Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Stadtwerke Bebra GmbH
Wiesenweg 1, 36179 Bebra, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Rudolph seit 16.1.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Bebra | 67.86% |
| 32.14% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Bebra GmbHBebraJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für OffenlegungszweckeGeschäfts - und Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliches Umfeld Volkswirtschaftliche Daten Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Krieg in der Ukraine und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück. Während die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland im Juni 2023 für das Berichtsjahr noch eine Stagnation für möglich gehalten hatte, ist das BIP um 0,2 Prozent (OECD) beziehungsweise laut Statistischem Bundesamt um 0,3 Prozent zurückgegangen. Ein wesentlicher Grund hierfür waren Zinserhöhungen. Diese sollten der Inflation entgegenwirken, bremsten jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag. Branchensituation Der Energieverbrauch, genauer der Primärenergieverbrauch (PEV) eines Landes stellt die Summe der Energiegewinnung im eigenen Land, bereinigt um den Einfuhr-/Ausfuhrsaldo und den Saldo von Ein- und Ausspeicherungen von Energie in Energiespeicher dar. Als Primärenergie werden alle Energien bezeichnet, die ohne vorherige Umwandlung in ihrer Ursprungsform vorhanden sind, z. B. Windenergie, Braunkohle oder auch Kernenergie. Der PEV in Deutschland ging im Jahr 2023 nach vorläufigen Daten der AG Energiebilanzen (AGEB) um 8,1 % auf 10.735 Petajoule (PJ) zurück. Damit liegt er laut AGEB mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Erhebliche Bedeutung für den Rückgang des Energieverbrauchs hatten laut AGEB das anhaltend hohe Energiepreisniveau und die schwache wirtschaftliche Entwicklung. Zwar sanken die Einfuhrpreise für die wichtigsten Importenergien im Jahresverlauf, dennoch lagen die Preise weiterhin deutlich über dem Niveau von 2021. Das hohe Preisniveau führte sowohl zu Investitionen in die Energieeffizienz und zu Energieträgersubstitutionen, war aber auch für Kürzungen energieintensiver Produktionen und damit für den Verbrauchsrückgang verantwortlich. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demografischen Entwicklung aus: per Saldo wuchs die Einwohnerzahl 2023 um mehr als 0,3 Mio. auf 84,7 Mio. Energiepreisentwicklung Im Verlauf des Jahres 2023 haben die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich nachgelassen. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Krieges in der Ukraine auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität für Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung. Bei insgesamt milden Witterungsbedingungen im vergangenen Winter konnten zudem Gasreserven in den Untergrundspeichern gegenüber Vorjahren geschont werden. EU-weit betrug der Füllstand zum 1. April 2023 noch zirka 56 Prozent (im Vorjahr nur zirka 27 Prozent). Auf dieser Basis war es den Speicherbetreibern möglich, bis zum kalendarischen Beginn des Winterhalbjahres am 1. Oktober 2023 die Speicher zu befüllen, da die Nachfrage und damit auch der Druck auf die Großhandelspreise entsprechend geringer waren. Zu diesem Zeitpunkt lag der Füllstand der Gasspeicher bereits bei zirka 96 Prozent und am Jahresende noch bei zirka 86 Prozent. Zum Berichtszeitpunkt konnten witterungsbedingt für den Verlauf des gesamten Winters noch keine verlässlichen Aussagen über die kundenbezogenen Verbrauchsreduktionen getroffen werden. Im vergangenen Winter 2022/23 haben zum Beispiel Haushalte in Deutschland ihren Verbrauch reduziert, und zwar in Höhe der geschätzten temperaturunabhängigen Reduktion von etwa 10 Prozent. Die Einsparungen trugen insgesamt zu einer geringeren Nachfrage im Großhandelsmarkt bei und haben zudem eine preisdämpfende Wirkung. Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas im Monatskontrakt an der Börse 77 €. Zum Ende des Berichtsjahres pendelten sich die Preise bei zirka 35 € ein. Für Strom war die Entwicklung ähnlich. Zu Jahresbeginn kostete eine MWh Strom Grundlast im Jahreskontrakt des Folgejahres 214 €, zum Ende des Berichtsjahres zirka 100 €. Damit liegt das Preisniveau insgesamt aktuell wieder unterhalb des Niveaus vor Beginn des Kriegs in der Ukraine, jedoch ist es immer noch knapp doppelt so hoch wie der Wert des langfristigen Mittels vor Beginn der Energiekrise. Als Faktoren für ein aktuell weiterhin erhöhtes Preisniveau wirken neben der gegenwärtigen Unsicherheit über den witterungsbezogenen Verlauf des Winters insbesondere verbleibende geopolitische Risiken und der Wettbewerb um Flüssiggas auf dem Weltmarkt. Der erwartete Ausbau von Kapazitäten zur Verflüssigung von Gas könnte in den kommenden Jahren dagegen mittelfristig zu rückläufigen Preisen für Flüssiggas führen. Bei diesen Ausführungen gilt es zu berücksichtigen, dass sich der Endpreis für den Verbraucher in Deutschland zum größten Teil aus Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten zusammensetzt. Stromeinkauf und Vertriebsmargen machen nur weniger als ein Viertel des Endpreises aus. Der größte Preistreiber beim Strom ist also der Staat mit Steuern und Umlagen. Energiepolitisches Umfeld Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung im Vergleich zum bisherigen Ziel von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore-Wind-Leistung von bisher 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Mit dem Messstellenbetriebsgesetz hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Beschleunigung Einsatzes intelligenter Messgeräte beschlossen. Das Gesetz wurde zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Diese Maßnahme ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde/Bundesnetzagentur und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. Nach erfolgter Kostenprüfung wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ausgangsniveau der Verteilnetzbetreibergesellschaften für Strom für die vierte Regulierungsperiode bestätigt, wobei die abschließenden Festlegungen weiter ausstehen und im ersten Quartal 2024 