augustinus Heime GmbH sind wir im letztjährigen Prognosebricht für das Jahr 2023 von einem positiven Jahresergebnis, abhängig von dem weiteren Verlauf der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Auslastung unserer Einrichtungen sowie vom Ukraine-Konflikt und der Entwicklung insbesondere auf die Energiepreise ausgegangen.

Insbesondere basierte die Prognose auf einer weiterhin sehr guten Auslastung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef sowie der Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus sowie erfolgreicher Pflegesatz- bzw. Entgeltverhandlungen. Wegen der schwierigen Rahmenbedingungen wurde im Berichtsjahr ein kleiner Fehlbetrag in Höhe von TEUR 38 erzielt.

Das Betriebsergebnis 2023 ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 812 von TEUR 774 auf TEUR -38 gesunken. Das Jahresergebnis 2023 der Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus ist durch eine leicht verbesserte Auslastung in Höhe von 0,20 Prozentpunkten auf 97,48% (Vorjahr 97,28 %) gekennzeichnet.

Aufgrund des Verhandlungsstaus beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe und auch der anderen Kostenträger konnten die Pflegesatzverhandlungen für den Pflegesatzzeitraum 01.07.2023 - 30.06.2024 erst im Juni 2024 mit einer Budgetsteigerung von 8,24% zum Abschluss gebracht werden. Hierbei konnten die erhöhten Lebensmittelkosten ab dem 01.04.2023 durch die Belieferung der Firma ARAMARK nicht vollumfänglich durchgesetzt werden.

Die für die Kinder -und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef geplante Auslastung von 95,50% konnte im Berichtsjahr mit einer Ist-Auslastung von 94,85% nicht ganz erreicht werden, wurde aber durch die Entgeltverhandlungen zum 01.07.2023 kompensiert.

2.4. Ertragslage

Die aus den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung entwickelte Ertragslage der St. Augustinus Heime GmbH stellt sich wie folgt dar:

Ertragslage 2023 2022 Veränderung
T€ % T€ % T€ %
Umsatzerlöse 12.760 99,2 14.332 95,0 -1.572 -10,9
Sonstige betriebliche Erträge 106 0,8 758 5,0 -652 -86,0
Betriebliche Erträge 12.866 100,0 15.090 100,0 -2.224 -14,7
Personalaufwand 9.517 73,9 9.547 63,3 -30 -0,3
Materialaufwand 1.698 13,2 1.605 10,6 93 +5,8
Abschreibungen Anlagevermögen 290 2,3 360 2,3 -70 -19,4
Sonstige Aufwendungen 1.552 12,0 2.949 19,6 -1.397 -47,4
Betriebliche Aufwendungen 13.057 101,4 14.461 95,8 -1.404 -9,7
Betriebsergebnis -191 -1,4 629 4,2 -820 >100
Finanzergebnis -29 -29 0
Neutrales Ergebnis 182 178 4
Ertragssteuern 0 4 -4
Jahresergebnis -38 774 -812

Das Geschäftsjahr 2023 der St. Augustinus Heime GmbH schließt mit einem im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Jahresergebnis von TEUR -38 (Vorjahr TEUR 774) ab.

Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 10,9% von TEUR 14.332 auf TEUR 12.764 gesunken. Bei Betrachtung der einzelnen Einrichtungen stellt sich die Entwicklung der Umsatzerlöse wie folgt dar, wobei auf Grund der wesentlichen Bedeutung die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef sowie die Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus einzeln ausgewiesen werden:

2023 2022 Veränderung
Einrichtung Umsatz TEUR Anteil % Umsatz TEUR Anteil % Umsatz TEUR Anteil %
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef 7.395 58% 7.088 51,6% 307 4,4%
Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus 5.365 42% 5.162 37,6% 203 3,9%
Sonstige Einrichtungen 0 0 2.082 15,2% -2.081 100%
Summe 12.760 100 % 14.332 104,4 % -1.572 10,9%

Die Umsatzerlöse der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef sind im Berichtsjahr um rund TEUR 307 bzw. um 4,4 % auf TEUR 7.395 (Vorjahr TEUR 7.088) gestiegen.

Der Anstieg ist begründet durch die Mitte des Jahres 2022 erfolgreich geführten Entgeltverhandlungen mit dem Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen. Hier konnte eine Steigerung der Entgelte von rund 4,5% erreicht werden.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Umsatzerlöse in der Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus um TEUR 203 auf TEUR 5.365 gestiegen. Erst im Juni 2024 konnte auf Grund des Verhandlungsstaus für den Pflegesatzzeitraum 01.07.2023 - 230.06.2024 eine Budgetsteigerung von 8,24%, davon 7,19% in der Pflege und 10,70% im Bereich Unterkunft und Verpflegung, verhandelt werden.

