Juwelier-Scholze-LC UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseEinzelhandel mit Uhren und Schmuck
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Siegbert Matsch seit 21.2.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hoyerswerdaer Wochenblatt Verlag GmbHHoyerswerdaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Angaben unter der Bilanz
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Ihnen liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenbestände werden mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden bei den Wertpapieren vorgenommen. Neben Zuschreibungen zu wertgeminderten Wertpapieren aus Vorjahren gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB vorgenommen, um die Wertpapiere mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre statt wie bis 31.12.2015 der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre verwendet, um die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmende Zuführungsdynamik möglichst frühzeitig abzumildern. Der neue Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,82 %. Der nach bisherigen Regeln ermittelte Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,74 %. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr 2023 betreffenden, bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit Wahlrechte hinsichtlich der Bildung von sonstigen Rückstellungen bestehen, wird auf eine Bildung in Anlehnung an die Regelungen des Steuerrechts verzichtet. Die Rückstellungen werden durch sachgerechte Schätzungen basierend auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit und den Erkenntnissen bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ermittelt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie Zinseffekte haben auf die Ermittlung der Höhe der sonstigen Rückstellungen aufgrund der Kurzfristigkeit der Rückstellungen keinen Einfluss genommen. Die größenabhängige Erleichterung des § 274a Nr. 4 HGB nimmt die Gesellschaft in Anspruch. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Pensionsrückstellungen Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 19.667 EUR. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. für die Ausschüttung gesperrt. Angaben zur Bewertung der unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen für handelsbilanzielle Zwecke finden sich in der "Anlage zu Gutachten für die Handelsbilanz" der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH.
Hoyerswerda, 23. September 2024 gez. Siegbert Matsch, …………………………………………………
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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