erwartet werden. In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres unter anderem eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 umgesetzt. Die Festsetzungen werden zum Teil durch Beschwerdeverfahren einer Prüfung unterzogen. Wie angekündigt plant die BNetzA eine Überprüfung des aktuellen Regulierungsrahmens im Hinblick auf die stark steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber infolge der Energie- und Klimawende. Dazu hat die Regulierungsbehörde Anfang 2024 ein Eckpunktepapier mit initialen Vorschlägen veröffentlicht und Vertretern aus der Energiewirtschaft und anderen Stakeholdern vorgestellt. Schwerpunkt der veröffentlichten Eckpunkte ist die Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für die fünfte Regulierungsperiode (Gas ab 2028, Strom ab 2029) für Verteilnetzbetreiber und Gasfernleitungsnetzbetreiber, aber auch kurzfristigerer Anpassungsbedarf für die Nutzungsdauer von Gasnetzen. Hierfür hat die Regulierungsbehörde einen bis Ende 2025 dauernden Diskussionsprozess vorgesehen. Der bisherige Rechtsrahmen gilt dabei bis auf weiters fort. Tatsächliche Änderungen für Netzbetreiber ergeben sich erst, wenn die Ergebnisse zusätzlich in einen formell verbindlichen Rechtsrahmen überführt werden. Dies ist bei den Eckpunkten für die fünfte Regulierungsperiode voraussichtlich für das Jahr 2026 zu erwarten. Beim Thema (Cyber-)Security stand bei der nationalen Umsetzung der "Resilience of Critical Entities EU Directive - CER Directive" beziehungsweise der "Measures for high common level of cyber security - NIS2 Directive" sowie des "Network Code on Cyber Security" der EU-Kommission die Vermeidung von unnötiger Bürokratie und Doppelregulierung im Vordergrund. Die Stadtwerke Bebra prüfen inwieweit die Vorschriften sie betreffen und werden sie dann zeitnah umsetzen. Wasserwirtschaft Die Wasserversorgung ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und gehört auch zu den sog. Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), bei deren Ausfall empfindliche Störungen der Grundversorgung und Gefährdungen für Leben und Gesundheit bis hin zur Störung der Öffentlichen Sicherheit resultieren können. Die Herausforderungen der Wasserwirtschaft in Deutschland nehmen stetig zu. Ob Klimawandel, demografische und gesellschaftliche Veränderungen oder eine alternde Infrastruktur: all dies wirkt sich - direkt oder indirekt - auf zukünftige Wasserdargebote und ?bedarfe aus. Die Anforderungen an den Betrieb, die erforderlichen Anpassungen der Infrastrukturen oder die Qualitätsentwicklung von Rohwässern unterschiedlicher Herkunft verändern sich. Eine qualitativ und quantitativ gesicherte Versorgung mit Trinkwasser muss jedoch trotzdem gewährleistet sein. Die Wasserversorgung hat sich den Herausforderungen der Zukunft, wie dem demografischen Wandel, dem Abbau der Industrie und den Wassersparinitiativen, durch welche die Wasserabsätze zurückgehen, in den letzten Jahrzehnten gestellt. Durch die anhaltend hohen Temperaturen in den vergangenen Sommern hat sich bei den Privatkunden jedoch zuletzt ein gegenläufiger Trend bei der Wasserabnahme ergeben. Die Zunahme diffuser Einträge, menschengemachter Spurenstoffe sowie ansteigende Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft um Flächen und die Ressource Wasser sind Herausforderungen für die Qualitätssicherung. Aber auch der Klimawandel mit vermehrten Starkregenereignissen und eine gewässerverträgliche Ausgestaltung der Energiewende prägen die Arbeit eines Trinkwasserversorgers. Der Einfluss der europäischen Politik auf den Trink- und Abwasserbereich ist bereits heute erheblich. Viele nationale Regelungen basieren auf europäischen Rechtsakten, deren Umsetzungsspielräume zunehmend begrenzt sind. Besonders hervorzuheben ist die Trinkwasserrichtlinie. Im Jahr 2019 stimmten das Europaparlament und die Mitgliedstaaten ihrer Überarbeitung zu. Im Oktober 2020 wurde die neue Richtlinie verabschiedet. Mit den neu vereinbarten Regeln soll der bislang freiwillige "risikobasierte Ansatz" verpflichtend eingeführt werden. Daneben beinhaltet die Richtlinie einen verbesserten Zugang zu Trinkwasser, beispielweise durch öffentliche Trinkwasserbrunnen, sowie umfangreiche Informationspflichten zu Qualität und wirtschaftlichen Daten gegenüber der Bevölkerung. Wasserrahmenrichtlinie Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)16 aus dem Jahr 2000 ist für den Gewässerschutz von zentraler Bedeutung. Die EU-Staaten sind hiernach verpflichtet, bis zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen "guten ökologischen" und "guten chemischen Zustand" zu bringen. Die Richtlinie wurde von der EU einem sogenannten "Fitness-Check" unterzogen. Im Ergebnis wurde die Richtlinie für zweckmäßig befunden, wobei Defizite in der Umsetzung bestehen. Sehr beratungsintensiv für die Stadtwerke Bebra GmbH waren auch die Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Maßnahmenraum Bebra - Nentershausen. Diese Maßnahmen werden von der hessischen Landesregierung zu 100 % gefördert und dienen insbesondere der landwirtschaftlichen Beratung hinsichtlich der Ausbringung von Düngemitteln. Die kurzfristig ausgesetzte Förderung wurde ab 2018 durch das Land Hessen wieder aufgenommen. Die landwirtschaftliche Beratung wird weiterhin durch das Büro IGLU in Göttingen durchgeführt. Die Stadtwerke Bebra GmbH ist weiterhin federführend. Der Maßnahmenraum wurde um die Gemeinde Wildeck erweitert. B. Die Lage des Unternehmens Absatzentwicklung Im gesamten Versorgungsbereich hat sich die Stadtwerke Bebra GmbH in ihrem Geschäftsgebiet gut behauptet. Durch die günstigen bezugs- und zielgruppenspezifischen Preisangebote ist es uns gelungen, die Marktführerschaft in unserem Absatzgebiet trotz des erheblich gestiegenen Wettbewerbs zu verteidigen. Ein daraus resultierendes hohes Maß an Kundenbindung und striktes Kostenmanagement waren auch im Geschäftsjahr 2023 Grundlagen für den erfolgreichen Geschäftsverlauf.
In den einzelnen Sparten ergibt sich folgende Umsatzentwicklung. Dargestellt ist der Bruttoumsatz ohne Abzug der Stromsteuer. Die sonstigen Umsatzerlöse sind in der Aufstellung nicht enthalten.
