Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Minebea Intec GmbH
Meiendorfer Straße 205A, 22145 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Holz-Wollenzin seit 9.7.2025 | Prokura |
Karl Christoph Dr. Sommer seit 7.6.2021 | Geschäftsführer |
Peter William Grimley seit 7.6.2021 | Geschäftsführer |
Jörg Günter Hoffmann seit 15.5.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
MinebeaMitsumi Inc. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Minebea Intec GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024Minebea Intec GmbH, HamburgA. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Grundlagen der Gesellschaft Das Unternehmen ist im Geschäftsfeld "Industrielle Wägetechnik" aktiv und bietet neben Wägesystemen entsprechende Servicedienstleistungen an. Die Minebea Intec GmbH ist global aktiv, entweder direkt mit Endkunden oder über konzerneigene Vertriebsgesellschaften oder Vertriebspartner in Ländern, in denen keine Intec-Gesellschaften ansässig sind. Die Gesellschaftsanteile werden seit dem 8. Februar 2018 zu 100 % von der MinebeaMitsumi Inc. (vormals: Minebea Co., Ltd.), Nagano/Japan gehalten. 2. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die Weltwirtschaft stieg im Jahr 2023 nach Angaben des Internationalen Währungsfonds um 1,6 % (Vorjahr: +3,4%) (Quelle: IWF World Economic Outlook, April 2024). Insbesondere die hohe Inflation, die erhebliche Zinserhöhung und die düsteren Wachstumsaussichten in China und anderen Schwellenländern wirken sich negativ auf das Wachstum aus. Das wirtschaftliche Wachstum für das Jahr 2024, laut IWF, wird leicht steigend sein und liegt bei 1,7%. Die Branche "Sensorik und Messtechnik" verzeichnete im gleichen Zeitraum einen Umsatzanstieg von rund 6 % (Vorjahr: rund 10 %), jedoch im vierten Quartal ein deutlicher Rückgang. (Quelle: AMA Sensorik und Messtechnik - Pressemitteilungen 2024). Laut Verband gingen die Auftragseingänge um 3% zurück. Es wird für das Jahr 2024 ein Umsatzanstieg um 2% erwartet. 3. Wesentliche Leistungsindikatoren Die bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Minebea Intec GmbH sind der Umsatz und das Operating Income, welche monatlich berichtet werden. Berechnungsgrundlage des Operating Income ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Zur Ermittlung des Operating Income erfolgt eine Bereinigung um nicht in der operativen Geschäftstätigkeit des jeweiligen Berichtsjahres begründete Effekte. Diese umfassen im Wesentlichen die periodenfremden Bestandteile der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen sowie Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung und aus Abgängen von Anlagevermögen. Die Ermittlung des Operating Income erfolgt in Anlehnung an die Reportingvorgaben der Konzernmutter MinebeaMitsumi Inc, Nagano, Japan. Aufgrund der Größe des Unternehmens spielen nicht finanzielle Leistungsindikatoren bei der Führung des Tagesgeschäfts grundsätzlich eine untergeordnete Rolle, für die abseits der den Personalbereich betreffenden Indikatoren dementsprechend keine Planung erstellt wird. 4. Umsatz und Auftragsentwicklung Der Umsatz der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2023/2024 rund EUR 37,2 Mio. (Vorjahr: EUR 42,0 Mio.). Somit lag der Umsatz um 11,3 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres und deutlich unter den Budgeterwartungen. Im Inland wurden dabei Umsatzerlöse in Höhe von EUR 13,1 Mio. (Vorjahr: EUR 14,4Mio.) erzielt, während sich der Auslandsumsatz auf EUR 24,1 Mio. (Vorjahr: EUR 27,6 Mio.) belief. Damit sank die Exportquote auf 64,8 % (Vorjahr: 65,7 %). Der Auftragseingang betrug EUR 21,1 Mio. und lag damit erneut deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 31,7 Mio.). 5. Produktion Im Berichtszeitraum ergab sich in Bezug auf die Produktion ein deutlicher Rückgang. Die eigenproduzierte Menge an Wägezellen und Elektronikprodukten lag unter dem Vorjahreswert. 