MEMH Immobilienverwaltung GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Knuth Dr. Baumgärtel seit 29.5.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
MICRO-EPSILON MESS-TECHNIK Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Micro-Hybrid Electronic GmbHHermsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023MICRO-HYBRID ELECTRONIC GMBH, HERMSDORF1. Darstellung des Unternehmens Electronic Solutions For A Better World. MICRO-HYBRID ist ein mittelständisches Unternehmen mit Hauptsitz im thüringischen Hermsdorf. An insgesamt drei Thüringer Standorten fertigen die Mitarbeiter*innen anspruchsvolle Elektronik-Produkte unter modernen Arbeitsbedingungen und auf hohem qualitativen Niveau.
MICRO-HYBRID entwickelt und produziert komplexe Elektroniklösungen. Die Produkte von MICRO-HYBRID sind Innovationstreiber des technologischen Fortschritts einer globalen Gesellschaft und gewährleisten Verbesserungen in zahlreichen Lebensbereichen der Menschen. Beispielsweise ermöglichen die Produkte des Unternehmens die Herstellung von leistungsfähigen Computerchips oder die Überwachung von Atmung und Narkose in hochmodernen Anästhesiegeräten. Zum Produkt- und Leistungsportfolio gehören Standardprodukte sowie individuelle Kunden-Lösungen für eine Vielzahl von Anwendungen der Sensorik und der Mess- und Regeltechnik. Es werden nationale und internationale Märkte in folgenden Branchen bedient:
Die Kern-Geschäftsfelder des Unternehmens sind Elektronische Mikrosysteme und Infrarot-Sensorik und Gas-Sensorik. Mit Entwicklungsaufwendungen die auf dem Niveau des Durchschnitts in der Branche der Elektronindustrie liegen, einem hohen Maß an Know-How und einem breiten Netzwerk an Kooperationen entstehen innovative Produkte mit signifikanten Vorteilen und Alleinstellungsmerkmalen. Die Kunden von MICRO-HYBRID profitieren von einer hohen Wertschöpfungstiefe. MICRO-HYBRID bietet als Single-Source-Provider neben der Elektronik- und Technologie-Entwicklung ein besonders breites Technologiespektrum vom MEMS bis Modulaufbau, inklusive aller Backend Prozesse der Supply Chain:
Ein besonderes Augenmerk legt MICRO-HYBRID auf die kompromisslose Einhaltung von Qualitätsstandards sowie ein hohes Kompetenz- und Schulungsniveau aller beteiligten Personen. Im Rahmen des Qualitätsmanagements gelten für alle Produkte und Fertigungsprozesse des Unternehmens stringente Standards. Sie gewährleisten die Qualität und Zuverlässigkeit der Elektronischen Mikrosysteme und Infrarot-Sensoren. Umfassende Qualitätskontrollen vom Produkt über das Supply-Chain-Management bis zum Kundendienst runden dieses Qualitätskonzept ab. MICRO-HYBRID ist Bestandteil der Matrixzertifizierung der MICRO-EPSILON Unternehmensgruppe nach dem Standard ISO9001:2015. Im Bereich der Infrarot-Sensorik verfolgt MICRO-HYBRID die Strategie: All in One IR Supplier. Das bedeutet, dass MICRO-HYBRID das gesamte Spektrum von IR Produkten für die Infrarot Gasanalyse und Temperaturmessung anbietet:
Durch die mit Wirkung zum 01.01.2023 erfolgte Verschmelzung der Tochtergesellschaft MICRO-SENSOR GmbH stärkt MICRO-HYBRID die Marktpositionierung als Sensor-Hersteller mit breiter aufgestelltem Produktportfolio. Die Sensoren zur Messung inertialer Messgrößen: Beschleunigung, Vibration, Drehrate und Neigung ergänzen das Angebot an online verfügbaren Standardprodukten sowie bei OEM Kundenlösungen. Die Erschließung digitaler Verkaufswege ist ein wichtiger Wachstumshebel bei der Umsetzung der strategischen Ziele. Die Fokussierung auf die Bedürfnislagen im Beschaffungsprozess unserer Kunden weltweit stellt ein neues deutliches Merkmal in der Markt-Positionierung dar. MICRO-HYBRID ist ein Unternehmen der MICRO-EPSILON Gruppe. Die Stärken dieses Firmenverbundes mit dem Fokus auf der Sensorik liegen in den Synergieeffekten der jeweiligen Entwicklungs- und Fertigungsbereiche sowie im gegenseitigen Wissens- und Know-How-Transfer. Darüber hinaus hat die MICRO-EPSILON Gruppe ein starkes weltweites Vertriebsnetzwerk, durch welches auch die Produkte von MICRO-HYBRID als Komponenten der MICRO-EPSILON-Artikel indirekt global vertrieben werden. MICRO-HYBRID verfolgt das Ziel eines nachhaltigen profitablen Wachstums mittels einer überdurchschnittlichen Innovationskraft und Qualitätsführerschaft und achtet dabei auch auf soziale Belange und Umweltbelange. Dazu hält MICRO-HYBRID nationale und internationale Unternehmensbeteiligungen, welche weiterhin vorsichtig nach dem Niederstwertprinzip bewertet werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass angesetzte Bewertungsabschläge nicht dauerhafter Natur sind. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäftsverlauf und Ertragslage MICRO-HYBRID versteht die konjunkturellen Entwicklungen und die anspruchsvolle gesamtwirtschaftliche Entwicklung als grundlegenden Wandel der Weltwirtschaft. Daher richtet sich das Unternehmen auf die Herausforderungen der Zukunft aus und hat in 2023 in den Ausbau der internationalen Beteiligungen investiert. Die am 30.01.2023 beschlossene Verschmelzung von MICRO-SENSOR mit MICRO-HYBRID mit Wirkung zum 01.01.2023 war dabei ein weiterer Schritt. Das neue Geschäftsfeld Inertial-Sensorik ergänzt nun das Produktportfolio von MICRO-HYBRID und wird professionell auf allen Märkten vertrieben. Weiterhin sieht MICRO-HYBRID große Marktchancen auf dem Wachstumsmarkt Nord-Amerika. In 2023 erfolgte die Namensänderung von NOVA-IR auf MICRO-HYBRID Electronics. Außerdem hat MICRO-HYBRID wesentliche externe Geschäftsanteile des US-Unternehmens gekauft und hält nun nahezu 100% der Anteile. Signifikant