Wasser Veränderung
Ergebnisentwicklung Zur Erläuterung der Ertragslage wird aus der Gewinn- und Verlustrechnung eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufbereitete Erfolgsrechnung abgeleitet:
In der Sparte Strom ging der mengenmäßige Rückgang mit erheblich gestiegenen Erlösen einher. Dies betrifft sowohl den Handel als auch den Netzbetrieb. Der Umsatz im Strombereich hat sich um T€ 1.744 auf T€ 9.484 erhöht. Davon entfallen T€ 1.243 auf den Vertriebsbereich, T€ 2 auf den Messstellenbetrieb und T€ 499 auf die Umsätze im Netz. Insgesamt ist dies auf die höheren Vertriebspreise und die gestiegenen Netzentgelte zurückzuführen. In der Sparte Gas wurden auf Grund der Witterungslage erhebliche Mengenrückgänge sowohl im Handel als auch im Vertrieb festgestellt. Beim Gas haben wir einen Umsatzanstieg in Höhe von T€ 2.040 auf T€ 5.996 zu verzeichnen. Auch hier haben höhere Vertriebspreise und gestiegene Netzentgelte dazu beigetragen. Die gesamten Erlöse in den Sparten Strom und Gas konnten um T€ 3.784 gesteigert werden. Im Wasserbereich sind in 2023 sowohl die Absatzmenge als auch der Umsatz geringfügig gesunken. Der Umsatz in dieser Sparte beträgt T€ 1.409 und hat einen Rückgang von T€ 39 zu verzeichnen. Der Rückgang bei den sonstigen Umsatzerlösen ergibt sich nahezu vollumfänglich aus einem gesunkenen EEG-Ausgleich mit Tennet. In 2023 lag dieser um rd. TEUR 235 niedriger als im Vorjahr. Der Materialaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr insbesondere wegen der höheren Einstandspreise trotz gesunkener Mengen doch sehr deutlich. Wir haben einen Anstieg von T€ 1.568 auf einen Gesamtmaterialaufwand in Höhe von T€ 12.530 zu Buche stehen. Das verbleibende Rohergebnis liegt um TEUR 1.877 höher als im Vergleichsjahr 2022. Der Anstieg des Personalaufwandes ist unter anderem dem Anstieg der tariflichen Besoldung als auch der Aufstockung des Personalbestandes geschuldet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren 40 Personen (plus 4) beschäftigt. Die betrieblichen Aufwendungen sind insbesondere wegen der Rückstellungszuführungen für drohende Verluste um TEUR 705 gestiegen. Wegen des Abschlusses einiger Bauprojekte sind auch die Abschreibungen um TEUR 123 höher als im Vorjahr. Aller weiteren Veränderungen beeinflussen das Betriebsergebnis von TEUR 2.125,4 nur minimal. Das Finanzergebnis ist ausgeglichen. Die dargestellte gute Entwicklung bei Erlösen und Aufwendungen führt zu einem erheblichen Anstieg der Steuerlast. Im Aufwand sind hierfür TEUR 788 enthalten. Im Vorjahr wurden lediglich TEUR 343 aufgewendet. Die Stadtwerke Bebra beenden das Geschäftsjahr mit einem handelsrechtlichen Jahresüberschuss von TEUR 1.337. Personal - und Sozialbereich Im Geschäftsjahr wurden zum Jahresende 40 Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung) beschäftigt. Die Vergütungen, die Arbeitszeit sowie die dazu gehörigen Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen richten sich nach den geltenden Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Die Besoldung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-V).
Personalaufwand
Der Personalaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr um T€ 228,1. Die Erhöhung begründet sich durch die tariflichen Veränderungen und die notwendige Aufstockung des Personals. Investitionen Die Zugänge im Anlagevermögen betragen insgesamt T€ 1.298. Davon entfallen auf Investitionen in immaterielles Anlagevermögen T€ 46 und auf Investitionen in Sachanlagevermögen T€ 1.251 Die Investitionen sind aus dem Cash-Flow des laufenden Betriebes, den liquiden Mitteln sowie den Zugängen aus Investitions- und Baukostenzuschüssen finanziert. Die Investitionen in Sachanlagevermögen entfallen im Wesentlichen auf die Erweiterungen, Verstärkungen und Erneuerungen des Leitungsnetzes. Die Investitionen im Anlagevermögen teilen sich nach Sparten wie folgt auf:
Finanz- und Vermögenslage
Die Bilanzsumme des Unternehmens ist zum 31. Dezember 2023 um T€ 2.290,9 = 14,1 % gestiegen, wobei die Zunahme im Wesentlichen auf die Veränderungen im Umlaufvermögen zurückzuführen ist. Das Anlagevermögen ist um T€ 355,5 = 3,3 % gestiegen. Bei den liquiden Mitteln ist ein Zugang in Höhe von T€ 2.092,0 = 64,3 % zu verzeichnen. Die Finanzierung des Anlagevermögens erfolgte trotzdem ausschließlich aus eigenen Mitteln, Der Anstieg der liquiden Mittel resultiert aus der verbesserten Ertragslage. Die Bilanzstruktur hat sich jedoch nicht wesentlich verändert. Das Anlagevermögen macht rund 59,8 % (Vj: 66,1 %) des Gesamtvermögens aus. Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen hat sich im Geschäftsjahr 2023 auch verändert und beträgt jetzt 40,2 % nach 33,9 % zum Vorjahresstichtag. Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 365,9 = 10,3 % zurück gegangen. Die Baukostenzuschüsse erhöhten sich, weil erhebliche Netzerweiterungsmaßnahmen mit Beitragspflicht durchgeführt wurden. Demgegenüber stehen die planmäßigen Auflösungen. Die erhebliche Zunahme bei den Rückstellungen ergibt sich aus einer Neueinschätzung aller im Unternehmen bestehenden Risiken. Die wesentlichen Positionen betreffen die Abschirmung von Vertriebsrisiken wegen gestiegener Einstandspreise und zugesagten Treuebonuszahlungen (T€ 1.458). Außerdem wurden die in der Zukunft liegenden Veränderungen bei den Regulierungskonten abgeschirmt. Alle anderen Rückstellungen betreffen den ordentlichen Geschäftsbetrieb und wurden jeweils zum Bilanzstichtag neu bewertet. Entwicklung des Eigenkapitals
Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 54,9 (Vj. 58,1 %). Nach den Bilanzierungsrichtlinien der Versorgungswirtschaft können zur Darstellung der Vermögenslage Teile der Baukostenzuschüsse in das wirtschaftliche Eigenkapital einbezogen werden, da diese Posten langfristig zur Verfügung stehen. Ermittelt man das wirtschaftliche Eigenkapital unter Hinzurechnung von 2/3 der Baukostenzuschüsse, ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 62,4 % (Vj. 66,4 %). Die Anlagendeckung durch das Eigenkapital beträgt 91,8 % (Vj. 88,0 %). Die Vermögenslage des Unternehmens ist geordnet. Die Stadtwerke Bebra GmbH und der Umweltschutz Als Anbieter von Energie- und Wasserdienstleistungen sind wir uns der besonderen Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Sicherheit der Menschen bewusst und handeln entsprechend. Wir reduzieren die Umweltbelastungen, die beim Bereitstellen unserer Dienstleistungen entstehen auf ein notwendiges Mindestmaß und setzen uns nachhaltig für die Verringerung lokaler und regionaler Umweltbelastungen ein. Die Schonung der natürlichen Ressourcen ist uns ein zentrales Anliegen. Wir betrachten ökologische, ökonomische und soziale Aspekte nicht isoliert, sondern unter gesamtheitlicher Abwägung aller Anforderungen. Wir haben die Notwendigkeit des vorsorgenden Umweltschutzes und dessen langfristige Wirtschaftlichkeit erkannt. Wir überwachen und bewerten die Umweltauswirkungen, die durch unsere gegenwärtigen und geplanten Tätigkeiten entstehen und leiten daraus notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur stetigen Verminderung von Umweltbelastungen ab. Unsere Anlagen und Betriebseinrichtungen werden in regelmäßigen Abständen unter Umweltschutz- und Sicherheitsgesichtspunkten geprüft und am besten verfügbaren Stand gemessen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für uns Mindeststandard. Durch technische und organisatorische Vorsorge versuchen wir Störungen in unseren Betriebseinrichtungen weitgehend auszuschließen und unvermeidliche Umweltauswirkungen zu begrenzen. Gemeinsam mit externen Fachleuten bemühen wir uns um eine stetige Verbesserung der Anlagensicherheit. Das Umweltbewusstsein und das umweltgerechte Verhalten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen wir durch gezielte Aktivitäten und offenen Dialog. Zu den Maßnahmen des Umweltschutzes gehören auch die Anstrengungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. C. Bericht über die Chancen und Risiken sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens Organisationssicherheit Die Stadtwerke Bebra GmbH hat sich bereits seit dem Geschäftsjahr 2004 der Realisierung eines Projekts im Rahmen der Organisations- und Arbeitssicherheit gewidmet. Unter dem Arbeitstitel "Der Weg zum organisationssicheren Unternehmen" ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Organisation, der vorliegenden Dokumente und der Arbeitssicherheitsmaßnahmen vorgenommen worden. Ziel war die Erstellung von Betriebshandbüchern für die Bereiche Strom, Gas und Wasser mit Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Wartungsplänen, Schulungsanforderungen und einer Beauftragtenliste für die einzelnen Gebiete. Zum Maßnahmenkatalog gehört auch die Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, eine Gefährdungsanalyse und -beurteilung sowie die Benennung von technischen Führungskräften. Eine Überarbeitung des Betriebshandbuches ist erfolgt. In den Geschäftsjahren 2024 und 2025 soll die gesamte Betriebsorganisation untersucht und neu beschrieben werden. Insbesondere sollen die wichtigsten betrieblichen Prozesse bearbeitet werden. Risikomanagement Gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Aktiengesetzes, das analog auch für die Stadtwerke Bebra GmbH anzuwenden ist, hat die Unternehmensleitung geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden (Risikofrüherkennungssystem). Aufgrund dieser Vorschriften und im Sinne einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung wurde bei der Stadtwerke Bebra GmbH im August 2003 ein Risikomanagementsystem eingeführt. Die Einführung eines Risikomanagementsystems bei der Stadtwerke Bebra GmbH und die damit verbundene Erfassung aller bestehenden und bekannten Einzelrisiken waren insgesamt erfolgreich. Es hat sich gezeigt, dass wir im Zuge unserer unternehmerischen Tätigkeit und unserer geschäftlichen Aktivitäten einer Reihe von Risiken ausgesetzt sind, die untrennbar mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Wir begegnen diesen Risiken mit dem umfangreichen Risikomanagementsystem, das Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen ist. Unser Risikomanagementsystem zielt darauf ab, die Geschäftsführung in die Lage zu versetzen, frühzeitig Risiken zu erkennen, um rechtzeitig gegensteuern zu können. Darüber hinaus werden die Geschäftsprozesse kontinuierlich auf Effektivität und Effizienz untersucht. Die Wirksamkeit unseres Systems wird regelmäßig durch unsere Abschlussprüfer gemäß den gesetzlichen Anforderungen geprüft. Außerdem wird im Aufsichtsrat durch die Geschäftsführung einmal jährlich ausführlich über die Risikosituation der Gesellschaft berichtet. Der vollständige Risikobericht wird allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Stadtwerke Bebra GmbH arbeiten im Risikomanagement mit dem EDV-Tool "Ready 4 Risk". Es versetzt den Risikoverantwortlichen in die Lage, die Berichterstattung systematisch und zeitnah zu erledigen. Gesamtbild der Risiken- und Chancenlage Die wesentlichen Risiken der Stadtwerke Bebra GmbH finden sich in den Bereichen Anreizregulierung und Vertrieb. Hier wird vor allem erkennbar, wie gravierend politische Entscheidungen und gesetzliche Vorschriften das Unternehmensergebnis beeinflussen können, denn eine Vielzahl der Risiken ist der Kategorie politische, rechtliche und gesellschaftliche Risiken zugeordnet. Ein latentes Risiko, das zugleich auch eine entsprechende Chance darstellt, stellt grundsätzlich für einen Energieversorger bzw. Netzbetreiber primär im Gasabsatz das Wetter dar. Chancen können mehrheitlich aus den Vertriebsrisiken abgeleitet werden, wie Margenveränderungen, Kundenverluste und Bindefristrisiken. Der Identifikation von Chancen wird bei zukünftigen Risikoabfragen eine höhere Bedeutung eingeräumt. Ziel ist der Ausbau des Chancenmanagements. Nachfolgend werden die Toprisiken sowie Chancen erläutert, die auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage wirken könnten: 1. Das allgemeine "Vertragsrisiko" beinhaltet die aktuelle Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln. 2. Das Risiko "Mehrkosten durch die Bereitstellung von Smart-Metering" beinhaltet die Unklarheit, inwieweit diese Kosten von der Regulierungsbehörde anerkannt werden. 3. Das Risiko "Anreizregulierung und Kostenprüfung" beinhaltet die möglichen Kürzungen der Netzentgelte im Rahmen der dritten Regulierungsperiode. 4. Zu den größten Risiken gehören die mit dem Vertrieb verbundenen möglichen Forderungsausfälle. Die Aufrechterhaltung eines intakten Forderungsmanagement mit einem konsequenten Mahnwesen wird daher zunehmend Bedeutung erhalten. 