6. Beschaffung Auf der Beschaffungsseite verzeichneten wir Preisanstiege im üblichen Umfang sowohl bei Rohstoffen und Komponenten als auch bei Handelswaren. Engpässe im Bereich der Elektronikkomponenten gingen weitestgehend zurück. 7. Investitionen Die Investitionen in das Anlagevermögen im Geschäftsjahr 2023/2024 betrugen TEUR 2.106 (Vorjahr: TEUR 1.447) und betreffen im Wesentlichen geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau sowie Maschinen. 8. Finanzierungsmaßnahmen Die Minebea Intec GmbH ist in das Cash-Pooling der Minebea-NMB GmbH einbezogen. Die Bereitstellung der erforderlichen liquiden Mittel wird somit durch das Cash-Pooling sichergestellt. 9. Personal- und Sozialbereich Die Mitarbeiterzahl (ohne. Auszubildende) betrug am Ende des Berichtsjahres zum 31. März 2024 195 Mitarbeiter. 61 Mitarbeiter sind in der Produktion, 26 in der Entwicklung und 108 in der Verwaltung tätig. 10. Umweltschutz Die von uns am Standort betriebene Produktion berücksichtigt die gültigen Umweltschutzbedingungen und ist nach ISO 14001 zertifiziert. 11. Forschung und Entwicklung Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 2.151 und lagen somit unter dem Vorjahr (TEUR 4.395). Sie erreichten damit eine Quote von 5,8 % (Vorjahr: 10,5 %) in Relation zum Umsatz. Entwicklungskosten werden nicht aktiviert. B. Darstellung der Lage 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme vermindert sich um EUR 3,2 Mio. auf EUR 90,2 Mio. zum 31. März 2024. Diese Verminderung ist aktivisch vor allem auf den Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und des Guthabens bei Kreditinstituten zurückzuführen. Auf der Passivseite sanken im Wesentlichen das Eigenkapital und die Rückstellungen. Das Eigenkapital verringert sich durch den Jahresverlust um TEUR 2.908 auf TEUR 20.349. Die Eigenkapitalquote änderte sich aufgrund der gleichzeitig geminderten Bilanzsumme nur geringfügig von 24,9 % zu 22,6 %. 2. Finanzlage Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen aus dem konzerninternen Cash-Pooling. Zum 31. März 2024 bestehen Cash-Pooling Forderungen von TEUR 16.786 (Vorjahr: TEUR 16.695) sowie Cash-Pooling Verbindlichkeiten von TEUR 59.566 (Vorjahr: TEUR 50.668). Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 27.501 (Vorjahr: TEUR 27.691) auf Minebea Intec Bovenden GmbH & Co. KG, sowie TEUR 27.015 (Vorjahr: TEUR 19.469) auf NMB-Minebea GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber Bovenden und NMB-Minebea GmbH sind grundsätzlich - wie alle anderen auch - tagesgenau fällig, werden jedoch gegenwärtig nicht bezahlt. Die Vertragsparteien beabsichtigt auch künftig nicht diese Forderung fällig zu stellen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten resultiert u.a. aus der Ablöse von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 3. Ertragslage Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 2.9 Mio. (EUR 1.1 Mio. Verlust im Vorjahr) abgeschlossen. Das Operating Income der Gesellschaft lag im Geschäftsjahr 2023/2024 bei EUR -1,1 Mio. (EUR -0,9 Mio. im Vorjahr) und damit deutlich unter den Budgeterwartungen. Die Verschlechterung des Ergebnisses ist neben dem deutlichen Umsatzrückgang auf die gestiegenen Zinsen zurückzuführen. Im Gegenzug konnten insbesondere die Materialaufwendungen und Personalkosten reduziert werden. 4. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Es wird weiterhin investiert in die Weiterentwicklung sowohl unserer Kundenbasis als auch in die Erweiterung unseres Produktportfolios. Die Geschäftsführung beurteilt die Geschäftsentwicklung und die Ertragssituation im Geschäftsjahr 2023/2024 wegen dem Ausweis eines Jahresverlust sowie den im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Umsatzerlösen als nicht zufriedenstellend. C. Risiken Die Minebea Intec GmbH ist im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit ihrem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Die Risikopolitik zielt darauf ab, vorhandene