Die Umsatzerlöse für die sonstigen Einrichtungen sind durch die Ausgliederung der Wohnungsverwaltung in die St. Augustinus Immobilien GmbH im Berichtsjahr 2023 nicht mehr vorhanden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 758 auf TEUR 106 gesunken. Dies begründet sich insbesondere durch den Wegfall der Zahlungen aus dem Rettungsschirm nach § 150 SGB XI für Mindereinnahmen bis Juni 2022 sowie Erstattungen für die Durchführung der Corona-Testungen bis zum 31.12.2022 von insgesamt TEUR 294. Außerdem fielen aufgrund des Ausscheidens der sonstigen Einrichtungen TEUR 278 Erträge nicht an.

Die Personalaufwendungen stellen insgesamt mit 73,9% (im Vorjahr 63,3%) der betrieblichen Aufwendungen den größten Kostenanteil dar. Insbesondere wirkt die Tarifsteigerung ab dem 01.04.2022 in Höhe von 1,8 nach. Darüber hinaus wurde bereits im Dezember 2022 eine Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 EUR in jeweils zwei Raten zu je 1.500 EUR (Auszahlungszeitpunkte der 30.06.2023 und der 30.06.2024) beschlossen. Demgegenüber steht ein Rückgang der Vollkräfte um 2,97 VK auf 133,11 VK (Vorjahr 136,08 VK, bedingt durch die Ausgliederung der Wohnungsverwaltung in die St. Augustinus Immobilien GmbH.

2023 2022
Gesamt Vollkräfte (VK) Durchschnittliche Personalkosten je VK Gesamt Vollkräfte (VK) Durchschnittliche Personalkosten je VK
TEUR Anzahl TEUR TEUR Anzahl TEUR
Pflegedienst 7.428,0 92,76 80,1 6.981,0 93,04 75,0
Sonstige Dienste 1.967,0 40,35 48,8 2.202,0 43,04 51,2
Nicht zurechenbare Personalkosten 122,0 364,0
Summe 9.517,0 133,11 71,5 9.547,0 136,08 70,2
Veränderung
Gesamt Vollkräfte (VK) Durchschnittliche Personalkosten je VK
TEUR Anzahl TEUR
Pflegedienst 447,0 -0,28 5,0
Sonstige Dienste -235,0 -2,69 -2,4
Nicht zurechenbare Personalkosten -242,0
Summe -30,0 -2,97 1,3

Die Materialaufwendungen sind im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 93 von TEUR 1.605 auf TEUR 1.698 gestiegen insbesondere durch die hohen Lebensmittelkosten durch die Belieferung der Firma ARAMARK ab dem 01.04.2023.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 70 auf TEUR 290 (Vorjahr TEUR 360) gesunken. Anlagenzugänge in Höhe von rund TEUR 167 stehen Anlagenabgänge in Höhe von TEUR 27 gegenüber.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 2.949 um TEUR 1.397 auf TEUR 1.552 gesunken. Durch die Ausgliederung des Geschäftsbereiches "Wohnungsverwaltung" zum 01.01.2023 in die St. Augustinus Immobilien GmbH ist eine Senkung um TEUR 624 zu verzeichnen. Des Weiteren sinken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Altenpflegeheim St. Vinzenz um weitere TEUR 427. Durch den Wegfall der Essensbelieferung durch das Marienhospital Gelsenkirchen fielen TEUR 229 weniger an und durch die Veränderte Buchungslogik bei der Finanzierung der generalistischen Ausbildung entfielen nochmals TEUR 158.

Das Finanzergebnis mit TEUR -29 sowie das Neutrale Ergebnis mit TEUR 182 zeigen sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.

2.5. Vermögens- und Finanzlage

Die Finanz- und Vermögenslage der St. Augustinus Heime GmbH stellt sich wie folgt dar:

Vermögensstruktur 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
T€ % T€ % T€ %
Langfristige Aktiva
Anlagevermögen 5.487 53,2 7.335 39,5 -1.848 -25,19
Kurzfristige Aktiva
Vorräte 1 0,0 1 0,0 0 0,0
Forderungen aus Lieferung und Leistung 1.564 15,1 1.169 6,3 392 33,53
Forderungen gegen verb. Untern. 1.965 19,1 2.928 15,8 .963 -32,89
Forderung gegen Gesellschafter 0 0,0 436 2,4 -436 -100,0
Sonstiges Vermögen, RAP 196 1,9 72 0,4 124 >100,0
Liquide Mittel 1.101 10,7 6.599 35,6 -5.498 83,32
4.824 46,8 11.205 60,5 -6.381 -56,95
Summe 10.311 100,0 18.540 100,0 -8.229 -44,39
Kapitalstruktur 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
T€ % T€ % T€ %
Eigenkapital 3.221 31,2 10.949 59,1 -7.728 -70,58
Sonderposten 88 0,9 119 0,6 -31 -26,05
3.309 32,1 11.068 59,7 -7.759 -70,10
Langfristige sonstige Passiva
Rückstellungen 69 0,7 80 0,3 -11 -13,75
Verb. Gegenüber Kreditinstituten 2.752 26,7 3.055 16,4 -303 -9,92
2.821 27,4 3.135 16,7 -314 -10,02
6.130 59,5 14.203 76,4 -8.073 -56,84
Kurzfristige Passiva
Rückstellungen 1.934 18,7 2.782 15,1 -848 -30,48
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 303 2,9 300 1,7 3 -1,0
Verb. aus Lieferungen und Leistungen 326 3,2 336 1,8 -10 -2,98
Verb. gegen Gesellschaftern 542 5,3 0 0,0 542
Verb. gegen verbundene Untern. 265 2,6 36 0,2 229 >-100,00
Übrige Verbindlichkeiten 811 7,8 883 4,8 -72 -8,15
4.181 40,5 4.337 23,6 -156 -3,6
Summe 10.311 100,0 18.540 100,0 -8.229 -44,39

Das langfristige Vermögen des Anlagevermögens vermindert sich zum Vorjahr von TEUR 7.335 um TEUR 1.848 auf TEUR 5.487. Davon entfallen TEUR 1.721 auf die Ausgliederung des Geschäftsbereiches "Wohnungsverwaltung" zum 01.01.2023 in die St. Augustinus Immobilien GmbH.

Im Berichtsjahr wurden in der Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus für Investitionen rund TEURO 109 verausgabt. In der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef wurden Investitionen im Gesamtwert von rund TEUR 57 getätigt. Dies trug dazu bei, dass das Inventar und die Geräteausstattung der Gruppen in einem hochwertigen Zustand erhalten bzw. erweitert wurden.

Das Kurzfristige Vermögen verändert sich zum Vorjahr TEUR 11.205 um -56,95% auf TEUR 4.824. Durch die Ausgliederung des Geschäftsbereiches "Wohnungsverwaltung" zum 01.01.2023 in die St. Augustinus Immobilien GmbH ist eine Senkung der Liquiden Mittel um TEUR 4.881 zu verzeichnen.

Das Langfristige Kapital verringert sich zum Vorjahr von TEUR 14.203 auf TEUR 6.130. Dies ergibt sich insbesondere durch die Ausgliederung des Geschäftsbereiches "Wohnungsverwaltung" zum 01.01.2023 in die St. Augustinus Immobilien GmbH, was eine Senkung des Eigenkapitals um TEUR 7.690 verursacht.

Das kurzfristige Kapital verringert sich zum Vorjahr von TEUR 4.337 um TEUR 156 auf TEUR 4.181. Dies ist auf gegensätzliche Veränderungen zurückzuführen. Zum einen erhöhen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 542 und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 229. Zum anderen mindern sich die Rückstellungen in Höhe von TEUR 848 (davon TEUR 673 bedingt durch die Ausgliederung des Geschäftsbereiches "Wohnungsverwaltung") sowie übriger Verbindlichkeiten/Rechnungsabgrenzung in Höhe von TEUR 72.

Die Eigenkapitalquote sinkt auf Grund des im Berichtjahr erzielten Jahresergebnisses und aufgrund der unentgeltlichen Übertragung des Geschäftsbereichs Wohnungsverwaltung auf 31,24% (Vorjahr: 59,1%) und liegt damit auf einem zufriedenstellenden Niveau.

Insgesamt ist das langfristige Vermögen durch das langfristige Kapital mit 111,72% (Vorjahr 193,6%) gedeckt.

2.6. Zusammenfassung

Für das Berichtsjahr 2023 ist für die St. Augustinus Heime GmbH insgesamt festzustellen, dass die Geschäftsentwicklung im Geschäftsbereich "Betreuung von Kindern und Jugendlichen" bei fast gleichbleibender Auslastung mit angepasstem Entgeltniveau zufriedenstellend war. Der Geschäftsbereich "Altenpflege" konnte die Auslastung auf dem Vorjahresniveau halten. Unbefriedigend und Grund für das negative Jahresergebnis 2023 sind die nicht an das Kostenniveau angepassten abrechenbare Pflegesätze, insbesondere durch die hohen Lebensmittelkosten durch die Belieferung der Firma ARAMARK ab dem 01.04.2023. Der Geschäftsbereich "Wohnungsverwaltung" ist zum 01.01.2023 in die St. Augustinus Immobilien GmbH ausgegliedert worden.

Insgesamt wird für die St. Augustinus Heime GmbH im Berichtsjahr 2023 ein Jahresergebnis von TEUR -38 (Vorjahr: TEUR 772) ausgewiesen.