5. Den Festmengenrisiken im Einkauf für Strom und Gas wird durch besondere Marketingaktivitäten begegnet. Um den verstärkten Wettbewerb zu begegnen, setzen die Stadtwerke auf regionale Nähe, gute Kundenbetreuung und künftig auch vermehrt auf ökologische Produkte. 6. Die Einflüsse des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf die Beschaffung von Strom und Gas sowie anderer Verbrauchsgegenstände. 7. Chancen für das Unternehmen ergeben sich aus der Kundennähe und aus dem kommunalen Bezug unseres Unternehmens. 8. Weitere Chancen sehen die Stadtwerke Bebra GmbH in der Erschließung neuer Geschäftsfelder insbesondere auch in der interkommunalen Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen und benachbarten Stadt- und Gemeindewerken. 9. Eine weitere Chance ist in der engen Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter EAM zu sehen. Die Stadtwerke arbeiten eng mit der EAM beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Bebra zusammen. Dies wird als Chance für die Stadtwerke gesehen, allerdings ergeben sich insbesondere im Bereich des Netzes aber auch in dem Bereich der Verwaltung hohe Anforderungen aus dieser Kooperation. 10. Eine weitere Chance für die Stadtwerke Bebra GmbH ist die "gesunde" Eigenkapitalquote. Zum 31.12.2023 beläuft sich diese auf 54,9 %. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht. Diese Ausganglage ist für zukünftige ggfs. durch Fremdkapital finanzierte Investitionen komfortabel. Beurteilung der Risikosituation durch die Geschäftsführung Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität der Gesellschaft ist die Stadtwerke Bebra GmbH durch das Risikomanagement für die Bewältigung der beschriebenen Risiken gut gerüstet. Die Bewertung des Risikoszenarios der Stadtwerke Bebra GmbH führt insgesamt zu dem Ergebnis, dass durch die ergriffenen Steuerungsmaßnahmen derzeit keine Risiken erkennbar sind, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen. Für alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken, die das Geschäftsfeld der Stadtwerke Bebra GmbH betreffen wurde eine Risikovorsorge in der Bilanz getroffen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge, die eine deutlich andere Darstellung der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage erforderlich gemacht hätten, sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Prognosebericht: Erwartete Umfeldentwicklung: Angesichts der aktuellen geopolitischen Krisen und Herausforderungen und den damit verbundenen Unsicherheiten geht die OECD in ihrem Wirtschaftsausblick Ende 2023 von einem globalen Wirtschaftswachstum für das Jahr 2024 von 2,7 Prozent aus. Allerdings sind Prognosen aufgrund der aktuellen Situation in hohem Maße mit Unsicherheiten behaftet. In der Prognose für das Wachstum der Weltwirtschaft für das Jahr 2024 sind strengere Finanzierungsbedingungen, ein schwaches Handelswachstum in einem Umfeld geopolitischer Spannungen sowie Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik berücksichtigt. Unter der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft laut OECD im Jahr 2025 voraussichtlich um 3 Prozent wachsen. Es wird erwartet, dass der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion aufgrund des weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken wird. Die Experten der europäischen Kommission prognostizieren für die EU für das Jahr 2024 ein BIP-Wachstum von voraussichtlich 1,3 Prozent und für das Jahr 2025 von 1,7 Prozent. Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent gerechnet. Die sich Ende 2023 abschwächende Inflation, die steigenden Einkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. Erwartete Auswirkungen des künftigen energiepolitischen Rahmens: Auch in den kommenden Jahren sind weitere Kürzungen der Netzentgelte zu erwarten. Dies wird sich auch entsprechend auf das Ergebnis der Stadtwerke Bebra GmbH auswirken. Insgesamt wird deutlich, dass der mit der deutschen Energiewende geplante Umbau der Energieversorgung neben Investitionserfordernissen in Erzeugungs- und Netzkapazitäten auch zunehmende Anforderungen zur Wahrung der Systemstabilität nach sich ziehen wird, denen verstärkt mit regulatorischen Eingriffen begegnet werden soll. Erwartete Entwicklung der Ertragslage pro Geschäftsfeld Auch 2023 orientiert sich die Stadtwerke Bebra GmbH an dem Ziel, auf Basis einer starken lokalen Position wichtigster Marktteilnehmer im Geschäftsgebiet zu sein. Der Wettbewerbsdruck auch im Tarifkundengeschäft wird voraussichtlich weiter unvermindert anhalten. Gleichwohl soll der Marktanteil im Grundversorgungsgebiet mittels einer Haltestrategie auf überdurchschnittlichem Niveau gehalten werden. Probleme in der Kalkulation der Beschaffungsmengen bereitet die nicht vorhersehbare Zunahme der Kunden im Grundversorgungsbereich durch die Einstellung der Versorgung von einigen Stromanbietern. Vertriebliche Aktivitäten sollen auf den Bereich der Stadt Bebra beschränkt sein. Die Gewinnung weiterer Vertriebskunden dient nur zur Stabilisierung des Gesamtabsatzes und der Gesamtmargen. Das Ziel besteht darin, sowohl im Strombereich als auch im Gasbereich die Marktstellung nachhaltig zu festigen, wobei die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung ein entscheidender Parameter sein wird. Aggressive Wettbewerbseinflüsse auf dem lokalen Markt werden sich auch in Bebra spürbarer als bisher bemerkbar machen. Unsere Wechselraten hielten sich bisher auch im Vergleich mit anderen Versorgern in einem vertretbaren Rahmen. Wir gehen davon aus, dass wir auch in den kommenden Jahren aufgrund unserer Marktnähe die Wechselquote niedrig halten können. Es gilt künftig auch darauf hinzuarbeiten, am Markt verlorenes Potential zurückzugewinnen. Aufbauend auf dem Jahresergebnis 2022 und den Erkenntnissen des Jahres 2023 dokumentiert der Wirtschaftsplan 2024 die Position der Stadtwerke Bebra GmbH. Die Position des Unternehmens, die sich auch in entsprechenden Benchmarks widerspiegelt, kann nur gehalten werden, wenn weitere Anstrengungen zur qualitativen und quantitativen Marktsicherung unternommen werden. Im Bereich der Energiebeschaffung und Energiesicherung werden auch künftig besondere Risiken zu beachten sein. Die Kostenentwicklung bei der Energiebeschaffung wird uns noch