Chancen zu nutzen und Risiken nur dann einzugehen, wenn ihnen im Gegenzug die Chance auf eine entsprechende Wertsteigerung gegenübersteht. Das Risikomanagement ist als integraler Bestandteil in die Unternehmensführung und in die Gestaltung der Geschäftsprozesse eingebunden. Das Management der operativen Risiken erfolgt zentral, die Verantwortung hierfür liegt bei der Geschäftsführung. Durch regelmäßige Beurteilung aller Risikopositionen soll die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen frühzeitig ergriffen bzw. bilanzielle Vorsorge getroffen werden. Die nachfolgend genannten Risiken sind in aufsteigender Bedeutung aufgeführt. Forderungsausfallrisiken werden durch eine Bonitätsprüfung der Kunden sowie durch eine laufende Überwachung der Debitorenforderungen eingegrenzt. Das finanzielle Ausfallrisiko aus Warenlieferungen wurde durch den Abschluss einer Warenkreditversicherung abgedeckt. Den ergriffenen Maßnahmen messen wir eine hohe Wirksamkeit bei, sodass wir das Forderungsausfallrisiko als geringes Risiko erachten. Fremdwährungsbestände werden aufgrund der Konzernpolitik von Minebea nicht durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Sie werden aber laufend überwacht und in kurzen, regelmäßigen Abständen verkauft. Im Geschäftsjahr 2015 wurden bei der Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ Limited (kurz MUFG) und der Sumitomo Mitsui Banking Corporation (kurz SMBC) Kredite in Höhe von EUR 15 Mio. aufgenommen. Der Kredit bei der SMBC valutierte zum 31. März 2023 auf EUR 8 Mio. Der verbleibende Kredit von EUR 8 Mio. wurde planmäßig im Geschäftsjahr 2023/2024 getilgt. Es bestehen Risiken aus der Finanzierungstätigkeit. Die Finanzierung unserer Gesellschaft erfolgt aus dem Cash-Pooling mit der Minebea-NMB GmbH und dem operativen Geschäft. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Gesellschaft weiterhin ausreichende Liquidität über das Cash-Pooling zur Verfügung steht. Die Finanzierung wird neben dem Cash-Pooling über unsere Muttergesellschaft MinebeaMitsumi Inc. sichergestellt. Hierfür hat die Muttergesellschaft eine bis zum 31. März 2025 befristete Patronatserklärung in Höhe von EUR 32 Mio. abgegeben. Eine Verlängerung der Patronatserklärung wird derzeit angestrebt und ist wahrscheinlich. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wurde gegenüber der Tochtergesellschaft Minebea Intec Aachen GmbH & Co. KG im Dezember 2024 eine auf EUR 10 Mio. beschränkte und bis zum 31. März 2027 verlängerte befristete Patronatserklärung abgegeben. Derzeit schätzen wir es als nicht wahrscheinlich ein, durch diese Patronatserklärung in Anspruch genommen zu werden. Im Berichtszeitraum waren keine Risiken erkennbar, die unternehmensbestandsgefährdend zu werten gewesen wären. Es besteht weder aus Substanz- noch aus Liquiditätsgründen eine Bestandsgefährdung des Unternehmens. Für die Zukunft sind derzeit ebenfalls keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. D. Voraussichtliche Entwicklung und Chancen der Gesellschaft Die Chancen der Gesellschaft ergeben sich im Wesentlichen aus der Entwicklung neuer Produkte und damit einhergehend aus der Erschließung neuer Geschäftsfelder sowie aus der Erhöhung von Marktanteilen in den für die Gesellschaft relevanten Märkten. Sowohl im Bereich der Forschung und Entwicklung als auch im Vertrieb unserer Produkte in Asien und in der Produktion bestehen mit der MinebeaMitsumi Gruppe Kooperationen, die wir als Chance für die Entwicklung unseres Geschäfts sehen. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 rechnen wir mit einem Umsatz von EUR 35,4 Mio., einem Rückgang um 5,1 % gegenüber Vorjahresbasis und angetrieben durch eine rückgehende Nachfrage insbesondere der Pharmaindustrie. Dennoch erwarten wir beim Operating Income nur eine leichte Verschlechterung gegenüber Vorjahr durch Kürzung von Personalkosten. Es wird ein negatives Operating Income erwartet von EUR 1,5 Mio.
