Planungsgruppe Lapp GmbH
Groß-Gerau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.897,00 |
13.065,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.791,00 |
9.957,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.100,00 |
3.100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
747.907,55 |
722.843,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
152.402,86 |
142.148,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
595.504,69 |
580.694,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.232,40 |
17.218,38 |
| D.
Aktive latente Steuern |
108.250,00 |
109.547,00 |
| Aktiva |
881.286,95 |
862.674,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
455.454,27 |
339.246,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
313.681,50 |
222.857,78 |
| III.
Jahresüberschuss |
116.208,18 |
90.823,72 |
| B.
Rückstellungen |
373.270,84 |
376.266,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.561,84 |
147.161,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
52.561,84 |
147.161,97 |
| Passiva |
881.286,95 |
862.674,06 |
Anhang
Planungsgruppe Lapp GmbH
Groß-Gerau
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben
Das Unternehmen ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Darmstadt unter der Handelsregisternummer
52070 eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und der sie ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erfolgt.
Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit
werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke zu Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung fast
ausschließlich im Anhang aufgeführt.
Die bisher angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze haben gegenüber dem Vorjahr
keine Änderung erfahren.
II.
Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.
Hinsichtlich der so genannten "geringwertigen
Wirtschaftsgüter" im Sinne des Steuerrechts wird von
der Möglichkeit einer Sofortabschreibung entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zu Nennwerten bewertet.
Das Ansatzwahlrecht gemäß § 274 HGB
zur
Aktivierung latenter Steuern wurdewahrgenommen. Es
wurde ein Posten in Höhe von 108.250,00 EUR gebildet.
Die Differenzen beruhen auf temporär unterschiedlichen
Bewertungen der Pensionsrückstellungen (103.404,00
EUR) und der sonstigen Rückstellungen (4.846,00 EUR)
in Steuer- und Handelsbilanz.
Das voll eingezahlte
Stammkapital ist zum Nennbetrag bewertet.
Folgende Ursachen führen zu einer
Ausschüttungssperre:
|
EUR
|
Unterschiedsbetrag nach
§ 253 Abs. 6 HGB
|
7.804,00
|
Aktivierung latenter
Steuern § 274 HGB
|
108.250,00
|
Gesamt
|
116.054,00
|
Aus der Abzinsung der
Rückstellungen für Pensionen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
(1,82 % p. a.) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre (1,74 % p. a.) ein Unterschiedsbetrag in Höhe
von 11,2 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag abzüglich der
latenten Steuern auf diesen Unterschiedsbetrag ist für
die Ausschüttung gesperrt.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode"
ermittelt. Die biometrischen Faktoren finden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der "Richttafeln RT 2018 G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck Berücksichtigung. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt. Dabei wurde der durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ermittelt und in
Höhe von 1,82 % p. a. angesetzt (im Vorjahr: 1,78 %
p.a.). Renten- und Entgelttrends wurden mit jeweils 0,00 %
p. a. berücksichtigt.
Der
Jahresüberschuss soll entsprechend dem
Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Steuer- und sonstige Rückstellungen decken die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag dotiert.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bewertet und besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Von den unter den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesenen Beträgen entfallen 712 EUR (Vorjahr 606
EUR) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
III.
Nachtragsbericht/Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben
sich nicht ergeben.
IV.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz
ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Geschäfte, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Neben den Verbindlichkeiten und den
Haftungsverhältnissen bestehen am Bilanzstichtag
sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB zu folgenden Vorgängen, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Gesamtbetrag
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Mietverträge
|
25.805,00
|
|
|
25.805,00
|
Leasingverträge
|
20.748,00
|
|
|
20.748,00
|
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 4.
Zu
Geschäftsführern sind bestellt:
Herr Uwe Lapp und Herr Kai Lapp
Groß-Gerau, den 11.
September 2024
Planungsgruppe Lapp GmbH
gez.
Uwe Lapp, Geschäftsführer
gez.
Kai Lapp, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024
festgestellt.
|