stärker als in der Vergangenheit zu Preisanpassungen zwingen. Im Wasserbereich haben wir durch einen weiter steigenden hohen Fixkostenblock bei gleichzeitigem Mengengerüst eine Preisanpassung zum 01. Jan. 2022 vorgenommen. Eine weitere Anpassung ist zum 01.01.2025 vorgesehen. Die Kosten unseres Unternehmens sind derzeit recht gut kalkulierbar. Die Entgeltstruktur wurde dabei auf der Basis des derzeit gültigen Tarifabschlusses fest kalkulierbar und durch die Ansätze im Wirtschaftsplan 2024 weitgehend abgesichert. Die Entwicklung der Personalkosten incl. der Personalnebenkosten ist dennoch beachtlich und wird so auf Dauer nicht verkraftet werden können. Sorgen bereitet uns derzeit weiterhin die Kalkulation der Einnahmeseite. Die Entwicklung beim Absatz von Strom und Gas ist unter Berücksichtigung des weiter verschärften Wettbewerbs mit großer Skepsis zu beurteilen. Bei den Einnahmen aus Netzentgelten hält der Druck, der durch die Regulierungsbehörden ausgeübt wird, weiter an. Die Tendenz zeigt, dass die von der Regulierungsbehörde genehmigten Netzentgelte nicht mit der tatsächlichen Kostenentwicklung Schritt halten. Zudem verschärfen erhöhte Netzentgelte den Druck auf der Vertriebsseite. Auf dieser Basis wurde die Gewinnerwartung für das Wirtschaftsjahr 2024 weiter vorsichtig kalkuliert. Erwartet wird ein Jahresergebnis von nur ca. T€ 253. Geplante Investitionen: Die Investitionstätigkeit der Stadtwerke Bebra GmbH wird auch weiterhin erheblich von den Planungen unserer kommunalen Partner beeinflusst. Die Investitionssumme in 2024 hat sich gegenüber dem Vorjahr wesentlich erhöht. Der Investitionsplan der Stadtwerke Bebra GmbH für das Geschäftsjahr 2024 sieht Investitionen in Höhe von T€ 2.897 vor. Die Finanzierung erfolgt aus den Abschreibungsgegenwerten, Darlehensaufnahme und aus eigenen Mitteln.
Im Strombereich sind darin auch Investitionsplanungen für erneuerbare Energien in Höhe von T€ 1.000 enthalten. Gesamtbeurteilung: Insgesamt wird damit gerechnet, dass der verschärfte Wettbewerb bei Strom und Gas sowie die sich zunehmend zuspitzenden Bedingungen bei der Regulierung und dem Klimaschutz negative Auswirkungen auf die künftigen Unternehmensergebnisse im traditionellen Kerngeschäft haben werden. Die Ergebnisprognose ist stärker als in der Vergangenheit mit Markt- und Regulierungsrisiken behaftet als in vergangenen Geschäftsjahren. Dazu kommen die bei der Wirtschaftsplanung 2024 noch nicht abzusehenden weiteren Auswirkungen des Ukraine-Konflikts und der gesamtpolitischen Lage besonders in Nahost. Der Druck auf die Tarifpreise insbesondere durch die Einkaufsbedingungen wird sich in Zukunft noch verstärken. Daher gilt es den Netzbetrieb auch in Zukunft die notwendige Aufmerksamkeit zu geben. Organisatorisch steht das Unternehmen in den kommenden Jahren vor weiteren wesentlichen Herausforderungen. Durch die weitere Anpassung unseres EDV-Systems an die Vorschriften der Energiegesetzgebung sowie an die Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich einheitlicher Geschäftsprozesse sind weitere Investitionen notwendig. Auch in 2024 wird unser EDV-System kontinuierlich erweitert, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Alle Geschäftsfelder werden weiterhin auf ihre Wirtschaftlichkeit und deren Perspektiven geprüft, denn nur als leistungsfähiges, zukunftsorientiertes Unternehmen wird die Stadtwerke Bebra GmbH auf Dauer den Kundenwünschen im wettbewerblichen Umfeld gerecht werden. Insgesamt erwarten wir für die Stadtwerke Bebra GmbH für die folgenden Geschäftsjahre eine nicht mehr so erfreuliche Entwicklung wie in den letzten Jahren. Eine verlässliche Prognose für die Folgejahre kann aus heutiger Sicht aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen, währungsbezogenen, regulatorischen, technischen und wettbewerbsbezogenen Entwicklung nicht abgegeben werden. Versicherung des gesetzlichen Vertreters Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Stadtwerke Bebra GmbH beschrieben sind. Der Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die künftige Entwicklung der Stadtwerke Bebra GmbH sowie wirtschaftliche und politische Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller mir zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen habe. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Bebra, 4. Oktober 2024 Herbert Höttl, Geschäftsführer Bilanz für OffenlegungszweckeAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für Offenlegungszwecke
Anhang für OffenlegungszweckeDarstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. März 2000 wurde der Eigenbetrieb Stadtwerke Bebra (Strom-, Gas- und Wasserversorgung) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß §§ 168 ff., 123 des UmwG in eine GmbH umgewandelt. Die Firma lautet Stadtwerke Bebra GmbH mit Sitz in 36179 Bebra, Wiesenweg 1. Sie wird beim Amtsgericht Bad Hersfeld unter der Nummer HRB 1463 geführt. Gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bebra GmbH wird die Gesellschaft auf unbestimmte Zeitdauer errichtet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den aufgrund der ergänzenden Bestimmungen zum Jahresabschluss im Gesellschaftsvertrag für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die für die Gesellschaft geltenden Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurden beachtet. Die Vorjahreszahlen ergeben sich grundsätzlich aus der GuV und der Bilanz per 31. Dezember 2022. Bilanzierung und Bewertungsmethoden Entgeltich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter wie Betriebs- und Anwendersoftware wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, ohne die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über € 800 werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter wie Computerhardware wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer oder verminderter Verwertbarkeit sind durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die Forderungen gegen den Gesellschafter Stadt Bebra wurden in der Bilanz zum 31.12.2023 mit den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Stadt Bebra saldiert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, ggf. vermindert um angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, aktiviert. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von zwei Prozent auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Sonderposten für Investitionszuschüsse Durch die ab 01. Januar 2003 in Kraft getretene Neuregelung der ertragssteuerlichen Behandlung von Baukostenzuschüssen von Kunden wird hinsichtlich der künftigen bilanziellen Darstellung der Baukostenzuschüsse bei erfolgsneutraler Behandlung folgende Methode mit Abstimmung des Wirtschaftsprüfers gewählt: Die Baukostenzuschüsse werden ab dem 01. Januar 2003 in einen Passivposten (Sonderposten für Investitionszuschüsse) eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Bei der passivierten Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde wegen Unwesentlichkeit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einer Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen und einer Abzinsung der Verpflichtung abgesehen. Aufgrund der Verpflichtung nach § 8 und § 2 Abs. 2 BEHG i. V. m. § 38 Abs. 1 EnergieStG muss der Inverkehrbringer für die ab dem 1. Januar 2021 gelieferten Brennstoffmengen der dem BEHG unterliegenden Erzeugnisse jährlich zum 30. September des Folgejahres eine entsprechende Anzahl von Emissionszertifikaten an das Umweltbundesamt abgeben. Die Abgabeverpflichtung hieraus beläuft sich auf rd. TEUR 263. In diesem Zusammenhang wurden bereits vor dem Stichtag entsprechende Zertifikate bezogen, so dass sich zum Bilanzstichtag eine geringe Verpflichtung hieraus ergab. Die Mitarbeiter sind im Rahmen der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie auf Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis ist diese Verpflichtung der Stadtwerke Bebra GmbH im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse im Jahresabschluss nicht passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagennachweis dargestellt. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten zum Bilanzstichtag noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge in Höhe von T€ 38,2 die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für Urlaubs- und Abrechnungsverpflichtungen sowie für künftige Risiken aus dem Netzbetrieb sowie dem Vertrieb und den sonstigen Aktivitäten gebildet. Wesentliche sonstige Rückstellungen bestehen für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 303, für Abrechnungsverpflichtungen in Höhe von T€ 104, für Urlaubsverpflichtungen und Sonderleistungen in Höhe von T€ 178, für Jahresabschlusskosten in Höhe von T€ 82, für Verpflichtungen aus Lieferverträgen in Höhe von T€ 708, für Verpflichtungen aus notwendigen Instandhaltungen nach EStG in Höhe von T€ 45 und nach HGB in Höhe von T€ 30, für den Ausgleich Regulierungskonto Gas in Höhe von T€ 156 sowie für EEG und KWKG-Ausgleich in Höhe von T€ 23, für bestehende Beschwerdeverfahren in Höhe von T€ 65, für geplante Bonusgutschriften in Höhe von T€ 750 sowie für weitere Verpflichtungen in Höhe von T€ 48. Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Finanzielle Verpflichtungen, Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften gem. § 285 Nr. 3 HGB bzw. § 285 Nr. 3a HGB sind vorhanden. Es handelt sich um die Lieferverträge für Strom und Erdgas bis zum 31.12.2025. Mit diesen Verträgen sind Abnahmeverpflichtungen hinsichtlich der Mengen verbunden. Das jährliche Einkaufsvolumen für Strom und Gas ist durch die stark volatilen Einkaufspreise derzeit nur sehr schwer kalkulierbar. Nach den Preisen per 31.12.2023 wird sich das Volumen auf insgesamt ca. T€ 8.595 einstellen. Dazu kommen Abrechnungsverpflichtungen für die nEHS-Zertifikate (CO 2 ) in Höhe von ca. T€ 263. Die Deckung erfolgt über die abgeschlossenen Lieferverträge mit Abnehmern. Daher ist das Risiko für das Unternehmen als gering einzuschätzen und wird keine Gefährdung der Finanz- und Vermögenslage bewirken. Angaben zu einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Ablesung der Zählerstände erfolgte von Anfang bis Ende Dezember 2023. Sie wurden aufgrund von prozentualen Jahres- bzw. Monatsverbrauchswerten durch das Verbrauchsabrechnungsprogramm Microsoft Dynamics 365 Business Central der Fa. Wilken zum 31. Dezember 2023 hoch- und abgerechnet. Die Ausgleichzahlungen für die EEG- und KWK-Umlagen werden im Abschluss in den Erlösen ausgewiesen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit T€ 450 festgestellt. Sie enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 250. Diese betreffen in Höhe von T€ 63 die Auflösung von Rückstellungen für zu erwartenden Drohverluste im Strom- und Gasbereich, aufgrund geringerer Absatzmargen. Außerdem sind Erstattungsleistungen von Versicherungen und andere Erträge enthalten. Beschäftigte ohne Geschäftsführung:
Angaben zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss in Höhe von € 1.337.351,85 einen Betrag in Höhe von 700.000,00 € in die Gewinnrücklagen einzustellen, eine Gewinnausschüttung in Höhe von € 600.000,00 vorzunehmen sowie den Restbetrag von€ 37.351,85 auf neue Rechnung vorzutragen. Ergänzende Angaben Gem. § 285 Nr. 17 HGB von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt nach
Organe der Stadtwerke Bebra GmbH Geschäftsführung Zum 01. Juli 2020 wurden Frau Heike Diebel und Herr Christian Iba vom Aufsichtsrat zu gleichberechtigten Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt. Die Bestellung von Frau Diebel wurde zum 28.02.2023 widerrufen. Als Nachfolgerin für Frau Diebel wurde Frau Anke Ziegenbalg zum 01.03.2023 bestellt. Geschäftsführerin Frau Anke Ziegenbalg und Geschäftsführer Herr Christian Iba wurden vom Aufsichtsrat per 17.07.2024 abberufen und vom Dienst freigestellt. Als neuer, alleiniger Geschäftsführer wurde Herr Herbert Höttl am 17.07.2024 bestellt. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB werden die Bezüge der Geschäftsführung nicht angegeben. Mitglieder des Aufsichtsrates Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bebra GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern, wobei der Bürgermeister der Stadt Bebra stets Mitglied ist. Vorsitzender Bürgermeister Stefan Knoche Stadtverordneter Stefan Krug, Dipl.