Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
H. Popp Materialuntersuchungslabor GmbHLiquidiert
82335 Berg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helga Popp seit 22.12.2009 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H. Popp Materialuntersuchungslabor GmbHAufhausen, Gemeinde BergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 200 9H. Popp Materialuntersuchungslabor GmbH(1) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 2 HGB dargestellten Gesamtkostenverfahren gegliedert. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. (2) Anlagevermögen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. (3) Umlaufvermögen Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden in angemessenem Rahmen wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Stichtag niedrigeren, beizulegenden Wert angesetzt. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalbetrag bilanziert. (4) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken. (5) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. (6) Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörte im Berichtsjahr an: Frau Helga Popp Es wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. ( 7 ) Sonstiges Die Gesellschaft befindet sich in der Liquidation |
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