OSS
Abfallmanagement GmbH
Hösbach (vormals: Laufach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.688,00 |
54.904,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
699,00 |
724,00 |
| II.
Sachanlagen |
43.989,00 |
54.180,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
347.692,44 |
198.378,92 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
19.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
256.106,24 |
177.763,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
91.586,20 |
1.115,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.605,97 |
2.052,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
393.986,41 |
255.335,55 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
101.887,37 |
63.659,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
38.659,68 |
39.118,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.227,69 |
-458,51 |
| B.
Rückstellungen |
43.737,16 |
29.857,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
238.373,42 |
161.818,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
215.839,84 |
142.815,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
22.533,58 |
19.002,91 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.988,46 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
393.986,41 |
255.335,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Firma OSS
Abfallmanagement GmbH für das Geschäftsjahr
2017 wurde nach den Grundsätzen der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzende Vorschriften durch das
GmbH-Gesetz wurden beachtet. Für das
Geschäftsjahr 2017 wurde der Jahresabschluss
nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde
Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines
Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1
Satz 3 HGB verzichtet. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und
Darstellung im Jahresabschluss
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
(§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Es liegen keine
Abweichungen in der Darstellung (insbesondere
Gliederung der Bilanz oder GuV) gegenüber dem
Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) vor. Die in
der Bilanz und/oder GuV angegebene
Vorjahresbeträge sind mit den Werten für
das aktuelle Berichtsjahr vergleichbar (§ 265
Abs. 2 Satz 2 HGB). Angabe der angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB): - Der Wertansatz der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen
des Anlagevermögens berechnet sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung. - Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert, bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
- Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
- Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Abweichungen der angewandten Bilanzierung und
Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung
des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) liegen
nicht vor. Angaben zur Bilanz und zu einzelnen
Bilanzposten Angaben zum Vermögen und zu
aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten Angabe der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bzw. über ein Jahr für jeden
Forderungsposten in der Bilanz (§ 268 Abs. 4
Satz 1 HGB):
- die Angaben sind aus der Bilanz ersichtlich
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen
Rechnungsabgrenzungsposten Angabe der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr für jeden Verbindlichkeitsposten in der
Bilanz (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB):
- die Angaben sind aus der Bilanz ersichtlich
Zu jedem Verbindlichkeitsposten sowie zum
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Angabe des
Teilbetrags mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2
HGB): - Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag
nicht (Vorjahr: ebenso) Weitergehende Pflichtangaben
Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht
bilanzierten Verpflichtungen Gesonderte Angabe der
Beträge der in § 251 HGB bezeichneten
Haftungsverhältnisse, der im Zusammenhang mit
diesen gewährten Pfandrechte und sonstigen
Sicherheiten sowie der unter den
Haftungsverhältnissen ausgewiesenen
Verpflichtungen gegenüber verbundenen
Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB): Angaben zu
Mitarbeitern und Organen Angabe der Mitglieder der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrats mit
Kennzeichnung des Aufsichtsratsvorsitzenden, seines
Stellvertreters sowie (falls vorhanden) des
Vorsitzenden der Geschäftsführung (§
285 Satz 1 Nr. 10 HGB):
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sonstige Berichtsbestandteile
- alleiniger Geschäftsführer der
Gesellschaft im Berichtsjahr war:
Herr Alexander Dilsky, Laufach
Feststellung/Billigung des Jahresabschlusses zum:
20. Dezember 2018
gezeichnet durch
Alexander Dilsky, Gesellschafter,
Geschäftsführer
Hösbach , den 20. Dezember 2018
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2018 festgestellt.
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