UK-Computer Ulrich Kneuer GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Georg Kneuer seit 10.11.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UK-Computer Ulrich Kneuer GmbHFrankfurtJahresabschluss zum 31.12.2012Bilanz
Frankfurt, den 26.12.2012 UK-Computer
GmbH
Ulrich Kneuer AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine "kleine Kapitalgesellschaft" i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs (§ 288 HGB) und der Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 326 HBG) wurden in Anspruch genommen. Außerdem wurde darauf verzichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet, soweit nicht zulässigerweise eines der in § 256 HGB genannten Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anwendung kam. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurden pauschale Bewertungsverfahren für die allgemeine Wertberichtigung auf Kundenforderungen und die Ermittlung von Garantierückstellungen nach betrieblichen Erfahrungssätzen verwendet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und im Rahmen steuerlicher Höchstsätze linear abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wurde für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Unter den Vorräten ist der Warenbestand auf Grundlage der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Gängigkeitsabschlägen angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung, besondere Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nominalwert. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften war nicht zu bilden. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben zu Bilanzposten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind - abgesehen von den üblichen Eigentumsvorbehalten - nicht besichert. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungen wurden die Vorauszahlungen der Krankenkassen für Reparaturpauschalen abgegrenzt. Die Auflösung erfolgt über den Garantiezeitraum. Sonstige Angaben Vom Wahlrecht nach § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG, für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde Gebrauch gemacht. Die Auflösung erfolgte entsprechend den steuerlichen Vorschriften. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HBG bestanden nicht. Angaben zur Geschäftsführung Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Herr Ulrich Kneuer Der Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
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