m-u-t tech consult GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 5167 PI
Eingetragen
14.6.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
1) Entwicklung und Vertrieb von Softwaresystemen in den Bereichen Meß- und Regelungstechnik, Prozeßvisualisierung und Kommunikation. 2) Beratung von Geschäftspartnern im Hinblick auf die Durchführung von Entwicklungsprojekten der unter 1) beschriebenen Themengebiete.

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Gehlhaar
seit 14.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

m-u-t tech consult GmbH

Wedel

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 2.435,00 2.333,00
I. Sachanlagen 2.435,00 2.333,00
B. Umlaufvermögen 57.313,17 72.259,83
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 57.112,69 72.064,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 200,48 195,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 59.748,17 74.592,83

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 15.998,12 25.349,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 349,10 3.575,04
III. Jahresfehlbetrag 9.350,98 3.225,94
B. Rückstellungen 5.844,60 7.724,17
C. Verbindlichkeiten 37.905,45 41.519,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 59.748,17 74.592,83

Anhang

A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze  
 
   

 
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend fanden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes Anwendung.

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach der Gliederung für das Gesamtkostenverfahren erstellt.
 

 
Im Einzelnen erfolgte die Bilanzierung sowie die Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden:
 

 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen.

 
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.

 
Hinsichtlich der Aufgliederung des Sachanlagevermögens wird auf die Anlage zum Anhang
 

 

 
- Anlagengitter - verwiesen.
 

 

 

 

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde mangels Ausfallrisikos nicht vorgenommen.

 
In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind EUR 46.508,62 aus Lieferungen und Leistungen enthalten, die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.495,44 zur Aufrechnug geeignet gegenüberstehen.

 
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

 
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
 

 

 

 
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
 

 

 

 
B. Sonstige Angaben  
 

 

 

 
1. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
 
  Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben nach Auskunft der Geschäftsleitung, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
2. sonstige Pflichtangaben  
 

 

 

 
Gewährte Organ-Darlehen betreffen solche gem. § 285 Nr. 9c HGB und zwar aus:
 
 
 

 

 
EUR  
 

 
Darlehensforderung Torsten Gehlhaar
 
7.429,61
 

 

 
Die Laufzeit des Darlehens ist unbefristet; es wurde eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart.

 
Das Darlehen wird jährlich mit 7 % verzinst. Im Geschäftsjahr sind keine Rückzahlungen erfolgt.

 

 

 

 
EUR  
 

 
Zinsforderung Torsten Gehlhaar
 
1.139,24
 

 

 
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
 

 

 

 

 

 
EUR  
 

 
Verbindlichkeiten Reisekosten-
 

 

 

 

 
verauslagungen Torsten Gehlhaar
 
900,30
 

 

 
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
 

 
3. Geschäftsführungsorgane  
 

 

 

 
Im Berichtsjahr 2006 war Herr Torsten Gehlhaar zum Geschäftsführer bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
4. Haftungsverhältnisse  
 

 

 

 

 
Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nach Auskunft der Geschäftsleitung nicht.
 
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend fanden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes Anwendung.

 

 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde mangels Ausfallrisikos nicht vorgenommen.
In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind EUR 46.508,62 aus Lieferungen und Leistungen enthalten, die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.495,44 zur Aufrechnug geeignet gegenüberstehen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

 

 

 

 
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben nach Auskunft der Geschäftsleitung, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

 

 

 

 
Die Laufzeit des Darlehens ist unbefristet; es wurde eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Im Berichtsjahr 2006 war Herr Torsten Gehlhaar zum Geschäftsführer bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 
Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nach Auskunft der Geschäftsleitung nicht.
 
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend fanden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes Anwendung.

 

 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde mangels Ausfallrisikos nicht vorgenommen.
In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind EUR 46.508,62 aus Lieferungen und Leistungen enthalten, die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.495,44 zur Aufrechnug geeignet gegenüberstehen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

 

 

 

 
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben nach Auskunft der Geschäftsleitung, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

 

 

 

 
Die Laufzeit des Darlehens ist unbefristet; es wurde eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Im Berichtsjahr 2006 war Herr Torsten Gehlhaar zum Geschäftsführer bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 
Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nach Auskunft der Geschäftsleitung nicht.

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