Fi-tz
GmbH
Königsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
188.215,00 |
238.848,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.766,00 |
8.795,00 |
| II.
Sachanlagen |
184.449,00 |
230.053,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.726,77 |
29.481,26 |
| I.
Vorräte |
2.451,33 |
3.658,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.931,98 |
8.756,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.343,46 |
17.066,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.154,59 |
5.661,82 |
| D.
Aktive latente Steuern |
119,44 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
62.370,07 |
25.032,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
280.585,87 |
299.023,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
50.032,08 |
48.413,65 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
37.337,99 |
1.618,43 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
62.370,07 |
25.032,08 |
| B.
Rückstellungen |
7.068,13 |
5.479,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
269.957,79 |
290.805,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
61.229,05 |
38.859,50 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.559,95 |
2.738,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
280.585,87 |
299.023,16 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch
gemacht.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend
nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die
volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte
die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Bei Altzugängen wurde von dem
Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG (volle
Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr
der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Zugänge von beweglichen und selbständig
nutzbaren Anlagegütern mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten zwischen € 151 und € 1.000
netto werden seit 1. Januar 2008 je Wirtschaftsjahr in
einem Sammelposten zusammengefasst und
gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt (§ 6 Abs.
2a EStG).
Bei Zugängen ab 1. Januar 2010 mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wird über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen waren im Berichtzeitraum keine zu bilden. Eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden
Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus
Geringfügigkeit nicht gebildet.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tagewert angesetzt.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
I.
ANGABEN ZUR AKTIVSEITE
1.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beträgt 14.931,98
€ und hat eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Davon entfallen auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 949,22 € und auf sonstige
Vermögensgegenstände 13.982,76 €.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro.
2.
Aktive latente Steuern
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8
HGB wird beachtet.
Rückstellung für Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen
Ansatz
Handelsbilanz
3.858,13
Ansatz
Steuerbilanz
3.460,00
Aktive
Latenz
398,13
x Steuersatz
30%
119,44
II.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
2.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt
269.532,38 €.
Davon entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten insgesamt 109.393,96 €. Auf
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr entfallen 8.545,34
€, mit einer Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren
entfallen 23.939,12 € und mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren entfallen 76.912,50 €.
Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten
beträgt insgesamt 160.138,42 € Euro. Davon
entfallen auf sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr 52.683,71 € und auf
sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem
bis fünf Jahre 107.454,71 €
3.
Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 109.393,96 Euro sind gesichert.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
4.
Passive latente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für
Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des §
274a Nr. 5 HGB verzichtet.
D.
ANGABEN ZU POSTEN DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
I
AUSSCHÜTTUNGSSPERRE NACH § 268 Abs. 8 HGB
Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:
II.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER
GESELLSCHAFT
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Klaus Kunzi
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs.
4 HGB.
Königsbrunn, den 04.10.2011
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Fi-tz GmbH
Klaus Kunzi, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2011 festgestellt.
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