Steinhilb-Müller GmbH (vormals: Rademacher &
Haberecht GmbH Metallbearbeitung, Apparatebau)
Bimöhlen (vormals: Hamburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
95.003,95 |
106.019,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.050,00 |
12.532,00 |
| II.
Sachanlagen |
86.803,95 |
93.337,95 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
186.979,20 |
178.952,93 |
| I.
Vorräte |
90.198,00 |
92.790,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.781,20 |
86.162,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.367,40 |
8.771,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
89.212,38 |
69.385,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
375.562,93 |
363.130,66 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
94.950,39 |
128.810,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.826,58 |
-33.860,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-89.212,38 |
-69.385,80 |
| B.
Rückstellungen |
5.725,00 |
12.582,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
369.837,93 |
350.547,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
375.562,93 |
363.130,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen
Vorschriften der §§ 238 ff.
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie den Vorschriften
für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264
ff. HGB unter teilweiser Berücksichtigung der
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
II.
Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde wie in den Vorjahren nach den
Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform
aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden aktiviert, welche zu Herstellungskosten angesetzt
sind und planmäßig abgeschrieben werden. .
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungskostenminderungen bewertet.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 EUR und ist voll eingezahlt. Der Jahresfehlbetrag
beträgt -19.826,58 EUR und wird - verrechnet mit dem
Verlustvortrag in Höhe von -94.950,39 EUR - auf
neue Rechnung vorgetragen.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 14 TEUR
(i.V.: 27 TEUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von 1 TEUR (i.V.: 0 TEUR).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 181 TEUR (i.V.: 183 TEUR). Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
IV. Sonstige
Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Björn Müller, Kaufmann, geführt.
Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass ein nicht durch das Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag besteht, so dass die Gesellschaft bilanziell
überschuldet ist.
Die Geschäftsführung vertritt die
Auffassung, dass eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne nicht vorliegt, da der
Gesellschafter Darlehen der Gesellschaft zur Verfügung
gestellt hat, die mit einem Rangrücktritt versehen
worden sind.
Bimöhlen, 22. Mai 2017
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Steinhilb-Müller GmbH
Björn Müller |
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