Interstar
Technology Group GmbH
Villingen-Schwenningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
18.198,38 |
18.176,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.198,38 |
18.176,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.555,81 |
4.102,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
185.750,00 |
179.800,00 |
| III.
Bilanzverlust |
202.194,19 |
200.697,11 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.642,57 |
13.073,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.198,38 |
18.176,78 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Interstar Technology Group
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu
den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände" die Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
2.3
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1
und 2 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe
der Sicherheiten) im Anhang in Form eines
Verbindlichkeitenspiegels vorgenommen.
Bei der Aufstellung des Verbindlichkeitenspiegels
erfolgte eine Differenzierung der oben gemachten Angaben
für jeden Posten der Verbindlichkeiten; von den
Erleichterungen nach § 288 HGB wurde bei der
Aufstellung kein Gebrauch gemacht.
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1
und 2 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe
der Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form
vorgenommen.
2.4
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 04.02.2012 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
2010 in Höhe von Euro 1.497,08 auf neue Rechnung
vorgetragen.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
VFE-Lage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Die Gesellschaft plant die Aufnahme ihrer
Tätigkeit wieder in 2012.
3.2
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Klaus Böhnke
ausgeübter Beruf: Kaufmann
4.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Villingen-Schwenningen, 04.06.2012
Interstar Technology Group GmbH
Klaus Böhnke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2012 festgestellt.
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