Evios
Energy Systems GmbH
Hohenbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
148.036,00 |
161.959,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.786,50 |
2.445,50 |
| II.
Sachanlagen |
146.249,50 |
159.513,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.144.095,80 |
1.246.629,40 |
| I.
Vorräte |
170.490,50 |
157.532,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
956.219,31 |
1.069.120,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.385,99 |
19.976,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.479,36 |
20.199,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.301.611,16 |
1.428.787,92 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.557,72 |
30.433,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.433,11 |
-333.730,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.124,61 |
339.163,45 |
| B.
Rückstellungen |
53.749,75 |
57.956,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.192.303,69 |
1.340.398,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.192.303,69 |
1.340.398,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.301.611,16 |
1.428.787,92 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2015 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt
worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Im Berichtsjahr wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
vollumfänglich beachtet. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses sind folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt worden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Bilanzierung der Sachanlagen
erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 150,00 Euro werden im Zugangsjahr in
voller Höhe im Posten sonstige betriebliche
Aufwendungen erfasst. Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro
werden im Zugangsjahr in einem Sammelposten erfasst, der
gleichmäßig in fünf aufeinanderfolgenden
Wirtschaftsjahren aufgelöst wird.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den
Anschaffungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbare Ausfallrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine angemessene Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nominalwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
werden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten, soweit sie
passivierungspflichtig sind.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Erläuterungen zur Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren zu Geschäftsführern der Gesellschaft
bestellt:
Angelika Gräfin von Koenigsmarck,
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Philipp Graf von Koenigsmarck, Betriebswirt
Hohenbrunn, den 7. Februar 2017
gez. Angelika Gräfin von Koenigsmarck
Geschäftsführerin
gez. Philipp Graf von Koenigsmarck
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 28.459,24 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 132,66 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2017 festgestellt.
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