für das Geschäftsjahr 2023 ist die anhaltende Belastung der Weltwirtschaft mit verschiedenen Krisensituationen. Insbesondere die fortschreitende Inflation und das damit verbundene hohe Zinsniveau führte zu einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums, insbesondere in Europa. Deutschland selbst hat einen Rückgang der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen. Der US-Markt sowie die chinesische Wirtschaft konnten das BIP ansteigen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Entwicklung der Auftragseingänge von MICRO-HYBRID wider. Damit begründen sich die erhöhten Anstrengungen des Unternehmens, die eigenen Vertriebsgesellschaften in den USA und in China weiter auszubauen. Das Geschäftsjahr 2023 ist weiterhin geprägt von anhaltenden Störungen der Lieferketten durch geopolitische Krisen, wie dem Krieg zwischen der Ukraine und Russland sowie im Gaza. Diese kriegerischen Auseinandersetzungen beeinträchtigen die Versorgung mit Rohstoffen und führen damit weiterhin zu Materialengpässen. Neben diesen Faktoren beeinflusste auch das Thema Energiekrise die Marktentwicklung in Deutschland negativ. MICRO-HYBRID hielt deshalb auch im Geschäftsjahr 2023 an der Strategie einer erhöhten Vorratshaltung fest, um die Abarbeitung des hohen Auftragsbestandes sicherstellen zu können. Der erhöhte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird etwa zur Hälfte durch Anzahlungen von Kunden finanziert. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 30.01.2023 wurde das Tochterunternehmen MICRO-SENSOR GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 auf die MICRO-HYBRID verschmolzen. Das bisher von MICRO-SENSOR bearbeitete Geschäftsfeld wird im Berichtsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 von MICRO-HYBRID als neue Produktgruppe Inertialsensorik dargestellt. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahresabschluss ist aufgrund der erfolgten Verschmelzung nur eingeschränkt möglich. Dort, wo es zur Analyse des Geschäftsjahres sinnvoll erscheint, erfolgt eine Bezugnahme auf angepasste Vorjahrsvergleichszahlen unter der Prämisse, dass die MICRO SENSOR bereits im Vorjahr auf die MICRO HBYRID verschmolzen wäre. Soweit nichts anderes angegeben ist, beziehen sich folglich die Vorjahresangaben auf die angepassten Vorjahreszahlen, wie sie sich darstellen würden, wenn die MICRO SENSOR bereits zu Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres verschmolzen worden wäre. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeigt MICRO-HYBRID im Geschäftsjahr 2023 ein bemerkenswertes Umsatzwachstum von ca. 23,6 %. Ursächlich dafür ist vor allem der im Vergleich zum Vorjahr um ca. 10% gestiegene Auftragsbestand. Das Geschäftsfeld Elektronische Mikrosysteme konnte den Umsatz im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr das dritte Jahr in Folge um etwas weniger als ein Drittel und damit überdurchschnittlich erhöhen. Auf das Geschäftsfeld entfallen etwa drei Viertel der gesamten Erlöse. Das Geschäftsfeld Infrarot-Sensorik weist im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr ein weiteres Umsatzwachstum von ca. 9% aus. Das Geschäftsfeld Gas-Sensorik verzeichnet im Vorjahresvergleich einen Rückgang von ca. 8 %. Aufgrund des Umsatzanteils dieses Geschäftsfeldes in Höhe von ca. 4 % ist dieser Rückgang für MICRO-HYBRID im Berichtsjahr von untergeordneter Bedeutung. Für das Geschäftsfeld Inertial-Sensorik verhält sich die Umsatzentwicklung im Berichtsjahr in Höhe von ca. 8 % negativ. Der Umsatzanteil beträgt hier ca. 2 % und ist für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls von untergeordneter Bedeutung. Auf Basis der Umsatzentwicklungen aller Geschäftsfelder verbunden mit einer Material- und Personalaufwandsquote auf dem Niveau des Vorjahres konnte MHE das EBIT (ohne Verschmelzungsgewinn) im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern. Die Prognose wurde damit im Wesentlichen erreicht. MICRO-HYBRID investiert stetig in die Entwicklung innovativer Produkte und in die Einführung neuer Technologien. Mit einer Investitionsquote von ca. 9,7% im Berichtsjahr liegt MICRO-HYBRID deutlich über dem Branchendurchschnitt. Diese Zukunftsinvestitionen, sowohl in den Vorjahren als auch im Berichtsjahr, führten auch in 2023 zu einem anhaltend hohen Niveau der planmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens. Die Personalaufwandsquote in Verhältnis zum Umsatz bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres. Die Rohertragsquote von MICRO-HYBRID ist stark abhängig von der Umsatzentwicklung der einzelnen Geschäftsfelder. Die prozentuale Umsatzverteilung der Geschäftsfelder entspricht im Wesentlichen der Verteilung des Vorjahres, sodass die Rohertragsquote im Berichtsjahr auf dem Niveau des Vorjahres liegt. Aus der Verschmelzung der Tochtergesellschaft MICRO-SENSOR resultierte im Geschäftsjahr 2023 ein Verschmelzungsgewinn (Ertrag von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung) in Höhe von 786 T€. Aufgrund der vorgenannten Faktoren erzielte MICRO-HYBRID ein im Vorjahresvergleich deutlich gestiegenes positives Ergebnis und schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3,0 Mio. € ab. 2.2. Vermögenslage MICRO-HYBRID investiert als Wachstumsunternehmen stetig in die Erweiterung des Produkt- und Technologieportfolios sowie der Wertschöpfungstiefe aller Werke und Unternehmensbeteiligungen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden an allen Standorten Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von ca. 4,5 Mio. € durchgeführt. Circa 1,8 