Hamburg, den 24. Januar 2025 Minebea Intec GmbH Geschäftsführung gez. Jörg Hoffmann gez. Peter Grimley gez. Dr. Karl Christoph Sommer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024Minebea Intec GmbH, Hamburg1. Allgemeines Der Jahresabschluss der Minebea Intec GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 51879), wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. 2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen über drei Jahre sowie bei Vorliegen einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung außerplanmäßig reduziert. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungszeiträume ermittelt:
Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften bilanziert und abgeschrieben. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten angesetzt worden. Für bestimmte Anteile an verbundenen Unternehmen wurde wegen einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung von einer außerplanmäßigen Abschreibung abgesehen, da in Folge der Anwendung eines vereinfachten Discounted-Cashflow-Verfahrens ein beizulegender Zeitwert ermittelt wurde, der oberhalb des bisherigen Buchwerts der Anteile liegt. Es wird von nachhaltigen Verbesserungen der Ertragslage in den kommenden Geschäftsjahren ausgegangen. Insbesondere wird erwartet, dass sich durch die Einführung neuer Produkte sowie die Stärkung der vertrieblichen Aktivitäten positive Ergebnisbeiträge in den betroffenen Tochterunternehmen zeigen werden. Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Herstellungskosten beinhalten Materialkosten und Fertigungskosten sowie anteilige Energiekosten und Kosten für das dem Produkt beiliegende Spezifikationen und Dokumentationen. Den Risiken, die sich aus Lagerdauer, verminderter Verwertbarkeit sowie niedrigeren Erlöswerten ergeben, wurde durch ausreichende Abwertungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalwerten. Zur Abdeckung der Risiken aus Uneinbringlichkeit von Forderungen wurden individuelle Abwertungen vorgenommen. Wegen des allgemeinen Kreditrisikos wird eine pauschal ermittelte Wertberichtigung von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt worden. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Pensionsrückstellungen, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen Die Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend den folgenden Bewertungsannahmen und Bewertungsmethoden gemäß § 249 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB gebildet.
Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wurde nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2010 wurde der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellung voll ertragswirksam zugeführt. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag aus der Umbewertung der Altersversorgungsrückstellung mit dem Zehnjahres-Durchschnittszinssatz im Vergleich zum bisherigen Siebenjahres-Durchschnittszinssatz im Anhang anzugeben. Für diesen Unterschiedsbetrag besteht eine Ausschüttungssperre, wenn die freien Rücklagen zuzüglich des Gewinnvortrags diesem Betrag nicht mindestens entsprechen. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB, der ausschüttungsgesperrt ist, beträgt zum 31. März 2024 TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 140) (10 Jahre: TEUR 4.837, 7 Jahre TEUR 4.846). Die Rückstellung für Altersteilzeitleistungen wurde gem. § 249 Abs. 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 1,13 % p. a. (geschätzt gem. RückAbzinsV) und einer erwarteten Einkommenssteigerung von 3 % gebildet. Der Berechnung lagen die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurde nach dem "Projected Unit Credit Method"-Verfahren und auf Basis eines Rechnungszinsfußes von 1,80 % p. a. (geschätzt gem. RückAbzinsV) gebildet. Der Berechnung lagen eine erwartete Einkommenssteigerung von 3 %, sowie die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Ergebniseffekte aus einer Änderung des Abzinsungssatzes wurden im Finanzergebnis ausgewiesen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und andere ungewisse Verbindlichkeiten in erforderlicher Höhe angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden nicht abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 3. Erläuterungen zur Bilanz zum 31. März 2024 Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang.
