ROEDER ELEKTROTECHNIK GmbH

Stadtweg 226A, 06493 Harzgerode, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 109055
Eingetragen
5.3.1996
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Elektromotoren und GeneratorenHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
die Planung, Herstellung und der Vertrieb von Elektro- und Automatisierungsanlagen, elektrotechnischen Geräten und Baugruppen im In- und Ausland sowie Planung und Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Roeder
seit 21.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Harzgerode
26.100 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ROEDER ELEKTROTECHNIK GmbH

Straßberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013

Bilanz zum 30. Juni 2013

Aktivseite

30.06.2013
EUR
A. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00
II. Sachanlagen 100.693,00
B. Umlaufvermögen  
I. Vorräte 174.706,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.788,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.384,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.527,02
SUMME AKTIVA 338.103,38

Passivseite

 
  30.06.2013
  EUR
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Kapital 26.100,00
II. Gewinnvortrag 66.891,20
III. Jahresüberschuss 38.170,45
B. Rückstellungen 42.819,75
C. Verbindlichkeiten 164.121,98
SUMME PASSIVA 338.103,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2012/2013

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel, der als Anlage zur Bilanz beigefügt wurde.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare und degressive Abschreibungen angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Anlagevermögen nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Umlaufvermögen wurden nicht vorgenommen.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 3 dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Anlage 3 ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten keine Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Martin Roeder.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Straßberg, 03. Dezember 2013

(Martin Roeder)

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