Mio. € investierte MICRO-HYBRID in die Erweiterung von Büro- und Fertigungsflächen und ca. 2,7 Mio. € in die Anschaffung neuer innovativer Prozesstechnik und sonstiger Ausstattungen. Am Hauptstandort Hermsdorf investierte MICRO-HYBRID im Berichtsjahr insgesamt ca. 3,6 Mio. €. Unter anderem wurden ca. 1,9 Mio. € für die Anschaffung moderner Fertigungstechnik verwendet. Das in 2022 gestartete Investitionsprojekt in die Erweiterung von Büro-, Präsentations- und Laborflächen wurde in 2023 fortgeführt. Dazu investierte MICRO-HYBRID im Berichtsjahr ca. 1,7 Mio. €. Diese Um- und Ausbaumaßnahmen werden voraussichtlich Mitte des Geschäftsjahres 2024 beendet werden. In den weiteren deutschen Standorten Ilmenau und Münchenbernsdorf wurden im Geschäftsjahr 2023 ebenfalls Produktionskapazitäten erweitert. Dazu entstanden MICRO-HYBRID Aufwendungen in Höhe von insgesamt ca. 900 T€. Der Fokus lag dabei in der Beschaffung von Maschinen und Anlagen auf dem neuesten technischen Standard. Beim Vorratsvermögen sind die Lagerbestände an Fertigwaren im Vergleich zum Vorjahresstichtag mit dem Faktor drei deutlich gestiegen. Dem gegenüber ist der Bestand an unfertigen Erzeugnissen im unteren zweistelligen Prozentbereich gesunken. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen hat sich nochmals im unteren zweistelligen Prozentbereich erhöht. Die Sicherstellung einer termingerechten Lieferfähigkeit hat sowohl für die Kunden als auch für MICRO-HYBRID selbst weiter oberste Priorität. MICRO-HYBRID schätzt ein, dass sich die Beschaffungsmarktsituation im folgenden Geschäftsjahr entspannen wird und plant ab dem II. Quartal 2024 eine entsprechende Anpassung der Einkaufsstrategien. Die Bestände werden etwa zur Hälfte durch Anzahlungen von Kunden finanziert. Die im Vorratsvermögen ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen haben sich deutlich erhöht. Sie betreffen im Wesentlichen Leistungen für den Eigentümer einer Immobilie, in welcher MICRO HYBRID Büro- und Präsentationsräume als Mietereinbauten herstellt. Die damit im Zusammenhang stehende Sanierung des betreffenden Gebäudes entfällt auch auf Leistungen im Verantwortungsbereichs des Vermieters. Diese Leistungen werden von MICRO HYBRID koordiniert und nach Fertigstellung an die Vermieterin weiterbelastet. Insgesamt bewirkten die Erhöhung des Anlage- und des Vorratsvermögens sowie die Erreichung eines positiven Betriebsergebnisses auf der einen Seite und die Neuaufnahme von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf der anderen Seite eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegene Bilanzsumme. 2.3. Finanzlage Die langfristigen Fremdfinanzierungsmittel konnten im Geschäftsjahr 2023 planmäßig getilgt werden. Im Geschäftsjahr 2023 benötigte das Unternehmen Finanzmittel für die beschriebenen Zukunftsinvestitionen sowie für den aufgrund der Marktveränderungen notwendigen Lagerbestandsaufbau an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Im Berichtsjahr 2023 wurde ein positiver Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaftet. Grund dafür ist insbesondere das hohe Betriebsergebnis. Der negative Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ist geprägt von Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen. Der positive Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert überwiegend aus Darlehensauszahlungen zur Finanzierung der Investitionen. Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit sowie der positive Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnten den negativen Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit finanzieren. Der Finanzmittelfonds ist negativ und hat sich im Geschäftsjahr leicht verbessert. Die Liquidität der Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit gesichert. Das Anlagevermögen von MICRO-HYBRID ist durch das Eigenkapital (inkl. 70% Sonderposten) und das langfristige Fremdkapital vollständig gedeckt (Anlagendeckungsgrad II). Damit folgt MICRO-HYBRID dem Grundsatz der Einhaltung der Fristenkongruenz. Gleichzeitig leistet das Unternehmen mit dem Controlling dieser Kennzahl einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Liquidität. Die bestehenden kurzfristigen Kreditlinien waren am Stichtag zur kurzfristigen Finanzierung des Lagerbestandes zu etwas mehr als der Hälfte ausgenutzt. 2.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung den Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2023 als sehr positiv. Trotz der negativen Markteinflüsse aufgrund einer fortschreitenden Inflation sowie den geopolitischen Konflikten, ist es MICRO-HYBRID gelungen, den Umsatz im Vorjahresvergleich ein weiteres Jahr planmäßig deutlich zu steigern. Auch das erwartete hohe Ergebnis konnte erwirtschaftet werden. Gleichzeitig ermöglichte das Unternehmen die Entwicklung neuer Produkte und Technologien, um auch in Zukunft innovativ und nachhaltig profitabel zu wachsen. Vorausschauend intensivierte MICRO-HYBRID im Geschäftsjahr 2023 in Beschaffungstätigkeiten und in den Aufbau von Lagerbeständen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Fertigerzeugnissen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Wettbewerbsvorteil einer gesicherten Lieferung weiter auszubauen und das Unternehmenswachstum von MICRO-HYBRID zu fördern. 