Anteile an verbundenen Unternehmen Die Angaben in der Anteilsbesitzliste zu Jahresergebnis und Eigenkapital entsprechen den teils vorläufigen Jahresabschlüssen nach lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, mit der Ausnahme von einer unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Mietbürgschaften (TEUR 435 > 1 Jahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 25.294 (Vorjahr: TEUR 26.773) entfallen TEUR 16.786 (Vorjahr: TEUR 16.695) auf Cash-Pool Guthaben sowie TEUR 5.590 (Vorjahr: TEUR 6.824) auf Darlehensforderungen. Die Forderungen aus dem Cash Pooling haben eine tagesgleiche Fälligkeit, werden aber gegenwärtig nicht zur Zahlung gebracht. Die voraussichtliche Fälligkeit ist daher größer als ein Jahr. Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Forderungen zum Stichtag in Höhe von TEUR 720 (Vorjahr: TEUR 818). Die übrigen entfallen nahezu ausschließlich auf Lieferungen und Leistungen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.653.000 und ist voll eingezahlt. Es besteht eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 22.366.116. Die Rücklage ist voll erbracht. Pensionsrückstellung Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hat sich im Geschäftsjahr 2023/2024 wie folgt entwickelt:
Verbindlichkeiten Es bestehen Bankdarlehen in Höhe von insgesamt EUR 0 Mio. (Vorjahr: EUR 8 Mio.). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 60.676, Vorjahr: TEUR 51.976) bestehen wie im Vorjahr nahezu ausschließlich im Rahmen des Cash-Poolings und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten werden gegenwärtig nicht zur Zahlung fällig gestellt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Verbindlichkeiten auch künftig nicht zur Zahlung fällig gestellt werden. Die voraussichtliche Fälligkeit beträgt daher mehr als fünf Jahre. Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2). Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 Sonstige Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 238 (Vorjahr: TEUR 227), dabei handelt es sich um realisierte Kursverluste. Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren belaufen sich für das Berichtsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 auf TEUR 8.229 (Vorjahr: TEUR 16.103). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen belaufen sich für das Berichtjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 auf TEUR 271 (Vorjahr: TEUR 226). Zinsaufwendungen und -Erträge Die Zinsaufwendungen betragen TEUR 2.558 (Vorjahr: TEUR 790). Davon betreffen TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 83) Aufwendungen aus der Rückstellungsabzinsung. TEUR 2.366 (Vorjahr: TEUR 401) betreffen Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen. Die Zinserträge betreffen vollständig in Höhe von TEUR 995 (Vorjahr: TEUR 385) Zinserträge von verbundenen Unternehmen. 4. Sonstige Angaben Die Zahl der Mitarbeiter (ohne Aushilfen, Auszubildende, ATZ) betrug im Jahresdurchschnitt
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Gegenüber der Tochtergesellschaft Minebea Intec Aachen GmbH & Co. KG wurde eine auf EUR 10 Mio. beschränkte und bis zum 31. März 2027 befristete Patronatserklärung abgegeben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass das Risiko einer Inanspruchnahme der Haftung aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten unwahrscheinlich ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer: Jörg Hoffmann, hauptberuflicher Geschäftsführer, Villingen-Schwenningen Hidenori Shimosako, Chief Executive Officer, Bessho, Hachioji City, Tokio/Japan (bis 2. April 2023) Peter Grimley, Vize Chairman of Board of Directors, Brighton/Vereinigtes Königreich Dr. Karl Christoph Sommer, Chief Operations Officer, Aumühle Bezugnehmend auf § 286 Abs. 4 HGB werden die Bezüge der Geschäftsführer nicht ausgewiesen, da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält. Mutterunternehmen Die MinebeaMitsumi Inc., Nagano/Japan, hält 100 % der Anteile an der Gesellschaft. Die Jahresabschlüsse der Minebea Intec GmbH und ihrer Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der MinebeaMitsumi Inc. einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt und deren Konzernabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird. Darüber hinaus ist der Konzernabschluss der MinebeaMitsumi Inc. unter www.minebeamitsumi.com erhältlich. Die Gesellschaft ist gemäß § 292 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit, da die MinebeaMitsumi Inc. einen befreienden Konzernabschluss erstellt. Der Konzernabschluss der MinebeaMitsumi Inc. ist nach internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS) aufgestellt. Die vom deutschen Recht abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsnormen bestehen im Wesentlichen in der Bilanzierung von latenten Steuern. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, bestehen nicht.
Hamburg, den 24. Januar 2025 Minebea Intec GmbH Geschäftsführung gez. Jörg Hoffmann gez. Peter Grimley gez. Dr. Karl Christoph Sommer ANLAGENSPIEGEL zum 31. März 2024Minebea Intec GmbH, Hamburg
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem anliegenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Minebea Intec GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Minebea Intec GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Minebea Intec GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, 31. Januar 2025 BPG
Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
gez. S. Venkitasseril, Wirtschaftsprüfer gez. B. Krantz, Wirtschaftsprüfer |
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