Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 21977
Eingetragen
10.7.2006
Branche
Großhandel mit Sportartikeln und -zubehörHerstellung von SportgerätenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
Betreiben von Fitnesszentren und Gaststätten sowie Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Sportartikeln aller Art und Textilien/Bekleidung.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Kunzi
seit 10.7.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fi-tz GmbH

Königsbrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 188.215,00 238.848,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.766,00 8.795,00
II. Sachanlagen 184.449,00 230.053,00
B. Umlaufvermögen 25.726,77 29.481,26
I. Vorräte 2.451,33 3.658,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.931,98 8.756,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.343,46 17.066,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.154,59 5.661,82
D. Aktive latente Steuern 119,44 0,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 62.370,07 25.032,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 280.585,87 299.023,16

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 50.032,08 48.413,65
III. Jahresfehlbetrag 37.337,99 1.618,43
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 62.370,07 25.032,08
B. Rückstellungen 7.068,13 5.479,00
C. Verbindlichkeiten 269.957,79 290.805,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 61.229,05 38.859,50
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.559,95 2.738,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 280.585,87 299.023,16

Anhang


 
A. ALLGEMEINE  ANGABEN  ZUM  JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.



B. ANGABEN  ZU  BILANZIERUNGS-  UND  BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.


Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:


I. ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Bei Altzugängen wurde von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Zugänge von beweglichen und selbständig nutzbaren Anlagegütern mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 151 und € 1.000 netto werden seit 1. Januar 2008 je Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt (§ 6 Abs. 2a EStG).

Bei Zugängen ab 1. Januar 2010 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des An­lagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.


II. UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen waren im Berichtzeitraum keine zu bilden. Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus Geringfügigkeit nicht gebildet.


III. RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.


IV. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tagewert angesetzt.


C. ANGABEN  ZUR  BILANZ


I. ANGABEN  ZUR  AKTIVSEITE


1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

 
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt 14.931,98 € und hat eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Davon entfallen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 949,22 € und auf sonstige Vermögensgegenstände 13.982,76 €.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro.


2. Aktive latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

Rückstellung für Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen
Ansatz Handelsbilanz                                       3.858,13
Ansatz Steuerbilanz                                          3.460,00


Aktive Latenz                                                       398,13
x Steuersatz 30%                                                119,44              


II. ANGABEN  ZUR  PASSIVSEITE

 
1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 
2. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt 269.532,38 €.
Davon entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten insgesamt 109.393,96 €. Auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr entfallen 8.545,34 €, mit einer Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren entfallen 23.939,12 € und mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren entfallen 76.912,50 €.
Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten beträgt insgesamt 160.138,42 € Euro. Davon entfallen auf sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 52.683,71 € und auf sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre 107.454,71 €
 

3. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 109.393,96 Euro sind gesichert.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.


4. Passive latente Steuern

Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.


D. ANGABEN  ZU  POSTEN  DER  GEWINN-  UND  VERLUSTRECHNUNG

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.


E. SONSTIGE  PFLICHTANGABEN

 

I AUSSCHÜTTUNGSSPERRE NACH § 268 Abs. 8 HGB

Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:

II. ANGABEN  ZU  DEN  ORGANEN  DER  GESELLSCHAFT

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:


Klaus Kunzi

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.


 

Königsbrunn, den 04.10.2011

 
       _______                                             
Fi-tz GmbH
Klaus Kunzi, Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2011 festgestellt.

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