2.5. Forschungs- und Entwicklungsbericht MICRO-HYBRID versteht sich als innovatives Unternehmen mit einem im Branchenvergleich überdurchschnittlichen Anteil an Elektronik- und Technologieentwicklungen. Das Geschäftsjahr 2023 war gekennzeichnet durch Investitionen in weitere Entwicklungen neuer Elektronik und Technologien für die innovativen Geschäftsfelder Infrarot-Sensorik, Gas-Sensorik, Inertial-Sensorik und Elektronische Mikrosysteme, insbesondere zur Erweiterung des Produkt- und Technologie-Portfolios. Wie in den Vorjahren beinhalteten diese Investitionen zum einen Aufwendungen für hochqualifiziertes Personal sowie zum anderen Aufwendungen für Material und Fremdleistungen. Etwa 16,4 % des Personalaufwands entfallen auf Entwicklungsaufwendungen. Hinsichtlich der Personalkosten investierte MICRO-HYBRID sowohl in die Beschaffung hochqualifizierter Mitarbeiter*innen sowie in die Weiterentwicklung des Bestandspersonals. Außerdem bietet MICRO-HYBRID eine Vielzahl an Berufsausbildungsmöglichkeiten für zukünftige Mitarbeiter*innen. Im Ergebnis erzielte MICRO-HYBRID eine Innovationsquote (Anteil der Umsätze mit neuen Produkten am Gesamtumsatz) von 36,5 %. 3. Prognose, Chancen- und Risikobericht 3.1. Entwicklungsprognose MICRO-HYBRID interpretiert die anhaltenden geopolitischen Krisen und deren dynamische Auswirkungen auf die Marktentwicklungen als grundlegenden Wandel der Weltwirtschaft. Politische und unternehmerische Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die wirtschaftliche Gesamtsituation sind schwer abschätzbar und erschweren Vorhersagen oder Berechnungen von zukünftigen Unternehmensentwicklungen von MICRO-HYBRID. Die Prognose basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lagerberichts bekannten Gegebenheiten. Zum Ende des Geschäftsjahres deuten die Indikatoren auf eine negative Entwicklung des europäischen Marktes hin. Umsatzchancen sieht MICRO-HYBRID insbesondere in den Wachstumsmärkten Nord-Amerika und China. Die krisenbedingte Ressourcenknappheit entspannt sich im Allgemeinen, insbesondere aufgrund der überdurchschnittlichen Lagerhaltung aller Unternehmen. Die Energieknappheit und der Umgang der europäischen Politik mit diesem Thema erschweren energieintensiven Unternehmen zunehmend ein wirtschaftliches Handeln. Außerdem sind weiterhin Lieferkettenstörungen zu erwarten. Ursächlich dafür sind vor allem die geopolitischen Krisen und dadurch eingeschränkte Handelswege. Die Inflationszahlen in Europa sowie das Zinsniveau bleiben im Vergleich zu den Vorjahren hoch, wenn auch leicht rückläufig. MICRO-HYBRID ist von den veränderten Marktbedingungen ebenfalls betroffen. Deutlich werden die Veränderungen vor allem in der Verschiebung des Auftragseingangs von Inlands- zu Auslandsmärkten. Diese Entwicklung nutzt MICRO-HYBRID zur Erhöhung von Investitionen in die Kapazitäten und die Digitalisierung der weltweiten Vertriebstätigkeiten, insbesondere in den eigenen Vertriebsgesellschaften in Nord-Amerika und China. Darüber hinaus steht die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäfts- und Produktionsabläufen im Fokus des Unternehmens. Die krisenbedingte Ressourcenknappheit von Material und Personal entspannt sich zum Ende des Jahres für MICRO-HYBRID und ist nur noch vereinzelt ein Thema. Die Lieferkettenstörungen betreffen insbesondere die Beschaffung von Maschinen/Anlagen zur Prozessautomatisierung. Alle anderen Themen, inklusive der Energieknappheit, sind für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung. MICRO-HYBRID trifft situativ unternehmerische Maßnahmen, um sich auf die schnellen Veränderungen bestmöglich einzustellen. Etablierte Muster zur Problemlösung passen nicht mehr in jedem Fall und werden stetig neu bewertet. Agilität steht für MICRO-HYBRID im Vordergrund, sodass Unternehmensorganisationen und -prozesse fortlaufend auf neue Anforderungen angepasst werden. Aufgrund des breiten Produkt- und Technologieportfolios mit hoher Wertschöpfungstiefe sieht MICRO-HYBRID weiterhin sehr gute Chancen, den Marktwandel mit weiterem Wachstum bewältigen zu können. Mit dem Verständnis eines grundlegenden Wandels der Weltwirtschaft hat MICRO-HYBRID bereits im Berichtsjahr 2023 begonnen, sich strategisch den neuen Herausforderungen zu stellen. Das Management von MICRO-HYBRID nutzt die Veränderung als Chance, das Unternehmen mit neuen Ideen und Lösungen bestmöglich auf die neue Situation vorzubereiten. Eine Maßnahme ist die Fokussierung aller Geschäftsfelder unter der Marke MICRO-HYBRID. Damit verbunden sind die Konsolidierung technischer Kompetenzen sowie höhere Investitionen in Marketing und Vertrieb. Nicht zu vergessen sind die Kosteneinsparungen, insbesondere aufgrund der Reduzierung von Verwaltungsaufgaben. Kurz vor Weihnachten 2023 hat MICRO-HYBRID die Entscheidung getroffen, die Produkte des Geschäftsfeldes Gas-Sensorik zukünftig am Hauptstandort Hermsdorf zu fertigen. Mit diesem Schritt ist eine signifikante Renditesteigerung in diesem Bereich zu erwarten. Mit dem damit verbundenen Verkauf der Gewerbeimmobilie in Münchenbernsdorf erwartet das Management Gelder zur Investition in die technologische Entwicklung und den Vertrieb von renditestarken Produkten. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung der nichtselbstständigen Betriebsstätte in Langewiesen und der Erwartung eines weiteren Wachstums des Geschäftsbereiches LTCC wurde beschlossen, die Betriebsstätte mit Wirkung zum 01.01.2024 auf eine eigenständige Tochtergesellschaft auszugliedern. Der erfolgreiche Geschäftsbereich soll als voll eigenständige Tochtergesellschaft unter eigenem Management weitergeführt werden. Dr. Baumgärtel wird Teil der Geschäftsführung des neuen Unternehmens sein, sodass die wachstumsorientierte Zusammenarbeit beider Gesellschaften bestehen bleibt. MICRO-HYBRID wird das technologische Angebot weiterhin für bestehende und prospektive Kunden nutzen. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits beschlossenen organisatorischen Veränderungen plant MICRO-HYBRID die Geschäftstätigkeiten für die Folgejahre ab 2024 bereits unter Berücksichtigung dieser Managemententscheidung. Soweit nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Prognose daher unter Bezugnahme der Vorjahrsvergleichszahlen 2023 ohne die Geschäftszahlen der nichtselbständige Betriebsstätte Ilmenau. Mit den Zukunftsinvestitionen in innovative Elektroniklösungen für eine bessere Welt, wie modernste Sensorik für die Medizintechnik, sieht sich das Unternehmen in der Lage, flexibel auf veränderte Anforderungen der Zukunftsmärkte zu reagieren. MICRO-HYBRID wird weiterhin konsequent in eigene Entwicklungstätigkeiten sowie die Internationalisierung und Digitalisierung des Unternehmens investieren. Ziel ist es, die Wettbewerbsvorteile des Unternehmens gezielt zur Gewinnung von neuen Marktanteilen einzusetzen. Deshalb erwartet MICRO-HYBRID mittelfristig steigende Umsätze im unteren zweistelligen Prozentbereich und proportional wachsende Ergebnisse. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet MICRO-HYBRID mit einem weiteren Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich. Zusätzlich erwartet das Unternehmen Produktsortimentsverschiebungen hin zu renditestarken Produkten. Damit verbunden plant MICRO-HYBRID mit einer deutlich sinkenden Materialaufwandsquote. Der Jahresüberschuss wird gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich eine leichte Steigerung zeigen können. Im Verbindung mit der geschwächten Wirtschaft Europas prognostiziert MICRO-HYBRID für das Geschäftsfeld Elektronische Mikrosysteme einen Umsatzrückgang im unteren zweistelligen Prozentbereich. Ursächlich dafür ist unter anderem die erhöhte Bevorratung der Kunden in den vergangenen Jahren. Für alle renditestarken Geschäftsfelder rechnet das Unternehmen mit deutlichen Umsatzsteigerungen, insbesondere auf den Auslandsmärkten. Der Umsatz des Geschäftsfeldes Gas-Sensorik wird sich voraussichtlich verdreifachen. Für die Geschäftsfelder Infrarot-Sensorik und Inertial-Sensorik sind Steigerungsraten von ca. 40 % möglich. Unabhängig von den herausfordernden Marktbedingungen verfolgt MICRO-HYBRID kontinuierlich die Strategie eines nachhaltigen profitablen Unternehmenswachstums. Neue innovative Kunden- und Entwicklungsprojekte sollen auch im Geschäftsjahr 2024 durch gezielte Investitionen planmäßig weitergeführt werden und zu stetigen Ergebnissteigerungen im unten zweistelligen Prozentbereich führen. Damit verbunden sind Zukunftsinvestitionen in die Produkt- und Technologie-Entwicklung sowie in die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäfts- und Produktionsabläufen. Weltweit plant MICRO-HYBRID daher mit Ausgaben in Sach- und Finanzanlagen sowie in sehr gut ausgebildete Fachkräfte. Im folgenden Geschäftsjahr wird MICRO-HYBRID ca. 3,3 Mio. € in den Hauptstandort Hermsdorf investieren. Geplant sind Investitionsausgaben in Höhe von ca. 2 Mio. € in die Erweiterung von Produktions-, Büro- sowie Präsentationsflächen sowie ca. 1,3 Mio. € in die Anschaffung weiterer Fertigungstechnologien. Zur Umsetzung des Investitionsvolumens stehen überwiegend bereits zugesagte langfristige Fremdfinanzierungen zur Verfügung. 3.2. Wesentliche Chancen der zukünftigen Entwicklung MICRO-HYBRID zeichnet sich durch innovative, qualitativ hochwertige und nachhaltige Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen aus. Dabei bedient das Unternehmen bewusst diverse Geschäftsfelder. Dies ist stetiger Anspruch von MICRO-HYBRID. Innovationen und Weiterentwicklungen bestehender Produkte sowie die Implementierung innovativer Technologien stehen deshalb beständig im Fokus. Die bestehende hohe Wertschöpfungstiefe soll weiter ausgebaut werden. Ein weiteres Ziel ist die Verkürzung von Entwicklungs- und Markteinführungszeiten zur Realisierung schnellerer Umsatz- und Ergebnissteigerungen. Die Vertriebsstrategie konzentriert sich auf den Aufbau von breiteren und internationaleren Vertriebsstrukturen sowie auf den weiteren Ausbau der Digitalisierung von Vertriebskanälen. Dabei setzt MICRO-HYBRID insbesondere auf internationale Unternehmensbeteiligungen und fokussiert sich auf den chinesischen und US-amerikanischen Markt. Beide Märkte bieten für MICRO-HYBRID besondere Wachstumschancen. Für die Nutzung bestehender Absatzmöglichkeiten in China hält MICRO-HYBRID eine eigene chinesische Vertriebsgesellschaft als WFOE (Wholly Foreign Owned Enterprise). Der US-Markt wird ebenfalls direkt über eine eigene amerikanische Vertriebsgesellschaft in Nord-Amerika betreut. Die in der Entwicklungsprognose bereits beschriebenen Veränderungen der Weltmärkte nutzt MICRO-HYBRID, um mittels geeigneter Managementmethoden weiteres Unternehmenswachstum zu ermöglichen. Aufgrund eines effektiven, effizienten und transparenten Controllings sowie eines schnellen und flexiblen Handelns kann MICRO-HYBRID angemessen auf veränderte Marktanforderungen reagieren. Deshalb rechnet das Unternehmen in 2024 mit einem stabilen Gesamtumsatz auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Ein entscheidender Wettbewerbsvorteil ist eine schnelle und zuverlässige Lieferfähigkeit. Dazu hat MICRO-HYBRID geeignete Beschaffungsstrategien entwickelt und arbeitet an der weiteren Prozessoptimierung zur Verkürzung der Durchlaufzeiten. Neben der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäfts- und Produktionsabläufen arbeitet MICRO-HYBRID an der stetigen Verbesserung eines effektiven, effizienten und