-Ing. (stv. Vors.) Stadtverordneter Kurt Wenderoth-Wegener, Bundesbankbeamter Stadtverordnete Bernd Schill, Pensionär Stadtverordneter Steffen Ehlert, Lehrer Stadtverordneter Roland Soldan, Dipl. Bankbetriebswirt Betriebsratsvorsitzender Thomas Hauff, kaufm. Angestellter Olaf Kieser, Geschäftsführer, EAM Beteiligungen GmbH Martina Watzal, Leiterin Controlling/Betriebswirtschaft, EAM GmbH & Co KG Im Geschäftsjahr 2023 wurden Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 2.942,84 € ausgezahlt. Tätigkeitsabschluss Angaben nach § 6 b Absatz 3 EnWG Die Stadtwerke Bebra GmbH ist als vertikal integriertes Versorgungsunternehmen verpflichtet, die Vorschriften zum rechnungsmäßigen Unbundling (Entflechtung) praktisch umzusetzen. Hierunter ist die buchhalterische Entflechtung des Unternehmens in die einzelnen Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Für die Stadtwerke Bebra GmbH ergeben sich gem. § 6b Abs. 3 EnWG folgende Unternehmenstätigkeiten: - Elektrizitätsverteilung - Gasverteilung - gMSB In der Tätigkeit "Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile" werden E-Ladesäulen abgebildet. Einen separater Tätigkeitsabschluss für E-Ladesäulen nach Maßgabe von § 6b Abs. 3 Nr. 7 EnWG wird aus Wesentlichkeitsgründen nicht erstellt. Die Ladepunkte werden in der Sparte "Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors" ausgewiesen. Für die Berichterstattung der Gesellschaft wurden die Posten des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den vorgenannten Unternehmenstätigkeiten direkt oder durch Schlüssel zugeordnet. Zu den wesentlichen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors gehört die Wasserversorgung (Förderung, Verteilung, Vertrieb). Die Ausgleichzahlungen für die EEG- und KWK-Umlagen werden in den Erlösen ausgewiesen. Erläuterungen zu den Aktiva Das Anlagevermögen wird entsprechend in der Anlagenbuchhaltung und im Anlagennachweis im Wesentlichen direkt zugeordnet. Die gemeinsamen Anlagen werden nach dem Anlagenschlüssel und das Netz mit dem Schlüssel Gebäudefläche zugeordnet. Die Finanzanlagen werden direkt zugeordnet. Die Vorräte werden durch die Lagerbuchhaltung direkt zugeordnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden im Wesentlichen direkt zugeordnet. Die flüssigen Mittel werden mit dem Umsatzschlüssel verteilt. Erläuterungen zu den Passiva Das Stammkapital und die Kapitalrücklage werden mit dem Restbuchwertschlüssel verteilt. Die Gewinnrücklagen und der Gewinnvortrag werden direkt zugewiesen. Das Jahresergebnis ergibt sich aus den einzelnen Unbundling - Gewinn- und Verlustrechnungen. Die Baukostenzuschüsse und der Sonderposten für Investitionszuschüsse werden den Aktivitäten direkt zugeordnet. Die sonstigen Rückstellungen werden entsprechend der Verursachung direkt zugeordnet und die Umlagen nach dem Umsatz- und Gebäudeschlüssel verteilt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden entsprechend der Inanspruchnahme direkt zugeordnet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden entsprechend ihrer Erfassung in der Kreditorenbuchhaltung direkt zugeordnet. Die nicht direkt zugeordneten Verbindlichkeiten werden in den einzelnen Sparten nach dem Umsatzschlüssel verteilt. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter und sonstige Verbindlichkeiten werden zum größten Teil direkt zugeordnet. Erläuterungen zu den GuV-Posten und den Aktivitäten Alle GuV-Buchungen werden mit Kostenstellen gebucht und über die Kostenstellenrechnung (Kostenstellen mit Kostenarten) in einzelnen Sparten direkt gebucht oder verteilt. Erläuterungen zu den Erlösen und Erträgen: Die Umsatzerlöse werden direkt (nach den gesondert geführten Ertragskonten) zugeordnet. Die aktivierten Eigenleistungen werden den durchgeführten Baumaßnahmen direkt zugeordnet. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist zum größten Teil die direkte Zuordnung möglich. Allgemeine Erträge werden über Kostenstellen nach dem Umlageschlüssel verteilt. Erläuterungen zu den Aufwendungen: Die allgemeinen Kostenstellen für die Aufwendungen (Kostenstellen, die den gesamten Betrieb betreffen) werden über mehrere Schritte in die einzelnen Sparten verteilt. Die allgemeinen Netzkostenstellen werden mit dem Umlageschlüssel direkt verteilt. Der Materialaufwand wird im Wesentlichen direkt über die Buchung auf die Kostenstellen zugeordnet. Der übrige Materialaufwand wird über die o.g. erläuterte Schlüsselung verteilt. Der Personalaufwand wird über die Lohnverteilung (Aufträge mit Kostenstellen) zugeordnet. Der übrige Personalaufwand wird über die o.g. erläuterte Schlüsselung verteilt. Die Abschreibungen werden nach dem Anlagevermögen direkt zugeordnet. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen überwiegt die direkte Zuordnung (z.B.: Konzessionsabgabe, Abschreibungen auf Forderungen, Aufwendungen für Rückstellungen), die übrigen werden über die o.g. erläuterte Schlüsselung verteilt. Das Finanzergebnis wird über die Schlüsselung der Aufwendungen verteilt. Der Ertragssteueraufwand wird nach den Betriebsergebnissen der einzelnen Sparten verteilt. Die sonstigen Steuern werden teilweise direkt zugeordnet, die übrigen werden über die o.g. erläuterte Schlüsselung verteilt.
Bebra, 4. Oktober 2024 Stadtwerke Bebra GmbH gez Herbert Höttl, Geschäftsführer Anlagenspiegel für OffenlegungszweckeAnschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für OffenlegungszweckeAn die Stadtwerke Bebra GmbH, Bebra VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Bebra GmbH, Bebra, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Bebra GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.? SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Kassel, den 10. Oktober 2024 Strecker
Berger + Partner mbB
Marco Schumacher, Wirtschaftsprüfer Heiner Eggert, Wirtschaftsprüfer Tätigkeitsbilanz der Stadtwerke Bebra GmbH zum 31. Dezember 2023 Stromverteilung gem. § 6b EnWGAktivseite
Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Stromverteilung gem. § 6b EnWG
Tätigkeitsbilanz der Stadtwerke Bebra GmbH zum 31. Dezember 2023 Gasverteilung gem. § 6b EnWGAktivseite
Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Gasverteilung gem. § 6b EnWG
Tätigkeitsbilanz der Stadtwerke Bebra GmbH zum 31. Dezember 2023 Sonstige Aktivität gMSB gem. § 6b EnWGAktivseite
Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Sonstige Aktivät gMSB gem. § 6b EnWG
Datum der Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Stadtwerke Bebra GmbH, Bebra, wurde am 22. Oktober 2024 festgestellt. |
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