SB Textilservice GmbHLiquidiert
17489 Greifswald, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Baier seit 22.2.2011 | Geschäftsführer |
Kristin Schröder seit 22.2.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SB Textilservice GmbHGreifswaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANG1.Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der SB Textilservice GmbH zum 31.12.2015 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§326 HGB) des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2015 waren Frau Anja Baier und Frau Kristin Schröder zur Geschäftsführerin bestellt. Weitere Geschäftsführer waren nicht bestellt. 2. Bilanzierungsmethoden Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( § 247 HGB ) Das Anlagevermögen enthält nur Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268 ( 2 ) HGB ) Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen gemindert (§ 253 ( 1 ) HGB). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von geringem Wert wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Die Bewertung der Waren erfolgte mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet. Die Rückstellungen sind in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert. Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Rückzahlbetrag. Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. 4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt(§275 Abs. 2 HGB). Greifswald, den 15.03.2016 gez. Anja Baier gez. Kristin Schröder
Greifswald, den 15. März 2016 gez. Anja Baier gez. Kristin Schröder Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.03.2016 |
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