transparenten Controllings, welches die Unternehmensentwicklung zusätzlich positiv unterstützen soll. 3.3. Wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung Gegenwärtig sind keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar. Die andauernden weltwirtschaftlichen Themen der Überschuldung verschiedener Länder, Handelsstreitigkeiten sowie zwischenstaatlichen Konflikte und die damit angespannte politische Lage in solchen Gebieten stellen weltweite Risikofaktoren dar. Insbesondere die gesamtwirtschaftlichen Folgen des seit Februar 2022 anhaltenden Krieges zwischen Russland und der Ukraine sowie des seit Oktober 2023 erneut eskalierte Nahostkonflikts sind nicht vollumfänglich absehbar. Diese Marktveränderungen begünstigen die Absatzrisiken aufgrund einer möglicherweise fehlenden Ressourcenverfügbarkeit sowie schwer einschätzbaren Handelshemmnissen. Die Ressourcenverknappung verstärkt zusätzlich die Teuerungsraten, vor allem für Energie- und Lebensmittelpreise. Die Inflation ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung rückläufig und auch der Leitzins stabil. Es besteht dennoch Gefahr einer weiteren Ausdehnung der Inflation und des damit verbundenen Zinsänderungsrisikos. Die Verunsicherung der Märkte kann zu unvorhersehbarem Verhalten führen und eine negative Entwicklung der Gesamtwirtschaft begünstigen. MICRO-HYBRID begegnet diesen Themen mit Agilität und investiert weiter in Zukunftstechnologien sowie in breitere und internationalere Vertriebsstrukturen. Außerdem begrenzen geeignete Beschaffungsstrategien das Risiko für MICRO-HYBRID. Die inflationsbedingten Preisentwicklungen beherrscht das Unternehmen mittels eines effektiven, effizienten und transparenten Controllings. Kostensteigerungen können den Kunden benannt sowie unter Erbringung geeigneter Nachweise grundsätzlich weiterberechnet werden. Trotz aktuell rückläufiger Inflationsraten bleibt das Risiko einer Stagflation oder einer Rezession erhöht. Neben einem möglichen weiteren Nachfragerückgang besteht die Gefahr der erneuten negativen Entwicklung von Zins- und Wechselkursen. Diesem Risiko begegnet MICRO-HYBRID mit geeigneten Finanzierungsmodellen in enger Zusammenarbeit mit den Hausbanken. MICRO-HYBRID verfolgt konsequent die Strategie innovativer, qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen. Mit einem breiten Produktportfolio an innovativen Produkten für eine bessere Welt begrenzt MICRO-HYBID das Absatzrisiko einer negativen Marktentwicklung. Unabhängig davon besteht für das innovative Unternehmen ein Entwicklungsrisiko für die Markteinführung neuer Produkte, welchem mit einer qualitätsorientierten Personalpolitik sowie einem aktiven Projektcontrolling entgegengewirkt wird. Weiterhin beeinflusst die intensive Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, insbesondere mit renommierten Forschungsinstituten, die erfolgreiche Produktentwicklung positiv. Der Trend zu kürzeren Entwicklungszyklen bedeutet kürzere Amortisationszeiträume. Auch hier setzt MICRO-HYBRID ein effektives Controlling zur Steuerung eines positiven Betriebsergebnisses ein. Global wächst das Thema der Ressourcenknappheit. MICRO-HYBRID begrenzt dieses Risiko mit erhöhten Aufwendungen in neue Beschaffungsstrategien sowie einem deutlichen Lagerbestandsaufbau. Diese Maßnahmen dienen zur sicheren Belieferung der Kunden. Neben diesem Beschaffungsmarktrisiko von Rohstoffen beschäftigt sich das Unternehmen aufgrund der hohen Innovationskraft mit der Lieferfähigkeit von Single-Source-Produkten. Die Finanzierung des erhöhten Lagerbestandes erfolgt teilweise auch durch Anzahlungen von Kunden. Dieses wird durch den Abschluss von Rahmenlieferverträgen sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Redundanzartikeln eingeschränkt. Eine weitere Strategie ist die intensivierte Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Lieferanten bis hin zu Unternehmensbeteiligungen von MICRO-HYBRID. Dem allgemeinen Risiko des Fachkräftemangels wirkt die MICRO-HYBRID durch ein aktives Personalmarketing entgegen. Ziel ist das Recruiting leistungsstarker Mitarbeiter*innen, deren Wissen und Können im Unternehmen weiter gefördert wird. MICRO-HYBRID achtet auf ein wertschätzendes Betriebsklima und bietet zukunftssichere Arbeitsplätze. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung des Preisniveaus muss davon ausgegangen werden, dass sich die Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer erhöhen. Diese Entwicklung nutzt MICRO-HYBRID, um besondere Leistungsbereitschaften zu honorieren. Das Unternehmen MICRO-HYBRID achtet auf moderne Arbeitsplatzbedingungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz und bietet zeitgemäße Arbeitsrichtlinien zum gezielten Einsatz der individuellen Leistungsfähigkeit. Der Liquiditätsbedarf ist aufgrund der ausgeweiteten Lagerhaltung und den Zukunftsinvestitionen gestiegen. Die Bedienung der Darlehen soll durch die erwartete stabile Umsatzentwicklung finanziert werden. Weiterhin stehen der Unternehmensgröße angemessene Kreditlinien zur Verfügung. Diese waren zum Stichtag zu einem großen Teil ausgenutzt. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos im Kontokorrent wird auch auf alternative kurzfristige Instrumente gesetzt. Die Stabilität des EUR sowie die Entwicklung der Wechselkurse sind in Abhängigkeit von der Entwicklung der Weltmarktsituation vorsichtig zu bewerten. MICRO-HYBRID begrenzt die Währungsrisiken, indem bei Vertragsverhandlungen auf die Fakturierung in der Währung EUR geachtet wird. Sofern die Fakturierung in Fremdwährung erfolgt, setzt MICRO-HYBRID geeignete Kalkulationsmethoden zur Begrenzung des Währungsrisikos ein. Weiterhin steht das Unternehmen im engen Austausch mit den Hausbanken zur Beobachtung von Markt- und Währungsentwicklungen, um ggf. zukünfig geeignete Sicherungsinstrumente einsetzen zu können. Dem Finanzrisiko von Forderungsausfällen begegnet die MICRO-HYBRID mit einem wirkungsvollen Mahnwesen. Das allgemeine IT-Risiko wird durch eine gruppenweite IT-Sicherheitsrichtlinie begrenzt. Die Geschäftsführung schätzt die beschriebenen Risiken als anspruchsvoll, aber als für die MICRO-HYBRID beherrschbar ein. Seit 2023 ist MICRO-HYBRID Mitglied am Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen und steigert sein Engagement für Nachhaltigkeit kontinuierlich.
