EXTREM-INNENAUSBAU GmbH
Haan
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.163,00 |
77.359,00 |
| I.
Sachanlagen |
46.163,00 |
77.359,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
285.568,88 |
100.948,23 |
| I.
Vorräte |
21.475,80 |
19.927,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
252.782,07 |
76.116,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.311,01 |
4.904,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.357,20 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
334.089,08 |
178.307,23 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.328,06 |
15.182,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.682,16 |
-2.663,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.145,90 |
5.345,25 |
| B.
Rückstellungen |
4.522,78 |
3.115,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
311.238,24 |
160.009,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
311.238,24 |
160.009,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
334.089,08 |
178.307,23 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2011
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
und "sonstige Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist.
2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
überein.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00
EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG bis auf
einen Restwert in Höhe von 0,50 EUR bzw. 1,00 EUR
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
behandelt.
Bei selbständig nutzbaren
Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten
zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro wird der
jährlich zu bildende Sammelposten über einen
Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.
6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen wurden in 2011 nicht
durchgeführt. Von der Bildung einer
Pauschalwertberichtigung wurde abgesehen.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag in
Höhe von 25.000,00 EUR angesetzt. Das gezeichnete
Kapital ist zur Hälfte eingezahlt.
8. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 71.504,85
EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.410,75 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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