HME GmbH Mobile Event Service

Kelterweg 4, 95336 Mainleus, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 4051
Eingetragen
5.1.2005
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtVermietung von Sport- und Freizeitgeräten
Gegenstand
Vermietung und Handel von mobilen Messe- und Veranstaltungscontainern und Fahrzeugen sowie die Erbringung aller im Zusammenhang mit dieser Vermietung und Nutzung möglichen Dienst- und Handelsleistungen. Die Vermarktung und Unterstützung sämtlicher Aktivitäten von Sportlern und Beteiligten des Sportmarktes, vorrangig aus dem Bereich des Motorsports sowie die Suche und Vermittlung geeigneter Sponsoren.

Historie

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Management

NameRolle
Monika Hofmann
seit 5.1.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Monika Hofmann
Wachholder 5 b, 95336 Mainleus
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HME GmbH Mobile Event Service

Mainleus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 21.154,00 32.184,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.653,00 0,00
II. Sachanlagen 19.501,00 32.184,00
B. Umlaufvermögen 87.759,96 110.116,43
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.770,96 47.977,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38.989,00 62.139,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.831,00 1.428,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.744,96 143.728,43

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 47.524,07 37.485,88
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 22.524,07 12.485,88
B. Rückstellungen 15.880,81 11.107,49
C. Verbindlichkeiten 47.340,08 95.135,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.744,96 143.728,43

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit der Jahresabschluss der HME GmbH Mobile Event Serviceentsprechende Positionen ausweist, wurden sie wie folgt bewertet:

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 werden entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei ca. 400%.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. € 6.916,28 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 5).

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von € 6.744,51 (Vorjahr: T€ 5).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):

Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Summe
47.340,08
(31.357,02)
0,00
(63.778,04)
0,00
(0,00)
47.340,08
(95.135,06)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Frau Monika Hofmann.

Ausleihungen an Mitglieder der Geschäftsführung

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die Geschäftsführerin ausgereichten Vorschüsse und Kredite auf insgesamt € 6.744,51 (Vorjahr: T€ 5). Die Verzinsung erfolgte mit 3% p.a.

gez. Monika Hofmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.7.2011.

Nachrichten & Medien

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