Hermsdorf, den 30. April 2024 Micro-Hybrid Electronic GmbH Dr. Knuth Baumgärtel, Geschäftsführer Erläuterung von Abkürzungen MEMS - Micro-Electro-Mechanical Systems LTCC - Low Temperature Cofired Ceramics MCM - Multi-Chip-Modul IR - Infrarot NAC - nano amorphous carbon CMOS - complementary metal oxide semiconductors NDIR - non dispersive infrared BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023MICRO-HYBRID ELECTRONIC GMBH, HERMSDORFAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023MICRO-HYBRID ELECTRONIC GMBH, HERMSDORFA. ALLGEMEINES Die Micro-Hybrid Electronic GmbH mit Sitz in 07629 Hermsdorf ist im Amtsgericht Jena unter der Nummer: HRB 202188 registriert. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft zum Abschlussstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Micro-Hybrid Electronic GmbH in Hermsdorf wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, werden die Angaben weitestgehend im Anhang vorgenommen. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden grundsätzlich nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Die Abschreibung der beweglichen Vermögensgegenstände wurden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von über € 250 bis zu € 800 werden im Jahr der Anschaffung grundsätzlich aktiviert, in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Das Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB, bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung vorzunehmen, wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zum gleitend gewogenen Durchschnittspreis (§ 256 Satz 2 i. V. m. § 240 Abs. 4 HGB) unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Im Einzelfall sind pauschalisierte Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden, wenn über einen längeren Zeitraum keine Lagerbewegung stattfand. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Anteile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. In den Fertigungskosten ist der anteilige Wertverzehr des Anlagevermögens berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Bewertung einbezogen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken mit dem Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde mit der Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,05 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen zum Bilanzstichtag angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern nach § 274 HGB werden angesetzt, wenn zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive Latenzen werden unverrechnet ausgewiesen. Zuschüsse der öffentlichen Hand zur anteiligen Finanzierung von Investitionsmaßnahmen werden passivisch im Sonderposten für Zuwendungen gezeigt. Der Sonderposten wird analog zur Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet worden. Sie decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorliegt, wurde eine Abzinsung mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen. Die Ermittlung der Rückstellung für die voraussichtliche Inanspruchnahme aus Gewährleistungsansprüchen erfolgte pauschal auf Basis einer Statistik von geschäftsjahresübergreifenden Reklamationen der letzten fünf Jahre. Für am Stichtag bereits konkretisierte Gewährleistungsfälle wurden Einzelrückstellungen gebildet. Die Bewertung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen erfolgte unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens (PUC-Methode). Die Abzinsung erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,75 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, unter Berücksichtigung der Ausscheideordnung "Aktiven/Invalidensterblichkeit". Fluktuationen sowie der Anwartschaftstrend waren nicht zu berücksichtigen. Als biometrische Rechnungsgrundlage dienten die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsposten sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet. Erstattungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Aktive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus dem abweichenden Ansatz von Finanzanlagen aufgrund von in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen in der Handelsbilanz sowie der abweichenden Bewertung von Rückstellungen. Passive latente Steuern ergeben sich hauptsächlich aus der abweichenden Bewertung im Sachanlagevermögen aufgrund steuerlich abweichender Abschreibungen. Die sich ergebenden Differenzen werden mit einem Steuersatz in Höhe von 30,825% bewertet. Aktive bzw. passive latente Steuern werden unverrechnet angesetzt. Die latenten Steuern setzen sich zum 31.12.2023 wie folgt zusammen:
