Autohaus
Berndt GmbH
Möttingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.283,00 |
20.431,00 |
| I.
Sachanlagen |
27.283,00 |
20.431,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
154.497,74 |
176.914,70 |
| I.
Vorräte |
53.853,85 |
57.591,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.936,91 |
107.876,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.706,98 |
11.446,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.000,00 |
2.000,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
160.020,96 |
160.411,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
343.801,70 |
359.757,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.150,00 |
51.150,00 |
| II.
Verlustvortrag |
211.561,95 |
213.498,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
390,99 |
1.936,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
160.020,96 |
160.411,95 |
| B.
Rückstellungen |
45.430,00 |
43.902,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
298.371,70 |
315.855,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
343.801,70 |
359.757,65 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden
Zusatzangaben grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag ein negatives Eigenkapital aus. Der
Geschäftsführer hat eine eventuelle
Überschuldung der Gesellschaft geprüft.
Die zum Stichtag bestehende Überschuldung wurde durch
Sicherheitsleistung mit Rangrücktritt des
Gesellschafters beseitigt. Die Bewertung wurde trotz der
bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
vorgenommen.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB nicht vor.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB
nicht angepasst.
Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von 243,00
Euro bilanziert.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den
allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie
unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften
für Kapitalgesellschaften vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung erfolgt
linear.
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem
Anschaffungswert von 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der
Altersversorgung sind Mittel in einer
Rückdeckungsversicherung angelegt. Sie sind
überwiegend dem Zugriff übriger Gläubiger
entzogen. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert;
die den übrigen Gläubigern entzogenen Mittel
werden mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen
verrechnet.
Die
flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von
15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
Die
sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Die
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
in Höhe von 9.580,86 Euro (Vj. 9.168,29 Euro) haben
eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
In den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in
Höhe von 8.081,48 Euro (Vj. 19.953,23 Euro) enthalten.
Die
Pensionsrückstellungen wurden
versicherungsmathematisch unter Anwendung der
Anwartschaftsbarwertmethode (
Projected
Unit
Credit Methode) gebildet. Es wurden folgende
Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde,
|
| • |
Rentendynamik von 2 %
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G".
|
Die Pensionsrückstellungen sind durch
Vermögensgegenstände gesichert. Die
Vermögens-gegenstände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff
übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen erstmals mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet.
| • |
Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen 46.747,00 Euro
|
| • |
Beizulegender Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung 29.287,00 Euro
|
| • |
Nettowert der
Pensionsrückstellungen 17.460,00 Euro
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich
ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag
in Höhe von 3.648,00 Euro. Von der
Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1
S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem
Betrag wurde demgemäß 1/15, also 243,00 Euro den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum
31. Dezember 2010 beträgt 3.405,00 Euro.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 243.813,91 Euro (Vj. 249.556,20 Euro).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
|
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davon mit einer Restlaufzeit
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kleiner 1 J.
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1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
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|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
Vorjahr
|
Vorjahr
|
Vorjahr
|
Vorjahr
|
Gesamtverbindlichkeiten
|
298.371,70
|
83.717,24
|
0,00
|
214.654,46
|
|
315.855,65
|
95.313,83
|
0,00
|
220.541,82
|
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 14.200,02 Euro
sind durch Forderungsabtretungen und
Sicherungsübereignungen abgesichert.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
Herrn Steffen Berndt, Kaufmann.
Möttingen, den 05. Juli 2011
Steffen Berndt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2011 festgestellt.
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