Müller
Ceramic GmbH
Ibbenbüren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
2.500,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
2.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1.419,50 |
2.318,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.419,50 |
2.318,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
162.382,59 |
105.849,12 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
660,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
8.681,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
164.302,09 |
120.009,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.894,65 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
12.894,65 |
-33.681,84 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
8.681,84 |
| B.
Rückstellungen |
22.831,70 |
4.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.575,74 |
115.709,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
164.302,09 |
120.009,46 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften
des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB
Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB,
wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung fand.
Die maßgeblichen Grundsätze der
Jahresabschlusserstellung zum Bilanzansatz, -ausweis oder
-gliederung sind im Vergleich zum Vorjahr eingehalten
worden. In der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind überwiegend im
Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen haben
sich aufgrund der erstmaligen Anwendung der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bis auf den Ausweis der
ausstehenden Einlagen nicht ergeben.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dieser Annahme
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände des materiellen
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegegangen.
Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen
Methode abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 410,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG vollständig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden gemäß § 255
HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die
Bewertungsgrundsätze des strengen Niederstwertprinzips
wurden dabei beachtet. Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur
Jahresabschlusserstellung bekannt gewordenen ungewissen
Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Geschäftsjahr 2010 ist im
Anlagenspiegel dargestellt worden.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen die Archivierungs-
und Jahresabschlusskosten sowie Instandhaltungskosten
für einen Brandschaden.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft
durch folgenden Geschäftsführer:
Erhard Müller
Ibbenbüren
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die
Angabe der im Berichtsjahr gezahlten
Geschäftsführungsgehälter wird gem. §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Gewinnverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
des Vorschlages der Geschäftsleitung, den
Jahresüberschuss 2010 nach Verrechnung mit dem
Verlustvortrag dem Bilanzgewinn in voller Höhe
hinzuzurechnen, aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2011 festgestellt.
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