CoKom-Computer & Kommunikation GmbH
Wertheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.429,00 |
5.116,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.194,00 |
833,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.185,00 |
4.233,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
453.937,78 |
460.823,22 |
| I.
Vorräte |
25.357,51 |
44.064,72 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
0,00 |
365,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
229.720,22 |
195.297,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
198.860,05 |
221.461,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.369,00 |
11.736,06 |
| Aktiva |
475.735,78 |
477.675,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
265.314,88 |
271.525,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
240.314,88 |
246.525,80 |
| B.
Rückstellungen |
87.176,00 |
97.379,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.244,90 |
108.770,98 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.000,00 |
|
| Summe
Passiva |
475.735,78 |
477.675,78 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
CoKom-Computer & Kommunikation GmbH
Wertheim
______________________________
1. Allgemeine Erläuterungen zum
Unternehmen
Die CoKom-Computer & Kommunikation GmbH mit Sitz
in Wertheim ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Mannheim unter HRB 716246
eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den generellen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
aufgestellt worden.
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke
ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten
worden.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden
beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Im
Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung werden die
Abschreibung monatsgenau vorgenommen (pro rata
temporis).
Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
EUR 800,00 werden im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge werden
grundsätzlich mit den Herstellungskosten
ausgewiesen. Sie sind nach der retrograden Methode mit
den nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB mindestens
anzusetzenden Werten bewertet. Kosten
im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sind nicht
angesetzt.
Fertige Erzeugnisse und Waren werden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5
Satz 2 HGB,
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen offen
von den Vorräten abzusetzen, wird Gebrauch gemacht.
Ihr Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Passive latente Steuern sind gemäß §
274 Abs. 1 S. 1 HGB angesetzt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 3.591,68 (Vj. EUR 0,00).
b) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 590,67).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 122.244,90
(Vj. EUR 108.770,98).
5. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Personalentwicklung
Bei der Gesellschaft waren im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich 17 Personen
beschäftigt.
b) Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag
Herrn Achim Krimmer, Wertheim.
c) Organbezüge
Die Angaben zu den Gesamtbezügen nach § 285
Nr. 9a HGB entfallen unter Hinweis auf die
Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs.
4 HGB.
d) Ergebnisverwendung
Die Angaben zur Ergebnisverwendung entfallen unter
Hinweis auf § 326 HGB.
Wertheim, den 14. Januar
2025
gez.
Achim Krimmer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2025
festgestellt.
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