3. Prognosebericht

Trotz gesicherter Energieversorgung, deutlich gesunkenen Energiepreisen und deutlicher Lohnzuwächse oberhalb der Inflationsrate befindet sich die deutsche Wirtschaft dennoch in schwerem Fahrwasser. Das weltwirtschaftliche Umfeld ist labil, das Wachstum des Welthandels historisch niedrig, was für eine Exportnation wie Deutschland eine Herausforderung ist. Die notwendige Bekämpfung der Inflation hat außerdem zu hohen Zinsen geführt, was sich negativ auf die Investitionen der Unternehmen auswirkt. Die Bundesregierung erwartet in ihrem Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2024 einen Zuwachs des preisbereinigten BIP um 0,2 Prozent. Zwar lassen belastende Faktoren wie hohe Verbraucherpreissteigerungen und daraus folgende Kaufkraftverluste nach. Geopolitische Krisen sowie geldpolitische Straffungen belasten aber die erwartete Erholung. Wieder steigende Reallöhne und die robuste Arbeitsmarktentwicklung dürften aber im Jahresverlauf 2024 eine binnenwirtschaftliche Erholung einleiten. Der Anstieg der Verbraucherpreise dürfte sich auf 2,8 Prozent verringern.

Für unsere stationären Einrichtungen der Altenhilfe wurde in § 154 SGB XI eine Ergänzungshilfe geregelt, die zum 30.04.2024 ausläuft. Zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen werden die gestiegenen Gas -, Fernwärme- und Strompreise teilweise erstattet, anschließend sind die Kosten vom Einrichtungsträger in voller Höhe alleine zu tragen. Insgesamt ist die Zielsetzung der St. Augustinus Heime GmbH für das Jahr 2024 mit den beiden Einrichtungen, der Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus sowie der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef, ein weiterhin positives Jahresergebnis zu erreichen. Die Entwicklung des Jahresergebnisses 2024 wird hierbei weiterhin maßgeblich bestimmt durch die Unsicherheiten aus dem Ukraine-Konflikt verbunden mit der Entwicklung insbesondere auf die Energiepreise und insgesamt auf die Inflationsrate. Darüber hinaus ist nicht abzusehen, wie sich der Nahost-Konflikt weiterentwickelt und Einfluss auf die Ölpreise und Materialkosten nimmt. Die Entwicklung des Jahresergebnisses 2024 wird darüber hinaus im Bereich der stationären Altenhilfe maßgeblich bestimmt durch den Verhandlungs- bzw. Bearbeitungsstau beim Landschaftsverband Lippe (LWL) und auch der anderen Kostenträger. Erst im Juni 2024 konnten die Pflegesatzverhandlungen für den Pflegesatzzeitraum 01.07.2023 - 30.06.2024, die erstmalig nach der Systematik nach § 113c SGB XI zu verhandeln waren, zum Abschluss gebracht werden. Bei Aufstellung des Lageberichtes im Juni 2024 haben noch keine Pflegesatzverhandlungen für den Pflegesatzzeitraum 01.07.2024 - 30.06.2025 trotz fristgerechter Aufforderung stattgefunden. Hierdurch besteht die Gefahr von Liquiditätsengpässen. Auf Grund des Bearbeitungsstaus beim LWL tragen die aktuell noch geltenden Pflegesätze die gestiegenen Personalkosten, Energiekostensteigerungen und die hohe Inflation nicht. Zum Abbau des Verhandlungsstaus im Jahr 2024 wurde ein modifiziertes Angebot der Kostenträger für ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren, welches für Einrichtungen mit Laufzeitbeginn ab dem 01.04.2024 gilt. Dieses angebotene "Pauschalverfahren" ist von uns nicht annehmbar, da die hierbei unterstellte Personalkostensteigerung von 11,5% nur die Monate März bis Dezember betreffen.

Im Kalenderjahr werden weitere 2,5% ab dem 01.03. als Steigerung angenommen. Für die Monate Januar und Februar 2025 werden keine Lohnkostensteigerungen gewährt, obwohl diese Monate im Vergleich zu den Monaten Januar und Februar 2024 eine zusätzliche Belastung von 11,5% mit sich bringen, weil die Lohnkostensteigerungen im Januar du Februar 2024 noch nicht galten. Das von den Kostenträgern gemachte Angebote bedeutet, dass in der Gesamtwirkung die Entwicklung der Personalkosten rund 1,5% unter den tatsächlich zu erwartenden Kosten bleibt.

Seit Oktober 2022 galt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Erdgas- und Fernwärmelieferungen. Die befristete Mehrwertsteuersenkung sollte bis zum 31.03.2024 gelten, wird aber bereits zum 01.04.2024 aufgehoben, so dass der volle Mehrwertsteuersatz schlagartige die Preise für Erdgas und Fernwärme erhöhen wird.

