EVRAS Betriebs GmbHLiquidiert

65185 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 24399
Eingetragen
27.8.2009
Branche
Betrieb von SportanlagenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
der Betrieb und die Unterhaltung des Hotels "Villa Helenenhof" in Bad Schwalbach.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
EVRAS AGCHE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

EVRAS AG
Switzerland
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EVRAS Betriebs GmbH

Bad Schwalbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 4.194,73 20.259,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.788,44 19.798,32
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 406,29 461,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.194,73 20.259,71

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 4.194,73 18.359,71
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.740,29 4.516,34
III. Jahresfehlbetrag 16.064,98 2.123,95
B. Rückstellungen 0,00 1.900,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.194,73 20.259,71

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der EVRAS Betriebs GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.


Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss



Anlagevermögen


Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).



Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.



Sonstige Angaben


Personalstand


Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich Mitarbeiter beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.



Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Yuri Tvildiani


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.12.2012.

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