VERSCHMELZUNG DER MIRCO-SENSOR GMBH Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die Tochtergesellschaft Micro Sensor GmbH, Hermsdorf, auf die MICRO HYBRID Electronic GmbH verschmolzen. Die Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte erfolgsneutral zu Buchwerten nach § 24 UmwG. Im Zuge der Verschmelzung wurde das Stammkapital nicht erhöht (§ 54 Abs. 1 UmwG). Einzige Gesellschafterin des übertragenden Rechtsträgers war die aufnehmende Gesellschaft. Aus den übernommenen Vermögensgegenständen und Schulden ergab sich nach Verrechnung mit dem untergehenden Beteiligungsbuchwert der Micro Sensor GmbH ein postiver Differenzbetrag in Höhe von T€ 786. Dieser wurde ergebniswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen werden nachfolgend die Vorjahreszahlen dargestellt, die sich ergeben hätten, wenn die Micro-Sensor GmbH im Geschäftsjahr 2022 bereits verschmolzen gewesen wäre. Außerdem werden die in den angegebenen Vorjahreszahlen enthaltenen Beträge, welche auf die Micro Sensor GmbH entfallen im Interesse der Klarheit bei Bedarf gesondert angegeben. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang dargestellt. Von den dargestellten Zugängen entfallen folgende Beträge auf Zugänge aus der Verschmelzung der Micro- Sensor GmbH:
Bei den Finanzanlagen wurden in Vorjahren gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer voraussichtlich nicht dauerhaften Wertminderung in Höhe von insgesamt T€ 550 vorgenommen. Es wird von einer nicht dauerhaften Wertminderung ausgegangen. Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Zu- oder Abschreibungen vorzunehmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 821 (Vorjahr T€ 391) Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 740 (Vorjahr T€ 821, davon Micro Sensor GmbH T€ 0) Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen in Höhe von T€ 182 (Vorjahr: T€ 230, davon Micro- Sensor GmbH T€ 56) im Wesentlichen Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand aus Erstattungen und Zuschüssen sowie kreditorische Debitoren. Dem Sonderposten für Investitionszuschüsse wurden im Berichtsjahr T€ 875 zugeführt, zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge wurden T€ 278 aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (T€ 365, Vorjahr T€ 237, davon Vorjahr Micro Sensor GmbH T€ 8), Jubiläumsverpflichtungen (TEUR T€, Vorjahr T€ 192, davon Vorjahr Micro Sensor GmbH T€ 10) sowie Gewährleistungsverpflichtungen (T€ 209 Vorjahr T€ 213, davon Vorjahr Micro Sensor GmbH T€ 0). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus folgender Übersicht (Vorjahresbeträge inklusive Micro-Sensor GmbH, siehe Erkläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind besichert durch Grundschuldeintragungen von insgesamt T€ 11.025. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche (Sicherungsübereignung von Maschinen sowie Abtretung von Forderungen) bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 104 (Vorjahr T€ 62, davon Vorjahr Micro Sensor GmbH T€ 62) Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus Entwicklungszuschüssen (T€ 235, Vorjahr T€ 762, davon Vorjahr Micro Sensor GmbH T€ 249) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 19 (Vorjahr T€ 12, davon Vorjahr Micro Sensor GmbH T€ 1). Auch enthalten sind Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung und außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von T€ 786, welche aus der Verschmelzung der Tochtergesellschaft Micro-Sensor GmbH resultieren (Verschmelzungsgewinn). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 105 (Vorjahr T€ 63, davon Vorjahr Micro Sensor GmbH T€ 0). D. SONSTIGE ANGABEN Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag
Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) 219 , davon 91 Angestellte und 128 gewerbliche Mitarbeiter. Beteiligungen Die Micro-Hybrid Electronic GmbH ist zum Abschlussstichtag an den folgenden Unternehmen wesentlich beteiligt:
* Abschlussstichtag jeweils der 31. Dezember 2023 ** Geschäftsjahr 2023 Die Umrechnung der Fremdwährungsbeträge erfolgte jeweils zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 war Dr. Knuth Baumgärtel, Bad Klosterlausnitz, (Dipl.-Kaufmann). Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Ausschüttungsgesperrte Beträge Aus der Aktivierung von aktiven latenten Steuern resultieren nach der Verrechnung mit passiven latenten Steuern ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB in Höhe von T€ 190. Nachtragsbericht Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung der nichtselbstständigen Betriebsstätte in Langewiesen und in Erwartung eines weiteren Wachstums des Geschäftsbereiches LTCC wurde im Geschäftsjahr 2024 entschieden, den Teilbetrieb in Langewiesen auf eine neu zu gründende Tochtergesellschaft auszugliedern. Die entsprechend notwendigen Beschlüsse waren zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch nicht gefasst. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, sind nicht eingetreten. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von € 2.969.899,64 und dem Gewinnvortrag in Höhe von € 8.086.530,02 ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von € 11.056.429,66 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hermsdorf, den 30. April 2024 Micro-Hybrid Electronic GmbH Dr. Knuth Baumgärtel, Geschäftsführer
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Micro-Hybrid Electronic GmbH, Hermsdorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Micro-Hybrid Electronic GmbH, Hermsdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Micro-Hybrid Electronic GmbH, Hermsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erfurt, 30. April 2024 MSC
Schwarzer Albus GmbH
Patrick Rotter, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde unverändert festgestellt am 3. Mai 2024. |
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