Rudolph GmbH & Co.KG

67487 Maikammer, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRA 30920
Eingetragen
8.5.2017

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rudolph GmbH & Co.KG

Maikammer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 232.078,39 229.560,39
I. Sachanlagen 231.925,00 229.407,00
II. Finanzanlagen 153,39 153,39
B. Umlaufvermögen 286.674,74 364.599,44
I. Vorräte 90.000,00 127.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 49.171,74 32.476,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 147.503,00 204.622,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.907,56 4.792,75
Summe Aktiva 537.660,69 598.952,58

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 268.115,94 268.115,94
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 2.000,00 2.000,00
II. Rücklagen (gesamthänderisch gebunden) 266.115,94 266.115,94
B. Rückstellungen 17.025,89 28.814,00
C. Verbindlichkeiten 252.518,86 302.022,64
Summe Passiva 537.660,69 598.952,58

Anhang .

A. Allgemeine Angaben

Die Rudolph GmbH & Co. KG hat Ihren Sitz in Maikammer und ist beim Amtsgericht Landau unter der Nummer HRA 30920 in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung wurden bei der Bilanz und bei der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzliche Zwischensummen eingefügt

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Umstände, die dazu führen würden, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, liegen nicht vor.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen:

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Werten bis 800,00 Euro werden sofort und voll abgeschrieben (geringwertige Wirtschaftsgüter).

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen keine.

Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.000,00.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten, Jahresabschlusskoten und Aufbewahrungskosten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 31.076,78

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 26.165,73

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Von den Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr ca. 31.100,00 Euro und über fünf Jahre 0,00 Euro. Von den Verbindlichkeiten sind 37.500,00 durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.


C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

D. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von ca. EUR 35.000,00.

E. Ergänzende Angaben

Geschäftsführer der Rudolph Beteiligungs GmbH ist:

Herr Stefan Rudolph

Die Zahl der im Jahr 2023 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug 30.

F. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.7.2024.

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