Die für das Jahr 2024 erwarteten Personal- und Sachkostensteigerungen können hierbei nicht ganz durch die Ertragssteigerung gedeckt werden.

Nachdem bereits im Dezember 2022 eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 EUR für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen wurde, konnte am 15. Juni 2023 in der Arbeitsrechtlichen Kommission des deutschen Caritasverbandes eine Einigung für die Tarifrunde 2023 erzielt werden. Ab dem 01.03.2024 wurde eine Erhöhung der Tabellenentgelte um zunächst 200 EUR (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent, mindestens aber um 340 EUR beschlossen. Hierbei liegen die linearen Vergütungssteigerungen zwischen gut 8 und 16,5 Prozent. Die weiteren Vergütungsbestandteile (u.a. Urlaubsentgelt) werden um 11,5 Prozent erhöht.

Für das Jahr 2024 gehen wir trotz des beschriebenen Verhandlungsstaus in der stationären Altenpflege von einer ausreichenden Liquidität aus.

Der Pflegemarkt zeigt sich auf Grund der demografischen Entwicklung weitgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen. Die Pflegelandschaft in Gelsenkirchen und insgesamt wird sich, bedingt durch den demographischen Wandel und sich verändernde Erwerbs- und Lebensbiografien der Bevölkerung, zukünftig immer weiter wandeln und ausweiten.

Die alternde Gesellschaft sorgt sowohl in den stationären wie auch ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistung. Hierbei stellt eine wesentliche Herausforderung die Sicherung der Pflegekräfte dar. Mit der neuen Personalbemessung nach § 113c SGB XI wird im Bereich der Pflege und Betreuung zwischen Fachkräften, Assistenzkräften mit mindestens einjähriger Ausbildung und Hilfskräften differenziert. In aller Regel verfügen die Pflegeinrichtung bei Umstieg auf das neue System über zu viele Fachkräfte, gemessen an den Schlüsseln für Fachkräfte nach § 113c SGB XI, gleichzeitig fehlt es momentan noch an einer ausreichenden Zahl an Assistenzkräften. Hinsichtlich der Refinanzierung wurde im Grundsatzausschuss die Verabredung getroffen, dass in der ersten Verhandlungsrunde die vorhandenen Fachkräfte in voller Höhe anerkannt und refinanziert werden. Erst in der ersten Folgeverhandlung sollte hinsichtlich der Refinanzierung eine Begrenzung auf die rechnerische vorzuhaltende Zahl an Fachkräften erfolgen.

Ein Einsatz über die Menge an Fachkräften nach Paragraph 113c SGB XI hinaus wäre dann nach wie vor möglich, bei der Refinanzierung würde es aber Probleme geben, was fast zwangsweise auch zu einer Reduzierung der Zahl der Fachkräfte führen würde. Vor dem Hintergrund, dass es nach wie vor absehbar nicht möglich ist, Assistenzkräfte in ausreichender Zahl zu gewinnen, ist es nach langen Diskussionen gelungen, die Landschaftsverbände und Pflegekassen davon zu überzeugen, dass die Scharfschaltung dieser Regelung verschoben werden muss. Bis zum Laufzeitbeginn 01.07.2025 besteht nun die Zusage, dass die vorhandenen Fachkräfte refinanziert werden, auch wenn der entsprechende Personalschlüssel 113c SGB XI zu geringeren Werten führt.

Für das Geschäftsjahr 2024 sind wir für die Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus im Wirtschaftsplan 2024 von einer Auslastung in Höhe von 98,0% ausgegangen. Der aufgespannte Rettungsschirm zur Erstattung der hohen Energiekosten über die in § 154 SGB XI festgelegte Ergänzungshilfe läuft zum 30.04.2024 aus. Auf Grund des aktuell weiterhin bestehenden Verhandlungsstaus beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der anderen Kostenträger ist für unsere Einrichtung eine fristgerechte Pflegesatzverhandlung für den Pflegesatzzeitraum 01.07.2024 - 30.06.2025 nicht zu erkennen. Dennoch haben wir fristgerecht zur Pflegesatzverhandlung zum 01.07.2024 aufgerufen.

Die Nachfrage nach Leistungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe durch die Jugendämter zeigt sich auch weiterhin unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen.

Für das Jahr 2024 sind wir für die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef im Wirtschaftsplan 2024 von einer durchschnittlichen Auslastung von 95,5% ausgegangen. Neue Entgelte mit einer Steigerung von rund 9% konnten für den Entgeltzeitraum 01.03.2024 - 31.12.2024 mit dem örtlichen Jugendamt verhandelt werden.

Das Jugendamt Gelsenkirchen hat uns gegenüber einen weiterhin hohen Bedarf sowohl an Inobhutnahme-Plätzen als auch an regulären Wohngruppenplätzen angezeigt.

