Holz Pirner
GmbH
Pommelsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.314,00 |
14.280,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.312,00 |
14.278,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
345.300,81 |
389.978,15 |
| I.
Vorräte |
210.869,07 |
226.519,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.346,67 |
92.831,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.085,07 |
70.627,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.034,34 |
3.455,99 |
| Aktiva |
362.649,15 |
407.714,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
206.536,62 |
203.247,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
148.247,39 |
133.386,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.289,23 |
44.861,36 |
| B.
Rückstellungen |
36.678,57 |
47.834,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.433,96 |
156.632,12 |
| Passiva |
362.649,15 |
407.714,14 |
Anhang
Holz Pirner GmbH
Pommelsbrunn
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Holz Pirner GmbH mit Sitz in Pommelsbrunn ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der
Handelsregisternummer HRB 20639 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss insgesamt wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, sowie
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.
2 HGB) gegliedert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
III.
Angaben zu Bilanzerierungs-und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurde
beibehalten. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt
dabei unverändert unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare bzw. geometrisch
degressive Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und
zehn Jahren) angesetzt. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR
800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Sonderabschreibungen i. S. § 7 g EStG wurden teilweise
in Anspruch genommen.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind auf der
Basis von retrograd ermittelten Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Prinzips der verlustfreien
Bewertung bewertet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten angesetzt.
Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfalls zu
Nennwerten bilanziert.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend
einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
IV.
Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern
enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR
716,12 (i. VJ EUR 706,14) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 0,00 (i. VJ EUR 16,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen EUR
10.340,15 (i. VJ EUR 9.624,36).
Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
119.433,96 (i.VJ EUR 156.632,12) haben insgesamt EUR
0,00 (i.VJ EUR 2.541,04) eine Restlaufzeit von mehr
als ein Jahr jedoch nicht mehr als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht.
Von den Verbindlichkeiten betreffen mit EUR
13.483,82(i. VJ EUR 25.982,68) Verbindlichkeiten aus
Steuern.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 252 HGB
bestanden nicht.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außergewöhnliche Erträge und
außergewöhnliche Aufwendungen i.S.d. § 285
Nr. 31 HGB sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.
Erträge bzw. Aufwendungen aus der Abzinsung und
aus der Währungsumrechnung sind nicht angefallen.
V.
Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt wurden insgesamt 13
Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführerin
und Auszubildende wurden bei der Ermittlung der
Mitarbeiterzahlen nicht berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft
unverändert durch die bei der Gesellschaft angestellte
und hauptberuflich tätige Frau Marion Pirner,
Pommelsbrunn.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Sachverhalte im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB lagen
nicht vor.
Pommelsbrunn, den 24. Oktober 2024
Holz Pirner GmbH
Marion Pirner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024
festgestellt.
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