Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 20639
Eingetragen
5.1.2004
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzGroßhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus HolzGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Holzfertigprodukten aller Art

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

91224 Pommelsbrunn
25.000 €
100.00%
Ferdinand Pirner
91224 Pommelsbrunn

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Holz Pirner GmbH

Pommelsbrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 10.314,00 14.280,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 10.312,00 14.278,00
B. Umlaufvermögen 345.300,81 389.978,15
I. Vorräte 210.869,07 226.519,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.346,67 92.831,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.085,07 70.627,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.034,34 3.455,99
Aktiva 362.649,15 407.714,14

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 206.536,62 203.247,39
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 148.247,39 133.386,03
III. Jahresüberschuss 33.289,23 44.861,36
B. Rückstellungen 36.678,57 47.834,63
C. Verbindlichkeiten 119.433,96 156.632,12
Passiva 362.649,15 407.714,14

Anhang

Holz Pirner GmbH
Pommelsbrunn

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Holz Pirner GmbH mit Sitz in Pommelsbrunn ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 20639 eingetragen.

II.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss insgesamt wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

III.  Angaben zu Bilanzerierungs-und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurde beibehalten. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt dabei unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare bzw. geometrisch degressive Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren) angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Sonderabschreibungen i. S. § 7 g EStG wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind auf der Basis von retrograd ermittelten Herstellungskosten unter Berücksichtigung  des Prinzips der verlustfreien Bewertung bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel  und Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfalls zu Nennwerten bilanziert.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente Steuerrückstellungen gebildet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

IV.  Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 716,12 (i. VJ EUR 706,14) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 0,00 (i. VJ EUR 16,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen EUR 10.340,15 (i. VJ EUR 9.624,36).

Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 119.433,96 (i.VJ EUR 156.632,12) haben insgesamt EUR 0,00  (i.VJ EUR 2.541,04) eine Restlaufzeit von mehr als ein Jahr jedoch nicht mehr als  fünf Jahren.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Von den Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 13.483,82(i. VJ EUR 25.982,68) Verbindlichkeiten aus Steuern.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 252 HGB bestanden nicht.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Außergewöhnliche Erträge und außergewöhnliche Aufwendungen i.S.d. § 285 Nr. 31 HGB sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Erträge bzw. Aufwendungen aus der Abzinsung und aus der Währungsumrechnung sind nicht angefallen.

V.  Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt wurden insgesamt 13 Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführerin und Auszubildende wurden bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen nicht berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft unverändert durch die bei der Gesellschaft angestellte und hauptberuflich tätige Frau Marion Pirner, Pommelsbrunn.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Sachverhalte im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB lagen nicht vor.

Pommelsbrunn, den 24. Oktober 2024

Holz Pirner GmbH
Marion Pirner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024 festgestellt.

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