A - Z
Computersatz & Repro GmbH
Pfaffenhofen a.d. llm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.096,51 |
35.204,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.920,50 |
719,50 |
| II.
Sachanlagen |
19.176,01 |
4.484,01 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
30.001,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.773,52 |
230.509,71 |
| I.
Vorräte |
600,00 |
1.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
194.728,85 |
184.436,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.444,67 |
45.073,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.245,46 |
7.672,57 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
5.153,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
260.268,49 |
273.387,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
165.961,88 |
160.122,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
134.558,07 |
119.996,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.839,22 |
14.561,30 |
| B.
Rückstellungen |
54.562,12 |
76.174,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.744,49 |
37.089,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.939,66 |
20.217,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
260.268,49 |
273.387,09 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der A-Z Computersatz und Repro
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Dieser Jahresabschluss wurde am 05. Dezember 2011 von
der Gesellschafterversammlung festgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder im Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht
aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HBG) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bewertungsmethode
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßige Abschreibung bewertet.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Abschreibungen erfolgten entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter wurden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffung-
oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Bewertung der Waren erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Zum Bilanzstichtag erfolgte die Bewertung von Waren
verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Pensionsrückstellung wurde gemäß
dem vorgelegten versicherungsmathematischen Gutachten
passiviert und mit dem insolvenzgesicherten
Planvermögen saldiert.
Die übrigen Rückstellungen (sonstige
Rückstellungen) wurden so bemessen, dass sich nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung aller
erkennbarer Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
getragen wird.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
ERGÄNZENDE ANGABEN
Zu Geschäftsführern waren während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Frau Ursula Nemazal
Herr Stefan Nemazal
Jeder der beiden Geschäftsführer ist
befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten.
Beide Gesellschafter sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer.
D.
ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2010
in Höhe von 5.839,22 Euro in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.
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