Die Überlegungen zur Einrichtung einer Inobhutnahmegruppe für Kinder unter 6 Jahren wurden bereits in den Vorjahren mit dem Jugendamt Gelsenkirchen sowie dem LWL-Landesjugendamt besprochen. Dafür wurde inzwischen eine passende Immobilie gefunden und nach jetzigem Planungsstand kann die Gruppe im Herbst 2024 ihren Betrieb aufnehmen. Dazu wird die bisherige Gruppe 1 mit neuer Konzeption vom Einrichtungsgelände in die neue Immobilie ziehen.

In der gleichen Immobilie kann eine weitere Gruppe vom Einrichtungsgelände untergebracht werden. Durch die Nutzung der frei werdenden Räume auf dem Einrichtungsgelände führt das dazu, dass in naher Zukunft alle festen Wohngruppen komplett mit Einzelzimmern ausgestattet wären. Die Gesamtplatzzahl der Einrichtung wird durch diese Änderungen von 111 auf 107 reduziert, da die bisherige Gruppe 1 zehn Plätze hat und das neue Inobhutnahme Angebot für Kinder unter 6 Jahre nur über sechs Plätze verfügen wird. Für diese Altersgruppe gibt es seitens der Landschaftsverbände besondere Betreuungsstandards.

Darüber hinaus bestehen weiterhin Überlegungen, Betreuungsgruppen aus dem aktuellen Bestand umzusiedeln. In Gelsenkirchen-Beckhausen ist uns eine Immobilie mit weitläufigem Außengelände zur Unterbringungen einer Intensiv-Wohngruppe mit 7 Betreuungsplätzen angeboten worden. Dazu haben bereits erste Sondierungen mit dem örtlichen Jugendamt und dem LWL-Landesjugendamt stattgefunden. Grundsätzlich stünde der Einrichtung einer Gruppe hier nichts im Wege, zu klären sind nun zunächst die baurechtlichen und brandschutztechnischen Rahmenbedingungen.

Der Fachkräftemangel zeigt sich auch in den Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Der Demographische Wandel, Belastungen durch Schichtarbeit, Anforderungen durch die jungen zu betreuenden Menschen, Bezahlung und andere Arbeitsmöglichkeiten sind einige Aspekte, die den Fachkräftemangel begründen. Verstärkt wir das Problem durch nicht ausreichende Schul- und Studienplätze sowie durch die mit dem Gesetz zur Stärkung von Kinder und Jugendlichen (SGB VIII Reform) umzusetzende Inklusion. Die Landschaftsverbände haben inzwischen die Fachkräfteregelung "aufgeweicht", trotzdem bleibt es dabei, dass der Fachkräftemangel die größte Herausforderung und der limitierende Faktor für weiteres Wachstum ist. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde bereits mit dem örtlichen Jugendamt vereinbart, dass Stellen für die Praxisorientierte Ausbildung (PIA-Ausbildung) zusätzlich zu dem durch die Betriebserlaubnis festgelegten Stellenschlüssel für pädagogisches Personal finanziert werden.

4. Chancen- und Risikobericht

4.1. Auslastung

Für die beiden in der St. Augustinus Heime GmbH verbliebenen Betriebsstätten, die Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus sowie die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef, stellt die Auslastung das wirtschaftlich größte Risiko dar. Die Steuerungsmaßnahmen der öffentlichen Finanzierungsträger (Bund, Länder, Kommunen, Pflegekassen) sind auf eine Stärkung der zur vollstationären Pflege bzw. Betreuung substitutiven ambulanten Angebote ausgerichtet. Darüber hinaus sind die Veränderung der Bedarfslagen und der Nachfrage sowie eine zunehmende Wettbewerbsintensität in diesem Zusammenhang von erheblicher Bedeutung.

4.2. Pflegesatz-/Entgeltverhandlungen

Neben der Auslastung sind die Kosten der Leistungserbringung und die Rahmenbedingungen für die Refinanzierung dieser Kosten entscheidend. Sowohl für die Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus wie auch für die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef vereinbaren die Vertragsparteien Pflege- bzw. Entgeltsätze für einen prospektiven Verhandlungszeitraum in einer Pflegesatz- bzw. Entgeltverhandlung, die unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit und Leistungsgerechtigkeit stehen.

Die ausgehandelten Pflege-/Entgeltsätze sind bindend und dürfen den Leistungsempfängern davon nicht abweichend in Rechnung gestellt werden. Somit besteht immer das Risiko, dass steigende Beschaffungs-/ bzw. Personalkosten nicht im vollen Umfang erstattet werden. Darüber hinaus hängen die Pflege-/Entgeltsätze von der Finanzlage der öffentlichen Kassen (Pflegekasse, Sozialämter, LWL) ab. Das Risiko der sich ständig ändernden politischen Rahmenbedingungen ist darüber hinaus evident.

