Werner
Fischer GmbH
Neuried
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
453.350,01 |
46.890,50 |
| I.
Sachanlagen |
435.175,01 |
29.015,50 |
| II.
Finanzanlagen |
18.175,00 |
17.875,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
171.397,49 |
205.742,72 |
| I.
Vorräte |
2.086,00 |
4.010,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.023,11 |
119.145,52 |
| III.
Wertpapiere |
6.407,50 |
6.631,25 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.880,88 |
75.955,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.398,33 |
2.959,12 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
23.489,00 |
43.964,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
651.634,83 |
299.556,34 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
128.347,98 |
119.320,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
102.347,98 |
93.320,10 |
| B.
Rückstellungen |
55.483,90 |
156.243,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
466.633,82 |
22.828,26 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.169,13 |
1.164,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
651.634,83 |
299.556,34 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Werner Fischer GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1. 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) werden
in Anspruch genommen.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 410,00
werden im Wirtschaftsjahr gemäß § 6 Abs. 2
EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Die Bewertung erfolgte
nach Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) auf der
Grundlage der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Heubeck.Als
Rechnungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine
Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Dieser beträgt
für den 31.12.2014 4,53% p.a.
Der Anspruch aus der
Rückdeckungsversicherung in Höhe von Euro
656.027,00 wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit
der Pensionsrückstellung in Höhe von Euro
-632.538,00 verrechnet. Die Rückdeckungsversicherung
wurde mit den Anschaffungskosten bewertet, welche dem
beizulegenden Zeitwert entsprechen. Aus der Erhöhung
der Rückdeckungsversicherung ergab sich ein Ertrag in
Höhe von Euro 27.420,26.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum
01.01.2010 sich ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 105.967,00.
Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I EGHGB wurde
Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde
demgemäß 1/15, also Euro 7.065,00 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2014
beträgt Euro 70.642,00 (Art. 67 II EGHGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 5.261,02
(Vorjahr: Euro 15.384,14).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 86.250,51
(Vorjahr: Euro 21.861,94).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 16.281,08
(Vorjahr: Euro 14.422,93) sind durch
Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt
besichert.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von Euro 93.320,10 einbezogen.
Ergebnisverwendung
Keine Angabe nach § 325 Abs. 1 HGB.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Bernd Fischer
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Weitere
Geschäftsführer:
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Hanne Fischer
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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Euro
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Forderungen
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5.000,00
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Die Angaben beinhalten diejenigen Beträge, die
den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Neuried, den 08. März 2016
Werner Fischer GmbH
gez. Hanne Fischer, Geschäftsführerin
gez. Bernd Fischer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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