4.3. Personalgewinnung

Aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Zunahme von pflegebedürftigen Menschen wird der Bedarf an Pflegekräften steigen. Gleiches gilt für die Kinder- und Jugendhilfe, die immer ausdifferenzierter wird und zunehmende gesellschaftliche Relevanz erlangt. Durch eine Angebotsausweitung hat sich das Stellenangebot für Erzieher/innen vervielfacht. Der Fachkräftemangel im Pflege- und Erziehungsbereich stellt aus Sicht der St. Augustinus Heime GmbH weiterhin eines der größten Risiken dar. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquote kann zu einem behördlichen Wiederbelegungsverbot und damit zu einem entsprechenden Belegungsrückgang führen. Insbesondere in der stationären Altenhilfe kommt einer ausreichenden Personalbemessung eine besondere Bedeutung zu. Daher kann es in begrenztem Umfang erforderlich sein, bestehende Personalengpässe durch den Einsatz von Leih- und Zeitarbeitsfirmen zu überbrücken. Insgesamt ist festzustellen, dass die Fluktuation des Personals zunimmt und sich die Wiederbesetzungszeiten einer ausgeschriebenen Stelle verlängern, da die benötigten Fachkräfte kaum am Markt verfügbar sind und die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen weiter individualisiert wird.

Die St. Augustinus Heime GmbH hat neben den zu erwartenden gesetzlichen Bestrebungen der Bundes- und Landesregierung in der eigens für den gesamten Leistungsverbund (KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH) geschaffenen Abteilung "Personalentwicklung" entsprechende Maßnahmen zur Personalentwicklung und -bindung etabliert und wird diese gezielt weiter ausbauen, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Gewinnung von Fachkräften gebündelt zu forcieren. Dazu gehören unter anderem im Rahmen des Projekts "Beruf & Familie" die Berücksichtigung individueller Wünsche nach flexiblen Arbeitszeitmodellen, die Kinderbetreuung in den Kindergärten der Tochtergesellschaft St. Augustinus Kindergarten GmbH, die Unterstützung bei der Wohnungssuche, die Durchführung von Fort- und Weiterbildungen sowie die finanzielle Unterstützung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.

Unsere Attraktivität als Arbeitgeber zeigt sich entgegen dem allgemeinen Trend noch in einer hohen Betriebstreue, die sich auch im Jahr 2023 wieder in zahlreichen 10-, 20- und 35-jährigen Betriebsjubiläen widerspiegelt. Die lange Betriebszugehörigkeit und die damit verbundene personelle Stabilität sind nicht nur wichtig für die Kontinuität in der Entwicklung unserer Einrichtungen, sondern auch für erfolgreiche und langfristige Beziehungen zu den uns anvertrauten Menschen.

Den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlichen Lebensphasen wird durch verschiedene Arbeitszeitmodelle und darauf abgestimmte Rahmenbedingungen Rechnung getragen. In der Dachgesellschaft (Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH) gibt es die Stabsstelle Personalgewinnung, die sich speziell mit dem Themenfeld Recruiting beschäftigt und zielgruppenspezifische Maßnahmen zur Personalgewinnung durchführt. Die Maßnahmen im Rahmen des Personalmarketings einschließlich der Aktivitäten zur Gewinnung von Auszubildenden für die Einrichtungen wurden kontinuierlich ausgebaut, weitere Ausbildungskooperationen geschlossen sowie Maßnahmen zur Berufsorientierung für junge Menschen etabliert - mit dem Ziel, diese für die Berufsfelder Pflege und Erziehung zu begeistern. Die zusätzliche Säule der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland ist inzwischen vollständig umgesetzt.

4.4. Kundenzufriedenheit

Der wirtschaftliche Erfolg der St. Augustinus Heime ist maßgeblich mit der Zufriedenheit unserer Kunden verbunden. Insbesondere spiegelt sich die Zufriedenheit in der Pflege-, Behandlungs- und Betreuungsqualität wider. Eine Beurteilung unserer "Leistungsqualität" zeigen die Ergebnisse externer Prüfungen. Mit den regelmäßig stattfindenden Überwachungsaudits sowie der alle drei Jahre durchzuführenden Rezertifizierung nach der aktuellen DIN EN ISO 9001er Norm erfolgt eine Qualitätsbeurteilung und wird darüber hinaus eine Qualitätsoptimierung für unsere beiden Einrichtungen, die Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz-Haus und die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef, sowie auch für die Mitarbeiter/-innen gewährleistet.

Darüber hinaus werden durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung die Mitarbeiter/-innen auf den neuesten Stand der Pflege- und Betreuungsstandards, aber auch im Vermietungsbereich gehalten.

4.5. Finanzwirtschaftlicher Ausblick

Für die St. Augustinus Heime GmbH wird jährlich ein integrierter, detaillierter Wirtschafts- und Liquiditätsplan erstellt. Als oberste Priorität gilt hierbei die Liquiditätssicherung. Die Liquidität wird durch die Geschäftsführung und das Rechnungswesen kontinuierlich überwacht. Hierzu wird eine "Tägliche Schätzung der Liquidität" bereitgestellt.

4.6. Konzernverbund KERN GmbH

Im August 2022 fiel der Startschuss für die praktische Umsetzung des neuen Krankenhausplan NRW 2022 und damit verbunden die Herausforderung für alle NRW-Krankenhausträger, Zukunftsszenarien zu entwickeln, um auch im Krankenhausbereich knappe und wertvolle Ressourcen besser zu nutzen. Die Geschäftsleitungen der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH und der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH haben die aktuellen Entwicklungen aktiv genutzt und Annahmen und Voraussetzungen einer möglichen Zusammenarbeit geprüft und diskutiert.

Beide Unternehmen eint das Ziel, durch mögliche Spezialisierungen und die Optimierung der Leistungserbringung eine ortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähige, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und auch zukünftig als konfessionelle Träger strukturiert im Wettbewerb agieren zu können. Nach den erfolgten Beschlüssen der jeweiligen Aufsichtsgremien und Gesellschafter der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH und der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH Anfang 2023 habe sich beide katholischen Verbünde in einer Holding-Struktur gemeinsam aufgestellt und zusammen die KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH gebildet. Ziel dieser neuen Dachgesellschaft mit rund zwanzig lokalen und fachlich spezialisierten Betriebsgesellschaften in den Bereichen Medizin (Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren), Pflege (stationäre Einrichtungen der Seniorenhilfe) und Pädagogik (Kindergärten und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe) ist es, vorhandene Stärken zu bündeln, diese zukunftsfähig auszubauen und im geschäftlich-operativen Bereich Synergien zu entwickeln und zu nutzen. Mit dann rund 7.500 Mitarbeitenden an über 30 Standorten entsteht ein Träger, der im Bereich Medizin, Pflege und Pädagogik zu den größten Arbeitgebern im Ruhrgebiet gehört. In dem nun hauptsächlich durch den Bereich "Medizin" bestimmte Leistungsverbund muss sich die St. Augustinus Heime GmbH behaupten. Insgesamt wird in dem neuen Leistungsverbund die Bewältigung der Aufgaben "Digitalisierung" und "Anpassung des Leistungsangebotes im Leistungsverbund" für die Zukunftsfähigkeit wesentlich sein.

Die große Stärke des Leistungsverbundes KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH mit seinen Betriebsgesellschaften stellt die breite, untereinander vernetzte Dienstleistungspalette für alle Lebenslagen und der Bezug zu den örtlichen Pfarreien dar.

Dank

Grundlage des geschäftlichen Erfolges sind unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen sämtlicher Einrichtungen. Durch ihren Einsatz und die Identifikation mit den Werten und Zielen unserer Gesellschaft ist es in 2023 gelungen, ein erfolgreiches Geschäftsjahr abzuschließen. Allen haupt- wie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Einrichtungen sei auf diesem Wege herzlich für ihre geleistete Arbeit gedankt.

Wir danken schließlich auch denjenigen, die Leistungen der St. Augustinus Heime GmbH in Anspruch genommen haben. Dem uns im Berichtsjahr 2023 entgegengebrachten Vertrauen wollen wir auch wieder im Jahr 2024 durch herausragende Leistungen gerecht werden.

 

Gelsenkirchen, den 09.08.2024

gez. Susanne Minten, Geschäftsführerin

gez. Hendrik Nordholt, Geschäftsführer

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die St. Augustinus Heime GmbH, Gelsenkirchen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der St. Augustinus Heime GmbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Augustinus Heime GmbH, Gelsenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "Dank", bei dem es sich um einen nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts handelt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Ratingen, am 9. August 2024

CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Ratingen

Knauf, Wirtschaftsprüfer

Lorke, Wirtschaftsprüferin

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der St. Augustinus Heime GmbH am 06. November 2024

TOP 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Auf die Empfehlung des Aufsichtsrates vom 26.08.2024 billigt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und stellt diesen einstimmig fest.

TOP 5 Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses

Die Gesellschafterversammlung beschließt auf die Empfehlung des Aufsichtsrates einstimmig und ohne Enthaltung, den Verlust des Jahres 2023 in Höhe von 37.489,68 € auf das Jahr 2024 zu übertragen.

 

Gelsenkirchen, 28.11.2024

gez. Peter Cosanne, Vorsitzender der Gesellschafterversammlungen

gez. Klaus Wittka, Protokollführer

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